Die Praxis ist keine Entscheidung, sondern eine Abfolge
Zwischen der ersten Anstellung und der eigenen Praxis liegen mehrere Stufen: Anstellung, Anstellung mit Umsatzbeteiligung, Teilhaberschaft und Inhaberschaft. Jede verändert das Verhältnis von Einkommen, Verantwortung und Risiko – und jede lässt sich einzeln verhandeln. Wer das weiß, muss sich nicht zwischen Anstellung und Selbstständigkeit entscheiden, sondern nur für den nächsten Schritt.
- Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
- −1,3 %Veränderung gegenüber Vorjahr
- Angestellt im ambulanten Sektor
- +6,7 %Veränderung gegenüber Vorjahr
Veränderungsraten: Bundesärztekammer, Ärztestatistik zum 31.12.2025.

Der Rückgang bei den Niedergelassenen ist kein Rückgang des ambulanten Sektors – er ist eine Verschiebung der Rechtsform.
Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte in eigener Praxis sinkt, während die Anstellung im ambulanten Bereich um 6,7 Prozent zulegt. Ambulante Medizin verschwindet also nicht, sie organisiert sich neu. Für die eigene Planung heißt das: Die Niederlassung ist heute eine Option unter mehreren, nicht mehr der einzige Weg in die Praxis.
Beispielrechnung: Was von einem Praxisumsatz übrig bleibt
Stark vereinfachtes Schema für eine hausärztliche Einzelpraxis. Es dient dazu, die Größenordnungen zu zeigen – nicht dazu, eine Praxis zu bewerten. Reale Werte unterscheiden sich je nach Fachrichtung, Region und Leistungsspektrum erheblich.
| Position | Betrag pro Jahr |
|---|---|
| Jahresumsatz der Praxis | 420.000 € |
| Personalkosten | −138.000 € |
| Raumkosten, Miete und Nebenkosten | −42.000 € |
| Geräte, Material, Labor | −48.000 € |
| Versicherungen, IT, Verwaltung | −26.000 € |
| Abschreibung und Zinsen | −22.000 € |
| Ergebnis vor Steuern | 144.000 € |
Warum die Ausgangslage heute günstiger ist als noch vor zehn Jahren
- Mehr Praxen suchen Nachfolge. Der Rückgang bei den Niedergelassenen bedeutet auch: Es gibt mehr abgabewillige Praxen als übernahmebereite Ärztinnen und Ärzte. Das verbessert die Verhandlungsposition der Übernehmenden spürbar – besonders außerhalb der Ballungsräume.
- Mehr Modelle als früher. Neben der Einzelpraxis stehen Berufsausübungsgemeinschaft, Teilzulassung, überörtliche Kooperation und die Anstellung im MVZ zur Verfügung. Der Einstieg muss nicht mehr die volle Zulassung sein.
- Übergänge sind planbar. Übliche Modelle sehen eine Anstellung mit anschließender Beteiligung vor. Eine Übergangsphase gibt beiden Seiten Zeit, die Zusammenarbeit zu prüfen.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Lohnt sich die Niederlassung finanziell?
Sie kann sich lohnen, aber nicht automatisch. Aus dem Praxisergebnis sind Altersvorsorge, Krankenversicherung, Steuern und Rücklagen zu bestreiten, die in einer Anstellung teilweise vom Arbeitgeber getragen werden. Der ehrliche Vergleich lautet deshalb nicht Umsatz gegen Bruttogehalt, sondern verfügbares Einkommen nach allen Abzügen gegen Nettogehalt.
Kann ich in der Praxis arbeiten, ohne mich niederzulassen?
Ja, und das ist inzwischen der häufigere Weg. Die Anstellung im ambulanten Bereich ist zuletzt um 6,7 Prozent gewachsen, während die Zahl der Niedergelassenen zurückging. Angestellte Tätigkeit in Praxis oder MVZ bietet ambulante Medizin ohne unternehmerisches Risiko.
Wie lange dauert der Weg von der Anstellung zur Teilhaberschaft?
Das ist Verhandlungssache und unterscheidet sich von Praxis zu Praxis. Entscheidend ist, ob die Beteiligung im Vertrag terminiert und in ihren Konditionen beschrieben ist oder nur mündlich in Aussicht gestellt wurde. Letzteres ist die häufigste Ursache für Enttäuschungen.
Was unterscheidet die Praxis vom MVZ?
Der Versorgungsauftrag: In der Praxis liegt er bei der Ärztin oder dem Arzt, im MVZ bei der Einrichtung. Daraus folgen die Unterschiede bei Haftung, Gestaltungsspielraum und Beteiligungsmöglichkeiten.
Klinik, MVZ, angestellte Praxistätigkeit und eigene Niederlassung sind vier eigenständige Modelle. Der Vier-Wege-Vergleich der ärztlichen Arbeitsumfelder stellt sie nebeneinander.

Methodik
Die beschriebenen Beteiligungsformen sind die in Sanovetis-Gesprächen am häufigsten anzutreffenden Modelle. Veränderungsraten stammen aus der Ärztestatistik der Bundesärztekammer.
- Das Rechenbeispiel ist eine Beispielrechnung mit angenommenen Werten, keine Marktdaten und keine Praxisbewertung.
- Für eine belastbare Bewertung sind Steuerberatung und, bei Übernahmen, eine Praxiswertermittlung erforderlich.
Datenbasis und Quellen
- Bundesärztekammer: Ärztestatistik zum 31.12.2025, Entwicklung der Niederlassung und der ambulanten Anstellung.
- Sanovetis: Kandidatengespräche zu Beteiligungs- und Übernahmemodellen.
Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026
Den nächsten Schritt einordnen – nicht gleich den übernächsten
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Weiterführende Insights
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