Assistenzarzt und Weiterbildung

Assistenzarzt und Weiterbildung: der Weg von der Approbation zur Facharztanerkennung

Wer regelt die ärztliche Weiterbildung, was unterscheidet die Weiterbildungsstätte von der Weiterbildungsbefugnis, wie lange dauert es bis zum Facharzt und was passiert beim Wechsel? Diese Seite ordnet die Weiterbildung von Anfang bis Prüfung und führt zu den vertiefenden Seiten und Tools.

  • Weiterbildungsordnung
  • Befugnis
  • Weiterbildungszeiten
  • eLogbuch
  • Wechsel
  • Facharztprüfung
Ärztin und Arzt in Weiterbildung besprechen einen Befund am Tablet auf dem Klinikflur
Für wen diese Seite ist
Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung
vom ersten Tag nach der Approbation bis zur Anmeldung zur Facharztprüfung, sowie alle, die den Rahmen der Weiterbildung verstehen wollen
Hinweis für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung

Heute informieren. Während der Weiterbildung begleiten. Als Facharzt unterstützen.

Sanovetis vermittelt aktuell keine Assistenzarztstellen. Diese Seite und unsere Tools sollen Sie während Ihrer Weiterbildung mit fundierten Informationen unterstützen. Wenn Ihre Facharztanerkennung näher rückt, können Sie sich unverbindlich registrieren; nach der Anerkennung unterstützen wir Sie gern bei der Suche nach einer passenden Facharztposition.

HeuteFundierte Informationen und Tools zu Weiterbildung, Befugnis, Zeiten und Wechsel.
Kurz vor dem FacharztUnverbindlich registrieren, damit wir Sie für einen späteren Kontakt vormerken können.
Nach der AnerkennungVertrauliche Unterstützung bei der Suche nach einer Facharztposition in Klinik, MVZ oder Praxis.
Kurz gesagt

Was ärztliche Weiterbildung bedeutet.

Die ärztliche Weiterbildung ist die geregelte, mehrjährige Tätigkeit nach der Approbation, in der Ärztinnen und Ärzte unter Anleitung einer weiterbildungsbefugten Person an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte die Kompetenzen eines Gebiets erwerben und mit der Facharztprüfung vor der Landesärztekammer abschließen. Rechtsgrundlage sind die Heilberufe- und Kammergesetze der Länder und die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 der Bundesärztekammer folgen. Weiterbildung ist keine Ausbildung: Sie arbeiten als approbierte Ärztin oder approbierter Arzt mit voller Verantwortung und Gehalt nach Tarif, erwerben dabei aber systematisch die Inhalte, die für die Facharztbezeichnung vorgeschrieben sind.

60 / 72

Monate Mindestzeit

Je nach Gebiet nach MWBO 2018. Die tatsächliche Dauer liegt oft darüber: Teilzeit, Unterbrechungen, fehlende Rotationen und Wechsel verschieben das Ende.

17

Landesärztekammern

Jede Kammer hat ihre eigene Weiterbildungsordnung. Die Muster-Ordnung der Bundesärztekammer ist eine Empfehlung; verbindlich ist die Ordnung Ihrer Kammer.

1

Befugte Person

Nicht die Klinik bildet weiter, sondern die Ärztin oder der Arzt mit Befugnis. Ihr Umfang entscheidet, wie viel Ihrer Weiterbildung an dieser Stelle zählt.

Die Begriffe

Sechs Begriffe, die Sie von Anfang an sicher verwenden sollten.

Die Weiterbildungsordnungen arbeiten mit festen Begriffen. Wer sie kennt, versteht Befugnisbescheide, Zeugnisse und Kammerauskünfte auf Anhieb.

Definition

Assistenzärztin, Assistenzarzt

Die übliche Bezeichnung für approbierte Ärztinnen und Ärzte in der Facharztweiterbildung, auch in Tarifverträgen („Ärztin/Arzt" in Entgeltgruppe I). Die Weiterbildungsordnungen sprechen von „Ärztin oder Arzt in Weiterbildung". Beides meint dieselbe Rolle.

