Assistenzarzt und Weiterbildung

Facharztprüfung und Kammerrecht: Zulassung, Ablauf und was die Landesärztekammer regelt

Die Facharztanerkennung ist ein Verwaltungsakt Ihrer Landesärztekammer. Diese Seite erklärt, wer die Weiterbildung rechtlich regelt, welche Unterlagen die Kammer für die Zulassung verlangt, wie das Prüfungsgespräch abläuft, was bei Nichtbestehen gilt und wie Zeiten aus anderen Kammern und dem Ausland anerkannt werden.

  • Rechtsgrundlagen
  • Zulassungsantrag
  • Prüfungsausschuss
  • Fachgespräch
  • Fristen
  • Kammerwechsel
Ärztin bereitet die Unterlagen für ihren Antrag auf Zulassung zur Facharztprüfung vor
Für wen diese Seite ist
Ärztinnen und Ärzte im letzten Drittel der Weiterbildung
die die Zulassung zur Facharztprüfung vorbereiten, sowie alle, die wissen wollen, welche Kammer wofür zuständig ist
Hinweis für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung

Heute informieren. Während der Weiterbildung begleiten. Als Facharzt unterstützen.

Sanovetis vermittelt aktuell keine Assistenzarztstellen. Wenn Ihre Facharztprüfung näher rückt, ist der richtige Zeitpunkt für eine unverbindliche Registrierung: Wir merken Sie vor und unterstützen Sie nach der Anerkennung bei der Suche nach einer Facharztposition. Bis dahin finden Sie hier die Regeln zu Zulassung, Prüfung und Kammerzuständigkeit.

HeuteFundierte Informationen und Tools zu Weiterbildung, Befugnis, Zeiten und Wechsel.
Kurz vor dem FacharztUnverbindlich registrieren, damit wir Sie für einen späteren Kontakt vormerken können.
Nach der AnerkennungVertrauliche Unterstützung bei der Suche nach einer Facharztposition in Klinik, MVZ oder Praxis.
Kurz gesagt

Die Facharztanerkennung erteilt Ihre Landesärztekammer nach bestandener Prüfung.

Die Facharztprüfung ist ein Fachgespräch vor einem Prüfungsausschuss der Landesärztekammer. Zugelassen wird, wer die Mindestweiterbildungszeit seines Gebiets unter Befugnis abgeleistet und die vorgeschriebenen Inhalte, Richtzahlen und Kurse nachgewiesen hat. Rechtsgrundlage sind die Heilberufe- und Kammergesetze der Länder und die Weiterbildungsordnung der jeweiligen Kammer, die der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 der Bundesärztekammer folgt. Mit der Anerkennung dürfen Sie die Facharztbezeichnung führen; sie ist Voraussetzung für die selbstständige Tätigkeit im Gebiet, für Oberarztpositionen, für die vertragsärztliche Zulassung und für die meisten Zusatz-Weiterbildungen.

Rechtsgrundlagen

Wer die Weiterbildung regelt: drei Ebenen, eine verbindliche.

Berufsrecht der Heilberufe ist Ländersache. Deshalb gibt es 17 Weiterbildungsordnungen, die inhaltlich weitgehend übereinstimmen, im Detail aber abweichen können.

Bund

Bundesärzteordnung und Muster-Ordnung

Die Bundesärzteordnung regelt Approbation und Berufserlaubnis, nicht die Weiterbildung. Die Bundesärztekammer beschließt über den Deutschen Ärztetag die (Muster-)Weiterbildungsordnung, seit 2018 kompetenzbasiert und jährlich fortgeschrieben. Sie ist eine Empfehlung an die Kammern, kein Gesetz.

Land

Heilberufe- und Kammergesetze

Jedes Land ermächtigt seine Ärztekammer per Gesetz, Weiterbildungsbezeichnungen einzuführen, Befugnisse zu erteilen, Prüfungen abzunehmen und Anerkennungen auszusprechen. Aus diesen Gesetzen folgt auch die Pflichtmitgliedschaft aller Ärztinnen und Ärzte in der Kammer ihres Tätigkeitsorts.

Kammer

Weiterbildungsordnung als Satzung

Die Landesärztekammer erlässt ihre Weiterbildungsordnung als Satzung. Nur sie ist für Sie verbindlich: Gebiete, Mindestzeiten, Inhalte, Befugnisse, Prüfungsverfahren, Anerkennung fremder Zeiten und Übergangsregeln. Alle 17 Kammern haben die MWBO 2018 umgesetzt, mit Unterschieden im Detail.

