Niederlassung und Praxis

Praxisübernahme finanzieren: Kaufpreis, Förderkredite, Sicherheiten und der Plan dahinter

Eine Praxisübernahme wird selten aus Erspartem bezahlt. Sie wird finanziert: über die Hausbank, Förderkredite der KfW und der Länder, Zuschüsse der Kassenärztlichen Vereinigung in unterversorgten Regionen und einen Liquiditätsplan, der die ersten Monate ohne volle Einnahmen trägt. Diese Seite erklärt die Bausteine, die Reihenfolge und die Fehler, die Sie vermeiden sollten.

  • Was finanziert wird
  • Bausteine
  • Förderung
  • Sicherheiten
  • Plan
  • Steuern
Ärztin und Arzt besprechen Unterlagen zur Finanzierung einer Praxisübernahme
Für wen diese Seite ist
Fachärztinnen und Fachärzte
die eine Praxis übernehmen oder sich an einer Berufsausübungsgemeinschaft beteiligen wollen und wissen möchten, wie die Finanzierung aufgebaut wird
Kurz gesagt

Finanziert wird nicht der Kaufpreis, sondern das Vorhaben: Kaufpreis plus Investition plus Anlaufzeit.

Der häufigste Planungsfehler ist, nur den Kaufpreis zu finanzieren. Zum Vorhaben gehören die Ablösung des Praxiswerts (ideell und materiell), fällige Investitionen in Geräte, Räume und IT, ein Puffer für Umlaufmittel, bis die ersten Abschlagszahlungen der KV eintreffen, sowie die private Seite: Lebenshaltung, Versorgungswerk, Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung, die Sie als Selbstständige selbst tragen. Erst wenn diese Summe steht, lässt sich die Frage nach Eigenkapital, Förderkredit und Laufzeit sinnvoll beantworten. Eine belastbare Antwort geben Steuerberatung und Bank gemeinsam; die Praxisbewertung liefert den Kaufpreisrahmen.

Zuerst

Bedarf beziffern

Kaufpreis aus der Praxisbewertung, Investitionsliste aus der Praxisbegehung, Umlaufmittel aus dem Liquiditätsplan, Privatentnahme aus Ihrem Haushaltsplan.

Zum Finanzierungsbedarf →
Dann

Bausteine kombinieren

Eigenkapital, Hausbankdarlehen, KfW- und Landesförderung, Kontokorrent, gegebenenfalls Leasing. Jeder Baustein hat seinen Platz.

Zu den Bausteinen →
Zuletzt

Verhandeln und absichern

Angebote vergleichen, Sicherheiten begrenzen, Sondertilgung und tilgungsfreie Jahre vereinbaren, Versicherungen ergänzen.

Zu den Sicherheiten →
Der Finanzierungsbedarf

Vier Positionen, die zusammen das Vorhaben ergeben.

Rechnen Sie jede Position einzeln aus und addieren Sie erst am Ende. So sehen Sie, wo Spielraum ist und wo nicht.

PositionWas dazugehörtWoher die Zahl kommt
KaufpreisIdeeller Wert (Patientenstamm, Organisation, Lage) plus Substanzwert (Einrichtung, Geräte, Vorräte). Bei Beteiligung an einer BAG: Anteil am Gesellschaftsvermögen.Praxisbewertung nach der modifizierten Ertragswertmethode; im Nachbesetzungsverfahren wird der Kaufpreis nur bis zum Verkehrswert berücksichtigt (§ 103 Abs. 4 SGB V).
InvestitionenErsatz veralteter Geräte, Praxissoftware und Telematik, Umbau, Barrierefreiheit, Hygiene- und Datenschutzauflagen.Praxisbegehung mit Inventarliste und Restnutzungsdauer; Angebote einholen, bevor der Kaufvertrag steht.
UmlaufmittelPersonal, Miete, Material und Versicherungen für die ersten Monate; KV-Honorare fließen als Abschläge und Restzahlung mit Verzögerung.Liquiditätsplan über 12 bis 24 Monate, Monat für Monat, mit realistischen Zahlungsterminen der KV und der Privatabrechnung.
Private SeiteLebenshaltung, Versorgungswerk, Kranken- und Pflegeversicherung, Berufsunfähigkeit, Praxisausfallversicherung, Steuervorauszahlungen ab dem zweiten Jahr.Haushaltsplan; Steuerberatung schätzt Vorauszahlungen und den Zeitpunkt der ersten Einkommensteuernachzahlung.
Steuerfalle im zweiten Jahr: Im Gründungsjahr fallen oft keine oder geringe Vorauszahlungen an. Im zweiten Jahr kommen die Nachzahlung für das erste Jahr und die Vorauszahlungen für das laufende Jahr zusammen. Wer dafür keine Rücklage bildet, gerät in genau dem Moment in Liquiditätsnot, in dem die tilgungsfreie Zeit endet.
Die Bausteine

