Für Ärztinnen und Ärzte Karriere & Weiterbildung Karriere als Oberarzt oder Oberärztin

Der Weg in die Oberarztposition

Die Oberarztstelle bekommt nicht, wer am längsten bleibt.

Was eine Oberärztin oder ein Oberarzt tut, steht auf der Seite zum Karriereweg von Facharzt bis Chefarzt. Hier geht es um etwas anderes: wie man die Position tatsächlich bekommt. Bewerbung, Auswahlverfahren, Verhandlung, Vertrag und die ersten Monate im Amt.

Ä3die Entgeltgruppe, die nicht am Titel hängt, sondern an der übertragenen Verantwortung
§ 16TV-Ärzte/VKA – die Norm, an der die Eingruppierung als Oberarzt entschieden wird
233.500Ärztinnen und Ärzte arbeiten im stationären Sektor; die Oberarztebene ist der engste Flaschenhals darin

Kurz gesagt

Vier Punkte, die den Unterschied machen.

  • Titel und Eingruppierung sind zweierlei. Die Bezeichnung „Oberarzt" im Organigramm bedeutet nicht automatisch die Vergütung nach Ä3. Entscheidend ist, ob Ihnen die medizinische Verantwortung für einen selbstständigen Teil- oder Funktionsbereich ausdrücklich übertragen wurde.
  • Die Stelle entsteht meist vor der Ausschreibung. Wer intern aufsteigt, wird gefragt, bevor eine Anzeige geschaltet wird. Wer extern kommt, konkurriert häufig mit einer bereits gesetzten internen Lösung.
  • Sie verhandeln nicht nur Gehalt. Zuschnitt des Bereichs, Vertretungsregelung, Dienstbelastung, Fortbildung und Nebentätigkeit entscheiden über den Alltag stärker als die Entgeltstufe.
  • Was mündlich zugesagt wird, gilt nicht. Alles, was Sie zur Annahme bewogen hat, gehört in den Vertrag oder in eine schriftliche Funktionsbeschreibung.

Zwei Wege

Intern aufrücken oder extern wechseln?

Beide Wege führen zur selben Position, folgen aber unterschiedlichen Regeln – bei der Vorbereitung, bei der Verhandlungsmacht und bei dem, was Sie riskieren.

Intern aufrücken

  • Ihre Leistung ist bekannt, das Verfahren oft kurz
  • Sie kennen den Bereich, den Sie übernehmen sollen
  • Kein Umzug, kein Aufbau neuer Netzwerke
  • Aber: Die Rollenänderung gegenüber früheren Kolleginnen und Kollegen ist die eigentliche Schwierigkeit
  • Und: Die Verhandlungsposition ist schwächer, weil kein Alternativangebot im Raum steht

Extern wechseln

  • Die Position wird von Anfang an als Ihre definiert
  • Verhandlungsspielraum ist deutlich größer
  • Ein Zuschnitt lässt sich vor der Zusage mitgestalten
  • Aber: Sie bewerten ein Haus, das Sie nur aus Gesprächen kennen
  • Und: Die ersten Monate kosten Kraft, weil Vertrauen erst entsteht

Wer intern gefragt wird, verhandelt meist zu spät. Wer extern kommt, verhandelt oft, ohne genug zu wissen.

Der häufigste Irrtum

Der Titel ist nicht die Eingruppierung.

Was der Tarifvertrag verlangt

Nach § 16 TV-Ärzte/VKA ist Oberärztin oder Oberarzt im tariflichen Sinne, wem der Arbeitgeber die medizinische Verantwortung für einen selbstständigen Teil- oder Funktionsbereich der Klinik oder Abteilung ausdrücklich übertragen hat. Erst diese Übertragung begründet den Anspruch auf die Entgeltgruppe Ä3.

Ähnliche Regelungen gelten im TV-Ärzte/TdL für Universitätskliniken. Der genaue Wortlaut steht im jeweils geltenden Tarifvertrag.