Praktische Folge: Was Sie auf Sanovetis, in der MWBO oder von Kolleginnen und Kollegen aus einem anderen Bundesland lesen, ist eine Orientierung. Für Fristen, Formulare, Anrechnungen und Übergangsregeln zählt die Weiterbildungsordnung und die Auskunft Ihrer eigenen Kammer, am besten schriftlich.
Zulassung

Was die Kammer für die Zulassung zur Prüfung verlangt.

Der Antrag ist eine Verwaltungsentscheidung: Die Kammer prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der Weiterbildungsordnung und lädt erst dann zur Prüfung ein.

  • Antrag auf Zulassung auf dem Formular Ihrer Kammer, in der Regel online über das Mitgliederportal.
  • Zeugnisse nach § 8 aller Weiterbildungsabschnitte mit Zeitraum, Umfang (Voll- oder Teilzeit), Inhalten und Kompetenzstand, unterschrieben von der befugten Person.
  • eLogbuch mit bestätigten Kompetenzen, Richtzahlen und den dokumentierten Weiterbildungsgesprächen; bei Beginn nach alter Ordnung das Papierlogbuch.
  • Kursnachweise, zum Beispiel Psychosomatische Grundversorgung (80 Stunden) in Allgemeinmedizin, Frauenheilkunde und Kinder- und Jugendmedizin, oder gebietsspezifische Kurse.
  • Approbationsurkunde und, bei Zeiten unter einer Berufserlaubnis, die Nachweise dazu.
  • Anerkennungsbescheide anderer Kammern oder Auslandszeiten, soweit vorhanden, und gegebenenfalls Nachweise zu Teilzeit und Unterbrechungen.

Ob Mindestzeit und Inhalte erfüllt sind, prüfen Sie vorab mit dem Weiterbildungszeit-Rechner und der Prüfliste zur Weiterbildungsbefugnis. Die Kammer entscheidet nicht nach Monaten allein, sondern nach nachgewiesenen Kompetenzen.

Die Prüfung

Ablauf der Facharztprüfung: vom Antrag bis zur Anerkennung.

Monate vorher

Antrag stellen

Die Kammern setzen Prüfungstermine in festen Abständen an. Stellen Sie den Antrag mit vollständigen Unterlagen mehrere Monate vor dem geplanten Termin; viele Kammern nehmen ihn bereits vor Ablauf der Mindestzeit an, wenn der Abschluss absehbar ist.

Nach Prüfung der Unterlagen

Zulassung und Ladung

Die Kammer bestätigt die Zulassung oder fordert Unterlagen nach. Fehlende Richtzahlen, ein Abschnitt ohne Befugnis oder ein nicht unterschriebenes Zeugnis sind die häufigsten Gründe für eine Verzögerung.

Prüfungstag

Fachgespräch

Prüfungsausschuss aus mindestens drei Ärztinnen und Ärzten, davon mindestens zwei mit der angestrebten Bezeichnung. Gegenstand sind die Inhalte des Gebiets, häufig anhand von Fällen aus Ihrem eLogbuch. Das Ergebnis erfahren Sie im Anschluss.

Danach

Anerkennung oder Wiederholung

Bei Bestehen erteilt die Kammer die Anerkennungsurkunde; ab dann führen Sie die Facharztbezeichnung. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung wiederholt werden; der Ausschuss kann die Weiterbildung um mindestens drei Monate und höchstens zwei Jahre verlängern und Auflagen machen.

Vorbereitung

Am eLogbuch entlang

Prüfende fragen typischerweise entlang der Weiterbildungsinhalte und der dokumentierten Fälle. Wer sein eLogbuch kennt und die eigenen Fälle einordnen kann, ist gut vorbereitet; auswendig gelernte Leitlinien allein reichen nicht.

Rechtsschutz

Widerspruch und Klage

Zulassung, Prüfungsergebnis und Anerkennung sind Verwaltungsakte der Kammer. Gegen einen ablehnenden Bescheid ist Widerspruch möglich, danach der Weg zum Verwaltungsgericht. Fristen stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.

Nach der Anerkennung

Was sich ändert

Führung der Facharztbezeichnung, Voraussetzung für Oberarztpositionen, vertragsärztliche Zulassung und die meisten Zusatz-Weiterbildungen. Ab hier wird Sanovetis als Ärztevermittlung für Sie relevant.

Anerkennung von Zeiten

Kammerwechsel, alte und neue Ordnung, Ausland: was die Kammer anrechnet.