Definition

Weiterbildungsordnung (WBO)

Die Satzung Ihrer Landesärztekammer, die Gebiete, Facharztbezeichnungen, Schwerpunkte, Zusatz-Weiterbildungen, Mindestzeiten, Inhalte und Prüfung regelt. Vorbild ist die (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 der Bundesärztekammer, die jährlich fortgeschrieben wird.

Definition

Weiterbildungsstätte

Die von der Kammer zugelassene Einrichtung, an der weitergebildet werden darf: Klinik, Praxis, MVZ, Institut. Zugelassen wird sie im Zusammenhang mit der Befugnis der dort tätigen Ärztin oder des Arztes, nicht abstrakt.

Stätte und Befugnis im Detail →
Definition

Weiterbildungsbefugte Person

Die Ärztin oder der Arzt, dem die Kammer die Befugnis erteilt hat, in einem Gebiet für eine bestimmte Zeit an einer bestimmten Stätte weiterzubilden. Die Befugnis ist persönlich, befristet und oft kleiner als die volle Mindestzeit.

Weiterbildungsbefugnis erklärt →
Definition

eLogbuch

Das elektronische Logbuch der Ärztekammern. Sie dokumentieren die erworbenen Kompetenzen fortlaufend, die befugte Person bestätigt sie samt Richtzahlen und den mindestens jährlichen Weiterbildungsgesprächen. Es ist die Grundlage für die Prüfungszulassung.

Definition

Rotation und Abschnitt

Der geplante Wechsel zwischen Stationen, Funktionsbereichen oder Einrichtungen, um vorgeschriebene Inhalte zu erwerben, zum Beispiel Intensivmedizin, Ambulanz oder ein anderes Gebiet. Anrechenbar sind Abschnitte ab drei Monaten unter Befugnis.

Voraussetzungen

Was Sie brauchen, damit die Weiterbildung beginnt und zählt.

Approbation

Die Weiterbildung setzt die Approbation voraus. Mit einer vorübergehenden Berufserlaubnis nach § 10 Bundesärzteordnung geleistete Zeiten können Kammern im Einzelfall anrechnen; verlassen Sie sich darauf nicht ohne schriftliche Auskunft Ihrer Kammer.

Kammermitgliedschaft

Mit Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit werden Sie Pflichtmitglied der Landesärztekammer, in deren Bereich Sie arbeiten. Diese Kammer führt Ihr eLogbuch, erkennt Zeiten an und nimmt die Prüfung ab. Bei einem Wechsel über Kammergrenzen wechselt die Zuständigkeit.

Stelle unter Befugnis

Eine Anstellung an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte bei einer befugten Person. Eine gesonderte Anmeldung zur Weiterbildung gibt es nicht; die Zeit zählt ab dem ersten Tag unter Befugnis, im Umfang der Befugnis und bei mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit.

Der Ablauf

Von der ersten Stelle bis zur Anerkennung: die acht Stationen der Weiterbildung.

Die Reihenfolge ist in allen Gebieten gleich; Inhalte, Abschnitte und Richtzahlen unterscheiden sich je Gebiet und stehen in Ihrer Weiterbildungsordnung.

  1. 1

    Gebiet wählen

    Die Facharztbezeichnung legt Mindestzeit, Pflichtabschnitte und Inhalte fest. Wer noch schwankt, vergleicht die Weiterbildungen nach Fachrichtung, bevor die erste Stelle unterschrieben wird.

  2. 2

    Stelle mit passender Befugnis finden

    Prüfen Sie vor der Unterschrift Umfang, Gebiet und Laufzeit der Befugnis sowie den Rotationsplan. Eine Stelle mit Teilbefugnis ist kein Nachteil, wenn der Wechsel von Anfang an eingeplant ist.

  3. 3

    Kammer und eLogbuch

    Mit Tätigkeitsbeginn werden Sie Mitglied der Landesärztekammer. Legen Sie Ihr eLogbuch an und lassen Sie sich zu Beginn den individuellen Weiterbildungsplan erläutern.