Eigenkapital, Bank, Förderung, Kontokorrent, Leasing: was wofür geeignet ist.

Baustein 1

Eigenkapital

Keine Pflicht, aber ein Hebel: Es senkt Zins und Risikoaufschlag, verkürzt Laufzeiten und macht Sie unabhängiger von Sicherheiten. Sinnvoll ist, mindestens Nebenkosten und Anlaufverluste aus eigenen Mitteln zu tragen.

  • Nicht alles einsetzen: private Rücklage für sechs Monate behalten
  • Familiendarlehen schriftlich regeln, mit Zins und Laufzeit
  • Eigenleistung (Umbau, IT) zählt bei Banken nur begrenzt
Baustein 2

Hausbankdarlehen

Das Rückgrat der meisten Finanzierungen: ein Annuitätendarlehen mit fester Rate über acht bis fünfzehn Jahre, oft mit ein bis zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Heilberufe gelten als risikoarm; nutzen Sie das in der Verhandlung.

  • Mindestens zwei Angebote, darunter eine Bank mit Heilberufe-Erfahrung
  • Zinsbindung, Sondertilgungsrecht und Bereitstellungszinsen vergleichen
  • Laufzeit an die Nutzungsdauer des Finanzierten anpassen
Baustein 3

Förderkredite

Die KfW bietet den ERP-Gründerkredit in den Varianten StartGeld und Universell an, beide auch für Übernahmen, beantragt über die Hausbank. Landesförderinstitute haben eigene Programme. Zinsvorteile und Haftungsfreistellungen entlasten Sie und die Bank.

  • Antrag vor Vertragsabschluss stellen; nachträgliche Förderung ist meist ausgeschlossen
  • Kombination mit Hausbankdarlehen üblich
  • Konditionen ändern sich, aktuelle Werte bei Bank und KfW erfragen
Baustein 4

KV-Förderung

In unterversorgten oder drohend unterversorgten Planungsbereichen zahlen Kassenärztliche Vereinigungen aus dem Strukturfonds nach § 105 SGB V Zuschüsse zu Investitionen, Umsatzgarantien oder Sicherstellungszuschläge. Für die Allgemeinmedizin kommt die Weiterbildungsförderung nach § 75a SGB V hinzu.

  • Programme sind regional sehr unterschiedlich
  • Niederlassungsberatung der KV frühzeitig einbinden
  • Bindungsfristen beachten (Rückzahlung bei vorzeitigem Weggang)
Baustein 5

Kontokorrent

Ein Betriebsmittelrahmen fängt Schwankungen zwischen Ausgaben und KV-Zahlungen ab. Er ist teurer als ein Darlehen und für Investitionen ungeeignet; als Puffer für Umlaufmittel ist er unverzichtbar.

  • Rahmen an den Liquiditätsplan anpassen, nicht an den Wunsch
  • Nicht dauerhaft ausschöpfen: dann fehlt die Reserve
  • Zinssatz und Überziehungsregeln vorab klären
Baustein 6

Leasing und Mietkauf

Für Großgeräte in Radiologie, Kardiologie oder Endoskopie ist Leasing verbreitet: keine Anschaffungsfinanzierung, planbare Raten, Technik auf Stand. Dafür laufende Kosten und Bindung an Laufzeiten, die Sie bei Verkauf oder Beteiligung mit übernehmen müssen.

  • Gesamtkosten über die Laufzeit mit Kauf vergleichen
  • Wartung und Software im Vertrag regeln
  • Übernahme bestehender Leasingverträge im Kaufvertrag klären
Sicherheiten und Absicherung

Was Banken verlangen, was üblich ist und wo Sie Grenzen ziehen sollten.

