Niederlassung und Anstellung

Vom MVZ zur Praxis: Wege in die Niederlassung für angestellte Fachärzte

Viele Fachärztinnen und Fachärzte sind ins MVZ gegangen, um ambulant zu arbeiten, ohne Unternehmer zu sein. Manche wollen nach einigen Jahren den zweiten Schritt: die eigene Praxis. Welche Wege es aus der Anstellung in die Zulassung gibt, was der MVZ-Vertrag dabei regelt, was die Praxis wirtschaftlich anders macht und wie der Übergang geplant wird.

  • Vier Wege
  • MVZ-Vertrag
  • Wirtschaft
  • Zeitplan
  • Praxisform
  • Fehler
Fachärztin in ihrer eigenen Praxis
Für wen diese Seite ist
Angestellte Fachärztinnen und Fachärzte im MVZ
die eine eigene Praxis, eine Praxisübernahme oder den Einstieg in eine Gemeinschaftspraxis prüfen
Kurz gesagt

Der Weg aus dem MVZ führt über den Vertragsarztsitz, und der gehört meist dem MVZ.

Wer im MVZ angestellt ist, arbeitet in der Regel auf einem Vertragsarztsitz, den das MVZ hält. Für die eigene Praxis brauchen Sie eine eigene Zulassung. Dafür gibt es vier Wege: die Umwandlung der eigenen Anstellung mit Zustimmung des MVZ, die Übernahme einer bestehenden Praxis, eine Neuzulassung in einem offenen Planungsbereich oder in Ausnahmefällen eine Sonderbedarfszulassung. Welcher Weg realistisch ist, entscheidet sich an drei Stellen: beim Planungsbereich, im MVZ-Vertrag und im Gespräch mit dem MVZ-Träger.

Im MVZAngestellt auf dem Sitz des MVZ

Gehalt, Arbeitgeber trägt Risiko, Zulassung gehört dem MVZ

In der PraxisEigene Zulassung, eigenes Unternehmen

Gewinn statt Gehalt, Investition, Haftung, Personal, Verwaltung

Die vier Wege

Vom angestellten Arzt zur eigenen Zulassung.

Alle vier Wege führen über den Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung. Sie unterscheiden sich darin, wer den Antrag stellt, was es kostet und wie abhängig Sie vom MVZ sind.

  • WegWie es funktioniertVoraussetzungWorauf es ankommt
  • 1. Umwandlung der Anstellung§ 95 Abs. 9b, § 103 Abs. 4a SGB VWie es funktioniertDas MVZ beantragt beim Zulassungsausschuss, Ihre genehmigte Anstellung in eine Zulassung umzuwandeln. Beantragt es nicht zugleich ein Nachbesetzungsverfahren, werden Sie Inhaber der Zulassung.VoraussetzungZustimmung und Antrag des MVZ. Der angestellte Arzt hat keinen eigenen Antragsanspruch.Worauf es ankommtAuf die Verhandlung mit dem MVZ: Ablösesumme, Zeitpunkt, Übergang von Patienten und Personal. Ohne Einigung ist dieser Weg verschlossen.
  • 2. PraxisübernahmeNachbesetzungsverfahren § 103 Abs. 4 SGB VWie es funktioniertEin abgebender Vertragsarzt lässt seinen Sitz zur Nachbesetzung ausschreiben. Sie bewerben sich beim Zulassungsausschuss und einigen sich mit dem Abgeber über Kaufpreis und Übergabe.VoraussetzungFacharztanerkennung, Eintrag ins Arztregister, Auswahl durch den Zulassungsausschuss nach gesetzlichen Kriterien.Worauf es ankommtPraxiswert, Kaufvertrag, Auswahlentscheidung. Im gesperrten Planungsbereich der häufigste Weg.
  • 3. NeuzulassungOffener PlanungsbereichWie es funktioniertIn Planungsbereichen ohne Zulassungsbeschränkung beantragen Sie eine eigene Zulassung und gründen die Praxis neu.VoraussetzungFreier Planungsbereich für Ihr Fachgebiet, Arztregistereintrag, Praxisräume.Worauf es ankommtKein Kaufpreis, aber Aufbau von null: Patienten, Personal, Ausstattung. Der Bedarfsplan der KV zeigt, wo das möglich ist.
  • 4. SonderbedarfAusnahme im gesperrten BereichWie es funktioniertDer Zulassungsausschuss kann eine Zulassung trotz Sperrung erteilen, wenn ein besonderer Versorgungsbedarf nachgewiesen wird.VoraussetzungNachweis eines lokalen oder qualifikationsbezogenen Versorgungsbedarfs, häufig mit Stellungnahmen und Daten.Worauf es ankommtAufwendig, unsicher, oft an Schwerpunkte gebunden. Realistisch nur mit Beratung durch die KV und fachanwaltlicher Begleitung.