Andere Landesärztekammer

Bundeslandwechsel
  • Mit dem Wechsel des Tätigkeitsorts wechseln Mitgliedschaft und Zuständigkeit; die neue Kammer nimmt die Prüfung ab.
  • Bescheinigte Zeiten aus dem Bereich einer anderen Kammer werden grundsätzlich anerkannt, geprüft nach der Ordnung der neuen Kammer.
  • Lassen Sie sich vor dem Wechsel von der neuen Kammer schriftlich bestätigen, welche Abschnitte und Inhalte übernommen werden.
  • Befugnisse gelten nur für die Stätte, für die sie erteilt wurden; die neue Stelle braucht eine Befugnis der neuen Kammer.

Ausland und Übergangsrecht

Gleichwertigkeit und alte Ordnung
  • Weiterbildungszeiten im Ausland können angerechnet werden, wenn sie nach Inhalt und Umfang gleichwertig sind; die Kammer entscheidet anhand von Zeugnissen im Einzelfall.
  • Vollständige Facharztqualifikationen aus EU- und EWR-Staaten werden nach der Richtlinie 2005/36/EG anerkannt; Abschlüsse aus Drittstaaten durchlaufen eine Gleichwertigkeitsprüfung.
  • Wer nach der alten Weiterbildungsordnung begonnen hat, kann sie innerhalb der Übergangsfrist seiner Kammer abschließen oder auf Antrag in die neue Ordnung wechseln.
  • Abschnitte unter drei Monaten und Zeiten ohne Befugnis werden in der Regel nicht angerechnet, unabhängig von der Kammer.

Was beim Wechsel der Weiterbildungsstätte mit Ihrer Zeit passiert, steht auf Weiterbildungsstelle wechseln; wie die Weiterbildung insgesamt aufgebaut ist, auf Assistenzarzt und Weiterbildung.

Checkliste

Zwölf Monate vor der Prüfung: was jetzt erledigt sein sollte.

  1. 1

    eLogbuch abgleichen

    Vergleichen Sie bestätigte Kompetenzen und Richtzahlen mit den Inhalten Ihrer Weiterbildungsordnung. Offene Punkte jetzt mit der befugten Person planen.

  2. 2

    Zeugnisse sammeln

    Für jeden abgeschlossenen Abschnitt liegt ein Zeugnis nach § 8 vor, auch von früheren Stellen. Fehlende Zeugnisse jetzt anfordern, solange die befugten Personen erreichbar sind.

  3. 3

    Kurse und Nachweise

    Pflichtkurse, Fachkunden und Bescheinigungen zusammenstellen. Kurstermine haben Wartezeiten; spät gebuchte Kurse verschieben die Anmeldung.

  4. 4

    Kammer fragen

    Bei Teilzeit, Unterbrechungen, Kammerwechsel oder Auslandszeiten die Anrechnung schriftlich klären. Übergangsregeln zwischen alter und neuer Ordnung ebenfalls.

  5. 5

    Termin und Antrag

    Prüfungstermine und Antragsfristen Ihrer Kammer notieren und den Antrag vollständig einreichen, mehrere Monate vor dem Wunschtermin.

  6. 6

    Karriere nach der Anerkennung

    Klären Sie, ob Sie bleiben, wechseln oder sich weiter spezialisieren wollen. Wer sich jetzt unverbindlich registriert, muss nach der Anerkennung nicht bei null anfangen.

Einordnung

Wo die Prüfung in Ihrer Laufbahn steht.

  1. 01Berufseinstieg

    Approbation, erste Weiterbildungsstelle, Orientierung im Fach.

    Information und Tools

    Weiterbildung nach Fachrichtung →

  2. 02Laufende Weiterbildung

    Befugnis, Rotationen, eLogbuch, Weiterbildungsgespräche, gegebenenfalls Wechsel.

    Information und Tools

    Weiterbildungsbefugnis →

  3. 03Prüfung rückt näher

    Restzeit berechnen, Nachweise ordnen, Antrag bei der Kammer, erste Karriereplanung.

    Registrierung sinnvoll

    Weiterbildungszeit-Rechner →

  4. 04Facharztanerkennung

    Ab hier wird Sanovetis als Ärztevermittlung für Sie relevant.

    Sanovetis vermittelt
  5. 05Fachärztin, Facharzt

    Passende Positionen in Klinik, MVZ und Praxis, persönliche Begleitung, kostenfrei.

    Sanovetis vermittelt

    Für Fachärztinnen und Fachärzte →

Kurz vor dem Facharzt?

Bleiben wir in Kontakt.

