Medizinstudium & Berufseinstieg
Vom PJ über Approbation und erste Stelle bis zur Facharztweiterbildung: Was Sie vor dem Start ins ärztliche Berufsleben wissen sollten.
- Studium
- PJ
- M3
- Approbation
- Erste Stelle
- Weiterbildung
- Facharzt
Aktualisiert: August 2026Redaktion: SanovetisQuellen: BÄK, BÄO, ÄApprO
Nach dem Studium
Was das Praktische Jahr leistet, was der M3 tatsächlich freischaltet und welche Schritte zwischen Prüfung und erster Stelle liegen.

Was kommt nach dem Medizinstudium?
Nach dem Praktischen Jahr und dem Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Approbation beantragt werden. Anschließend beginnen viele Ärztinnen und Ärzte ihre färztliche Weiterbildung an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte unter Anleitung einer weiterbildungsbefugten Ärztin oder eines weiterbildungsbefugten Arztes.
Formal ist das der ganze Weg. Praktisch entscheidet sich in diesen Monaten deutlich mehr: welche Fachrichtung Sie wählen, an welcher Weiterbildungsstätte Sie anfangen, wie strukturiert Ihre Weiterbildung abläuft und wie viel davon Sie vor Vertragsunterschrift überhaupt geprüft haben. Genau darum geht es auf dieser Seite.
Rechtsgrundlagen: § 2 Bundesärzteordnung, § 1 Approbationsordnung für Ärzte sowie die Informationen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Weiterbildung. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Vom Studium in den Arztberuf
Die formalen Stationen sind bundesweit gleich. Was sich unterscheidet, sind die Entscheidungen, die Sie an jeder Station treffen.
Abschnitt 1
Vorklinischer Studienabschnitt
Naturwissenschaftliche und medizinische Grundlagen. Er endet mit dem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach einem Studium von zwei Jahren.
2 Jahre bis M1Abschnitt 2
Klinischer Studienabschnitt
Klinische Fächer, Blockpraktika und Famulaturen. Der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung folgt nach einem weiteren Studium von drei Jahren.
3 Jahre bis M2Abschnitt 3
Praktisches Jahr
Zusammenhängende praktische Ausbildung im letzten Studienjahr. Innere Medizin, Chirurgie und ein Wahlfach.
48 WochenPrüfung
Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Mündlich-praktische Prüfung nach dem Praktischen Jahr. Damit ist das Studium der Medizin abgeschlossen.
Regelstudienzeit gesamt: 6 Jahre und 3 MonateBehörde
Approbation
Wer den ärztlichen Beruf ausüben will, bedarf der Approbation als Arzt. Der Antrag wird bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes gestellt.
Bearbeitungsdauer regional unterschiedlichEinstieg
Erste ärztliche Stelle
In der Regel als Assistenzärztin oder Assistenzarzt an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte. Der Arbeitsvertrag und die Weiterbildungsbefugnis sind zwei verschiedene Dinge.
Weiterbildung
Fachärztliche Weiterbildung
Strukturierte ärztliche Tätigkeit unter Anleitung befugter Ärzte, dokumentiert im eLogbuch. Weiterbildungsinhalte und -zeiten sind Mindestanforderungen.
Dauer je Gebiet und WeiterbildungsordnungAbschluss
Facharztanerkennung
Beurteilung auf Grundlage der Zeugnisse der Weiterbildungsbefugten und einer Prüfung bei der Landesärztekammer. Der erfolgreiche Abschluss wird durch eine Anerkennungsurkunde bestätigt.
Studienaufbau und Regelstudienzeit nach § 1 ÄApprO 2002. Angaben zur Weiterbildung nach Bundesärztekammer.
Das PJ ist mehr als der letzte Studienabschnitt
Im PJ sehen Sie zum ersten Mal, wie eine Abteilung wirklich arbeitet – nicht, wie sie sich auf ihrer Karriereseite beschreibt. Diese Beobachtungen sind später bei der Wahl der ersten Stelle mehr wert als jede Hochglanzbroschüre.
Fachrichtungen lassen sich im Lehrbuch vergleichen, Arbeitsalltag nicht. Wie eine Visite läuft, wie mit Fehlern umgegangen wird, ob Assistenzärzte Fragen stellen dürfen, wie Dienste verteilt sind: Das erleben Sie im PJ direkt. Nutzen Sie die Zeit als strukturierte Beobachtung, nicht nur als Prüfungsvorbereitung.
Was Sie im PJ beobachten sollten
- Wie wird mit PJ-Studierenden umgegangen?Sind Sie Teil des Teams oder Personalpuffer? Der Umgang mit PJlern sagt viel über den Umgang mit Assistenzärzten.
- Gibt es Teaching?Feste Fortbildungen, Bedside-Teaching, Fallbesprechungen – und findet das auch statt, wenn es voll wird?
- Wie erfolgt Supervision?Ist jemand ansprechbar, wenn Sie unsicher sind? Wie schnell? Und wie reagiert diese Person?
- Wie arbeiten die Assistenzärzte?Wie viel Zeit geht in Dokumentation, wie viel in Patientenversorgung, wie viel in Organisation?
- Wie hoch wirkt die Arbeitsbelastung?Nicht nur die Stundenzahl – auch, ob Pausen realistisch sind und wie oft eingesprungen wird.