Rechtliche Angaben nach SGB V und Ärzte-Zulassungsverordnung, allgemein dargestellt. Die konkrete Prüfung übernehmen die Zulassungsstelle Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung und eine auf Medizinrecht spezialisierte Kanzlei. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Ärztin prüft ihren MVZ-Arbeitsvertrag
Der MVZ-Vertrag

Bevor Sie kündigen: fünf Klauseln, die den Wechsel bestimmen.

Der Arbeitsvertrag mit dem MVZ entscheidet, wann Sie gehen können, wo Sie sich danach niederlassen dürfen und was Sie mitnehmen. Lesen Sie ihn, bevor Sie mit dem Träger sprechen, nicht danach.

  • Kündigungsfrist

    Häufig länger als die gesetzliche Grundfrist, teils zum Quartalsende. Sie bestimmt den frühesten Starttermin der Praxis und muss zum Zulassungsverfahren passen.

  • Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

    Kann die Niederlassung in einem Umkreis für eine bestimmte Zeit ausschließen. Wirksam in der Regel nur mit Karenzentschädigung und in engen Grenzen. Prüfen lassen, nicht schätzen.

  • Patienten und Personal

    Patientendaten gehören zum MVZ, die freie Arztwahl den Patienten. Was Sie über Ihren Wechsel sagen dürfen und wie, sollte vor dem ersten Gespräch mit Patienten geklärt sein. Abwerbeverbote für Personal sind üblich.

  • Rückzahlungsklauseln

    Fortbildungen, Weiterbildungen, Einarbeitungen mit Bindungsfrist. Rechnen Sie aus, was eine Kündigung zum Wunschtermin kostet.

  • Regelungen zum Sitz

    Manche Verträge enthalten Vereinbarungen, was mit dem Vertragsarztsitz bei Ausscheiden geschieht, etwa Vorkaufsrechte oder Verzichtserklärungen. Sie bestimmen, ob Weg 1 überhaupt in Frage kommt.

Das Gespräch mit dem MVZ

Das MVZ ist nicht Ihr Gegner. Aber es hat andere Interessen.

Ein MVZ verliert mit Ihnen einen Facharzt und möglicherweise einen Sitz. Wer das Gespräch so führt, dass beide Seiten etwas gewinnen, hat bessere Chancen auf Weg 1 und einen geordneten Übergang.

Was das MVZ will

Interessen des Trägers
  • Den Sitz behalten oder angemessen abgelöst bekommen
  • Keine Versorgungslücke, geordnete Nachbesetzung
  • Kein Abfluss von Patienten und Personal in Ihre neue Praxis
  • Bei Klinik-MVZ: die Verbindung zur Klinik erhalten

Was Sie anbieten können

Verhandlungsmasse
  • Ablösesumme für den Sitz, orientiert am Verkehrswert
  • Längere Übergangszeit, Einarbeitung der Nachfolge
  • Kooperationsvereinbarung: Zuweisung, Vertretung, gemeinsame Geräte
  • Bei Klinik-MVZ: Belegarzt- oder Kooperationsmodell mit der Klinik
  • An den MVZ-TrägerIch möchte mich niederlassen und würde das gern mit Ihnen gemeinsam so gestalten, dass die Versorgung hier nicht leidet. Welche Lösung wäre für Sie vorstellbar?

