Zusatzbezeichnungen

Zusatzbezeichnungen im Überblick: alle Zusatz-Weiterbildungen nach Bereichen

Über 50 Zusatz-Weiterbildungen führt die Musterweiterbildungsordnung. Hier nach Bereichen sortiert, mit Dauer und Voraussetzungen der wichtigsten, einer Einordnung, welche für Klinik, Praxis und Leitung zählen, und Verweisen auf die Detailseiten.

  • Nach Bereichen
  • Dauer
  • Voraussetzungen
  • Klinik
  • Praxis
  • Karriere
Ärztin plant ihre Weiterbildung
Für wen diese Seite ist
Fachärztinnen und Fachärzte
die eine Zusatzbezeichnung planen, Alternativen vergleichen oder wissen wollen, welche Qualifikation eine Position öffnet
Kurz gesagt

Nicht jede Zusatzbezeichnung ist eine Karriereentscheidung. Einige sind es.

Zusatz-Weiterbildungen ergänzen die Facharztkompetenz um Inhalte, die über das eigene Gebiet hinausgehen oder es vertiefen. Sie setzen in der Regel die Facharztanerkennung voraus, dauern zwischen einem Kurs und zwei Jahren und werden von der Landesärztekammer anerkannt. Für die Karriere zählen vor allem die, die Positionen öffnen: Intensivmedizin und Notfallmedizin in der Klinik, Geriatrie und Palliativmedizin für Abteilungsstrukturen, Psychotherapie, Diabetologie, Schlafmedizin und Schmerztherapie in der Praxis, Ärztliches Qualitätsmanagement für Leitung und Medizincontrolling.

Für die Klinik

Intensivmedizin, Notfallmedizin, Klinische Akut- und Notfallmedizin, Geriatrie, Palliativmedizin, Spezielle Unfall- oder Viszeralchirurgie.

Für die Praxis

Psychotherapie, Diabetologie, Schlafmedizin, Spezielle Schmerztherapie, Allergologie, Phlebologie, Proktologie, Akupunktur, Manuelle Medizin.

Für Leitung und Querschnitt

Ärztliches Qualitätsmanagement, Krankenhaushygiene, Medizinische Informatik, Sozialmedizin, Rehabilitationswesen, Betriebsmedizin.

Die Übersicht

Zusatz-Weiterbildungen der MWBO nach Bereichen.

Gruppiert nach dem Umfeld, in dem sie typischerweise ausgeübt werden. Die Zuordnung ist eine Orientierung, keine Vorgabe der Weiterbildungsordnung. Dauer und Voraussetzungen der wichtigsten finden Sie im nächsten Abschnitt.

Akut- und Intensivmedizin

  • Intensivmedizin
  • Notfallmedizin
  • Klinische Akut- und Notfallmedizin
  • Transplantationsmedizin

Alter, Palliativ, Rehabilitation

  • Geriatrie
  • Palliativmedizin
  • Rehabilitationswesen
  • Sozialmedizin
  • Physikalische Therapie
  • Balneologie und Medizinische Klimatologie

Innere und konservative Vertiefung

  • Diabetologie
  • Infektiologie
  • Medikamentöse Tumortherapie
  • Hämostaseologie
  • Allergologie
  • Ernährungsmedizin
  • Schlafmedizin
  • Phlebologie
  • Proktologie
  • Andrologie
  • Tropenmedizin
  • Immunologie

Operative Vertiefung

  • Spezielle Unfallchirurgie
  • Spezielle Viszeralchirurgie
  • Spezielle Orthopädische Chirurgie
  • Handchirurgie
  • Orthopädische Rheumatologie
  • Plastische und Ästhetische Operationen

Psyche, Schmerz, Sucht

  • Psychotherapie
  • Psychoanalyse
  • Spezielle Schmerztherapie
  • Suchtmedizinische Grundversorgung
  • Sexualmedizin

Kinder- und Jugendmedizin

  • Kinder- und Jugend-Endokrinologie und -Diabetologie
  • Kinder- und Jugend-Gastroenterologie
  • Kinder- und Jugend-Nephrologie
  • Kinder- und Jugend-Orthopädie
  • Kinder- und Jugend-Pneumologie
  • Kinder- und Jugend-Rheumatologie

Fachgebundene Diagnostik

  • Röntgendiagnostik, fachgebunden
  • Magnetresonanztomographie, fachgebunden
  • Dermatohistologie
  • Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie

Organisation, Hygiene, Arbeitswelt

  • Ärztliches Qualitätsmanagement
  • Krankenhaushygiene
  • Medizinische Informatik
  • Betriebsmedizin
  • Flugmedizin

Bewegung und Komplementärmedizin

  • Sportmedizin
  • Manuelle Medizin
  • Akupunktur
  • Naturheilverfahren

Auswahl nach Abschnitt C der Musterweiterbildungsordnung (MWBO 2018 mit späteren Änderungen). Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; einzelne Landesärztekammern führen weitere oder abweichende Zusatzbezeichnungen. Verbindlich ist die Weiterbildungsordnung Ihrer Landesärztekammer.

