Assistenzarzt und Weiterbildung: der Weg von der Approbation zur Facharztanerkennung
Wer regelt die ärztliche Weiterbildung, was unterscheidet die Weiterbildungsstätte von der Weiterbildungsbefugnis, wie lange dauert es bis zum Facharzt und was passiert beim Wechsel? Diese Seite ordnet die Weiterbildung von Anfang bis Prüfung und führt zu den vertiefenden Seiten und Tools.
- Weiterbildungsordnung
- Befugnis
- Weiterbildungszeiten
- eLogbuch
- Wechsel
- Facharztprüfung

Heute informieren. Während der Weiterbildung begleiten. Als Facharzt unterstützen.
Sanovetis vermittelt aktuell keine Assistenzarztstellen. Diese Seite und unsere Tools sollen Sie während Ihrer Weiterbildung mit fundierten Informationen unterstützen. Wenn Ihre Facharztanerkennung näher rückt, können Sie sich unverbindlich registrieren; nach der Anerkennung unterstützen wir Sie gern bei der Suche nach einer passenden Facharztposition.
Was ärztliche Weiterbildung bedeutet.
Die ärztliche Weiterbildung ist die geregelte, mehrjährige Tätigkeit nach der Approbation, in der Ärztinnen und Ärzte unter Anleitung einer weiterbildungsbefugten Person an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte die Kompetenzen eines Gebiets erwerben und mit der Facharztprüfung vor der Landesärztekammer abschließen. Rechtsgrundlage sind die Heilberufe- und Kammergesetze der Länder und die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 der Bundesärztekammer folgen. Weiterbildung ist keine Ausbildung: Sie arbeiten als approbierte Ärztin oder approbierter Arzt mit voller Verantwortung und Gehalt nach Tarif, erwerben dabei aber systematisch die Inhalte, die für die Facharztbezeichnung vorgeschrieben sind.
Monate Mindestzeit
Je nach Gebiet nach MWBO 2018. Die tatsächliche Dauer liegt oft darüber: Teilzeit, Unterbrechungen, fehlende Rotationen und Wechsel verschieben das Ende.
Landesärztekammern
Jede Kammer hat ihre eigene Weiterbildungsordnung. Die Muster-Ordnung der Bundesärztekammer ist eine Empfehlung; verbindlich ist die Ordnung Ihrer Kammer.
Befugte Person
Nicht die Klinik bildet weiter, sondern die Ärztin oder der Arzt mit Befugnis. Ihr Umfang entscheidet, wie viel Ihrer Weiterbildung an dieser Stelle zählt.
Sechs Begriffe, die Sie von Anfang an sicher verwenden sollten.
Die Weiterbildungsordnungen arbeiten mit festen Begriffen. Wer sie kennt, versteht Befugnisbescheide, Zeugnisse und Kammerauskünfte auf Anhieb.
Assistenzärztin, Assistenzarzt
Die übliche Bezeichnung für approbierte Ärztinnen und Ärzte in der Facharztweiterbildung, auch in Tarifverträgen („Ärztin/Arzt" in Entgeltgruppe I). Die Weiterbildungsordnungen sprechen von „Ärztin oder Arzt in Weiterbildung". Beides meint dieselbe Rolle.
Weiterbildungsordnung (WBO)
Die Satzung Ihrer Landesärztekammer, die Gebiete, Facharztbezeichnungen, Schwerpunkte, Zusatz-Weiterbildungen, Mindestzeiten, Inhalte und Prüfung regelt. Vorbild ist die (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 der Bundesärztekammer, die jährlich fortgeschrieben wird.
Weiterbildungsstätte
Die von der Kammer zugelassene Einrichtung, an der weitergebildet werden darf: Klinik, Praxis, MVZ, Institut. Zugelassen wird sie im Zusammenhang mit der Befugnis der dort tätigen Ärztin oder des Arztes, nicht abstrakt.
Stätte und Befugnis im Detail →Weiterbildungsbefugte Person
Die Ärztin oder der Arzt, dem die Kammer die Befugnis erteilt hat, in einem Gebiet für eine bestimmte Zeit an einer bestimmten Stätte weiterzubilden. Die Befugnis ist persönlich, befristet und oft kleiner als die volle Mindestzeit.