    Eröffnet die Verhandlung, ohne zu drohen, und lässt offen, ob es auf Weg 1 oder eine Kooperation hinausläuft.

  • An den MVZ-TrägerWas müsste eine Vereinbarung enthalten, damit Sie den Antrag auf Umwandlung der Anstellung stellen würden?

    Fragt konkret nach dem Preis für Weg 1. Die Antwort zeigt, ob er realistisch ist.

Wirtschaft

Gewinn statt Gehalt: was sich wirtschaftlich ändert.

Im MVZ bekommen Sie ein Gehalt und der Träger trägt das Risiko. In der Praxis bekommen Sie den Gewinn, der bleibt, nachdem Personal, Miete, Geräte, Versicherungen, Kredite und Steuern bezahlt sind. Ob das mehr ist, hängt vom Fachgebiet, vom Standort und von Ihnen ab. Wir nennen deshalb keine Zahlen; eine Wirtschaftlichkeitsplanung mit Steuerberater und Praxisberater vor der Entscheidung ist Pflicht.

  • Kaufpreis und Finanzierung

    Bei Übernahme: materieller Wert (Ausstattung) plus ideeller Wert (Patientenstamm, Lage). Ein unabhängiges Praxiswertgutachten schützt vor Überzahlung. Banken und KV-nahe Beratungsstellen kennen die Finanzierung von Praxen.

  • Personal

    Sie werden Arbeitgeber: Verträge, Gehälter, Ausfälle, Konflikte. Bei Übernahme gehen die Arbeitsverhältnisse in der Regel auf Sie über.

  • Abrechnung und Verwaltung

    EBM, Budgetierung, Plausibilitätsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Privatliquidation, Qualitätsmanagement. Im MVZ hat das jemand anderes gemacht.

  • Absicherung

    Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit, Praxisausfall, Haftpflicht mit ausreichender Deckung. Fällt der Inhaber aus, fällt der Umsatz aus.

  • Zeit

    Rechnen Sie in den ersten zwei Jahren mit deutlich mehr Verwaltungszeit als im MVZ. Sie kaufen Freiheit mit Arbeitsstunden, die vorher jemand anders geleistet hat.

Praxisform

Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis oder Einstieg: nicht jeder Ausstieg aus dem MVZ führt in die Einzelpraxis.

Einzelpraxis

Volle Entscheidungsfreiheit, volles Risiko. Passt, wenn Sie Unternehmer sein wollen und ein Fachgebiet haben, das allein tragfähig ist.

Berufsausübungsgemeinschaft

Einstieg in eine bestehende Gemeinschaftspraxis, häufig als Nachfolge eines ausscheidenden Partners. Geteiltes Risiko, geteilte Infrastruktur, Gesellschaftsvertrag prüfen.

Teilzulassung und Kooperation

Halber Versorgungsauftrag mit Teilanstellung, Praxisgemeinschaft mit geteilten Räumen oder Kooperation mit dem bisherigen MVZ. Der Zwischenweg für alle, die nicht alles auf einmal wollen.

Zur Entscheidung zwischen Anstellung und Niederlassung: Niederlassung oder Anstellung · Zur Übernahme im Detail: Praxisübernahme

Zeitplan

Zwölf bis 24 Monate: die Reihenfolge, die Lücken vermeidet.

Zulassungsausschüsse tagen zu festen Terminen, Nachbesetzungen dauern, Kündigungsfristen laufen parallel. Wer die Reihenfolge plant, steht nicht ohne Zulassung und ohne Gehalt da.

  1. 1

    Klären, bevor Sie sprechen

    Monat 1 bis 3. Vertrag prüfen lassen, Bedarfsplan der KV für Ihr Fachgebiet und Ihre Region ansehen, Beratungsgespräch bei der KV-Niederlassungsberatung, erste Wirtschaftlichkeitsüberlegung mit Steuerberater.

