Für Ärzt:innen Karriere & Weiterbildung

Zusatz-Weiterbildung

Zusatzbezeichnungen: was sie erweitern und was nicht

Eine Zusatzbezeichnung belegt eine Spezialisierung. Die Grenzen Ihres Gebietes verschiebt sie nicht. Was das für Weiterbildung, Prüfung und Stellenwahl bedeutet.

Ärztin im Gespräch über ihre Weiterbildungsplanung

Kurz gesagt.

Zusatz-Weiterbildungen stehen in Abschnitt C der Weiterbildungsordnung. Sie sind zusätzlich zur Facharztweiterbildung abzuleisten, sofern die Ordnung nichts anderes bestimmt.

Rechtsverbindlich ist immer die Weiterbildungsordnung Ihrer Landesärztekammer. Die Musterordnung der Bundesärztekammer hat für die Kammern nur empfehlenden Charakter. Deshalb unterscheiden sich Zahl und Anforderungen von Land zu Land.

Am Ende steht eine Prüfung vor der Kammer. Ohne bestandene Prüfung keine Anerkennung, mit genau einer Ausnahme.

Die Systematik

Was eine Zusatzbezeichnung ist und was sie nicht leistet

Grundregeln nach der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018
Was giltFundstelle
Die Zusatz-Weiterbildung ist eine Spezialisierung in Inhalten, die zusätzlich zu den Facharzt- und Schwerpunktinhalten abzuleisten sind.§ 2 Abs. 4
Die Gebietsgrenzen fachärztlicher Tätigkeit werden durch eine Zusatz-Weiterbildung nicht erweitert.§ 2 Abs. 4
Abzuleisten zusätzlich zur Facharztweiterbildung, sofern die Weiterbildungsordnung nichts anderes bestimmt.§ 4 Abs. 7 Satz 2
Berufsbegleitende Weiterbildung ist zulässig, soweit Abschnitt C sie vorsieht.§ 4 Abs. 5 Satz 3
Die Zusatzbezeichnung darf nur zusammen mit „Arzt", „Praktischer Arzt" oder einer Facharztbezeichnung geführt werden; gebietsgebundene nur mit der zugeordneten Facharztbezeichnung.§ 3 Abs. 3

Zuständigkeit

Wer die Regeln macht und warum sie sich unterscheiden

Die Weiterbildung ist Kammerrecht. Bundesweit einheitlich ist nur der Vorschlag.

  • Die Landesärztekammern erlassen die Weiterbildungsordnung als Satzung. Verbindlich ist die Ordnung der Kammer, deren Mitglied Sie sind.
  • Die Musterordnung der Bundesärztekammer hat nur empfehlenden Charakter. Sie gibt den Kammern eine gemeinsame Struktur vor, gilt aber nicht unmittelbar.
  • Deshalb weichen Zahl und Zuschnitt ab. Die Musterordnung führt 48 Zusatz-Weiterbildungen, die Ärztekammer Nordrhein 56.
  • Nordrhein führt zusätzlich eigene Zusatz-Weiterbildungen, darunter Kinder- und Jugend-Gastroenterologie, -Nephrologie, -Pneumologie, -Rheumatologie und -Endokrinologie sowie Orthopädische Rheumatologie und Spezielle Unfall- und Viszeralchirurgie.
  • Kurse gelten bundesweit. Ein Kurs, den eine Kammer am Veranstaltungsort anerkannt hat, wird von den übrigen Kammern anerkannt.
  • Über die Anrechnung von Zeiten und Kompetenzen entscheidet die Kammer. Klären Sie das vor einem Wechsel in einen anderen Kammerbezirk, nicht danach.

Quellen: Bundesärztekammer, (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018, Stand 3. Juli 2026. Ärztekammer Nordrhein, Weiterbildungsordnung vom 1. Juli 2020 in der Fassung vom 12. März 2022.

Drei Beispiele

Wie unterschiedlich die Anforderungen ausfallen

01

Intensivmedizin

Setzt eine Facharztanerkennung voraus, und zwar in Anästhesiologie, Chirurgie, Innerer Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Neurochirurgie oder Neurologie. Verlangt werden 18 Monate Intensivmedizin unter Befugnis. Sechs Monate davon können aus der Gebietsweiterbildung angerechnet werden, wenn bereits zwölf Monate Intensivmedizin bei einer befugten Person abgeleistet wurden. Ein Kurs ist nicht vorgeschrieben, wohl aber Richtzahlen, etwa zehn perkutane Tracheostomien.

02

Geriatrie

Setzt eine Facharztanerkennung in Allgemeinmedizin, Innerer Medizin, Neurologie, Physikalischer und Rehabilitativer Medizin oder Psychiatrie und Psychotherapie voraus. Verlangt werden 18 Monate Geriatrie unter Befugnis. Auch hier kein vorgeschriebener Kurs, dafür Richtzahlen, unter anderem 300 geriatrische Assessments und 200 EKG.