- Wie ist die Stimmung im Team?Wie wird über Kolleginnen und Kollegen gesprochen, wenn sie nicht im Raum sind?
- Wie transparent ist die Weiterbildung?Wissen die Assistenzärzte, wo sie in ihrer Weiterbildung stehen? Können sie es benennen?
- Wie sieht die Dienststruktur aus?Wer macht welche Dienste, ab wann, mit welcher Hintergrundabsicherung?
- Würde ich hier selbst als Assistenzarzt arbeiten wollen?Die einzige Frage, die am Ende zählt. Beantworten Sie sie schriftlich, bevor die Rotation endet.
Ein gutes PJ-Tertial ist ein wertvoller Eindruck – aber keine Garantie für eine gute Weiterbildungsstelle. Abteilungen verändern sich, Chefärzte wechseln, und die Bedingungen für PJ-Studierende sind nicht dieselben wie für Assistenzärzte. Prüfen Sie vor Vertragsunterschrift trotzdem alles, was unten unter Weiterbildungsbefugnis steht.
M3 bestanden – und dann?
Zwischen der bestandenen Prüfung und dem ersten Arbeitstag liegen mehrere organisatorische Schritte. Wer sie früh kennt, verliert keine Wochen.
- Zeugnis und NachweiseDas Zeugnis über die bestandene Ärztliche Prüfung erhalten Sie vom zuständigen Landesprüfungsamt. Es ist Grundlage des Approbationsantrags.
- Approbationsantrag stellenZuständig ist die Behörde des Bundeslandes, in dem Sie die Prüfung abgelegt haben oder tätig werden wollen. Welche Stelle das ist, unterscheidet sich je nach Land – Landesprüfungsamt, Regierungspräsidium oder Landesamt.
- Bearbeitungszeit einplanenDie Dauer hängt von Behörde, Vollständigkeit der Unterlagen und Saison ab. Erkundigen Sie sich frühzeitig, welche Nachweise verlangt werden.
- Bewerbung parallel führenViele Arbeitgeber führen Gespräche bereits vor Erteilung der Approbation. Der Vertragsbeginn wird dann an den Approbationstermin gekoppelt.
- Kammermitgliedschaft und StartformalitätenMit Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit werden Sie Mitglied der zuständigen Landesärztekammer. Diese ist auch für Ihre Weiterbildung zuständig.
Wann darf ich als Arzt arbeiten?
Für die ärztliche Berufsausübung ist grundsätzlich eine gültige Approbation erforderlich. Die Bundesärzteordnung sieht daneben vor, dass eine vorübergehende oder auf bestimmte Tätigkeiten beschränkte Ausübung des ärztlichen Berufs auch aufgrund einer Erlaubnis zulässig ist.
Quelle: § 2 Bundesärzteordnung. Welche Behörde in Ihrem Bundesland zuständig ist und welche Unterlagen sie verlangt, erfahren Sie dort direkt. Diese Seite ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachrichtung finden
Neun Arbeitsmerkmale, an denen sich Fachrichtungen unterscheiden – ohne Persönlichkeitstest und ohne Prozentwerte.
Welche Fachrichtung passt zu mir?
Kein Persönlichkeitstest. Neun Achsen, die beschreiben, wie sich ärztliche Arbeit tatsächlich anfühlt. Verorten Sie sich auf jeder Achse – und prüfen Sie dann, welche Fächer dazu passen.
Patientenkontakt
Akutmedizin
Arbeitsweise
Versorgungsort
Spektrum
Schwerpunkt der Tätigkeit
Dienstbelastung
Wissenschaftlicher Anteil
Entwicklungsrichtung
Diese Achsen beschreiben Arbeitsmerkmale, keine Fächer. Wie sich eine Fachrichtung konkret anfühlt, hängt zusätzlich von Einrichtung, Abteilung und Position ab. Aussagen wie „Fach X bedeutet automatisch gute Vereinbarkeit“ halten der Realität selten stand.
Die erste Stelle ist nicht nur Ihr erster Job. Sie ist der Beginn Ihrer Weiterbildung.
Die erste Stelle
Woran sich eine belastbare erste Assistenzarztstelle erkennen lässt, wann Sie sich bewerben und was in die Unterlagen gehört.

Woran Sie eine gute erste Assistenzarztstelle erkennen
Achtzehn Punkte, die sich vor Vertragsunterschrift klären lassen. Nicht alle müssen erfüllt sein – aber Sie sollten wissen, wo Sie stehen.
Weiterbildung
- WeiterbildungsbefugnisExistiert sie für das Gebiet, in dem Sie sich weiterbilden wollen – und auf welche Person läuft sie?
- Umfang der BefugnisDeckt sie die volle Weiterbildungszeit ab oder nur einen Teil? Eine Teilbefugnis bedeutet einen späteren Wechsel.
- Zugelassene WeiterbildungsstätteWeiterbildung wird an zugelassenen Weiterbildungsstätten durchgeführt. Die Landesärztekammer führt die Zulassung.
- CurriculumGibt es einen schriftlichen Plan, was in welchem Weiterbildungsjahr vermittelt wird?
- RotationenWelche Rotationen sind intern möglich, welche müssen extern erfolgen – und wer organisiert das?
- WeiterbildungsgesprächeFinden sie regelmäßig statt und werden sie dokumentiert?
- eLogbuchWird die Dokumentation im eLogbuch aktiv geführt und gegengezeichnet?
