Vier Tage arbeiten heißt nicht automatisch weniger arbeiten.
Hinter demselben Begriff stecken zwei völlig verschiedene Modelle: weniger Stunden bei weniger Gehalt – oder dieselben Stunden auf vier Tage verdichtet. Rechtlich sind das zwei Paar Schuhe.
So lange darf ein Arbeitstag höchstens dauern – wenn der Durchschnitt ausgeglichen wird.
Der Durchschnitt wird über Werktage gerechnet, nicht über Arbeitstage. Das macht die Vier-Tage-Woche möglich.
Ununterbrochene Ruhezeit zwischen zwei Schichten. Im Krankenhaus unter Bedingungen kürzbar.
Der TV-Ärzte kennt die Vier-Tage-Woche nicht ausdrücklich. Sie entsteht über andere Instrumente.
Verkürzung oder Verdichtung?
Bevor Sie verhandeln, sollten Sie wissen, worüber Sie sprechen. Die beiden Modelle haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen – und unterschiedliche Folgen für Ihr Gehalt.
| Arbeitszeitverkürzung | Arbeitszeitverdichtung | |
|---|---|---|
| Was passiert | Weniger Wochenstunden, verteilt auf vier Tage. | Gleiche Wochenstunden, verteilt auf vier statt fünf Tage. |
| Rechtsgrundlage | § 8 TzBfG – ein durchsetzbarer Anspruch. | Kein gesetzlicher Anspruch. Nur Dienstplan, Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder Einzelvertrag. |
| Vergütung | Anteilig gekürzt. | Unverändert. |
| Tageslänge | Bleibt im Normalbereich. | Steigt auf bis zu zehn Stunden – plus Dienste. |
Warum das in der Praxis wichtig ist
Wer „Vier-Tage-Woche“ sagt und Verkürzung meint, hat mit § 8 TzBfG ein starkes Instrument in der Hand. Wer Verdichtung meint, hat keinen Anspruch – hier entscheidet allein die Verhandlung mit dem Arbeitgeber. Die Verteilung der Arbeitszeit regelt § 8 TzBfG nämlich nur zusammen mit einer Verringerung, nicht für sich allein.
Was das Gesetz erlaubt – und warum vier Tage funktionieren.
Das Arbeitszeitgesetz erlaubt acht Stunden werktäglich. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Der Rechenpunkt, an dem es sich entscheidet
Bezugsgröße ist der Werktag – also Montag bis Samstag, sechs Tage – und nicht der tatsächliche Arbeitstag. Bei 40 Wochenstunden auf vier Tage liegt der Durchschnitt rechnerisch bei rund 6,7 Stunden je Werktag. Damit ist eine Vier-Tage-Woche mit zehn Stunden je Tag arbeitszeitrechtlich zulässig, ohne dass es einer Ausnahmeregelung bedürfte.
- Ruhezeit: Zwischen zwei Arbeitstagen liegen elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit. In Krankenhäusern darf sie um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen durch eine Verlängerung auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.
- Über zehn Stunden hinaus geht nur über tarifvertragliche Öffnungsklauseln – etwa wenn regelmäßig und in erheblichem Umfang Bereitschaftsdienst anfällt, oder über das sogenannte Opt-out mit schriftlicher Einwilligung.
- Das Opt-out ist jederzeit mit sechsmonatiger Frist widerrufbar, und eine Benachteiligung wegen der Verweigerung ist unzulässig. Wer unterschreibt, sollte wissen, dass er nicht dauerhaft gebunden ist.
Der TV-Ärzte kennt die Vier-Tage-Woche nicht.
Das klingt nach einem Hindernis, ist aber vor allem eine Information über den Weg, den Sie gehen müssen.
Der Tarifvertrag sieht die Verteilung der Arbeitszeit auf fünf Tage vor, aus notwendigen betrieblichen oder dienstlichen Gründen auch auf sechs. Eine Regelung für vier Tage gibt es nicht – und damit auch keine ausdrückliche Öffnungsklausel, auf die man sich berufen könnte.
Nutzbar sind stattdessen diese Instrumente:
- Ausgleichszeitraum von einem Jahr: Er schafft den Spielraum, um längere und kürzere Wochen gegeneinander zu verrechnen.
- Betriebs- oder Dienstvereinbarung: Auf dieser Grundlage darf vom Arbeitszeitgesetz abgewichen werden. Das ist der übliche Weg zu einem echten Vier-Tage-Modell.
- Arbeitszeitkorridor bis 45 Stunden und tägliche Rahmenzeit bis zwölf Stunden zwischen 6 und 20 Uhr – beides erlaubt die nötige Flexibilität.
- Schichten bis zwölf Stunden sind möglich, allerdings begrenzt: höchstens vier aufeinanderfolgende und acht in zwei Kalenderwochen über zehn Stunden.
Ein Vetorecht, das oft übersehen wird
Gegen eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung zu Ausgleichszeitraum, Arbeitszeitkorridor oder Rahmenzeit können der kommunale Arbeitgeberverband und der Marburger-Bund-Landesverband binnen vier Wochen widersprechen. Ein hausintern ausgehandeltes Modell steht also erst nach Ablauf dieser Frist sicher.
Wobei wir helfen.
Wir fragen bei der Vorabklärung konkret nach: Gibt es im Haus eine Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit? Wird ein Vier-Tage-Modell bereits praktiziert – und wenn ja, als Verkürzung oder als Verdichtung? Wie wirkt sich das auf die Dienstbeteiligung aus? Diese Angaben stehen in keiner Ausschreibung.
Was uns zur Vier-Tage-Woche am häufigsten gefragt wird.
Ist eine Vier-Tage-Woche mit zehn Stunden pro Tag überhaupt erlaubt?
Ja. Das Arbeitszeitgesetz rechnet den Durchschnitt über Werktage – also sechs Tage die Woche –, nicht über Arbeitstage. Bei 40 Wochenstunden liegt der Durchschnitt weit unter acht Stunden werktäglich. Eine Ausnahmegenehmigung braucht es dafür nicht.
Habe ich einen Anspruch auf die Vier-Tage-Woche?
Nur, wenn Sie zugleich Ihre Stundenzahl verringern. Dann greift § 8 TzBfG. Wollen Sie dieselben Stunden auf vier Tage verteilen, gibt es keinen gesetzlichen Anspruch – das ist Verhandlungssache.
Was passiert mit meinen Bereitschaftsdiensten?
Die kommen zur verdichteten Arbeitszeit hinzu. Genau hier liegt der kritische Punkt: Zehn-Stunden-Tage plus Dienste stoßen schnell an die Grenzen von Ruhezeit und wöchentlicher Höchstarbeitszeit. Das sollte vor der Zusage durchgerechnet werden.
Steht die Vier-Tage-Woche im Tarifvertrag?
Nein. Der TV-Ärzte sieht fünf, notfalls sechs Tage vor. Ein Vier-Tage-Modell entsteht in der Regel über eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung – gegen die die Tarifparteien binnen vier Wochen widersprechen können.
Quellen und Stand
Arbeitszeitgesetz, §§ 3, 5, 7 · Teilzeit- und Befristungsgesetz, § 8 · TV-Ärzte/VKA in der Lesefassung vom 1. Juli 2025, § 7.
Diese Seite gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Erstellung wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der für Ihr Arbeitsverhältnis geltende Tarifvertrag.