  4. 4

    Kompetenzen erwerben und dokumentieren

    Sie arbeiten in der Patientenversorgung, übernehmen Eingriffe und Untersuchungen und dokumentieren Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten laufend im eLogbuch, geordnet nach den Inhalten der Weiterbildungsordnung.

  5. 5

    Jährliche Weiterbildungsgespräche

    Mindestens einmal im Jahr besprechen Sie mit der befugten Person den Stand, die nächsten Rotationen und offene Richtzahlen. Das Gespräch wird im eLogbuch dokumentiert und bestätigt.

  6. 6

    Rotationen und Abschnitte

    Pflichtabschnitte wie Intensivmedizin, Ambulanz, ein anderes Gebiet oder der Praxisabschnitt in der Allgemeinmedizin werden im Haus, im Weiterbildungsverbund oder durch einen Wechsel absolviert. Jeder Abschnitt braucht eine passende Befugnis.

  7. 7

    Zeugnis bei jedem Wechsel

    Beim Ausscheiden stellt die befugte Person ein Zeugnis nach § 8 der Weiterbildungsordnung aus: Zeitraum, Umfang, Inhalte, Kompetenzstand. Ohne Zeugnis fehlt der Kammer die Grundlage für die Anrechnung.

  8. 8

    Antrag und Facharztprüfung

    Nach Ablauf der Mindestzeit und vollständigen Nachweisen beantragen Sie die Zulassung zur Prüfung. Die Kammer prüft die Unterlagen und lädt zum Fachgespräch vor dem Prüfungsausschuss ein.

Ihre Karrierephase

Wo Sie stehen und was in dieser Phase wichtig ist.

Die Weiterbildung ist der erste Abschnitt einer längeren Laufbahn. Sanovetis begleitet sie mit Informationen; als Ärztevermittlung wird Sanovetis ab der Facharztanerkennung für Sie relevant.

  1. 01Berufseinstieg

    Approbation, erste Weiterbildungsstelle, Orientierung im Fach.

    Information und Tools

    Weiterbildung nach Fachrichtung →

  2. 02Laufende Weiterbildung

    Befugnis, Rotationen, eLogbuch, Weiterbildungsgespräche, gegebenenfalls Wechsel.

    Information und Tools

    Weiterbildungsbefugnis →

  3. 03Prüfung rückt näher

    Restzeit berechnen, Nachweise ordnen, Antrag bei der Kammer, erste Karriereplanung.

    Registrierung sinnvoll

    Weiterbildungszeit-Rechner →

  4. 04Facharztanerkennung

    Ab hier wird Sanovetis als Ärztevermittlung für Sie relevant.

    Sanovetis vermittelt
  5. 05Fachärztin, Facharzt

    Passende Positionen in Klinik, MVZ und Praxis, persönliche Begleitung, kostenfrei.

    Sanovetis vermittelt

    Für Fachärztinnen und Fachärzte →

Weiterbildungszeiten

Wie lange die Weiterbildung dauert und was den Zeitplan verschiebt.

Die Mindestweiterbildungszeiten nach MWBO 2018 in der Fassung vom Juli 2026 für die Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung. Verbindlich ist die Weiterbildungsordnung Ihrer Kammer.

60 Monate72 Monate
Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Augenheilkunde, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurologie, Nuklearmedizin, Phoniatrie und Pädaudiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Radiologie, Strahlentherapie, Transfusionsmedizin, Urologie, ArbeitsmedizinAllgemeinchirurgie, Gefäßchirurgie, Herzchirurgie, Kinder- und Jugendchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, Thoraxchirurgie, Viszeralchirurgie, Innere Medizin und Angiologie, Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie, Innere Medizin und Gastroenterologie, Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Innere Medizin und Infektiologie, Innere Medizin und Kardiologie, Innere Medizin und Nephrologie, Innere Medizin und Pneumologie, Innere Medizin und Rheumatologie, Neurochirurgie
≥ 50 %

Teilzeit verlängert

Die gesamte Weiterbildung kann in Teilzeit mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit abgeleistet werden; die Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend.

0

Unterbrechungen zählen nicht

Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit und andere Unterbrechungen werden grundsätzlich nicht angerechnet. Der Deutsche Ärztetag 2026 hat die Regeln dazu neu gefasst; maßgeblich ist die Umsetzung Ihrer Kammer.