Arbeitsbedingungen
- SupervisionWer ist ansprechbar, wenn Sie unsicher sind – tagsüber und im Dienst?
- DiensteAb wann, wie viele, mit welcher Hintergrundabsicherung?
- ArbeitszeiterfassungWie wird Arbeitszeit erfasst? Systematisch oder nach Zuruf?
- Umgang mit MehrarbeitFreizeitausgleich, Vergütung oder beides? Und wie realistisch ist der Ausgleich im Alltag?
- FortbildungGibt es Fortbildungstage und ein Budget – und werden sie genutzt?
- VergütungWelcher Tarifvertrag gilt, welche Erfahrungsstufe wird angerechnet, welche Zulagen kommen dazu?
Umfeld und Perspektive
- MentoringGibt es feste Ansprechpartner oder ein Patensystem für neue Assistenzärzte?
- TeamWie groß ist das Assistenzarztteam, wie ist die Altersverteilung, wie ist die Stimmung?
- FührungWie führt die Abteilungsleitung? Fragen Sie die Assistenzärzte, nicht die Leitung.
- StandortPasst der Ort zu Ihrer Lebenssituation – und wie lange soll das so bleiben?
- EntwicklungsperspektiveWas passiert nach der Facharztanerkennung? Gibt es Beispiele aus den letzten Jahren?
Größe, Universitätsstatus oder Bekanntheitsgrad einer Klinik sagen für sich genommen nichts über die Qualität Ihrer Weiterbildung aus. Eine kleinere Abteilung mit voller Befugnis und strukturiertem Curriculum kann der bessere Startpunkt sein als ein großes Haus mit Teilbefugnis.
Wann sollte ich mich als Assistenzarzt bewerben?
Eine pauschale Monatszahl wäre unseriös. Der sinnvolle Zeitpunkt hängt von Ihrem M3-Termin, dem Approbationsverfahren, Ihrem Wunschstart, der Fachrichtung, der Region und dem Stellenangebot ab – und davon, ob ein Umzug ansteht.
Statt einer Faustregel hilft eine Rückwärtsplanung: Setzen Sie den gewünschten Starttermin und arbeiten Sie sich zurück. Die Abstände zwischen den Stufen legen Sie selbst fest – sie unterscheiden sich je nach Behörde, Arbeitgeber und Fach erheblich.
- Gewünschter StartterminIhr erster Arbeitstag. Von hier aus planen Sie rückwärts.
- VertragUnterschrift, Prüfung der Weiterbildungszusagen, ggf. Kündigungs- oder Umzugsfristen.
- VorstellungsgesprächTerminfindung, Anreise, möglicherweise Hospitation, zweites Gespräch.
- BewerbungVersand, interne Bearbeitung, Rückmeldung der Abteilung.
- UnterlagenLebenslauf, Zeugnisse, Nachweise – vollständig und aktuell.
- ApprobationsplanungAntrag, Bearbeitungszeit, Termin der Erteilung. Dieser Punkt bestimmt häufig alles andere.
Dieses Modell ist eine organisatorische Hilfe, keine Empfehlung für einen bestimmten Vorlauf. Fragen Sie bei Ihrer Approbationsbehörde nach der realistischen Bearbeitungszeit und rechnen Sie von dort aus.
Was gehört in die Bewerbung als Assistenzarzt?
Ärztliche Bewerbungen werden fachlich gelesen, nicht rhetorisch. Ein präziser Lebenslauf ist mehr wert als ein langes Anschreiben.
- Strukturierter LebenslaufChronologisch, lückenlos, mit klaren Zeitangaben. Zwei Seiten reichen in der Regel.
- Relevante AusbildungsstationenWo Sie studiert haben, welche Schwerpunkte Sie gesetzt haben.
- Praktisches JahrTertiale mit Fach, Haus und Zeitraum. Für die Wunschabteilung häufig der interessanteste Punkt.
- Famulaturen, soweit relevantNicht alle. Die, die zur beworbenen Fachrichtung passen.
- Abschluss und PrüfungsstatusM3 bestanden oder Termin. Beides ist eine klare Angabe.
- ApprobationsstatusErteilt, beantragt oder geplant – mit Datum, soweit bekannt.
- EintrittsterminFrühestmöglicher Starttermin. Vermeidet die häufigste Rückfrage.
- Wissenschaftliche Tätigkeit, wenn relevantPublikationen, Kongressbeiträge, Studienmitarbeit – wenn sie zur Stelle passen.
- Promotion, wenn vorhandenAbgeschlossen, laufend oder nicht geplant. Auch das ist eine Information.
- ZusatzqualifikationenSprachen, Notfallmedizin, Sonografiekurse, EDV – sofern beruflich relevant.
Ein Anschreiben sollte erklären, warum diese Abteilung und warum jetzt. Alles andere steht bereits im Lebenslauf.
15 Fragen, die Sie einer Weiterbildungsstätte stellen sollten
Ein Vorstellungsgespräch läuft in beide Richtungen. Wer diese Fragen stellt, wirkt nicht fordernd, sondern vorbereitet.
Wie lang ist die Weiterbildungsbefugnis für mein Gebiet – in Monaten?
Welche Rotationen erfolgen intern?
Welche Rotationen müssen extern erfolgen, und wer organisiert sie?