Weiterbildungsbefugnis erklärt →eLogbuch
Das elektronische Logbuch der Ärztekammern. Sie dokumentieren die erworbenen Kompetenzen fortlaufend, die befugte Person bestätigt sie samt Richtzahlen und den mindestens jährlichen Weiterbildungsgesprächen. Es ist die Grundlage für die Prüfungszulassung.
Rotation und Abschnitt
Der geplante Wechsel zwischen Stationen, Funktionsbereichen oder Einrichtungen, um vorgeschriebene Inhalte zu erwerben, zum Beispiel Intensivmedizin, Ambulanz oder ein anderes Gebiet. Anrechenbar sind Abschnitte ab drei Monaten unter Befugnis.
Was Sie brauchen, damit die Weiterbildung beginnt und zählt.
Approbation
Die Weiterbildung setzt die Approbation voraus. Mit einer vorübergehenden Berufserlaubnis nach § 10 Bundesärzteordnung geleistete Zeiten können Kammern im Einzelfall anrechnen; verlassen Sie sich darauf nicht ohne schriftliche Auskunft Ihrer Kammer.
Kammermitgliedschaft
Mit Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit werden Sie Pflichtmitglied der Landesärztekammer, in deren Bereich Sie arbeiten. Diese Kammer führt Ihr eLogbuch, erkennt Zeiten an und nimmt die Prüfung ab. Bei einem Wechsel über Kammergrenzen wechselt die Zuständigkeit.
Stelle unter Befugnis
Eine Anstellung an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte bei einer befugten Person. Eine gesonderte Anmeldung zur Weiterbildung gibt es nicht; die Zeit zählt ab dem ersten Tag unter Befugnis, im Umfang der Befugnis und bei mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit.
Von der ersten Stelle bis zur Anerkennung: die acht Stationen der Weiterbildung.
Die Reihenfolge ist in allen Gebieten gleich; Inhalte, Abschnitte und Richtzahlen unterscheiden sich je Gebiet und stehen in Ihrer Weiterbildungsordnung.
- 1
Gebiet wählen
Die Facharztbezeichnung legt Mindestzeit, Pflichtabschnitte und Inhalte fest. Wer noch schwankt, vergleicht die Weiterbildungen nach Fachrichtung, bevor die erste Stelle unterschrieben wird.
- 2
Stelle mit passender Befugnis finden
Prüfen Sie vor der Unterschrift Umfang, Gebiet und Laufzeit der Befugnis sowie den Rotationsplan. Eine Stelle mit Teilbefugnis ist kein Nachteil, wenn der Wechsel von Anfang an eingeplant ist.
- 3
Kammer und eLogbuch
Mit Tätigkeitsbeginn werden Sie Mitglied der Landesärztekammer. Legen Sie Ihr eLogbuch an und lassen Sie sich zu Beginn den individuellen Weiterbildungsplan erläutern.
- 4
Kompetenzen erwerben und dokumentieren
Sie arbeiten in der Patientenversorgung, übernehmen Eingriffe und Untersuchungen und dokumentieren Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten laufend im eLogbuch, geordnet nach den Inhalten der Weiterbildungsordnung.
- 5
Jährliche Weiterbildungsgespräche
Mindestens einmal im Jahr besprechen Sie mit der befugten Person den Stand, die nächsten Rotationen und offene Richtzahlen. Das Gespräch wird im eLogbuch dokumentiert und bestätigt.
- 6
Rotationen und Abschnitte
Pflichtabschnitte wie Intensivmedizin, Ambulanz, ein anderes Gebiet oder der Praxisabschnitt in der Allgemeinmedizin werden im Haus, im Weiterbildungsverbund oder durch einen Wechsel absolviert. Jeder Abschnitt braucht eine passende Befugnis.
- 7
Zeugnis bei jedem Wechsel
Beim Ausscheiden stellt die befugte Person ein Zeugnis nach § 8 der Weiterbildungsordnung aus: Zeitraum, Umfang, Inhalte, Kompetenzstand. Ohne Zeugnis fehlt der Kammer die Grundlage für die Anrechnung.
- 8
Antrag und Facharztprüfung
Nach Ablauf der Mindestzeit und vollständigen Nachweisen beantragen Sie die Zulassung zur Prüfung. Die Kammer prüft die Unterlagen und lädt zum Fachgespräch vor dem Prüfungsausschuss ein.
Wo Sie stehen und was in dieser Phase wichtig ist.
