Facharztprüfung und Kammerrecht: Zulassung, Ablauf und was die Landesärztekammer regelt
Die Facharztanerkennung ist ein Verwaltungsakt Ihrer Landesärztekammer. Diese Seite erklärt, wer die Weiterbildung rechtlich regelt, welche Unterlagen die Kammer für die Zulassung verlangt, wie das Prüfungsgespräch abläuft, was bei Nichtbestehen gilt und wie Zeiten aus anderen Kammern und dem Ausland anerkannt werden.
- Rechtsgrundlagen
- Zulassungsantrag
- Prüfungsausschuss
- Fachgespräch
- Fristen
- Kammerwechsel

Heute informieren. Während der Weiterbildung begleiten. Als Facharzt unterstützen.
Sanovetis vermittelt aktuell keine Assistenzarztstellen. Wenn Ihre Facharztprüfung näher rückt, ist der richtige Zeitpunkt für eine unverbindliche Registrierung: Wir merken Sie vor und unterstützen Sie nach der Anerkennung bei der Suche nach einer Facharztposition. Bis dahin finden Sie hier die Regeln zu Zulassung, Prüfung und Kammerzuständigkeit.
Die Facharztanerkennung erteilt Ihre Landesärztekammer nach bestandener Prüfung.
Die Facharztprüfung ist ein Fachgespräch vor einem Prüfungsausschuss der Landesärztekammer. Zugelassen wird, wer die Mindestweiterbildungszeit seines Gebiets unter Befugnis abgeleistet und die vorgeschriebenen Inhalte, Richtzahlen und Kurse nachgewiesen hat. Rechtsgrundlage sind die Heilberufe- und Kammergesetze der Länder und die Weiterbildungsordnung der jeweiligen Kammer, die der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 der Bundesärztekammer folgt. Mit der Anerkennung dürfen Sie die Facharztbezeichnung führen; sie ist Voraussetzung für die selbstständige Tätigkeit im Gebiet, für Oberarztpositionen, für die vertragsärztliche Zulassung und für die meisten Zusatz-Weiterbildungen.
Wer die Weiterbildung regelt: drei Ebenen, eine verbindliche.
Berufsrecht der Heilberufe ist Ländersache. Deshalb gibt es 17 Weiterbildungsordnungen, die inhaltlich weitgehend übereinstimmen, im Detail aber abweichen können.
Bundesärzteordnung und Muster-Ordnung
Die Bundesärzteordnung regelt Approbation und Berufserlaubnis, nicht die Weiterbildung. Die Bundesärztekammer beschließt über den Deutschen Ärztetag die (Muster-)Weiterbildungsordnung, seit 2018 kompetenzbasiert und jährlich fortgeschrieben. Sie ist eine Empfehlung an die Kammern, kein Gesetz.
Heilberufe- und Kammergesetze
Jedes Land ermächtigt seine Ärztekammer per Gesetz, Weiterbildungsbezeichnungen einzuführen, Befugnisse zu erteilen, Prüfungen abzunehmen und Anerkennungen auszusprechen. Aus diesen Gesetzen folgt auch die Pflichtmitgliedschaft aller Ärztinnen und Ärzte in der Kammer ihres Tätigkeitsorts.
Weiterbildungsordnung als Satzung
Die Landesärztekammer erlässt ihre Weiterbildungsordnung als Satzung. Nur sie ist für Sie verbindlich: Gebiete, Mindestzeiten, Inhalte, Befugnisse, Prüfungsverfahren, Anerkennung fremder Zeiten und Übergangsregeln. Alle 17 Kammern haben die MWBO 2018 umgesetzt, mit Unterschieden im Detail.
Was die Kammer für die Zulassung zur Prüfung verlangt.
Der Antrag ist eine Verwaltungsentscheidung: Die Kammer prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der Weiterbildungsordnung und lädt erst dann zur Prüfung ein.