Gibt es ein strukturiertes Curriculum, und kann ich es sehen?
Wie häufig finden Weiterbildungsgespräche statt?
Wie werden Weiterbildungsinhalte dokumentiert?
Wie ist die Supervision organisiert – tagsüber und im Dienst?
Ab wann übernehmen Assistenzärzte Dienste?
Wie viele Dienste fallen typischerweise pro Monat an?
Wie wird Arbeitszeit erfasst?
Wie wird Mehrarbeit ausgeglichen?
Welche Fortbildungen werden unterstützt, und mit welchem Budget?
Gibt es feste Mentoren oder Ansprechpartner für neue Assistenzärzte?
Welche Entwicklungsmöglichkeiten bestehen nach der Facharztanerkennung?
Wie lange bleiben Assistenzärzte hier im Durchschnitt?
Die letzte Frage ist die aufschlussreichste – und die einzige, auf die wir hier bewusst keine Vergleichszahl nennen. Verweildauern unterscheiden sich stark nach Fach, Haus und Region. Entscheidend ist, wie Ihr Gegenüber auf die Frage reagiert.
Was verdient ein Assistenzarzt beim Berufseinstieg?
Die Vergütung hängt unter anderem ab vom Arbeitgeber, vom anzuwendenden Tarifvertrag, von der Erfahrungsstufe, vom Arbeitszeitumfang, von Diensten und von Zulagen. Eine einzelne Zahl für „das Assistenzarztgehalt“ gibt es deshalb nicht.
Wichtiger als die Einstiegszahl ist, welche Erfahrungsstufe angerechnet wird, wie Dienste vergütet werden und ob Mehrarbeit ausgeglichen wird. Zwei Verträge mit identischem Grundgehalt können sich am Jahresende deutlich unterscheiden.
Wenn die erste Stelle nicht das Richtige ist
Der häufigste Fehler in dieser Situation ist, zwei verschiedene Probleme zu verwechseln: die Fachrichtung und den Arbeitgeber.
Bevor Sie über einen Fachwechsel nachdenken, trennen Sie die Ebenen. Vieles, was sich wie „falsches Fach“ anfühlt, ist eine schlecht organisierte Abteilung – und umgekehrt.
- Ist es die Fachrichtung?Stören Sie die Inhalte selbst oder die Umstände, unter denen Sie sie ausfüllen?
- Ist es die Einrichtung?Struktur, Ausstattung, Fallzahlen, Organisation – das kann anderswo völlig anders sein.
- Ist es das Team?Ein Team verändert sich mit jedem Wechsel. Manchmal reicht die nächste Rotation.
- Ist es die Führung?Der häufigste ungenannte Grund für Wechselgedanken.
- Ist es die Weiterbildung?Stimmen Befugnis, Rotationen und Dokumentation? Wenn nicht, ist das ein sachlicher Grund.
- Sind es die Dienste?Häufigkeit, Absicherung, Ausgleich – das lässt sich teilweise auch intern verhandeln.
- Ist es die Arbeitszeit?Wie groß ist der Abstand zwischen Vertrag und Realität?
- Ist es der Standort?Eine Lebenssituation kann sich ändern. Das ist ein legitimer Grund und kein Scheitern.
Ein Wechsel in den ersten Berufsjahren ist nicht ungewöhnlich und kein Makel. Er sollte aber bewusst geplant werden: Klären Sie vorab mit Ihrer Landesärztekammer, wie bereits absolvierte Weiterbildungszeiten angerechnet werden, und lassen Sie sich ein Zeugnis der bisherigen Weiterbildungsbefugten ausstellen.
Weiterbildung verstehen
Befugnis, Landesärztekammer, Weiterbildungsordnung: die Regeln, nach denen aus Ihrer Arbeitszeit eine anerkannte Weiterbildung wird.
Wie funktioniert die Facharztweiterbildung?
Vier Bausteine greifen ineinander. Fällt einer aus, verlängert sich Ihre Weiterbildung – unabhängig davon, wie lange Sie schon arbeiten.
Befugnis
Eine befugte Ärztin oder ein befugter Arzt leitet Ihre Weiterbildung an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte an. Ohne Befugnis für Ihr Gebiet zählt die Zeit nicht.
Inhalte
Kognitive und methodische Kompetenzen sowie Handlungskompetenzen, die Sie tatsächlich erwerben müssen. Sie stehen in der Weiterbildungsordnung Ihrer Kammer.
Zeit
Die vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten sind Mindestanforderungen. Sie verlängern sich individuell, wenn Inhalte in der Mindestzeit nicht erlernt werden können.
Dokumentation
Erfassung im eLogbuch, regelmäßige Weiterbildungsgespräche und am Ende die Zeugnisse der Weiterbildungsbefugten – Grundlage der Beurteilung.
Das reine Verstreichen der Mindestzeit führt nicht automatisch zur Facharztanerkennung. Maßgeblich ist, ob die geforderten Kompetenzen erworben und dokumentiert wurden. Der Abschluss wird auf Grundlage der Zeugnisse und einer Prüfung beurteilt.
Wie lange eine Facharztweiterbildung dauert, unterscheidet sich je nach Gebiet und Weiterbildungsordnung. Die pauschale Aussage „Facharzt dauert fünf Jahre“ trifft auf viele, aber nicht auf alle Gebiete zu. Verbindlich ist die Weiterbildungsordnung Ihrer Landesärztekammer.