Die Weiterbildung ist der erste Abschnitt einer längeren Laufbahn. Sanovetis begleitet sie mit Informationen; als Ärztevermittlung wird Sanovetis ab der Facharztanerkennung für Sie relevant.
- 01Berufseinstieg
Approbation, erste Weiterbildungsstelle, Orientierung im Fach.
Information und Tools - 02Laufende Weiterbildung
Befugnis, Rotationen, eLogbuch, Weiterbildungsgespräche, gegebenenfalls Wechsel.
Information und Tools - 03Prüfung rückt näher
Restzeit berechnen, Nachweise ordnen, Antrag bei der Kammer, erste Karriereplanung.
Registrierung sinnvollIhre Facharztprüfung rückt näher? Unverbindlich bei Sanovetis vormerken
- 04Facharztanerkennung
Ab hier wird Sanovetis als Ärztevermittlung für Sie relevant.
Sanovetis vermittelt - 05Fachärztin, Facharzt
Passende Positionen in Klinik, MVZ und Praxis, persönliche Begleitung, kostenfrei.
Sanovetis vermittelt
Wie lange die Weiterbildung dauert und was den Zeitplan verschiebt.
Die Mindestweiterbildungszeiten nach MWBO 2018 in der Fassung vom Juli 2026 für die Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung. Verbindlich ist die Weiterbildungsordnung Ihrer Kammer.
| 60 Monate | 72 Monate |
|---|---|
| Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Augenheilkunde, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurologie, Nuklearmedizin, Phoniatrie und Pädaudiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Radiologie, Strahlentherapie, Transfusionsmedizin, Urologie, Arbeitsmedizin | Allgemeinchirurgie, Gefäßchirurgie, Herzchirurgie, Kinder- und Jugendchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, Thoraxchirurgie, Viszeralchirurgie, Innere Medizin und Angiologie, Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie, Innere Medizin und Gastroenterologie, Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Innere Medizin und Infektiologie, Innere Medizin und Kardiologie, Innere Medizin und Nephrologie, Innere Medizin und Pneumologie, Innere Medizin und Rheumatologie, Neurochirurgie |
Teilzeit verlängert
Die gesamte Weiterbildung kann in Teilzeit mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit abgeleistet werden; die Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend.
Unterbrechungen zählen nicht
Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit und andere Unterbrechungen werden grundsätzlich nicht angerechnet. Der Deutsche Ärztetag 2026 hat die Regeln dazu neu gefasst; maßgeblich ist die Umsetzung Ihrer Kammer.
Monate je Abschnitt
Abschnitte ab drei Monaten unter Befugnis sind anrechenbar. Kürzere Abschnitte, etwa nach Abbruch in der Probezeit, gehen in der Regel verloren.
Ihre persönliche Restzeit mit Teilzeit und Unterbrechungen berechnet der Weiterbildungszeit-Rechner. Mindestzeiten, Pflichtabschnitte und Kurse je Gebiet finden Sie unter Weiterbildung nach Fachrichtung.
Was passiert, wenn Sie die Weiterbildungsstätte wechseln.
Ein Wechsel während der Weiterbildung ist normal und in vielen Gebieten sogar vorgesehen, weil eine Stätte selten alle Inhalte abdeckt. Zeit geht dabei nur verloren, wenn Abschnitte nicht bescheinigt sind, kürzer als drei Monate waren oder außerhalb einer Befugnis lagen. Vier Dinge sichern Ihre bisherige Zeit:
- Zeugnis nach § 8 vor dem letzten Arbeitstag anfordern und mit dem eLogbuch abgleichen.
- eLogbuch aktuell halten: Kompetenzen und Richtzahlen bestätigen lassen, solange die befugte Person erreichbar ist.
- Befugnis der neuen Stelle prüfen: Deckt sie die noch fehlenden Monate und Inhalte ab, und gilt sie nach der neuen Weiterbildungsordnung?
- Kammerwechsel bedenken: Wechseln Sie in ein anderes Bundesland, wird eine andere Kammer zuständig; sie erkennt bescheinigte Zeiten grundsätzlich an, prüft aber nach ihrer eigenen Ordnung.

Zulassung, Ablauf und was bei Nichtbestehen gilt.
Die Prüfung ist ein Fachgespräch vor einem Prüfungsausschuss der Landesärztekammer. Zugelassen wird, wer die Mindestzeit erfüllt und die Inhalte vollständig nachgewiesen hat.