Was in der Praxis passiert

  • Der Titel wird vergeben, die Übertragung aber nicht schriftlich dokumentiert
  • Der übertragene Bereich ist nicht abgegrenzt, sondern „Vertretung bei Bedarf"
  • Die Zusage lautet „nach der Probezeit" – ohne Datum und ohne Bedingung
  • Die Funktionsbeschreibung fehlt im Vertrag vollständig

Fragen Sie deshalb nicht, ob Sie Oberarzt werden, sondern welcher Bereich Ihnen übertragen wird und wo das steht.

Bewerbung

Was auf Oberarztniveau erwartet wird – und was fehlt.

Eine Facharztbewerbung listet Stationen. Eine Oberarztbewerbung muss belegen, wofür Sie bereits Verantwortung getragen haben. Der Unterschied liegt nicht in der Länge, sondern im Nachweis.

Gehört hinein

  • Zahlenmäßiger Nachweis der eigenständig erbrachten Leistungen: Eingriffe, Untersuchungen, Prozeduren nach Art und Menge
  • Bereiche, die Sie bereits selbstständig geführt haben, auch vertretungsweise
  • Weiterbildungsbefugnis, falls vorhanden, oder der begonnene Antrag
  • Zusatzbezeichnungen, Zertifikate und Qualifikationen mit Datum
  • Beteiligung an Zertifizierungen, Qualitätszirkeln, Studien, SOP-Erstellung
  • Lehre, Supervision, Anleitung von Assistenzärztinnen und Assistenzärzten
  • Publikationen, wenn vorhanden – ohne sie zu überhöhen

Fehlt regelmäßig

  • Der konkrete Zuschnitt dessen, was Sie übernehmen wollen und können
  • Ein Anschreiben, das sich auf dieses Haus und diese Abteilung bezieht
  • Die Bereitschaftsdienst- und Rufdienstbelastung, die Sie bisher getragen haben
  • Eine Erklärung, warum jetzt gewechselt wird
  • Erreichbarkeit für Rückfragen innerhalb von 24 Stunden

Auswahlverfahren

Wer tatsächlich entscheidet.

Anders als bei der Assistenzarztstelle entscheidet selten eine Person allein. Wer das Verfahren kennt, bereitet sich auf die richtigen Gesprächspartner vor.

Chefärztin oder Chefarzt

Beurteilt die fachliche Passung und ob die Zusammenarbeit funktioniert. Hier entscheidet sich, ob Sie überhaupt weiterkommen – meist im ersten Gespräch.

Geschäftsführung oder ärztliche Direktion

Prüft Wirtschaftlichkeit, Stellenplan und Vergütungsrahmen. In diesem Gespräch entscheidet sich, was Sie am Ende verhandeln können.

Hospitation oder zweiter Termin

Häufig ein halber bis ganzer Tag in der Abteilung, teilweise mit Fachvortrag oder Fallvorstellung. Nutzen Sie ihn, um mit Assistenzärztinnen, Pflege und OP-Koordination zu sprechen – nicht nur mit der Leitung.

Mitbestimmung

Personalrat oder Betriebsrat wirken bei der Einstellung mit. Das verlängert das Verfahren, ist aber kein inhaltliches Hindernis. Rechnen Sie mit zusätzlichen Wochen zwischen Zusage und Vertrag.

Verhandlung

Was verhandelbar ist – und was nicht.

Die Tarifbindung setzt den Rahmen, lässt aber mehr Spielraum, als die meisten annehmen. Verhandelt wird selten am Grundgehalt, sondern an den Punkten daneben.

PunktSpielraumWorauf es ankommt
Entgeltgruppe Ä3Kein Spielraum, aber VoraussetzungNur mit ausdrücklich übertragener Verantwortung für einen selbstständigen Teil- oder Funktionsbereich
ErfahrungsstufeTeilweise verhandelbarAnrechnung förderlicher Vorzeiten aus anderen Häusern schriftlich festhalten lassen
Zuschnitt des BereichsHochDer wichtigste Punkt überhaupt – er entscheidet über Alltag, Team und spätere Bewerbungsfähigkeit
DienstbelastungMittelAnzahl der Ruf- und Bereitschaftsdienste pro Monat, Regelung im Urlaubs- und Krankheitsfall
FortbildungHochTage und Budget pro Jahr, Freistellung für Zusatz-Weiterbildung, Kongressbeteiligung
NebentätigkeitMittelGutachten, Lehraufträge, Vorträge – Genehmigungspflicht und Umfang klären
Beteiligung an WahlleistungenHaus- und landesrechtlich unterschiedlichOb und in welcher Form eine Beteiligung besteht, muss schriftlich geregelt sein
Außertarifliche BestandteileSelten, aber möglichWiderrufsvorbehalte und Zielvereinbarungen genau lesen