Sanovetis vermittelt aktuell keine Assistenzarztstellen. Wenn Ihre Facharztprüfung näher rückt, können Sie sich unverbindlich registrieren: Wir merken Sie für einen späteren Kontakt vor und melden uns, wenn nach Ihrer Anerkennung eine Zusammenarbeit in Frage kommt. Das ist keine Bewerbung, und Sie müssen bis dahin nichts weiter tun.

  • Nur einmal registrieren, keine Mehrfachbewerbungen
  • Keine Bewerbung auf eine konkrete Stelle
  • Keine automatischen Absagen
  • Für Sie kostenfrei und vertraulich

Sanovetis vermittelt derzeit ausschließlich ab Facharztniveau. Wir können nicht zusagen, dass wir uns zu einem bestimmten Zeitpunkt melden oder später eine Stelle vermitteln. Was wir zusagen: Ihre Registrierung wird nicht als Bewerbung behandelt, und Sie erhalten keine Absage.

Einmalig bei Sanovetis registrieren

Vier Pflichtangaben, der Rest ist freiwillig. Keine Unterlagen nötig.

Mit der Registrierung bewerben Sie sich nicht auf eine konkrete Stelle. Ihre Angaben werden ausschließlich per verschlüsselter Verbindung übertragen.

Häufige Fragen

Was zur Facharztprüfung und zur Zuständigkeit der Kammer am häufigsten gefragt wird.

Wer entscheidet über die Zulassung zur Facharztprüfung?
Die Landesärztekammer, deren Mitglied Sie zum Zeitpunkt des Antrags sind. Sie prüft anhand der Zeugnisse nach § 8 der Weiterbildungsordnung, des eLogbuchs und der Kursnachweise, ob Mindestzeit, Inhalte und Richtzahlen erfüllt sind, und lädt dann zur Prüfung ein. Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie Widerspruch einlegen.
Wie lange vor dem Ende der Weiterbildung sollte ich den Antrag stellen?
Die Kammern verlangen den Antrag mit vollständigen Unterlagen und setzen die Prüfungstermine in festen Abständen an. Rechnen Sie mit mehreren Monaten Vorlauf zwischen Antrag und Prüfung. Viele Kammern lassen den Antrag bereits vor Ablauf der Mindestzeit zu, wenn der Abschluss absehbar ist; die Prüfung selbst findet erst nach vollständig abgeleisteter Weiterbildung statt. Die genaue Frist steht in der Prüfungsordnung Ihrer Kammer.
Wie läuft die Facharztprüfung ab?
Als Fachgespräch vor einem Prüfungsausschuss der Kammer. Nach der (Muster-)Weiterbildungsordnung besteht der Ausschuss aus mindestens drei Ärztinnen und Ärzten, von denen mindestens zwei die angestrebte Bezeichnung führen. Gegenstand sind die Weiterbildungsinhalte des Gebiets, häufig entlang von Fallkonstellationen aus dem eLogbuch. Das Ergebnis wird direkt im Anschluss mitgeteilt.
Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?
Die Prüfung kann wiederholt werden. Der Prüfungsausschuss kann bestimmen, dass die Weiterbildung vor der Wiederholung verlängert wird, nach der (Muster-)Weiterbildungsordnung um mindestens drei Monate und höchstens zwei Jahre, und Auflagen zu bestimmten Inhalten machen. Die Einzelheiten regelt die Weiterbildungsordnung Ihrer Kammer.
Warum gibt es keine bundeseinheitliche Weiterbildungsordnung?
Weil das Berufsrecht der Heilberufe Ländersache ist. Die Landesärztekammern erlassen ihre Weiterbildungsordnungen als Satzung auf Grundlage der Heilberufe- und Kammergesetze der Länder. Die Bundesärztekammer koordiniert mit der (Muster-)Weiterbildungsordnung, die der Deutsche Ärztetag beschließt; verbindlich wird sie erst durch die Umsetzung in jeder Kammer.
Welche Kammer ist für mich zuständig, wenn ich das Bundesland wechsle?
Die Kammer, in deren Bereich Sie ärztlich tätig sind. Mit dem Wechsel wechseln Mitgliedschaft und Zuständigkeit. Bescheinigte Weiterbildungszeiten aus dem Bereich einer anderen Kammer werden grundsätzlich anerkannt; die neue Kammer prüft sie nach ihrer eigenen Weiterbildungsordnung, einschließlich der Übergangsregeln zwischen alter und neuer Ordnung.
Werden Weiterbildungszeiten aus dem Ausland anerkannt?
Weiterbildungszeiten im Ausland können nach der (Muster-)Weiterbildungsordnung angerechnet werden, wenn sie gleichwertig sind; die Entscheidung trifft die Kammer im Einzelfall anhand von Zeugnissen und Nachweisen. Vollständige Facharztqualifikationen aus EU- und EWR-Staaten werden nach der Richtlinie 2005/36/EG anerkannt, Qualifikationen aus Drittstaaten nach einer Gleichwertigkeitsprüfung.
Ich habe nach der alten Weiterbildungsordnung begonnen. Was gilt für mich?
Die Kammern haben Übergangsregelungen beschlossen, nach denen eine begonnene Weiterbildung innerhalb einer Frist nach alter Ordnung abgeschlossen werden kann oder auf Antrag in die neue Ordnung übergeht. Fristen und Bedingungen unterscheiden sich je Kammer. Klären Sie den Wechsel schriftlich, bevor Sie sich zur Prüfung anmelden.
Was ist ein Weiterbildungsgespräch und ist es Pflicht?
Ein mindestens jährliches Gespräch zwischen Ihnen und der weiterbildungsbefugten Person über den Stand der Weiterbildung, die nächsten Abschnitte und offene Richtzahlen. Die (Muster-)Weiterbildungsordnung sieht es verbindlich vor; es wird im eLogbuch dokumentiert und von beiden bestätigt. Fehlende Gespräche fallen spätestens bei der Antragsprüfung auf.
Vermittelt Sanovetis Assistenzarztstellen?
Nein. Sanovetis vermittelt aktuell keine Assistenzarztstellen, sondern Fachärztinnen und Fachärzte, Oberärztinnen und Oberärzte sowie ärztliche Leitungen. Wenn Ihre Facharztprüfung näher rückt, können Sie sich unverbindlich registrieren; nach der Anerkennung unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer Facharztposition.
Redaktion und fachliche PrüfungErstellt von der Sanovetis-Redaktion (Sanovetis GmbH, Ärztevermittlung für Fachärztinnen und Fachärzte). Fachlich geprüft von Dr. med. Stefan Walther, Facharzt für Dermatologie, Gründer von Sanovetis. Keine Rechtsberatung.
Zuletzt geprüftSeptember 2026. Wir prüfen die Angaben nach jedem Deutschen Ärztetag und bei Änderungen der Weiterbildungsordnungen.
Grundlage(Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 der Bundesärztekammer in der Fassung vom Juli 2026 (§§ 1, 4, 8, 11 bis 16 und 20), die Weiterbildungs- und Prüfungsordnungen der Landesärztekammern, die Heilberufe- und Kammergesetze der Länder, die Bundesärzteordnung sowie die Richtlinie 2005/36/EG. Verbindlich ist ausschließlich die Weiterbildungsordnung Ihrer Landesärztekammer und deren Entscheidung im Einzelfall.
  • Bundesärztekammer: (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018, Abschnitt A (Paragraphenteil), bundesaerztekammer.de
  • Ihre Landesärztekammer: Weiterbildungsordnung, Prüfungsordnung, Antragsformulare und Prüfungstermine
  • Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
Ihr Weg zum Facharzt