03

Notfallmedizin

Verlangt keine Facharztanerkennung. Vorgesehen sind 24 Monate in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung im stationären Bereich, davon sechs Monate in Intensivmedizin, Anästhesiologie oder einer interdisziplinären zentralen Notfallaufnahme. Dazu kommen 80 Stunden Kurs-Weiterbildung und 50 Notarzteinsätze im öffentlichen Rettungsdienst, von denen bis zu 25 in einem standardisierten Simulationskurs abgeleistet werden können.

Angaben nach der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein 2020 in der Fassung von 2022 sowie nach der Musterfassung im (Muster-)Kursbuch der Bundesärztekammer, Stand 12. und 13. März 2026. In anderen Kammerbezirken können abweichende Anforderungen gelten. Die frühere nordrheinische Ordnung von 2014 verlangte für die Intensivmedizin noch 24 Monate.

Der Weg

Acht Schritte bis zur Anerkennung

  • Befugnis prüfen. Weitergebildet wird bei einer befugten Ärztin oder einem befugten Arzt. Ausnahme: Sie werden ausschließlich in anerkannten Kursen unterwiesen.
  • Logbuch führen. Die Inhalte werden fortlaufend dokumentiert und mindestens jährlich von der befugten Person bestätigt.
  • Kurse nur bei anerkannten Veranstaltern buchen. Kurs und Kursleitung müssen vorher von der Kammer am Veranstaltungsort anerkannt sein.
  • Zeugnis einfordern. Es weist die unter Verantwortung der befugten Person abgeleistete Zeit aus, samt Teilzeit und Unterbrechungen. Auf Antrag grundsätzlich binnen drei Monaten, beim Ausscheiden unverzüglich.
  • Zulassung beantragen. Wo Abschnitt C eine Facharztanerkennung verlangt, ist sie Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.
  • Prüfung ablegen. Der Ausschuss besteht aus drei Ärztinnen und Ärzten; zwei davon müssen die zu prüfende Zusatzbezeichnung selbst führen.
  • Termin beachten. Die Prüfung findet spätestens sechs Monate nach der Zulassung statt, dauert mindestens 30 Minuten und ist nicht öffentlich.
  • Urkunde erhalten. Bei Bestehen stellt die Kammer die Anerkennungsurkunde aus.

Nach §§ 4, 5, 8, 9 sowie 12 bis 15 der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018. Eine Zusatzbezeichnung ohne eigene Prüfung gibt es nur in einem Fall: Ist die Zusatz-Weiterbildung integraler Bestandteil einer Facharzt- oder Schwerpunktweiterbildung, darf die Bezeichnung mit deren Anerkennung geführt werden (§ 3 Abs. 3 Satz 3).

Wenn es nicht klappt

Nicht bestanden: was die Ordnung vorsieht

Was geregelt ist

  • Die Weiterbildungszeit wird um mindestens drei Monate verlängert.
  • Bei Zusatz-Weiterbildungen beträgt die Verlängerung höchstens ein Jahr.
  • Die Wiederholungsprüfung ist frühestens nach drei Monaten möglich.
  • Die Musterordnung begrenzt die Zahl der Wiederholungen nicht.

Was das praktisch bedeutet

  • Die Auflage bindet Sie an einen Weiterbildungsabschnitt. Planen Sie ihn, bevor Sie die Stelle wechseln.
  • Eine laufende Auflage gehört ins Bewerbungsgespräch, nicht in die Probezeit.
  • Prüfen Sie vor dem Wechsel, ob die neue Abteilung die nötige Befugnis besitzt.
  • Lassen Sie sich von der Kammer schriftlich bestätigen, welche Zeiten angerechnet werden.

Diese Seite ersetzt keine Auskunft Ihrer Landesärztekammer. Verbindlich ist allein deren Weiterbildungsordnung in der jeweils geltenden Fassung. Bei Anrechnungs- und Fristfragen holen Sie die Auskunft schriftlich ein.

Ordnungswechsel

Wenn Ihre Kammer die Ordnung ändert

Übergangsbestimmungen nach § 20 der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018
FallRegelung
Erworbene Bezeichnung, die es nicht mehr gibtdarf weitergeführt werden
Bereits erworbene Qualifikationsnachweisebehalten ihre Gültigkeit
Laufende FacharztweiterbildungAbschluss nach bisheriger Ordnung binnen sieben Jahren
Laufende Zusatz- oder SchwerpunktweiterbildungAbschluss nach bisheriger Ordnung binnen drei Jahren
Neu eingeführte BezeichnungZulassung zur Prüfung möglich, wer in den acht Jahren vor der Einführung überwiegend in diesem Bereich tätig war; Antrag binnen drei Jahren

Beispiel aus der Praxis: In Nordrhein endete die Anmeldung zur Prüfung für Zusatz-Weiterbildungen nach der Ordnung von 2014 am 30. Juni 2023; für die Facharztanerkennung nach derselben Ordnung läuft sie bis zum 30. Juni 2027. Diese Fristen verlängern sich weder durch Teilzeit noch durch Unterbrechungen, etwa wegen Erziehungszeiten.

