Digitalisierung im Gesundheitswesen: ePA, KI und Telematik 2026

Seit der Einführung, 15. Januar 2025, gilt für die elektronische Patientenakte die Widerspruchslösung: Krankenkassen legen für alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA an, sofern kein Widerspruch erfolgt. Grundlage ist das Digital-Gesetz des Bundesgesundheitsministeriums. Der bundesweite Rollout startete am 29. April 2025, seit dem 1. Oktober 2025 ist die Nutzung der „ePA für alle" für Ärztinnen und Ärzte in Praxen und Kliniken verpflichtend. Sanktionsandrohung bei Nichtnutzung besteht nach § 341 Abs. 6 SGB V, deren Durchsetzung das Bundesgesundheitsministerium allerdings bis Ende 2025 ausgesetzt hatte.

Parallel dazu hat das Bundeskabinett am 15. Juli 2026 den Entwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) beschlossen. Es soll die ePA alltagstauglicher machen, die digitale Infrastruktur stabilisieren und die EU-Verordnung zum Europäischen Gesundheitsdatenraum umsetzen. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums soll das Gesetz jährliche Entlastungen von rund 445 Millionen Euro erzielen. Der Entwurf soll nach der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden. Die Bundesärztekammer beäugt den Prozess kritisch und warnt vor zentralen Regelungen, die, aus ihrer Sicht, zu stark in das Arzt-Patienten-Verhältnis eingreifen.

Technisch stand 2026 zudem der Umstieg der Telematikinfrastruktur auf neue Verschlüsselungsverfahren an: Ein Großteil der elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) musste bis spätestens 30. Juni 2026 ausgetauscht werden, um Zugriffsausfälle zu vermeiden.

Die Nutzungszahlen zeigen ein differenziertes Bild. Eine Umfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unter rund 4.500 Praxen von Ende Januar 2026 ergab, dass bereits 80 Prozent der Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeuten Dokumente in die ePA eingestellt haben. Bundesweit wird laut TI-Atlas inzwischen mehr als 13 Millionen Mal pro Woche auf elektronische Medikationslisten zugegriffen, zusätzlich werden wöchentlich über zwei Millionen Dokumente hochgeladen. Die Widerspruchsquote der Versicherten gegen die automatische ePA-Anlage liegt laut Bundesärztekammer bei unter 10 Prozent.

Auch der Einsatz Künstlicher Intelligenz nimmt spürbar zu. Eine Befragung von 194 Ärztinnen und Ärzten (Erhebungszeitraum November/Dezember 2025) ergab, dass 37,6 Prozent bereits aktiv KI-Anwendungen im Berufsalltag nutzen. Eine Erhebung der Stiftung Gesundheit aus dem ersten Quartal 2026 kommt zu einem ähnlichen Befund: Sieben von zehn befragten Ärztinnen und Ärzten sehen bereits heute einen konkreten Nutzen digitaler Anwendungen und KI-Tools – etwa für mehr Effizienz oder bessere Abläufe. Der europaweite „Time to Care"-Report 2025 unterstreicht zugleich den Handlungsdruck: 62,4 Prozent der befragten Ärztinnen und Ärzte nennen zeitaufwändige administrative Prozesse als größten Frustrationsfaktor im Berufsalltag. Ein Bereich, in dem KI-gestützte Dokumentation und Verwaltungsautomatisierung unmittelbar ansetzen können.

Drei Treiber erklären das Tempo der Entwicklung. Zum einen der politische Wille zur Systemumstellung. Nach dem Wechsel von der freiwilligen Option zur automatischen Opt-out –Lösung wurde die ePA von einem Nischenprodukt zu einer Pflichtanwendung für alle Versicherten. An zweiter Stelle der ökonomische Druck, dennn administrative Lasten, Fachkräftemangel und steigende Fallzahlen erzeugen einen Bedarf an Effizienzgewinnen, den weder mehr Personal noch längere Arbeitszeiten decken können. Hier setzt die politische Erwartung an KI- und Digitalisierungslösungen an, wie sie auch im GeDIG-Entwurf mit dem Verweis auf jährliche Entlastungen von 445 Millionen Euro formuliert wird. Zuletzt verändert sich die Datenhoheit selbst, durch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) gilt für die Bereitstellung von ePA-Daten zu Forschungszwecken ebenfalls das Opt-out-Prinzip.

Das erleichtert die sekundäre Nutzung von Versorgungsdaten erheblich, wirft aber, wie wiederholt von der Bundesärztekammer thematisiert, Fragen zu Datenschutz, Vertrauen und der ärztlichen Aufklärungspflicht auf. Ärztinnen und Ärzte müssen Patientinnen und Patienten aktiv über Widerspruchsmöglichkeiten informieren, insbesondere bei potenziell stigmatisierenden Diagnosen wie psychischen Erkrankungen, sexuell übertragbaren Infektionen oder Schwangerschaftsabbrüchen. Diese zusätzliche Aufklärungsarbeit bindet Zeit, die im ohnehin engen Praxisalltag oft fehlt – ein Spannungsfeld zwischen gesetzlicher Pflicht und praktischer Umsetzbarkeit.

Für Kliniken, MVZ und Praxen lassen sich aus der aktuellen Lage konkrete Schritte ableiten.

Zunächst sollte die technische Ausstattung geprüft werden: aktuelle Software-Updates für die ePA-Module, ein rechtzeitiger Austausch der elektronischen Heilberufsausweise, sowie stabile TI-Konnektoren verhindern Honorarkürzungen und Abrechnungsausschlüsse. Ansonsten empfiehlt sich eine strukturierte interne Aufklärung. Dementsprechend sollten Praxisteams geschult werden, wie sie Patientinnen und Patienten über Widerspruchsrechte informieren und dies rechtssicher dokumentieren – die Bundesärztekammer stellt hierzu Praxishilfen bereit.