  2. 2

    Weg wählen und verhandeln

    Monat 3 bis 9. Gespräch mit dem MVZ, Praxissuche oder Bewerbung auf ausgeschriebene Sitze, Praxiswertgutachten, Finanzierungsgespräche, Kaufvertrag oder Ablösevereinbarung mit Anwalt.

  3. 3

    Zulassung und Kündigung abstimmen

    Monat 9 bis 15. Antrag beim Zulassungsausschuss, Kündigung so, dass das Ende der Anstellung mit dem Beginn der Zulassung zusammenfällt. Räume, Personal, Geräte, IT und Versicherungen vorbereiten.

  4. 4

    Übergang und Start

    Monat 15 bis 24. Übergabe mit dem Abgeber oder Überleitung aus dem MVZ, Information der Patienten im zulässigen Rahmen, Abrechnungssystem, Zuweiser, Eröffnung. Die ersten Quartale mit Puffer finanzieren.

Typische Fehler

Fünf Fehler beim Wechsel vom MVZ in die Praxis.

  1. 01

    Erst kündigen, dann die Zulassung suchen

    Warum problematischIm gesperrten Planungsbereich kann die Suche Monate dauern. Ohne Anstellung und ohne Zulassung fehlt das Einkommen.
    BesserZulassungsweg und Termin sichern, dann kündigen. Die Kündigungsfrist ist Ihr Puffer, nicht Ihr Problem.
  2. 02

    Das Wettbewerbsverbot ignorieren

    Warum problematischEine Praxis im Umkreis des MVZ kann vertraglich ausgeschlossen sein. Der Streit darüber kostet Zeit und Geld, auch wenn die Klausel am Ende unwirksam ist.
    BesserKlausel vor dem ersten Gespräch prüfen lassen, Verhandlung mit dem MVZ darauf aufbauen.
  3. 03

    Patienten aktiv abwerben

    Warum problematischPatientendaten gehören dem MVZ, Abwerbung kann vertragliche und berufsrechtliche Folgen haben. Die freie Arztwahl bleibt trotzdem.
    BesserZulässige Information über den Wechsel mit dem MVZ vereinbaren, den Rest regelt die Arztwahl.
  4. 04

    Den Kaufpreis nach Bauchgefühl zahlen

    Warum problematischIdeelle Praxiswerte sind Verhandlungssache. Wer ohne Gutachten kauft, zahlt oft für Umsatz, der mit dem Abgeber geht.
    BesserUnabhängiges Gutachten, Blick auf Patientenstruktur und Alter, Übergangsphase mit dem Abgeber vereinbaren.
  5. 05

    Den Unternehmeranteil unterschätzen

    Warum problematischWer aus dem MVZ kommt, kennt die ambulante Medizin, aber nicht die Verwaltung dahinter. Die ersten zwei Jahre sind auch ein Lehrgang in Betriebswirtschaft.
    BesserSteuerberater mit Praxiserfahrung, Praxisberatung, Netzwerk mit niedergelassenen Kollegen. Und ehrlich prüfen, ob Sie das wollen.
Unsere Rolle

Wir kennen beide Seiten: die MVZ, die Ärzte suchen, und die Praxen, die Nachfolger brauchen.

Sanovetis vermittelt Fachärztinnen und Fachärzte in Kliniken, MVZ und Praxen. Wir wissen, welche Praxen in den nächsten Jahren einen Nachfolger suchen, welche Gemeinschaftspraxen einen Partner aufnehmen und welche MVZ-Träger bei einer Niederlassung kooperieren. Wenn Sie den Schritt aus dem MVZ prüfen, ordnen wir ein, welcher Weg für Ihr Fachgebiet und Ihre Region realistisch ist. Die rechtliche und steuerliche Prüfung bleibt bei Anwalt und Steuerberater.