Quelle: Bundesärztekammer, Ärztliche Weiterbildung.
Was bedeutet Weiterbildungsbefugnis?
Die ärztliche Weiterbildung erfolgt unter Anleitung befugter Ärztinnen und Ärzte an zugelassenen Weiterbildungsstätten, in hauptberuflicher ärztlicher Tätigkeit. Die Befugnis ist personengebunden und auf ein Gebiet, einen Umfang und eine Dauer begrenzt.
Daraus folgt: Nicht jede Abteilung besitzt automatisch eine vollständige Weiterbildungsbefugnis für Ihr Gebiet. Es kommt vor, dass eine Klinik nur 24 oder 36 Monate befugt ist – der Rest muss dann anderswo absolviert werden. Wer das erst im dritten Weiterbildungsjahr merkt, verliert Zeit.
Was Sie vor Stellenantritt konkret erfragen sollten
- Name des WeiterbildungsbefugtenDie Befugnis hängt an einer Person, nicht an der Abteilung. Wechselt diese Person, kann sich die Situation ändern.
- GebietFür welches Gebiet oder welchen Schwerpunkt genau besteht die Befugnis?
- Umfang und DauerÜber wie viele Monate reicht sie? Lassen Sie sich die Zahl nennen, nicht nur eine Zusage.
- WeiterbildungsstätteIst die Einrichtung für dieses Gebiet als Weiterbildungsstätte zugelassen?
- Notwendige externe RotationenWelche Abschnitte müssen Sie außerhalb absolvieren – und unterstützt der Arbeitgeber dabei aktiv?
Die Adressen der weiterbildungsbefugten Ärztinnen und Ärzte sowie der zugelassenen Weiterbildungsstätten erhalten Sie über die Landesärztekammern. Eine bundesweite Auflistung führt die Bundesärztekammer nicht.
Warum Ihre Landesärztekammer entscheidend ist
Die (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer hat für die Landesärztekammern nur empfehlenden Charakter. Rechtsverbindlich ist für jede Ärztin und jeden Arzt immer nur die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer, deren Mitglied sie oder er ist.
Bundesärztekammer
Erarbeitet die (Muster-)Weiterbildungsordnung, die (Muster-)Kursbücher und die fachlich empfohlenen Weiterbildungspläne. Alles davon ist Empfehlung.
Landesärztekammer
Erlässt die für Sie verbindliche Weiterbildungsordnung, erteilt Befugnisse, lässt Weiterbildungsstätten zu und nimmt die Facharztprüfung ab.
Praktische Folge
Weiterbildungszeiten und -inhalte können sich zwischen Bundesländern unterscheiden. Bei einem Umzug lohnt die Nachfrage, wie Zeiten angerechnet werden.
Ihr erster Schritt
Laden Sie die Weiterbildungsordnung Ihrer Kammer für Ihr Wunschgebiet herunter, bevor Sie Verträge verhandeln. Sie ist die Grundlage jeder Zusage.
Wer die Muster-Weiterbildungsordnung zitiert, beschreibt eine Empfehlung. Wer die Weiterbildungsordnung seiner Kammer zitiert, beschreibt die Regel, die für ihn gilt.
Quelle: Bundesärztekammer, (Muster-)Weiterbildungsordnung. Die MWBO 2018 wurde zuletzt am 3. Juli 2026 aktualisiert.
Was sollte eine gute Weiterbildung planbar machen?
Planbarkeit entsteht nicht durch Zusagen, sondern durch Strukturen, die auch dann funktionieren, wenn es voll wird.
- Rotationen mit ZeitpunktNicht nur ob, sondern wann. Eine Rotation „irgendwann später“ ist keine Planung.
- Kompetenzaufbau in StufenWas sollen Sie im ersten, was im dritten Jahr können? Gute Abteilungen können das benennen.
- Eingriffe und UntersuchungenWelche Richtzahlen sind realistisch erreichbar – und wer sorgt dafür, dass Sie drankommen?
- Supervision im AlltagNicht nur im Notfall. Auch bei Routineentscheidungen, die für Sie noch keine Routine sind.
- Regelmäßige GesprächeEin Termin im Kalender ist mehr wert als die Zusage, dass die Tür immer offen steht.
- Laufende DokumentationDas eLogbuch wird geführt und gegengezeichnet – nicht erst kurz vor der Prüfung.
- FortbildungenFreigestellte Tage und ein Budget, das auch genutzt werden kann.
Die Bundesärztekammer veröffentlicht fachlich empfohlene Weiterbildungspläne als Orientierung für Weiterbildungsbefugte und Weiterzubildende. Sie sind eine Empfehlung und nicht automatisch rechtsverbindlich – verbindlich bleibt die Weiterbildungsordnung Ihrer Landesärztekammer. Als Gesprächsgrundlage im Vorstellungsgespräch sind sie trotzdem nützlich.
Wo kann meine Weiterbildung stattfinden?
Weiterbildung kann abhängig von Fachgebiet, Weiterbildungsabschnitt und Weiterbildungsordnung an verschiedenen zugelassenen Weiterbildungsstätten erfolgen – nicht nur in der Klinik.
Klinik
Stationäre Versorgung, komplexe und seltene Fälle, Dienstsystem, häufig mehrere Rotationsmöglichkeiten im Haus.
