Gehaltscheck für Ärztinnen und Ärzte

In sechs Schritten sehen Sie, was Ihnen nach Tarif zusteht und was der Tarif nicht abbildet. Wir rechnen mit den gültigen Entgelttabellen und legen jede Quelle offen.

  • Ohne Anmeldung
  • Keine Kontaktdaten nötig
  • Quellen offengelegt

Schritt 1 von 6

Wo arbeiten Sie, oder wo möchten Sie arbeiten?
Welche Position beschreibt Sie am besten?
Wie lange sind Sie bereits in dieser Funktion tätig?

Gemeint sind die Jahre in der jeweiligen Funktion, nicht die gesamte Berufszeit. Für Fachärztinnen und Fachärzte zählt die Zeit ab der Anerkennung.

unter 1 Jahr
Wie viele Stunden arbeiten Sie vertraglich pro Woche?

Tarifliche Vollzeit sind 40 Stunden. Bei Teilzeit rechnen wir Ihr Ergebnis anteilig um.

40 Stunden
Leisten Sie Bereitschaftsdienste?

Dienste werden zusätzlich zum Tabellenentgelt vergütet. Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie „keine Angabe“.

In welchem Fachbereich sind Sie tätig?

Der Fachbereich verändert das tarifliche Entgelt nicht. Er hilft uns, Ihnen passende Einordnungen und Stellen zu zeigen.

Wie dieser Gehaltscheck rechnet

Der Gehaltscheck rechnet ausschließlich mit den veröffentlichten Entgelttabellen der Ärztetarifverträge. Wir schätzen nichts und wir interpolieren nichts.

Grundgehalt. Wir ordnen Ihre Angaben einer Entgeltgruppe und einer Stufe zu und übernehmen den Tabellenwert unverändert. Arbeiten Sie weniger als 40 Stunden pro Woche, rechnen wir anteilig um. Den verwendeten Faktor weisen wir im Ergebnis aus.

Bereitschaftsdienste. Hier nennen wir bewusst eine Spanne, weil Dienstlänge und Belastungsstufe vom Arbeitgeber festgelegt werden. Im kommunalen Bereich rechnen wir mit den tariflichen Stundensätzen zuzüglich 15 Prozent, an Universitätskliniken mit der tariflichen Bewertung der Dienstzeit als Arbeitszeit. Als Dienstlänge setzen wir 12 bis 16 Stunden an.

Wo wir keine Zahl nennen. Für den ambulanten Bereich und für Leitungspositionen gibt es keinen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag. Dort zeigen wir keinen Marktwert, sondern benennen die Faktoren, die Ihre Vergütung bestimmen. Eine Zahl ohne belastbare Datengrundlage wäre nur scheinbar genau.

Was der Check nicht leistet. Er zeigt Bruttowerte ohne Steuern und Sozialabgaben, ohne Jahressonderzahlung und ohne außertarifliche Bestandteile. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine verbindliche Eingruppierungsauskunft Ihres Arbeitgebers.

Datenstand: TV-Ärzte/VKA gültig ab 01.06.2026, TV-Ärzte/TdL gültig ab 01.04.2026