Praxisbewertung: Was ist eine Arztpraxis wert, und wie wird der Wert ermittelt?
Der Wert einer Praxis ist nicht ihr Umsatz und nicht der Wunschpreis der abgebenden Person. Er ist die Summe aus Substanzwert und ideellem Wert, und den ideellen Wert ermitteln Bundesärztekammer und KBV in ihren Hinweisen ertragswertorientiert: aus dem übertragbaren Gewinn nach Abzug eines Arztgehalts, vervielfacht mit einem Prognosezeitraum. Diese Seite erklärt die Methode Schritt für Schritt und rechnet sie mit Ihren Zahlen vor.
- Substanz und Goodwill
- Formel
- Arztgehalt
- Prognosezeitraum
- Faktoren
- Verkehrswert

Der Praxiswert ist der Gewinn, den die Praxis über das eigene Arztgehalt hinaus abwirft, für die Jahre, in denen die Patientenbindung nachwirkt.
Nach den „Hinweisen zur Bewertung von Arztpraxen" von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (Stand 9. September 2008) wird der ideelle Wert so ermittelt: übertragbarer Umsatz (Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre, bereinigt) minus übertragbare Kosten ergibt den übertragbaren Gewinn; davon wird ein alternatives Arztgehalt abgezogen; der nachhaltig erzielbare Gewinn wird mit dem Prognosemultiplikator vervielfacht, in der Regel zwei Jahre bei Einzelpraxen und 2,5 Jahre bei Berufsausübungsgemeinschaften. Wertbeeinflussende Faktoren verändern das Ergebnis meist um höchstens 20 Prozent. Dazu kommt der Substanzwert der Einrichtung zu Marktwerten. Das Bundessozialgericht hält diese modifizierte Ertragswertmethode für grundsätzlich geeignet, den Verkehrswert zu bestimmen; die reine Umsatzmethode wurde 2008 aufgegeben.
Substanzwert
Einrichtung, medizintechnische Geräte, EDV, Büroausstattung und Vorräte zu ihren Marktwerten, unter Berücksichtigung von Alter, technischem Stand und Auflagen. Grundlage sind Anlageverzeichnis und Begehung.
Zur Methode →Ideeller Wert
Die Chance, eine eingeführte Praxis mit ihrem Patienten- und Überweiserstamm erfolgreich fortzuführen. Personengebunden, deshalb zeitlich begrenzt und ertragswertorientiert berechnet.
Zur Formel →Faktoren und Verkehrswert
Lage, Struktur, Arztdichte, Räume, Zulassung im gesperrten Bereich: Zu- und Abschläge. Im Nachbesetzungsverfahren zählt der Kaufpreis nur bis zum Verkehrswert.
Zu den Faktoren →Fünf Größen, ein Ergebnis: so entsteht der ideelle Wert.
Jede Größe hat in den Hinweisen eine eigene Definition. Der Rechner weiter unten setzt sie mit Ihren Zahlen um.
Was nicht übertragbar ist
- Gutachtertätigkeit und Honorare, die an der Person hängen
- Personenbezogene Abrechnungsgenehmigungen, die die übernehmende Person nicht hat
- Belegarzt- und betriebsärztliche Tätigkeit
- Miet- und Zinserträge, sonstige individuelle Erträge
- Sondereffekte wie Krankheit der abgebenden Person
- Vorhersehbare Änderungen der Abrechnungsmöglichkeiten
Was herausgerechnet wird
- Kosten, die zu nicht übertragbaren Umsätzen gehören
- Kalkulatorische Kosten: Abschreibungen und Finanzierungskosten
- Unangemessen hohe oder niedrige Gehälter, etwa mitarbeitender Angehöriger
- Künftig entstehende Kosten, zum Beispiel Miete für Räume, die bisher der abgebenden Person gehörten
Praxiswert nach der Formel der Hinweise: mit Ihren Zahlen.
Orientierung, keine Bewertung. Der Rechner setzt die Formel der BÄK/KBV-Hinweise vereinfacht um: Staffelung des Arztgehalts nach Umsatz, Prognosemultiplikator nach Praxisform, Faktoranpassung bis 20 Prozent. Bereinigungen und Kostenkorrekturen müssen Sie vorab selbst vornehmen. Nichts wird übertragen; die Berechnung läuft in Ihrem Browser.
Geben Sie Ihre Zahlen ein. Die Rechnung erscheint hier.