Arbeitsmarkt

Was eine Zusatzbezeichnung auf dem Stellenmarkt wert ist

Was sie nicht ist

  • Kein Tarifmerkmal. Die Eingruppierung im Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte knüpft an die Facharztanerkennung und an die Funktion an, nicht an Zusatzbezeichnungen.
  • Kein automatischer Zuschlag. Eine Zulage entsteht nur, wenn sie einzelvertraglich vereinbart wird.
  • Keine Erweiterung Ihres Gebietes. Sie dürfen damit nicht fachfremd tätig werden.

Wo sie wirkt

  • Über die Funktion: Wenn eine Abteilung eine Befugnis, eine Zulassung oder einen Dienstplan ohne diese Qualifikation nicht besetzen kann, verschiebt das Ihre Verhandlungsposition.
  • Über die Auswahl: Wo sie gefordert wird, steht sie in der Ausschreibung. Prüfen Sie, ob die Stelle sie wirklich braucht oder nur wünscht.
  • Über die Vereinbarung: Verhandelbar sind Freistellung und Kostenübernahme für die Kurs-Weiterbildung, nicht die Ordnung selbst.

Zur Vorbereitung solcher Gespräche: Gehaltsverhandlung für Ärztinnen und Ärzte und Arbeitsvertrag für Ärztinnen und Ärzte.

Unsere Rolle

Wir kennen die Abteilungen, die eine Weiterbildung wirklich tragen

Ob eine Stelle Ihre Zusatz-Weiterbildung ermöglicht, hängt an der Befugnis, am Dienstplan und an der Zahl der Eingriffe. Das klären wir vorab mit der Einrichtung, bevor Sie sich vorstellen.

Häufige Fragen

Zusatzbezeichnungen: sieben Fragen, sieben Antworten

Brauche ich für jede Zusatz-Weiterbildung eine Facharztanerkennung?

Nein. Sie ist nur dort Voraussetzung, wo Abschnitt C der Weiterbildungsordnung sie ausdrücklich verlangt. Für die Intensivmedizin und die Geriatrie ist sie vorgeschrieben, für die Notfallmedizin nicht.

Kann ich eine Zusatz-Weiterbildung parallel zur Facharztweiterbildung machen?

Grundsätzlich ist sie zusätzlich abzuleisten. Berufsbegleitend geht es nur, soweit Abschnitt C das für die jeweilige Zusatz-Weiterbildung vorsieht. Kursanteile lassen sich in der Regel parallel zur klinischen Tätigkeit absolvieren.

Gilt meine Zusatzbezeichnung auch nach einem Umzug in ein anderes Bundesland?

Eine bereits anerkannte Bezeichnung dürfen Sie weiterführen. Anders liegt es bei einer laufenden Weiterbildung: Über die Anrechnung der bisher abgeleisteten Zeiten entscheidet die neue Kammer. Klären Sie das vor dem Wechsel schriftlich.

Wird ein Kurs aus einem anderen Bundesland anerkannt?

Ja. Ein Kurs, den die Kammer am Veranstaltungsort vorher anerkannt hat, wird von den übrigen Kammern anerkannt. Achten Sie vor der Buchung darauf, dass diese Anerkennung vorliegt.

Gibt es eine Zusatzbezeichnung ohne Prüfung?

Nur in einem Fall: Ist die Zusatz-Weiterbildung integraler Bestandteil einer Facharzt- oder Schwerpunktweiterbildung, darf die Bezeichnung mit deren Anerkennung geführt werden. In allen anderen Fällen entscheidet eine Prüfung vor der Kammer.

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?

Der Prüfungsausschuss verlängert die Weiterbildungszeit um mindestens drei Monate, bei Zusatz-Weiterbildungen um höchstens ein Jahr. Die Wiederholungsprüfung ist frühestens nach drei Monaten möglich.

Bringt mir eine Zusatzbezeichnung mehr Gehalt?

Nicht automatisch. Der Tarifvertrag knüpft die Eingruppierung an Facharztanerkennung und Funktion. Wirtschaftlich wirksam wird eine Zusatzbezeichnung dort, wo eine Abteilung ohne sie eine Funktion oder einen Dienst nicht besetzen kann. Das ist ein Verhandlungsargument, kein Anspruch.

Stand: August 2026. Die Angaben folgen der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 der Bundesärztekammer sowie der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein. Maßgeblich ist die Ordnung Ihrer eigenen Landesärztekammer. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.