≥ 3

Monate je Abschnitt

Abschnitte ab drei Monaten unter Befugnis sind anrechenbar. Kürzere Abschnitte, etwa nach Abbruch in der Probezeit, gehen in der Regel verloren.

Ihre persönliche Restzeit mit Teilzeit und Unterbrechungen berechnet der Weiterbildungszeit-Rechner. Mindestzeiten, Pflichtabschnitte und Kurse je Gebiet finden Sie unter Weiterbildung nach Fachrichtung.

Wechsel und Anerkennung

Was passiert, wenn Sie die Weiterbildungsstätte wechseln.

Ein Wechsel während der Weiterbildung ist normal und in vielen Gebieten sogar vorgesehen, weil eine Stätte selten alle Inhalte abdeckt. Zeit geht dabei nur verloren, wenn Abschnitte nicht bescheinigt sind, kürzer als drei Monate waren oder außerhalb einer Befugnis lagen. Vier Dinge sichern Ihre bisherige Zeit:

  • Zeugnis nach § 8 vor dem letzten Arbeitstag anfordern und mit dem eLogbuch abgleichen.
  • eLogbuch aktuell halten: Kompetenzen und Richtzahlen bestätigen lassen, solange die befugte Person erreichbar ist.
  • Befugnis der neuen Stelle prüfen: Deckt sie die noch fehlenden Monate und Inhalte ab, und gilt sie nach der neuen Weiterbildungsordnung?
  • Kammerwechsel bedenken: Wechseln Sie in ein anderes Bundesland, wird eine andere Kammer zuständig; sie erkennt bescheinigte Zeiten grundsätzlich an, prüft aber nach ihrer eigenen Ordnung.

Weiterbildungsstelle wechseln: Checkliste und Fehler

Ärztin und Arzt in Weiterbildung besprechen Zeugnis und Logbuch vor einem Stellenwechsel
Facharztprüfung

Zulassung, Ablauf und was bei Nichtbestehen gilt.

Die Prüfung ist ein Fachgespräch vor einem Prüfungsausschuss der Landesärztekammer. Zugelassen wird, wer die Mindestzeit erfüllt und die Inhalte vollständig nachgewiesen hat.

Schritt 1

Antrag auf Zulassung

Sie reichen bei Ihrer Kammer Zeugnisse nach § 8, das eLogbuch mit bestätigten Kompetenzen und Richtzahlen sowie Nachweise über Kurse ein. Planen Sie den Antrag einige Monate vor dem Ende der Mindestzeit; die Prüfungstermine haben Vorlauf.

Schritt 2

Das Fachgespräch

Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Ärztinnen und Ärzten, davon zwei mit der angestrebten Bezeichnung. Geprüft wird in einem Gespräch von in der Regel etwa 30 Minuten, ob die Kompetenzen des Gebiets vorhanden sind; die Kammer teilt das Ergebnis direkt mit.

Schritt 3

Anerkennung oder Wiederholung

Mit bestandener Prüfung erteilt die Kammer die Anerkennung und Sie führen die Facharztbezeichnung. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung wiederholt werden; der Ausschuss kann eine Verlängerung der Weiterbildung anordnen und Auflagen zu Inhalten machen.

Häufigster Grund für Verzögerungen: nicht die Prüfung selbst, sondern unvollständige Nachweise. Richtzahlen, die nicht bestätigt sind, ein fehlendes Zeugnis einer früheren Stelle oder ein Abschnitt ohne Befugnis fallen erst bei der Antragsprüfung auf. Gleichen Sie Ihr eLogbuch deshalb jährlich mit den Inhalten der Weiterbildungsordnung ab.
Kurz vor dem Facharzt?

Bleiben wir in Kontakt.

Sanovetis vermittelt aktuell keine Assistenzarztstellen. Wenn Ihre Facharztprüfung näher rückt, können Sie sich unverbindlich registrieren: Wir merken Sie für einen späteren Kontakt vor und melden uns, wenn nach Ihrer Anerkennung eine Zusammenarbeit in Frage kommt. Das ist keine Bewerbung, und Sie müssen bis dahin nichts weiter tun.

