Die folgenden Werte sind Tabellenentgelte der beiden großen Ärztetarifverträge, bezogen auf eine Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden. Sie enthalten keine Dienste, keine Zulagen und keine Jahressonderzahlung.
Quellen: Marburger Bund und Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, Entgelttabelle TV-Ärzte/VKA (gültig 01.06.2026 bis 31.12.2026) und Marburger Bund und Tarifgemeinschaft deutscher Länder, Entgelttabelle TV-Ärzte/TdL (gültig 01.04.2026 bis 31.08.2027).
Assistenzarzt-Gehalt
Wer die Weiterbildung beginnt, startet im kommunalen Krankenhaus bei 5.722,05 € im Monat, am Universitätsklinikum bei 5.792,90 €. In dieser Entgeltgruppe steigt die Stufe jährlich, sodass sich das Entgelt bis zum sechsten Jahr auf 7.355,29 € beziehungsweise 7.436,05 € erhöht. Der Sprung innerhalb der Weiterbildungszeit beträgt damit rund 1.633 € monatlich.
Facharzt-Gehalt
Mit der Anerkennung wechselt man in die zweite Entgeltgruppe. Das Einstiegsentgelt liegt bei 7.552,19 € (VKA) beziehungsweise 7.645,72 € (TdL). Der Wechsel vom letzten Assistenzarztjahr in die Facharztgruppe bringt tariflich rund 197 € im Monat. Die Endstufe wird nach zwölf Jahren fachärztlicher Tätigkeit erreicht und liegt bei 9.698,91 €.
Oberarzt-Gehalt
Die Oberarztgruppe beginnt bei 9.459,56 € (VKA) und 9.576,69 € (TdL). Entscheidend ist nicht die Berufserfahrung allein, sondern die ausdrücklich übertragene medizinische Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich. Die kommunale Tabelle kennt hier 3 Stufen bis 10.810,95 €, die Universitätstabelle 4 Stufen bis 11.265,33 €.
Leitender Oberarzt
Als leitende Oberärztin oder leitender Oberarzt gilt tariflich, wer die Chefarztfunktion ständig vertritt. Das Entgelt beginnt bei 11.127,50 € (VKA) und 11.265,33 € (TdL). Eine bloße Bezeichnung im Organigramm genügt dafür nicht.
Chefarzt und außertarifliche Vergütung
Chefärztinnen und Chefärzte sind vom Geltungsbereich beider Tarifverträge ausdrücklich ausgenommen. Ihre Vergütung wird einzelvertraglich vereinbart und besteht typischerweise aus einem Fixum, variablen Bestandteilen, einer Beteiligung an Wahlleistungen sowie Erlösen aus ermächtigter ambulanter Tätigkeit. Eine allgemeingültige Tabelle existiert nicht, weshalb dieser Rechner für Leitungspositionen bewusst keinen Wert ausgibt.
Gehalt in Praxis und MVZ
Für angestellte Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung gibt es keinen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag. Viele größere MVZ-Träger orientieren sich am Kliniktarif, andere vereinbaren frei. Neben dem Grundgehalt wirken Umsatzbeteiligung, Notdienstpflicht, Perspektive auf Partnerschaft und die regionale Versorgungslage. Wir zeigen Ihnen im Rechner deshalb den Kliniktarif als Vergleichsanker, nicht als Marktwert.
TV-Ärzte/VKA
Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern. Er gilt für Kommunale und viele frei-gemeinnützige Krankenhäuser. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Bereitschaftsdienste werden über eigene Stundensätze vergütet, die zusätzlich einen Zuschlag von 15 Prozent enthalten.
TV-Ärzte/TdL
Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken. Er gilt für Universitätskliniken im Geltungsbereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Die regelmäßige Arbeitszeit wurde zum 1. Januar 2026 auf 40 Stunden gesenkt. Bereitschaftsdienste werden hier nicht über eigene Stundensätze, sondern über eine anteilige Bewertung der Dienstzeit als Arbeitszeit vergütet.
Dienste sind für viele Ärztinnen und Ärzte der größte variable Einkommensbestandteil. Wie hoch sie ausfallen, hängt von drei Faktoren ab: der Anzahl der Dienste im Monat, ihrer Länge und der Belastungsstufe, die der Arbeitgeber festlegt. Im kommunalen Bereich gelten eigene Stundensätze, die mit der Entgeltgruppe steigen: Für Fachärztinnen und Fachärzte liegen sie zwischen 43,83 € und 46,64 € je Stunde, jeweils zuzüglich 15 Prozent. An Universitätskliniken wird die Dienstzeit stattdessen anteilig als Arbeitszeit bewertet, üblicherweise mit 60 bis 95 Prozent. Weil diese Bewertung individuell festgelegt wird, gibt der Rechner für Dienste bewusst eine Spanne aus und keinen einzelnen Wert.