MVZ
Ambulante Medizin in arbeitsteiliger Struktur. Je nach Fachgebiet und vorhandener Befugnis ist Weiterbildung möglich.
Praxis
Für bestimmte Gebiete und Weiterbildungsabschnitte relevant, vor allem in der ambulanten Versorgung. Die konkrete Befugnis entscheidet.
Was immer gilt
Ob ein Ort für Ihre Weiterbildung zählt, hängt an Zulassung und Befugnis – nicht an der Größe oder Rechtsform der Einrichtung.
Es gibt kein pauschal besseres Weiterbildungsumfeld. Es gibt nur eines, das zu Ihrem Gebiet, Ihrem Weiterbildungsabschnitt und Ihrer Lebenssituation passt.
Brauche ich einen Dr. med. für meinen Berufseinstieg?
Nein. Die Bundesärzteordnung nennt als Voraussetzung für die Approbation das abgeschlossene Studium der Medizin und die bestandene Ärztliche Prüfung – keine Promotion. Auch für den Beginn der fachärztlichen Weiterbildung ist ein Doktortitel nicht erforderlich.
Damit ist die Frage rechtlich beantwortet, aber nicht persönlich. Ob eine Promotion sinnvoll ist, hängt von Ihren Zielen ab:
Wissenschaftliche Laufbahn
Wer in Richtung Universitätsmedizin, Habilitation oder Forschung denkt, kommt an wissenschaftlicher Arbeit kaum vorbei.
Akademisches Umfeld
In manchen Abteilungen und Fachkulturen ist der Titel verbreiteter als in anderen. Das ist eine Beobachtung, keine Anforderung.
Zeitpunkt
Eine begonnene Arbeit neben der ersten Stelle abzuschließen, ist möglich – aber realistisch aufwendiger als während des Studiums.
Bewusst dagegen
Auch eine begründete Entscheidung gegen die Promotion ist eine Entscheidung. Sie sollte nicht aus Zeitdruck entstehen.
Weder gilt „eine Promotion ist unnötig“ noch „jeder gute Arzt sollte promovieren“. Beide Sätze sagen mehr über den Sprecher als über Ihre Situation.
Quelle: Bundesärzteordnung.
Der Start und danach
Die ersten Wochen im Stationsalltag, sieben Entscheidungen mit langer Wirkung und eine Standortbestimmung für Ihre Prioritäten.

Was Sie in Ihrer ersten ärztlichen Stelle erwartet
Der Wechsel vom Studium in die Verantwortung ist größer als der Wechsel zwischen zwei Semestern. Er ist zu bewältigen – aber es hilft, ihn vorher realistisch zu kennen.
Neue Verantwortung
Sie treffen Entscheidungen, die Konsequenzen haben. Am Anfang mit engmaschiger Rückversicherung, später zunehmend eigenständig.
Patientenversorgung im Takt
Aufnahmen, Verläufe, Entlassungen. Der Rhythmus einer Station ist etwas anderes als der eines PJ-Tertials.
Visite
Vorbereiten, vortragen, umsetzen, dokumentieren. Anfangs kostet das mehr Zeit, als im Plan steht.
Dokumentation
Ein erheblicher Teil der Arbeitszeit. Wer früh ein System entwickelt, gewinnt später Stunden zurück.
Übergaben
Kurz, strukturiert, vollständig. Eine der am schnellsten erlernbaren und am meisten unterschätzten Fähigkeiten.
Rückfragen stellen
Nachfragen ist kein Zeichen von Schwäche, sondern Teil der Weiterbildung. Abteilungen, in denen das anders gesehen wird, sind das eigentliche Problem.
Zeitmanagement
Priorisieren, wenn drei Dinge gleichzeitig dringend sind. Das lernt man nicht im Studium.
Dienstsystem
Der erste Dienst ist ein Einschnitt. Klären Sie vorher, wer im Hintergrund erreichbar ist.
Weiterbildung dokumentieren
Von Anfang an, nicht rückwirkend. Das eLogbuch führt sich nicht von selbst.
Feedback und Teamintegration
Nach einigen Wochen aktiv nach Rückmeldung fragen. Die meisten Abteilungen geben sie gern – aber selten unaufgefordert.
Sieben Entscheidungen, die Sie nicht vorschnell treffen sollten
Keine davon ist irreparabel. Alle kosten Zeit, wenn sie unbedacht getroffen werden.