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Sanovetis vermittelt derzeit ausschließlich ab Facharztniveau. Wir können nicht zusagen, dass wir uns zu einem bestimmten Zeitpunkt melden oder später eine Stelle vermitteln. Was wir zusagen: Ihre Registrierung wird nicht als Bewerbung behandelt, und Sie erhalten keine Absage.

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Mit der Registrierung bewerben Sie sich nicht auf eine konkrete Stelle. Ihre Angaben werden ausschließlich per verschlüsselter Verbindung übertragen.

Häufige Fragen

Was zur Weiterbildung als Assistenzärztin oder Assistenzarzt am häufigsten gefragt wird.

Was ist der Unterschied zwischen Assistenzarzt und Arzt in Weiterbildung?
Inhaltlich keiner. „Assistenzärztin" und „Assistenzarzt" sind die im Klinikalltag und in Tarifverträgen üblichen Bezeichnungen; die Weiterbildungsordnungen sprechen von „Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung". Gemeint ist jeweils eine approbierte Ärztin oder ein approbierter Arzt, der unter einer Weiterbildungsbefugnis die Facharztweiterbildung absolviert.
Wie lange dauert die Weiterbildung zum Facharzt?
Die Mindestweiterbildungszeit beträgt nach der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 je nach Gebiet 60 Monate, zum Beispiel in der Allgemeinmedizin, Inneren Medizin, Anästhesiologie, Neurologie oder Psychiatrie, oder 72 Monate, zum Beispiel in den chirurgischen Fächern, der Neurochirurgie und den internistischen Facharztkompetenzen mit Schwerpunkt. Die tatsächliche Dauer ist oft länger, weil Teilzeit, Unterbrechungen, fehlende Rotationen oder ein Wechsel den Zeitplan verschieben.
Welche Voraussetzungen brauche ich, um die Weiterbildung zu beginnen?
Die Approbation als Ärztin oder Arzt (in Ausnahmefällen eine Berufserlaubnis nach § 10 Bundesärzteordnung, deren Anrechnung die Kammer im Einzelfall prüft), die Mitgliedschaft in der zuständigen Landesärztekammer und eine Stelle an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte unter einer weiterbildungsbefugten Person. Eine gesonderte Zulassung zur Weiterbildung gibt es nicht; sie beginnt mit dem ersten Tag unter Befugnis.
Wer regelt die ärztliche Weiterbildung?
Die 17 Landesärztekammern in ihren Weiterbildungsordnungen. Die Bundesärztekammer gibt mit der (Muster-)Weiterbildungsordnung eine Empfehlung vor, die der Deutsche Ärztetag beschließt und die die Kammern in Landesrecht umsetzen. Verbindlich für Sie ist immer die Weiterbildungsordnung der Kammer, deren Mitglied Sie sind.
Was ist eine Weiterbildungsstätte?
Eine von der Landesärztekammer zugelassene Einrichtung, in der die Inhalte eines Gebiets vermittelt werden können: Kliniken, Praxen, Medizinische Versorgungszentren, Institute oder andere Einrichtungen der Patientenversorgung. Die Zulassung ist an die Weiterbildungsbefugnis einer Ärztin oder eines Arztes gekoppelt, die dort tätig sind.
Zählt meine Arbeitszeit automatisch als Weiterbildungszeit?
Nein. Es zählt nur die Tätigkeit unter einer Weiterbildungsbefugnis an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte, im Umfang dieser Befugnis, in Voll- oder Teilzeit mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit und bescheinigt durch ein Zeugnis. Arbeit in einer Abteilung ohne Befugnis oder außerhalb des Befugnisumfangs wird von der Kammer nicht anerkannt.
Was ist das eLogbuch?
Das elektronische Logbuch der Ärztekammern, in dem Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung die erworbenen Kompetenzen dokumentieren und die befugte Person sie bestätigt, einschließlich Richtzahlen und der mindestens jährlichen Weiterbildungsgespräche. Wer nach der Weiterbildungsordnung 2018 begonnen hat, führt das eLogbuch verpflichtend; es ist Grundlage für die Zulassung zur Prüfung.