Antrag auf Zulassung
Sie reichen bei Ihrer Kammer Zeugnisse nach § 8, das eLogbuch mit bestätigten Kompetenzen und Richtzahlen sowie Nachweise über Kurse ein. Planen Sie den Antrag einige Monate vor dem Ende der Mindestzeit; die Prüfungstermine haben Vorlauf.
Das Fachgespräch
Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Ärztinnen und Ärzten, davon zwei mit der angestrebten Bezeichnung. Geprüft wird in einem Gespräch von in der Regel etwa 30 Minuten, ob die Kompetenzen des Gebiets vorhanden sind; die Kammer teilt das Ergebnis direkt mit.
Anerkennung oder Wiederholung
Mit bestandener Prüfung erteilt die Kammer die Anerkennung und Sie führen die Facharztbezeichnung. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung wiederholt werden; der Ausschuss kann eine Verlängerung der Weiterbildung anordnen und Auflagen zu Inhalten machen.
Die Themen der Weiterbildung im Einzelnen.
Diese Seite ist der Überblick. Für jede Phase gibt es eine vertiefende Seite oder ein Tool.
Weiterbildung nach Fachrichtung
Mindestzeiten, Pflichtabschnitte, Kurse und Besonderheiten für zwölf Fachrichtungen.
Zur Übersicht →Weiterbildungsbefugnis
Wer weiterbilden darf, volle und teilweise Befugnis, Prüfliste vor der Unterschrift.
Zur Seite →Weiterbildungsstelle wechseln
Wann ein Wechsel sinnvoll ist, was mit Ihrer Zeit passiert, Checkliste und typische Fehler.
Zur Seite →Weiterbildungszeit-Rechner
Restzeit, Teilzeit, Unterbrechungen: wann Ihre Anerkennung realistisch ist.
Zum Rechner →Facharztweiterbildung: Rahmen und Prüfung
Warum es keine bundeseinheitliche Ordnung gibt, was die Kammern regeln und wie die Prüfung abläuft.
Zur Seite →Zusatzbezeichnungen
Welche Zusatz-Weiterbildungen aus Ihrem Gebiet erreichbar sind und was sie voraussetzen.
Zur Übersicht →Fachrichtung finden
Welche Fachrichtung zu Ihnen passt: Alltag, Unterschiede, Dauer und Perspektiven im Vergleich.
Zum Check →Nach der Anerkennung: Facharzt
Was sich mit der Facharztanerkennung ändert und wie Sanovetis Sie ab dann unterstützt.
Zur Seite →Bleiben wir in Kontakt.
Sanovetis vermittelt aktuell keine Assistenzarztstellen. Wenn Ihre Facharztprüfung näher rückt, können Sie sich unverbindlich registrieren: Wir merken Sie für einen späteren Kontakt vor und melden uns, wenn nach Ihrer Anerkennung eine Zusammenarbeit in Frage kommt. Das ist keine Bewerbung, und Sie müssen bis dahin nichts weiter tun.
- Nur einmal registrieren, keine Mehrfachbewerbungen
- Keine Bewerbung auf eine konkrete Stelle
- Keine automatischen Absagen
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Sanovetis vermittelt derzeit ausschließlich ab Facharztniveau. Wir können nicht zusagen, dass wir uns zu einem bestimmten Zeitpunkt melden oder später eine Stelle vermitteln. Was wir zusagen: Ihre Registrierung wird nicht als Bewerbung behandelt, und Sie erhalten keine Absage.
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Vier Pflichtangaben, der Rest ist freiwillig. Keine Unterlagen nötig.
Was zur Weiterbildung als Assistenzärztin oder Assistenzarzt am häufigsten gefragt wird.
Was ist der Unterschied zwischen Assistenzarzt und Arzt in Weiterbildung?
Wie lange dauert die Weiterbildung zum Facharzt?
Welche Voraussetzungen brauche ich, um die Weiterbildung zu beginnen?
Wer regelt die ärztliche Weiterbildung?
Was ist eine Weiterbildungsstätte?
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Wie läuft die Facharztprüfung ab?
Vermittelt Sanovetis Assistenzarztstellen?
- Bundesärztekammer: (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018, jeweils aktuelle Fassung, bundesaerztekammer.de
- Bundesärztekammer: eLogbuch der Ärztekammern, elogbuch.bundesaerztekammer.de
- Ihre Landesärztekammer: Weiterbildungsordnung, Befugnisverzeichnis und Prüfungsordnung
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