Die erste Stelle nur nach dem Kliniknamen auswählen
Reputation sagt nichts über Ihre Abteilung- Weiterbildungsqualität entsteht in der Abteilung, nicht im Haus
- Ein bekanntes Haus kann eine schwache Weiterbildungsstruktur haben
- Fragen Sie die Assistenzärzte der Abteilung, nicht die Website
Die Weiterbildungsbefugnis nicht prüfen
Der teuerste vermeidbare Fehler- Umfang in Monaten erfragen, nicht nur die Existenz der Befugnis
- Auf welche Person läuft sie und wie lange bleibt diese Person
- Ist die Einrichtung für Ihr Gebiet zugelassen
Mündliche Rotationszusagen nicht konkretisieren
Was nicht terminiert ist, ist nicht geplant- Welche Rotation, in welchem Weiterbildungsjahr, für wie lange
- Wer organisiert externe Abschnitte
- Lassen Sie sich den Plan schriftlich geben
Dienste erst nach Vertragsunterschrift thematisieren
Der häufigste Grund für frühe Unzufriedenheit- Anzahl, Art und Beginn der Dienste vorher klären
- Wie ist der Hintergrunddienst geregelt
- Wie wird Mehrarbeit erfasst und ausgeglichen
Die Fachrichtung nur nach Prestige oder Gehalt wählen
Beides trägt nicht über fünf Jahre- Arbeitsmerkmale sind entscheidender als Außenwirkung
- Gehaltsunterschiede relativieren sich mit der Erfahrungsstufe
- Der Kompass weiter oben hilft bei der Einordnung
Arbeitszeit und Weiterbildung getrennt betrachten
Zeit ohne Inhalt bringt Sie nicht weiter- Anwesenheit ist nicht gleich Kompetenzerwerb
- Eine Stelle mit vielen Diensten und wenig Rotation verlängert Ihre Weiterbildung
- Fragen Sie, wie viel Zeit tatsächlich in Weiterbildungsinhalte fließt
Glauben, die erste Stelle entscheide alles
Sie ist ein Anfang, kein Urteil- Ein Wechsel ist möglich und in den ersten Jahren nicht ungewöhnlich
- Bereits absolvierte Weiterbildungszeiten können angerechnet werden – die Kammer entscheidet
- Wichtiger als die perfekte Wahl ist eine bewusste Wahl
Was ist Ihnen für die ersten Berufsjahre wichtig?
Vierzehn Fragen. Am Ende erhalten Sie keine Prozentzahl und keine Fachrichtungsempfehlung, sondern eine geordnete Liste Ihrer Prioritäten für die Stellensuche.
Haben Sie Ihre Fachrichtung bereits gewählt?
Wie festgelegt sind Sie auf eine Region?
Klinik, MVZ oder Praxis?
Wie wichtig ist wissenschaftliche Arbeit?
Universitätsmedizin?
Haben Sie einen Weiterbildungsschwerpunkt im Blick?
Wie stehen Sie zu Diensten?
Ist Teilzeit ein Thema?
Promotion?
Ambulante Perspektive mittelfristig?
Niederlassung langfristig?
Führungsverantwortung?
Spezialisierung oder Breite?
Wann möchten Sie starten?
Ihre Prioritäten für die Stellensuche
Beantworten Sie die Fragen oben. Ihre Auswahl erscheint hier als Zusammenfassung, die Sie ins Vorstellungsgespräch mitnehmen können.
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Heute Orientierung. Später der nächste Karriereschritt.
Sanovetis ist eine spezialisierte Ärztevermittlung. Unsere Vermittlungsarbeit richtet sich in erster Linie an Ärztinnen und Ärzte mit abgeschlossener oder fortgeschrittener fachärztlicher Qualifikation. Für Medizinstudierende und Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger stellen wir Wissen zur Verfügung – keine automatische Vermittlung in eine Assistenzarztstelle.
Was wir Ihnen jetzt bieten
Fachbereichsseiten, Karriere- und Weiterbildungsinhalte, Marktdaten zu Vergütung, Arbeitszeitmodellen und Arbeitgebertypen – frei zugänglich und ohne Registrierung.
Bewerbungscoaching
Unser Coaching richtet sich ausdrücklich auch an Assistenzärztinnen und Assistenzärzte. Wer vor dem ersten ärztlichen Vorstellungsgespräch steht, kann es nutzen.
Was wir nicht versprechen
Wir sagen nicht zu, jede Berufsanfängerin und jeden Berufsanfänger in eine Weiterbildungsstelle zu vermitteln. Das wäre unseriös und entspräche nicht unserem Schwerpunkt.
Später
Wenn Sie in der Weiterbildung fortgeschritten sind oder Ihre Facharztanerkennung erreicht haben, sprechen wir gern über konkrete Positionen.
Fragen zum Berufseinstieg nach dem Medizinstudium
Was kommt nach dem Medizinstudium?
Nach dem Praktischen Jahr und dem Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung kann die Approbation beantragt werden. Danach beginnen die meisten Ärztinnen und Ärzte ihre fachärztliche Weiterbildung an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte.
Wann bin ich offiziell Arzt?
Mit der Erteilung der Approbation. Für die ärztliche Berufsausübung ist grundsätzlich eine gültige Approbation erforderlich; daneben ist nach der Bundesärzteordnung eine vorübergehende oder beschränkte Ausübung aufgrund einer Erlaubnis möglich.
Wann kann ich meine Approbation beantragen?
Nach bestandenem Drittem Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, sobald das Zeugnis vorliegt. Zuständig ist die Behörde des jeweiligen Bundeslandes; welche Unterlagen verlangt werden, erfahren Sie dort.
Wie werde ich Assistenzarzt?
Mit Approbation und einem Arbeitsvertrag an einer Einrichtung, die für Ihr Gebiet als Weiterbildungsstätte zugelassen ist und über eine entsprechende Weiterbildungsbefugnis verfügt.
Wann sollte ich mich als Assistenzarzt bewerben?
Dafür gibt es keine allgemeingültige Monatszahl. Der Zeitpunkt richtet sich nach M3-Termin, Approbationsverfahren, Wunschstart, Fachrichtung, Region und Umzugsplanung. Planen Sie rückwärts vom gewünschten ersten Arbeitstag.
Brauche ich für den Berufseinstieg einen Dr. med.?