Rechenweg: Übertragbarer Gewinn = Umsatz − Kosten. Arztgehaltsabzug nach Umsatzstaffel der Hinweise: ab 40/65/90/115/140/165/190/215/240 Tsd. Euro Umsatz jeweils 20/30/40/50/60/70/80/90/100 Prozent des Gehalts, unter 40 Tsd. Euro kein Abzug. Nachhaltig erzielbarer Gewinn × Prognosemultiplikator = ideeller Wert vor Faktoren. Negative Werte werden als null ausgewiesen: Dann trägt die Praxis kein Arztgehalt und hat rechnerisch keinen ideellen Wert, wohl aber Infrastruktur und Organisation, die nach den Hinweisen berücksichtigt werden können.
Was die Hinweise von 2008 verändert haben, und warum Gerichte ihnen folgen.
Umsatzmethode bis 2008
Die Richtlinien von 1987 stellten auf das Ergebnis der Vergangenheit ab und leiteten den ideellen Wert im Kern aus dem Umsatz ab. Das führte dazu, dass kostenintensive und kostenschlanke Praxen bei gleichem Umsatz gleich bewertet wurden, obwohl ihr Gewinn weit auseinanderlag.
- Nur Umsatzbezug, keine Kosten
- Kein Abzug eines Arztgehalts
- Vergangenheitsorientiert
Modifizierte Ertragswertmethode
Die Hinweise von 2008 gehen von einer ertragswertorientierten Methode unter Berücksichtigung der Kosten aus und blicken nach vorn: Was kann die übernehmende Person nachhaltig erwirtschaften, über ihr eigenes Gehalt hinaus? Der Wert soll am Markt realisierbar sein.
- Übertragbarer Gewinn statt Umsatz
- Arztgehalt als Abzug, nach Umsatz gestaffelt
- Prognosemultiplikator statt pauschalem Faktor
- Vom Bundessozialgericht als grundsätzlich geeignet anerkannt
Berufsausübungsgemeinschaften: Wird ein Anteil an einer Gemeinschaftspraxis bewertet, wird der übertragbare Umsatz durch die Zahl der Gesellschafter geteilt, das Arztgehalt je Person nach der Umsatzstaffel bestimmt und entsprechend multipliziert; der Prognosemultiplikator beträgt in der Regel 2,5 Jahre, weil verbleibende Partner die Patientenbindung halten. Gesellschaftsvertragliche Regeln zur Gewinnverteilung bleiben bei der Bewertung außen vor, spielen für den Kaufpreis aber eine große Rolle. Für Beteiligungen gehört deshalb der Gesellschaftsvertrag neben die Bewertung.
Was den rechnerischen Wert nach oben oder unten verschiebt.
Die Hinweise gehen davon aus, dass sich der nach der Formel berechnete ideelle Wert durch diese Faktoren in der Regel um nicht mehr als 20 Prozent verändert.
| Faktor | Tendenz wertsteigernd | Tendenz wertmindernd |
|---|---|---|
| Ortslage | Gute Erreichbarkeit, Parkplätze, ÖPNV, wachsende Bevölkerung | Abnehmende Bevölkerung, schlechte Erreichbarkeit, Mietvertrag läuft aus |
| Praxisstruktur | Breiter Patientenstamm, stabiles Überweisernetz, hoher Privatanteil, der übertragbar ist | Abhängigkeit von wenigen Zuweisern oder von personengebundenen Leistungen |
| Arztdichte und Planungsbereich | Gesperrter Planungsbereich mit Fortführung in den Räumen, geringe Konkurrenz | Offener Bereich mit vielen Neuzulassungen, hohe Konkurrenz |
| Räume | Möglichkeit zur Fortführung in den Räumen, langfristiger Mietvertrag, barrierefrei | Pflicht zum Umzug, Sanierungsstau, Auflagen |
| Organisation | Qualitätsmanagement, digitale Prozesse, eingespieltes Team, angestellte Ärztinnen und Ärzte | Fluktuation, veraltete IT, fehlende Dokumentation |
| Abgebende Person | Lange Berufsausübung mit gewachsener Bindung, Bereitschaft zur Übergangsphase | Kurze Tätigkeit, keine Übergabe, hälftiger Versorgungsauftrag ohne Ausgleich beim Arztgehalt |
| Kooperationen | Apparate- oder Praxisgemeinschaft, Verträge zur besonderen Versorgung, die übertragbar sind | Kooperationen, die an der Person hängen oder gekündigt werden |
Wie eine Bewertung entsteht, und was Sie dafür brauchen.