Die wichtigsten im Detail

Fünf Zusatzbezeichnungen, deren Dauer und Voraussetzungen wir geprüft haben.

Für diese fünf nennen wir Zahlen aus der MWBO. Für alle anderen verweisen wir bewusst auf die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer, statt Werte zu schätzen.

  • ZusatzbezeichnungVoraussetzungDauer und UmfangWofür sie zählt
  • IntensivmedizinDetailseite vorhandenVoraussetzungFacharzt in Anästhesiologie, Chirurgie, Innerer Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Neurochirurgie oder Neurologie.Dauer18 Monate unter Befugnis; bis 6 Monate aus der Facharztweiterbildung anrechenbar, wenn 12 Monate bei einem Befugten für Intensivmedizin abgeleistet werden.WofürOberärztliche Leitung von Intensivstationen, Leitungspositionen in Anästhesie und Innerer Medizin. Zur Detailseite
  • NotfallmedizinPräklinischVoraussetzungÄrztinnen und Ärzte aller Gebiete; 24 Monate klinische Tätigkeit in der stationären Patientenversorgung, davon 6 Monate in Intensivmedizin, Anästhesiologie oder Notaufnahme.Dauer80 Stunden Kurs-Weiterbildung und 50 Einsätze im Rettungsdienst unter Anleitung.WofürNotarzttätigkeit, Voraussetzung in vielen Anästhesie- und Notaufnahmepositionen, Zusatzverdienst im Rettungsdienst.
  • GeriatrieStationär und ambulantVoraussetzungFacharzt in Allgemeinmedizin, Innerer Medizin, Neurologie, Physikalischer und Rehabilitativer Medizin oder Psychiatrie und Psychotherapie.Dauer18 Monate unter Befugnis; Richtzahlen unter anderem 300 geriatrische Assessments und 200 EKG-Befundungen.WofürGeriatrische Abteilungen und Zentren, Chefarztpositionen in der Altersmedizin, Reha.
  • PalliativmedizinKurs- und FallseminarVoraussetzungFacharzt in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung.Dauer40 Stunden Kurs-Weiterbildung und 120 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision; die Fallseminare können durch 6 Monate Weiterbildung unter Befugnis ersetzt werden.WofürPalliativstationen, SAPV-Teams, Hospize, Onkologie, Geriatrie, Hausarztpraxis.
  • PsychotherapieFachgebundenVoraussetzungFacharzt in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung; keine Mindestweiterbildungszeit.DauerUnter anderem 140 Stunden Theorie, 240 Stunden Behandlung unter Supervision, 150 Stunden Selbsterfahrung, 16 Stunden Entspannungsverfahren; je nach Verfahren.WofürEigene psychotherapeutische Abrechnung in der Praxis, psychosomatische Grundversorgung, Zusatzangebot im MVZ.

Angaben nach MWBO 2018, Abschnitt C. Die Landesärztekammern können abweichen; einzelne Übergangsregelungen gelten für Weiterbildungen, die vor Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung begonnen wurden.

Arzt und Ärztin besprechen die Wahl einer Zusatz-Weiterbildung
Entscheidung

Fünf Fragen, bevor Sie eine Zusatz-Weiterbildung beginnen.

  • Öffnet sie eine Position?

    Oberarzt Intensivstation, Leitung Geriatrie, Psychotherapie in der Praxis. Wenn ja, ist sie eine Investition. Wenn nein, ist sie Interesse, was auch ein Grund ist.

  • Was kostet sie an Zeit?

    Ein Kurs am Wochenende oder 18 Monate auf einer anderen Station? Die Antwort bestimmt, ob Sie dafür wechseln müssen.

  • Hat Ihr Haus die Befugnis?

    Wenn nicht, brauchen Sie eine Rotation, eine Kooperation oder einen Wechsel. Fragen Sie den Weiterbildungsbefugten, nicht die Stellenanzeige.

  • Wer bezahlt?

    Kurse, Kongresse, Selbsterfahrung, Supervision. Fortbildungsbudget und Freistellung gehören in den Vertrag, bevor Sie anfangen.