- Antrag auf Zulassung auf dem Formular Ihrer Kammer, in der Regel online über das Mitgliederportal.
- Zeugnisse nach § 8 aller Weiterbildungsabschnitte mit Zeitraum, Umfang (Voll- oder Teilzeit), Inhalten und Kompetenzstand, unterschrieben von der befugten Person.
- eLogbuch mit bestätigten Kompetenzen, Richtzahlen und den dokumentierten Weiterbildungsgesprächen; bei Beginn nach alter Ordnung das Papierlogbuch.
- Kursnachweise, zum Beispiel Psychosomatische Grundversorgung (80 Stunden) in Allgemeinmedizin, Frauenheilkunde und Kinder- und Jugendmedizin, oder gebietsspezifische Kurse.
- Approbationsurkunde und, bei Zeiten unter einer Berufserlaubnis, die Nachweise dazu.
- Anerkennungsbescheide anderer Kammern oder Auslandszeiten, soweit vorhanden, und gegebenenfalls Nachweise zu Teilzeit und Unterbrechungen.
Ob Mindestzeit und Inhalte erfüllt sind, prüfen Sie vorab mit dem Weiterbildungszeit-Rechner und der Prüfliste zur Weiterbildungsbefugnis. Die Kammer entscheidet nicht nach Monaten allein, sondern nach nachgewiesenen Kompetenzen.
Ablauf der Facharztprüfung: vom Antrag bis zur Anerkennung.
Antrag stellen
Die Kammern setzen Prüfungstermine in festen Abständen an. Stellen Sie den Antrag mit vollständigen Unterlagen mehrere Monate vor dem geplanten Termin; viele Kammern nehmen ihn bereits vor Ablauf der Mindestzeit an, wenn der Abschluss absehbar ist.
Zulassung und Ladung
Die Kammer bestätigt die Zulassung oder fordert Unterlagen nach. Fehlende Richtzahlen, ein Abschnitt ohne Befugnis oder ein nicht unterschriebenes Zeugnis sind die häufigsten Gründe für eine Verzögerung.
Fachgespräch
Prüfungsausschuss aus mindestens drei Ärztinnen und Ärzten, davon mindestens zwei mit der angestrebten Bezeichnung. Gegenstand sind die Inhalte des Gebiets, häufig anhand von Fällen aus Ihrem eLogbuch. Das Ergebnis erfahren Sie im Anschluss.
Anerkennung oder Wiederholung
Bei Bestehen erteilt die Kammer die Anerkennungsurkunde; ab dann führen Sie die Facharztbezeichnung. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung wiederholt werden; der Ausschuss kann die Weiterbildung um mindestens drei Monate und höchstens zwei Jahre verlängern und Auflagen machen.
Am eLogbuch entlang
Prüfende fragen typischerweise entlang der Weiterbildungsinhalte und der dokumentierten Fälle. Wer sein eLogbuch kennt und die eigenen Fälle einordnen kann, ist gut vorbereitet; auswendig gelernte Leitlinien allein reichen nicht.
Widerspruch und Klage
Zulassung, Prüfungsergebnis und Anerkennung sind Verwaltungsakte der Kammer. Gegen einen ablehnenden Bescheid ist Widerspruch möglich, danach der Weg zum Verwaltungsgericht. Fristen stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.
Was sich ändert
Führung der Facharztbezeichnung, Voraussetzung für Oberarztpositionen, vertragsärztliche Zulassung und die meisten Zusatz-Weiterbildungen. Ab hier wird Sanovetis als Ärztevermittlung für Sie relevant.
Kammerwechsel, alte und neue Ordnung, Ausland: was die Kammer anrechnet.
Andere Landesärztekammer
- Mit dem Wechsel des Tätigkeitsorts wechseln Mitgliedschaft und Zuständigkeit; die neue Kammer nimmt die Prüfung ab.