Tarifliche Entgelttabellen und Größenordnungen finden Sie auf unserer Seite zu Arztgehältern und Vergütung. Die Beteiligung an Einnahmen aus wahlärztlichen Leistungen ist nicht bundeseinheitlich geregelt; maßgeblich sind das jeweilige Landeskrankenhausrecht und die Regelung des Hauses.

Vertrag

Sechs Punkte, die schriftlich stehen sollten.

Funktionsbeschreibung: welcher Teil- oder Funktionsbereich Ihnen übertragen wird, benannt und abgegrenzt
Eingruppierung: Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe mit Datum, nicht als Absichtserklärung
Vertretung: wen Sie vertreten und wer Sie vertritt – mit und ohne Zusatzvergütung
Dienste: Art und Umfang der Teilnahme an Bereitschafts- und Rufdiensten
Nebentätigkeit: was genehmigt ist, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen
Fortbildung: Tage, Budget und Freistellung für laufende Zusatz-Weiterbildungen

Wenn ein Punkt nicht in den Vertrag soll, ist eine schriftliche Nebenabrede die Mindestlösung. Was ausschließlich mündlich zugesagt wurde, lässt sich im Streitfall praktisch nicht belegen.

Die ersten Monate

Was in den ersten hundert Tagen zählt.

Erwartungen abgleichen

Ein Termin in der ersten Woche mit der Chefärztin oder dem Chefarzt: Was soll in sechs Monaten anders sein? Was ausdrücklich nicht?

Die Rolle klarmachen

Besonders beim internen Aufstieg: Wer gestern Kollegin war, ist heute Vorgesetzte. Das einmal offen anzusprechen erspart viele Monate Unklarheit.

Nicht sofort umbauen

Erst verstehen, warum etwas so läuft, wie es läuft. Die erste Veränderung sollte eine sein, die dem Team hilft, nicht eine, die Ihre Handschrift zeigt.

Die Weiterbildung übernehmen

Assistenzärztinnen und Assistenzärzte bewerten eine Oberärztin oder einen Oberarzt an der Frage, ob sie bei ihr oder ihm etwas lernen. Das ist der schnellste Weg zu Rückhalt im Team.

Nach außen sichtbar werden

Zuweiser, Nachbarabteilungen, Fachgesellschaft: Wer in der neuen Rolle nur nach innen arbeitet, verpasst die Grundlage für den nächsten Schritt.

Nach sechs Monaten prüfen

Wurde das übertragen, was zugesagt war? Steht die Eingruppierung? Falls nicht, ist der Zeitpunkt für ein Gespräch – nicht nach zwei Jahren.

Wenn es intern nicht klappt

Wenn die Stelle vergeben wird – an jemand anderen.

Erst klären, dann entscheiden

  • War es eine fachliche Entscheidung oder eine strukturelle? Beides erfordert unterschiedliche Konsequenzen.
  • Gibt es eine zweite Oberarztstelle im Haus – und wann realistisch?
  • Was fehlt aus Sicht der Leitung konkret, und ist das in überschaubarer Zeit erreichbar?
  • Wurde eine Perspektive genannt oder nur Geduld empfohlen?

Der Wechsel als Weg

Ein Hauswechsel ist der häufigste Weg auf die erste Oberarztstelle – nicht der Ausnahmefall. Häuser der Grund- und Regelversorgung besetzen Oberarztpositionen regelmäßig extern, weil intern niemand mit dem passenden Profil verfügbar ist.

Wie ein Stellenwechsel als Facharzt geplant wird

Häufige Fragen

Was uns dazu am häufigsten gefragt wird.