 

Außerdem sollte der Einsatz von KI-Anwendungen nicht dem Zufall überlassen werden. Angesichts der Tatsache, dass administrative Aufgaben der größte Frustrationsfaktor im ärztlichen Alltag sind, lohnt sich ein gezielter Blick auf KI-gestützte Dokumentations- und Diktatsysteme, die nachweislich Zeit sparen, ohne dass sie unreflektiert in klinische Entscheidungsprozesse eingreifen. Schließlich sollte die Digitalisierungsstrategie auch als Employer-Branding-Faktor verstanden werden: Gerade jüngere Ärztinnen und Ärzte erwarten funktionierende digitale Arbeitsumgebungen; wer hier Rückstände aufweist, riskiert Nachteile bei der Personalgewinnung. Für die nahe Zukunft gilt , den GeDIG-Gesetzgebungsprozess im Herbst 2026 aktiv zu verfolgen, um frühzeitig auf neue Vorgaben reagieren zu können, statt kurzfristig unter Zeitdruck zu handeln.

 

Konkrete Beispiele für die erfolgreiche Verwendung der ePA und anderen Anwendungen

Ein hausärztliches MVZ mit fünf Standorten hat im ersten Halbjahr 2026 ein standardisiertes ePA-Onboarding für neue Patientinnen und Patienten eingeführt. Ein einseitiges Informationsblatt erklärt Widerspruchsrechte, die Anmeldekraft dokumentiert die Aufklärung direkt im Praxisverwaltungssystem. Der Zeitaufwand pro Patientenkontakt sank dadurch spürbar, weil Rückfragen im Sprechzimmer entfielen. In einer radiologischen Praxis wurde die automatisierte Befundübermittlung in die ePA in bestehende Workflows integriert, sodass Befundberichte aus bildgebender Diagnostik ohne zusätzlichen manuellen Schritt bereitgestellt werden – eine gesetzliche Pflichtaufgabe nach den BÄK-Vorgaben zur Befüllung.

Im Bereich KI berichten Kliniken von ersten Pilotprojekten mit KI-gestützter Spracherkennung für die Arztbriefschreibung, die die Dokumentationszeit pro Fall reduzieren – ein direkter Hebel gegen den von 62,4 Prozent der Ärzteschaft beklagten administrativen Zeitdruck. Auch im Bereich Telemonitoring zeigen sich praktische Fortschritte: Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat im Sommer 2026 ein App-basiertes Monitoring-Projekt für Frauen mit metastasiertem Brustkrebs zur Überführung in die Regelversorgung empfohlen.

Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens hat 2026 einen Punkt erreicht, an dem sie nicht mehr optional ist. Mit der verpflichtenden ePA-Nutzung, der bevorstehenden Verabschiedung des GeDIG und der wachsenden Verbreitung KI-gestützter Anwendungen verändert sich sowohl die tägliche Arbeit in Praxen und Kliniken als auch die rechtliche und organisatorische Verantwortung ärztlicher Führungskräfte. Die vorliegenden Zahlen zeigen, dass die Adaption bereits weit fortgeschritten ist. Entscheidend wird nun, wie gut es gelingt, technische Stabilität, Aufklärungspflichten, Vertraulichkeit der Arzt-Patienten-Beziehung und den tatsächlichen Nutzen für Behandlung und Praxisorganisation miteinander in Einklang zu bringen. Einrichtungen, die frühzeitig in Schulung, Prozesse und passende Technologie investieren, verschaffen sich einen klaren Vorteil – bei Effizienz ebenso wie bei der Bindung von Fachpersonal.

 

 

8. Nützliche Links und Quellen

Bundesärztekammer – Elektronische Patientenakte (ePA): https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/digitalisierung/digitale-anwendungen/telematikinfrastruktur/epa

Bundesministerium für Gesundheit – Die ePA für alle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/digitalisierung/elektronische-patientenakte/epa-fuer-alle

Bundesministerium für Gesundheit – Pressemitteilung zum GeDIG-Kabinettsbeschluss (15.07.2026): https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/kabinett-beschliesst-gedig-pm-15-07-2026

Bundesärztekammer – Positionierung zur Digitalisierung: https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/digitalisierung/positionierung

Bundesärztekammer – Stellungnahme „Künstliche Intelligenz in der Medizin": https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/wissenschaftlicher-beirat/Veroeffentlichungen/KI_in_der_Medizin_SN_neu.pdf

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) – Medizinische Informationsobjekte (MIO) / ePA: https://www.kbv.de/praxis/digitalisierung/anwendungen/elektronische-patientenakte/mio

Ärzteblatt – Nutzungszahlen der elektronischen Patientenakte: https://www.aerzteblatt.de/news/unter-vier-prozent-nutzen-elektronische-patientenakte-aktiv-eb02ecd1-2e58-470f-8f26-9c3ac8caf3d9

Ärzte Zeitung – TI-Atlas 2026: Digitale Anwendungen in der Versorgung: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/TI-Atlas-2026-Digitale-Anwendungen-sind-in-der-Versorgung-verankert--463742.html

Stiftung Gesundheit – Umfrage Digitalisierung & KI-Tools Q1 2026: https://www.stiftung-gesundheit.de/presse-info-umfrage-im-fokus-q1-2026-digitalisierung-ki-tools/

Quellenstand: August 2026. Hinweis: Einzelne Nutzungs- und Umfragezahlen stammen aus unterschiedlichen Erhebungszeiträumen und -methoden und sind daher nur eingeschränkt direkt vergleichbar.

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