- Bescheinigte Zeiten aus dem Bereich einer anderen Kammer werden grundsätzlich anerkannt, geprüft nach der Ordnung der neuen Kammer.
- Lassen Sie sich vor dem Wechsel von der neuen Kammer schriftlich bestätigen, welche Abschnitte und Inhalte übernommen werden.
- Befugnisse gelten nur für die Stätte, für die sie erteilt wurden; die neue Stelle braucht eine Befugnis der neuen Kammer.
Ausland und Übergangsrecht
- Weiterbildungszeiten im Ausland können angerechnet werden, wenn sie nach Inhalt und Umfang gleichwertig sind; die Kammer entscheidet anhand von Zeugnissen im Einzelfall.
- Vollständige Facharztqualifikationen aus EU- und EWR-Staaten werden nach der Richtlinie 2005/36/EG anerkannt; Abschlüsse aus Drittstaaten durchlaufen eine Gleichwertigkeitsprüfung.
- Wer nach der alten Weiterbildungsordnung begonnen hat, kann sie innerhalb der Übergangsfrist seiner Kammer abschließen oder auf Antrag in die neue Ordnung wechseln.
- Abschnitte unter drei Monaten und Zeiten ohne Befugnis werden in der Regel nicht angerechnet, unabhängig von der Kammer.
Was beim Wechsel der Weiterbildungsstätte mit Ihrer Zeit passiert, steht auf Weiterbildungsstelle wechseln; wie die Weiterbildung insgesamt aufgebaut ist, auf Assistenzarzt und Weiterbildung.
Zwölf Monate vor der Prüfung: was jetzt erledigt sein sollte.
- 1
eLogbuch abgleichen
Vergleichen Sie bestätigte Kompetenzen und Richtzahlen mit den Inhalten Ihrer Weiterbildungsordnung. Offene Punkte jetzt mit der befugten Person planen.
- 2
Zeugnisse sammeln
Für jeden abgeschlossenen Abschnitt liegt ein Zeugnis nach § 8 vor, auch von früheren Stellen. Fehlende Zeugnisse jetzt anfordern, solange die befugten Personen erreichbar sind.
- 3
Kurse und Nachweise
Pflichtkurse, Fachkunden und Bescheinigungen zusammenstellen. Kurstermine haben Wartezeiten; spät gebuchte Kurse verschieben die Anmeldung.
- 4
Kammer fragen
Bei Teilzeit, Unterbrechungen, Kammerwechsel oder Auslandszeiten die Anrechnung schriftlich klären. Übergangsregeln zwischen alter und neuer Ordnung ebenfalls.
- 5
Termin und Antrag
Prüfungstermine und Antragsfristen Ihrer Kammer notieren und den Antrag vollständig einreichen, mehrere Monate vor dem Wunschtermin.
- 6
Karriere nach der Anerkennung
Klären Sie, ob Sie bleiben, wechseln oder sich weiter spezialisieren wollen. Wer sich jetzt unverbindlich registriert, muss nach der Anerkennung nicht bei null anfangen.
Wo die Prüfung in Ihrer Laufbahn steht.
- 01Berufseinstieg
Approbation, erste Weiterbildungsstelle, Orientierung im Fach.
Information und Tools - 02Laufende Weiterbildung
Befugnis, Rotationen, eLogbuch, Weiterbildungsgespräche, gegebenenfalls Wechsel.
Information und Tools - 03Prüfung rückt näher
Restzeit berechnen, Nachweise ordnen, Antrag bei der Kammer, erste Karriereplanung.
Registrierung sinnvoll - 04Facharztanerkennung
Ab hier wird Sanovetis als Ärztevermittlung für Sie relevant.
Sanovetis vermittelt - 05Fachärztin, Facharzt
Passende Positionen in Klinik, MVZ und Praxis, persönliche Begleitung, kostenfrei.
Sanovetis vermittelt
Bleiben wir in Kontakt.