Heute informieren. Während der Weiterbildung begleiten. Als Facharzt unterstützen.

Sanovetis vermittelt Fachärztinnen und Fachärzte, Oberärztinnen und Oberärzte sowie ärztliche Leitungen. Assistenzarztstellen vermitteln wir aktuell nicht. Wenn Sie in Weiterbildung sind, nutzen Sie unsere Inhalte und Tools; wenn Ihre Facharztprüfung näher rückt, registrieren Sie sich unverbindlich, damit wir zum richtigen Zeitpunkt in Kontakt treten können.

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  • Kostenfrei, vertraulich, jederzeit widerrufbar
  1. 01Berufseinstieg

    Approbation, erste Weiterbildungsstelle, Orientierung im Fach.

    Information und Tools
  2. 02Laufende Weiterbildung

    Befugnis, Rotationen, eLogbuch, Weiterbildungsgespräche, gegebenenfalls Wechsel.

    Information und Tools
  3. 03Prüfung rückt näher

    Restzeit berechnen, Nachweise ordnen, Antrag bei der Kammer, erste Karriereplanung.

    Registrierung sinnvoll
  4. 04Facharztanerkennung

    Ab hier wird Sanovetis als Ärztevermittlung für Sie relevant.

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  5. 05Fachärztin, Facharzt

    Passende Positionen in Klinik, MVZ und Praxis, persönliche Begleitung, kostenfrei.

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