Wie viele Jahre nach dem Facharzt ist eine Oberarztstelle realistisch?

Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht. Entscheidend ist nicht die Dauer, sondern ob Sie einen Bereich bereits eigenständig geführt haben und ob im Zielhaus eine Stelle frei wird. In kleineren Häusern und in Fächern mit angespannter Personallage geht es schneller als an Maximalversorgern mit langer interner Warteschlange.

Bekomme ich automatisch Ä3, wenn im Vertrag „Oberarzt" steht?

Nein. Der Anspruch auf die Entgeltgruppe Ä3 nach TV-Ärzte/VKA setzt voraus, dass Ihnen die medizinische Verantwortung für einen selbstständigen Teil- oder Funktionsbereich der Klinik oder Abteilung ausdrücklich übertragen wurde. Die Bezeichnung allein genügt dafür nicht. Lassen Sie die Übertragung deshalb schriftlich benennen.

Sollte ich eine Zusage annehmen, wenn der Bereich noch nicht feststeht?

Das ist der häufigste Fehler. Ein unbestimmter Zuschnitt bedeutet in der Praxis, dass Sie überall einspringen und nirgends verantwortlich sind – tariflich wie fachlich. Bestehen Sie darauf, dass der Bereich vor der Unterschrift benannt wird, auch wenn er zunächst klein ist.

Wie gehe ich mit einer internen Bewerbung um, wenn ich sie verlieren könnte?

Offen. Eine interne Bewerbung, die scheitert, schadet weniger als der Eindruck, Sie hätten sich heimlich beworben. Klären Sie vorher, wie die Leitung mit dem Fall umgehen würde, und vereinbaren Sie, dass Sie im Fall einer Absage eine Begründung erhalten.

Wie diskret läuft eine externe Bewerbung ab?

Das hängt davon ab, wie sie geführt wird. Über eine Vermittlung wird Ihr Profil erst nach Ihrer ausdrücklichen Freigabe an ein bestimmtes Haus weitergegeben. Bei einer Direktbewerbung entscheiden Sie selbst, wann Sie Referenzen nennen – und sollten dies erst nach dem zweiten Gespräch tun.

Was tun, wenn nach der Probezeit die zugesagte Eingruppierung ausbleibt?

Zuerst schriftlich nachfragen und den Stand der Übertragung dokumentieren lassen. Bleibt es dabei, ist das ein arbeitsrechtlicher Vorgang: Der Marburger Bund berät Mitglieder in Eingruppierungsfragen. Je klarer der Vertrag den übertragenen Bereich benennt, desto einfacher ist die Klärung.

Quellen und Stand

Woher die Angaben auf dieser Seite stammen.

  • TV-Ärzte/VKA, insbesondere die Regelung zur Eingruppierung in die Entgeltgruppe Ä3 (§ 16): medizinische Verantwortung für einen selbstständigen Teil- oder Funktionsbereich, ausdrücklich übertragen durch den Arbeitgeber.
  • TV-Ärzte/TdL für Universitätskliniken mit vergleichbarer Systematik.
  • Bundesärztekammer, Ärztestatistik zum 31.12.2025: Zahl der im stationären Sektor tätigen Ärztinnen und Ärzte.
  • Landeskrankenhausgesetze und hausinterne Regelungen zur Beteiligung an Einnahmen aus wahlärztlichen Leistungen.

Diese Seite beschreibt den üblichen Ablauf und ersetzt keine arbeitsrechtliche Beratung. Verbindlich ist der jeweils geltende Tarifvertrag in seiner aktuellen Fassung sowie Ihr individueller Arbeitsvertrag. Für eine rechtliche Prüfung Ihres Vertrags wenden Sie sich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder an Ihren Berufsverband.

Sie sind so weit – und wollen wissen, wo eine Oberarztstelle frei wird.

Wir kennen die Häuser, die gerade besetzen, und wissen, welcher Bereich tatsächlich übertragen werden soll. Vor jedem Vorschlag klären wir Zuschnitt, Dienstbelastung und Eingruppierung – und geben Ihr Profil erst weiter, wenn Sie zustimmen.

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