Sanovetis vermittelt aktuell keine Assistenzarztstellen. Wenn Ihre Facharztprüfung näher rückt, können Sie sich unverbindlich registrieren: Wir merken Sie für einen späteren Kontakt vor und melden uns, wenn nach Ihrer Anerkennung eine Zusammenarbeit in Frage kommt. Das ist keine Bewerbung, und Sie müssen bis dahin nichts weiter tun.
- Nur einmal registrieren, keine Mehrfachbewerbungen
- Keine Bewerbung auf eine konkrete Stelle
- Keine automatischen Absagen
- Für Sie kostenfrei und vertraulich
Sanovetis vermittelt derzeit ausschließlich ab Facharztniveau. Wir können nicht zusagen, dass wir uns zu einem bestimmten Zeitpunkt melden oder später eine Stelle vermitteln. Was wir zusagen: Ihre Registrierung wird nicht als Bewerbung behandelt, und Sie erhalten keine Absage.
Einmalig bei Sanovetis registrieren
Vier Pflichtangaben, der Rest ist freiwillig. Keine Unterlagen nötig.
Was Sie als Nächstes lesen sollten.
Weiterbildungszeit-Rechner
Restzeit, Teilzeit und Unterbrechungen: wann Ihre Anerkennung realistisch ist.
Zur Seite →GrundlageWeiterbildungsbefugnis
Deckt die Befugnis Ihrer Stelle alle Inhalte ab, die die Kammer verlangt?
Zur Seite →Nach der AnerkennungKarriere als Facharzt
Was sich mit der Anerkennung ändert und wie Sanovetis Sie ab dann unterstützt.
Zur Seite →Was zur Facharztprüfung und zur Zuständigkeit der Kammer am häufigsten gefragt wird.
Wer entscheidet über die Zulassung zur Facharztprüfung?
Wie lange vor dem Ende der Weiterbildung sollte ich den Antrag stellen?
Wie läuft die Facharztprüfung ab?
Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?
Warum gibt es keine bundeseinheitliche Weiterbildungsordnung?
Welche Kammer ist für mich zuständig, wenn ich das Bundesland wechsle?
Werden Weiterbildungszeiten aus dem Ausland anerkannt?
Ich habe nach der alten Weiterbildungsordnung begonnen. Was gilt für mich?
Was ist ein Weiterbildungsgespräch und ist es Pflicht?
Vermittelt Sanovetis Assistenzarztstellen?
- Bundesärztekammer: (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018, Abschnitt A (Paragraphenteil), bundesaerztekammer.de
- Ihre Landesärztekammer: Weiterbildungsordnung, Prüfungsordnung, Antragsformulare und Prüfungstermine
- Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
Heute informieren. Während der Weiterbildung begleiten. Als Facharzt unterstützen.
Sanovetis vermittelt Fachärztinnen und Fachärzte, Oberärztinnen und Oberärzte sowie ärztliche Leitungen. Assistenzarztstellen vermitteln wir aktuell nicht. Wenn Sie in Weiterbildung sind, nutzen Sie unsere Inhalte und Tools; wenn Ihre Facharztprüfung näher rückt, registrieren Sie sich unverbindlich, damit wir zum richtigen Zeitpunkt in Kontakt treten können.
- Keine Bewerbung, keine Unterlagen, keine Absage
- Wir merken Sie für den Kontakt rund um Ihre Facharztanerkennung vor
- Kostenfrei, vertraulich, jederzeit widerrufbar
- 01Berufseinstieg
Approbation, erste Weiterbildungsstelle, Orientierung im Fach.
Information und Tools - 02Laufende Weiterbildung
Befugnis, Rotationen, eLogbuch, Weiterbildungsgespräche, gegebenenfalls Wechsel.
Information und Tools - 03Prüfung rückt näher
Restzeit berechnen, Nachweise ordnen, Antrag bei der Kammer, erste Karriereplanung.
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