Kann ich während der Weiterbildung die Klinik wechseln?
Ja. Bescheinigte Abschnitte von mindestens drei Monaten werden angerechnet, wenn sie unter Befugnis abgeleistet wurden. Wichtig sind das Zeugnis nach § 8 der Weiterbildungsordnung, der aktuelle Stand des eLogbuchs und die Prüfung, ob die Befugnis der neuen Stelle die noch fehlenden Inhalte abdeckt. Wie Sie dabei keine Zeit verlieren, erklärt die Seite „Weiterbildungsstelle wechseln".
Wie läuft die Facharztprüfung ab?
Nach Abschluss der Mindestzeit und vollständigem Nachweis der Kompetenzen beantragen Sie bei Ihrer Landesärztekammer die Zulassung zur Prüfung. Die Kammer prüft Zeugnisse und eLogbuch und lädt zu einem Fachgespräch vor einem Prüfungsausschuss ein, in der Regel etwa 30 Minuten. Wird die Prüfung nicht bestanden, kann sie wiederholt werden; der Prüfungsausschuss kann eine Verlängerung der Weiterbildung anordnen.
Vermittelt Sanovetis Assistenzarztstellen?
Nein. Sanovetis vermittelt aktuell keine Assistenzarztstellen, sondern Fachärztinnen und Fachärzte, Oberärztinnen und Oberärzte sowie ärztliche Leitungen. Während Ihrer Weiterbildung stellen wir Ihnen Informationen und Tools zur Verfügung. Wenn Ihre Facharztanerkennung näher rückt, können Sie sich unverbindlich registrieren, damit wir Sie für einen späteren Kontakt vormerken.
RedaktionSanovetis GmbH, Ärztevermittlung für Fachärztinnen und Fachärzte. Erstellt und geprüft von der Sanovetis-Redaktion anhand der genannten Grundlagen; keine Rechtsberatung.
Zuletzt geprüftSeptember 2026. Wir prüfen die Angaben nach jedem Deutschen Ärztetag und bei Änderungen der Weiterbildungsordnungen.
Grundlage(Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 der Bundesärztekammer in der Fassung vom Juli 2026 (§§ 1, 4, 5, 6, 8, 9, 12 bis 15 und Abschnitt B), die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern sowie die Bundesärzteordnung (§§ 3, 10). Verbindlich ist ausschließlich die Weiterbildungsordnung Ihrer Landesärztekammer und deren Entscheidung im Einzelfall.
  • Bundesärztekammer: (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018, jeweils aktuelle Fassung, bundesaerztekammer.de
  • Bundesärztekammer: eLogbuch der Ärztekammern, elogbuch.bundesaerztekammer.de
  • Ihre Landesärztekammer: Weiterbildungsordnung, Befugnisverzeichnis und Prüfungsordnung
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Sanovetis vermittelt Fachärztinnen und Fachärzte, Oberärztinnen und Oberärzte sowie ärztliche Leitungen. Assistenzarztstellen vermitteln wir aktuell nicht. Wenn Sie in Weiterbildung sind, nutzen Sie unsere Inhalte und Tools; wenn Ihre Facharztprüfung näher rückt, registrieren Sie sich unverbindlich, damit wir zum richtigen Zeitpunkt in Kontakt treten können.

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  1. 01Berufseinstieg

    Approbation, erste Weiterbildungsstelle, Orientierung im Fach.

    Information und Tools
  2. 02Laufende Weiterbildung

    Befugnis, Rotationen, eLogbuch, Weiterbildungsgespräche, gegebenenfalls Wechsel.

    Information und Tools
  3. 03Prüfung rückt näher

    Restzeit berechnen, Nachweise ordnen, Antrag bei der Kammer, erste Karriereplanung.

    Registrierung sinnvoll
  4. 04Facharztanerkennung

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    Sanovetis vermittelt
  5. 05Fachärztin, Facharzt

    Passende Positionen in Klinik, MVZ und Praxis, persönliche Begleitung, kostenfrei.

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