- 1
Unterlagen anfordern
Einnahmen-Überschuss-Rechnungen oder Bilanzen der letzten drei Jahre, KV-Honorarbescheide, Privatliquidation, Anlageverzeichnis, Miet-, Leasing-, Arbeits- und Kooperationsverträge, Zulassungs- und Genehmigungsbescheide.
- 2
Umsatz bereinigen
Personengebundene Anteile, Sondereffekte und absehbare Änderungen herausrechnen; Ergebnis ist der übertragbare Umsatz.
- 3
Kosten korrigieren
Nicht übertragbare, kalkulatorische und künftig entstehende Kosten anpassen; Ergebnis ist der übertragbare Gewinn.
- 4
Arztgehalt ansetzen
Aktuelles Facharztgehalt nach Umsatzstaffel abziehen; bei mehreren Gesellschaftern je Person.
- 5
Prognosezeitraum und Faktoren
Multiplikator nach Praxisform, dann die wertbeeinflussenden Faktoren begründet ansetzen.
- 6
Substanzwert ermitteln
Marktwerte der Einrichtung unter Berücksichtigung von Alter, Technikstand und Auflagen; Begehung mit Inventarliste.
- 7
Plausibilisieren
Ergebnis mit Vergleichspraxen, Kostenstrukturen des Fachs und der Finanzierbarkeit abgleichen: Trägt der Gewinn Kapitaldienst und Privatentnahme?
- 8
Schriftlich festhalten
Bewertung als Gutachten oder gutachterliche Stellungnahme, nachvollziehbar für Bank, Zulassungsausschuss und Gegenseite.
Wir bewerten keine Praxen. Wir kennen die, in denen Sie erst arbeiten und dann entscheiden können.
Sanovetis vermittelt Anstellungen in Praxen, MVZ und Kliniken, viele davon mit Perspektive auf Beteiligung oder Übernahme. Wer erst angestellt einsteigt, kennt Zahlen, Team und Patientenstamm aus eigener Anschauung, bevor über einen Kaufpreis gesprochen wird. Für die Bewertung selbst sind Steuerberatung, Sachverständige und die Kassenärztliche Vereinigung die richtigen Adressen.
- Für Ärztinnen und Ärzte kostenfrei
- Vertraulich
- Kein Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber ohne Ihre Zustimmung

Was Sie als Nächstes lesen sollten.
Praxisübernahme finanzieren
Finanzierungsbedarf, Bausteine, Förderung, Sicherheiten und Ablauf.
Zur Seite →VertragPraxisübernahmevertrag
Kaufgegenstand, Kaufpreisaufteilung, Bedingungen, Patientendaten, Personal.
Zur Seite →ÜberblickPraxisübernahme
Ablauf, Fristen und Fallstricke der Übernahme im Zusammenhang.
Zur Seite →Was zur Praxisbewertung am häufigsten gefragt wird.
Was ist eine Arztpraxis wert?
Gilt noch die alte Faustregel „ein Drittel des Umsatzes"?
Was ist der übertragbare Umsatz?
Warum wird ein Arztgehalt abgezogen?
Was bedeutet der Prognosemultiplikator?
Welche Faktoren verändern den Wert?
Darf die Zulassung mitverkauft werden?
Wer erstellt eine belastbare Bewertung?
Ist der Rechner auf dieser Seite eine Bewertung?
Stand: September 2026. Grundlage: „Hinweise zur Bewertung von Arztpraxen" von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung, Stand 9. September 2008 (veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt 51-52/2008), § 103 Abs. 4 SGB V. Der Rechner ist eine vereinfachte Orientierung und ersetzt keine Bewertung durch Sachverständige oder Steuerberatung.
Erst kennenlernen, dann bewerten.
Wir sagen Ihnen, welche Praxen und MVZ in Ihrer Zielregion eine Anstellung mit Perspektive auf Beteiligung oder Übernahme bieten. Vertraulich und ohne Verpflichtung.

Sanovetis vermittelt Fachärztinnen und Fachärzte, Oberärztinnen und Oberärzte sowie ärztliche Leitungen in Klinik, MVZ und Praxis. Für Ärztinnen und Ärzte ist die Vermittlung kostenfrei.