  • Diskret
  • Unverbindlich
  • Für Ärztinnen und Ärzte kostenfrei
  • Kein Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber ohne Ihre Zustimmung
Arzt und Sanovetis-Beraterin besprechen den Weg in die Praxis
Häufige Fragen

Vom MVZ zur Praxis: fünf Fragen, fünf Antworten.

Kann ich meine Anstellung im MVZ in eine eigene Zulassung umwandeln?
Das Vertragsarztrecht sieht vor, dass eine genehmigte Anstellung auf Antrag des anstellenden MVZ oder Vertragsarztes vom Zulassungsausschuss in eine Zulassung umgewandelt werden kann. Beantragt das MVZ nicht zugleich ein Nachbesetzungsverfahren, wird der bisher angestellte Arzt Inhaber der Zulassung. Der Antrag liegt also beim MVZ, nicht bei Ihnen; der Weg setzt die Zustimmung des Arbeitgebers voraus und wird meist mit einer Ablösung verhandelt.
Welche Wege in die Niederlassung gibt es aus dem MVZ heraus?
Im Wesentlichen vier: die Umwandlung der eigenen Anstellung in eine Zulassung mit Zustimmung des MVZ, die Übernahme einer bestehenden Praxis im Nachbesetzungsverfahren, eine Neuzulassung in einem nicht gesperrten Planungsbereich sowie in Ausnahmefällen eine Sonderbedarfszulassung. Welcher Weg offensteht, hängt vom Planungsbereich, vom MVZ-Vertrag und von der Bereitschaft des MVZ zur Zusammenarbeit ab.
Was regelt der MVZ-Arbeitsvertrag für den Wechsel in die Praxis?
Wichtig sind Kündigungsfrist, ein mögliches nachvertragliches Wettbewerbsverbot mit Karenzentschädigung, Regelungen zur Mitnahme oder Information von Patienten, Rückzahlungsklauseln für Fortbildungen und Vereinbarungen zum Umgang mit dem Vertragsarztsitz. Diese Punkte sollten vor der Kündigung geprüft werden, idealerweise mit fachanwaltlicher Unterstützung.
Wie lange dauert der Weg vom MVZ in die eigene Praxis?
Realistisch zwölf bis 24 Monate von der Entscheidung bis zur Eröffnung. Nachbesetzungsverfahren und Zulassungsausschüsse haben feste Sitzungstermine, Finanzierung, Räume, Personal und Praxisübergabe brauchen Vorlauf, und die Kündigungsfrist im MVZ läuft parallel. Wer die Reihenfolge plant, vermeidet Lücken zwischen Anstellung und Zulassung.
Ist die Praxis wirtschaftlich besser als die Anstellung im MVZ?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Die Praxis bietet unternehmerischen Gewinn statt Gehalt, dafür Investition, Haftung, Personalverantwortung und Verwaltung. Ob der Schritt sich rechnet, hängt vom Fachgebiet, vom Standort, vom Kaufpreis und von der eigenen Bereitschaft ab, Unternehmer zu sein. Ein Praxiswertgutachten und eine Wirtschaftlichkeitsplanung mit Steuerberater sind vor der Entscheidung Pflicht.

Stand: September 2026. Diese Seite ordnet ein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte zu Zulassung und Bedarfsplanung erteilt die Kassenärztliche Vereinigung.

Nächster Schritt

Sie denken über die eigene Praxis nach?

Dann lohnt sich ein Gespräch, bevor Sie mit dem MVZ sprechen. Wir sagen Ihnen, welche Praxen und Gemeinschaftspraxen in Ihrer Region einen Nachfolger oder Partner suchen und welcher Weg für Ihr Fachgebiet realistisch ist. Vertraulich und ohne Verpflichtung.

Beratungsgespräch zum Weg in die eigene Praxis

Sanovetis vermittelt Fachärztinnen und Fachärzte in Kliniken, MVZ und Praxen. Für Ärztinnen und Ärzte ist die Vermittlung kostenfrei.