Nein. Die Promotion ist weder Voraussetzung für die Approbation noch für den Beginn der fachärztlichen Weiterbildung.
Wie finde ich meine Fachrichtung?
Über Arbeitsmerkmale statt über Klischees: Patientenkontakt, Akutanteil, operativ oder konservativ, stationär oder ambulant, Breite oder Spezialisierung. Der Fachrichtungs-Kompass auf dieser Seite ordnet diese Achsen.
Wie funktioniert die Facharztweiterbildung?
Als strukturierte ärztliche Tätigkeit unter Anleitung befugter Ärzte an zugelassenen Weiterbildungsstätten. Inhalte und Zeiten sind Mindestanforderungen; der Abschluss wird auf Grundlage der Zeugnisse und einer Prüfung beurteilt.
Was ist eine Weiterbildungsbefugnis?
Die persönliche Berechtigung einer Ärztin oder eines Arztes, andere in einem bestimmten Gebiet, Umfang und Zeitraum weiterzubilden. Ohne passende Befugnis zählt Ihre Zeit nicht auf die Weiterbildung.
Wie finde ich eine zugelassene Weiterbildungsstätte?
Über Ihre Landesärztekammer. Sie führt die Adressen der befugten Ärztinnen und Ärzte sowie der zugelassenen Weiterbildungsstätten. Eine bundesweite Liste gibt es nicht.
Wer ist für die Facharztweiterbildung zuständig?
Die Landesärztekammern. Sie sind für alle Angelegenheiten der ärztlichen Weiterbildung zuständig und erlassen die für ihre Mitglieder verbindliche Weiterbildungsordnung.
Wie wichtig ist das PJ für die Karriere?
Als Erfahrungsquelle sehr wichtig, als Garantie nicht. Sie sehen im PJ, wie Abteilungen tatsächlich arbeiten – aber ein gutes Tertial bedeutet nicht automatisch eine gute Weiterbildungsstelle.
Kann ich meine Fachrichtung später wechseln?
Ja. Ob und wie bereits absolvierte Weiterbildungszeiten angerechnet werden, entscheidet Ihre Landesärztekammer nach der für Sie geltenden Weiterbildungsordnung.
Kann Weiterbildung in Teilzeit erfolgen?
Die Weiterbildungsordnungen sehen Weiterbildung in Teilzeit vor; die Gesamtdauer verlängert sich entsprechend. Maßgeblich sind die Regelungen Ihrer Landesärztekammer.
Was verdient ein Assistenzarzt?
Das hängt von Arbeitgeber, Tarifvertrag, Erfahrungsstufe, Arbeitszeit, Diensten und Zulagen ab. Eine einzelne Zahl wäre irreführend.
Klinik oder Praxis nach dem Medizinstudium?
Beides ist möglich, sofern eine Zulassung als Weiterbildungsstätte und eine passende Befugnis bestehen. Welche Abschnitte ambulant absolviert werden können, regelt die Weiterbildungsordnung Ihres Gebiets.
Worauf muss ich beim ersten Arbeitsvertrag achten?
Auf die Weiterbildungszusagen: Umfang der Befugnis, Rotationen mit Zeitpunkt, Weiterbildungsgespräche. Dazu Arbeitszeiterfassung, Dienste, Ausgleich von Mehrarbeit und Eingruppierung.
Was mache ich, wenn meine erste Stelle nicht passt?
Zuerst trennen: Ist es die Fachrichtung, die Einrichtung, das Team, die Führung oder die Weiterbildungsstruktur? Ein Wechsel ist möglich, sollte aber geplant und mit Blick auf die Anrechnung von Weiterbildungszeiten vorbereitet werden.
Woher die Angaben auf dieser Seite stammen
- Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO 2002), § 1Aufbau des Studiums, Praktisches Jahr von 48 Wochen, Gliederung der Ärztlichen Prüfung in drei Abschnitte, Regelstudienzeit von sechs Jahren und drei Monaten.
- Bundesärzteordnung (BÄO)Approbationserfordernis für die ärztliche Berufsausübung, Möglichkeit der Erlaubnis, Voraussetzungen der Approbation.
- Bundesärztekammer, Ärztliche WeiterbildungWeiterbildung an zugelassenen Weiterbildungsstätten unter Anleitung befugter Ärzte, Mindestzeiten, Dokumentation, Zeugnisse und Prüfung, Zuständigkeit der Landesärztekammern.
- (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018Empfehlender Charakter der MWBO; rechtsverbindlich ist die Weiterbildungsordnung der jeweiligen Landesärztekammer. Stand der MWBO: 3. Juli 2026.
- Fachlich empfohlene WeiterbildungspläneOrientierungshilfe für Weiterbildungsbefugte und Weiterzubildende. Empfehlung, nicht automatisch rechtsverbindlich.
- LandesärztekammernVerbindliche Weiterbildungsordnung, Befugnisse, zugelassene Weiterbildungsstätten, Anrechnung von Weiterbildungszeiten, Facharztprüfung.
Aktualisiert im August 2026. Redaktion: Sanovetis. Diese Seite fasst öffentlich zugängliche Regelungen allgemeinverständlich zusammen und ersetzt weder eine Rechtsberatung noch die Auskünfte Ihrer Landesärztekammer oder Ihrer Approbationsbehörde. Maßgeblich ist immer die für Sie geltende Fassung.