  • Was kommt danach?

    Wer 18 Monate investiert, sollte die Position danach schriftlich haben. Sonst investiert er für den nächsten Arbeitgeber.

Unsere Rolle

Wir wissen, welche Zusatzbezeichnung Häuser gerade suchen, und welche sie anbieten.

Aus den Anfragen unserer Auftraggeber sehen wir, welche Qualifikationen im Markt fehlen und wo Abteilungen bereit sind, für eine Zusatz-Weiterbildung Rotation, Freistellung und eine Perspektive danach anzubieten. Wenn Sie eine Zusatzbezeichnung planen, ordnen wir ein, was sie für Ihr Profil bringt und welche Häuser sie ermöglichen.

  • Diskret
  • Unverbindlich
  • Für Ärztinnen und Ärzte kostenfrei
  • Kein Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber ohne Ihre Zustimmung
Arzt und Sanovetis-Beraterin im Gespräch über Weiterbildung und Position
Häufige Fragen

Zusatzbezeichnungen: fünf Fragen, fünf Antworten.

Wie viele Zusatzbezeichnungen gibt es für Ärzte?
Die Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (MWBO 2018) führt in Abschnitt C über 50 Zusatz-Weiterbildungen. Die Landesärztekammern haben sie in ihre Weiterbildungsordnungen übernommen, teilweise mit Abweichungen. Welche in Ihrem Kammerbereich erworben werden können, steht in der Weiterbildungsordnung Ihrer Landesärztekammer.
Was ist der Unterschied zwischen Zusatzbezeichnung und Schwerpunkt?
Ein Schwerpunkt ist eine Vertiefung innerhalb eines Gebiets. Eine Zusatzbezeichnung ergänzt die Facharztkompetenz um Inhalte, die in mehreren Gebieten ausgeübt werden können, etwa Intensivmedizin, Notfallmedizin oder Palliativmedizin. Zusatzbezeichnungen setzen in der Regel eine Facharztanerkennung voraus; welche Facharztgruppen zugelassen sind, regelt die jeweilige Zusatz-Weiterbildung.
Welche Zusatzbezeichnungen sind für die Karriere am wichtigsten?
Das hängt vom Gebiet und vom Ziel ab. Für Klinikpositionen sind Intensivmedizin, Notfallmedizin und Klinische Akut- und Notfallmedizin häufig Voraussetzung für Oberarzt- und Leitungspositionen. Geriatrie und Palliativmedizin sind für Abteilungsstrukturen und Zertifizierungen relevant. Für die ambulante Tätigkeit zählen Zusatzbezeichnungen mit eigenen Abrechnungsmöglichkeiten wie Psychotherapie, Diabetologie, Schlafmedizin oder Spezielle Schmerztherapie. Ärztliches Qualitätsmanagement öffnet Wege in Medizincontrolling und Leitung.
Kann man eine Zusatzbezeichnung während der Facharztweiterbildung erwerben?
In der Regel setzt die Anerkennung die Facharztanerkennung voraus. Einzelne Weiterbildungszeiten oder Kurse können jedoch bereits während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden, etwa der Kurs Notfallmedizin oder anrechenbare intensivmedizinische Zeiten. Was angerechnet wird, entscheidet die Landesärztekammer.
Bringt eine Zusatzbezeichnung mehr Gehalt?
Die Tarifverträge für Ärzte sehen keine eigene Zulage für Zusatzbezeichnungen vor. Der Wert entsteht über Positionen und Verhandlung: Eine Zusatzbezeichnung kann Voraussetzung für eine oberärztliche Funktion oder eine Leitungsposition sein, außertarifliche Zulagen begründen oder in der Praxis eigene Abrechnungsziffern öffnen.

Stand: September 2026. Angaben nach MWBO 2018. Diese Seite ordnet ein und ersetzt weder die Weiterbildungsordnung Ihrer Landesärztekammer noch eine Rechtsberatung.

Nächster Schritt

Sie überlegen, welche Zusatzbezeichnung Ihre Karriere weiterbringt?

Dann sprechen wir darüber, welche Qualifikation Häuser in Ihrem Fachgebiet gerade suchen, wo sie erworben werden kann und welche Position danach realistisch ist. Vertraulich und ohne Verpflichtung.

Beratungsgespräch zu Zusatzbezeichnungen und Karriere

Sanovetis vermittelt Fachärztinnen und Fachärzte, Oberärztinnen und Oberärzte sowie ärztliche Leitungen. Für Ärztinnen und Ärzte ist die Vermittlung kostenfrei.