Bankseitig

Typische Sicherheiten

  1. Abtretung der KV-Honorare: Standard bei Praxisfinanzierungen; die KV zahlt weiterhin an Sie, die Bank hat im Ausfall Zugriff.
  2. Sicherungsübereignung der Einrichtung: Geräte und Inventar als Sicherheit; bei Leasinggeräten nicht möglich.
  3. Risikolebensversicherung: In Höhe des Darlehens, abgetreten an die Bank, damit die Familie im Todesfall nicht mit der Praxisschuld dasteht.
  4. Berufsunfähigkeitsschutz: Nicht immer verlangt, aber sinnvoll: Der Kredit läuft weiter, auch wenn Sie nicht mehr arbeiten können.
  5. Grundschuld auf Privatimmobilien: Möglich, aber verhandelbar. Fragen Sie, ob die Finanzierung auch ohne trägt.
Ihre Seite

Wo Sie Grenzen ziehen

  1. Keine unbegrenzten Bürgschaften: Bürgschaften von Angehörigen sollten vermieden oder auf einen festen Betrag begrenzt werden.
  2. Sondertilgungen vereinbaren: Mindestens fünf Prozent jährlich ohne Vorfälligkeitsentschädigung, damit gute Jahre die Laufzeit verkürzen.
  3. Tilgungsfreie Anlaufzeit realistisch wählen: Ein bis zwei Jahre reichen meist; länger verschiebt das Problem nur.
  4. Praxisausfallversicherung abschließen: Sie zahlt die Fixkosten der Praxis, wenn Sie länger ausfallen; ohne sie läuft die Rate gegen Null Einnahmen.
  5. Vertragsunterschrift erst mit Finanzierungszusage: Oder mit einem Finanzierungsvorbehalt im Kaufvertrag.
Steuern und Struktur

Kaufpreisaufteilung, Abschreibung, Rechtsform: was den Plan verändert.

Steuerliche Fragen entscheidet die Steuerberatung. Diese Punkte sollten Sie kennen, bevor Sie dorthin gehen.

Kaufpreis

Aufteilung im Vertrag

Der Kaufpreis wird auf Substanzwert (Geräte, Einrichtung) und ideellen Wert aufgeteilt. Geräte werden über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben, der Praxiswert einer Einzelpraxis nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs regelmäßig über drei bis fünf Jahre. Die Aufteilung beeinflusst Ihre Steuerlast in den ersten Jahren und gehört in den Kaufvertrag.

Zinsen

Betriebsausgaben

Schuldzinsen für die Praxisfinanzierung mindern den Gewinn. Trennen Sie betriebliche und private Konten von Anfang an, damit die Zuordnung sauber bleibt und der Betriebsausgabenabzug nicht gefährdet wird.

Beteiligung

BAG und Gesellschaftsvertrag

Beim Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft kaufen Sie einen Gesellschaftsanteil. Gewinnverteilung, Abfindungsregeln, Nachfolge und Haftung stehen im Gesellschaftsvertrag; die Finanzierung muss zu diesen Regeln passen, nicht umgekehrt.

Der Ablauf

Von der ersten Zahl bis zur Auszahlung: die Reihenfolge, die funktioniert.

  1. 1

    Praxisbewertung und Praxisbegehung

    Kaufpreisrahmen und Investitionsliste; ohne beides ist jeder Finanzierungsplan eine Schätzung.

  2. 2

    Businessplan mit Liquiditätsplanung

    Umsatz- und Kostenplanung für drei Jahre, Liquidität monatlich für zwei Jahre, Privatentnahme eingerechnet. Steuerberatung mit Heilberufe-Erfahrung einbinden.

  3. 3

    Förderfähigkeit klären

    KfW-Programme, Landesförderung, KV-Strukturfonds. Anträge laufen über die Hausbank und müssen vor Vertragsabschluss gestellt werden.

  4. 4

    Bankgespräche und Angebotsvergleich

    Mindestens zwei Institute, Konditionen schriftlich, Sicherheiten verhandeln, Sondertilgung und tilgungsfreie Zeit festhalten.

  5. 5

    Kaufvertrag mit Finanzierungsvorbehalt

    Unterschrift erst mit Zusage oder mit Vorbehalt; Zulassung als aufschiebende Bedingung; Kaufpreisaufteilung steuerlich abgestimmt.

  6. 6

    Auszahlung und Start

    Auszahlungsvoraussetzungen (Zulassungsbescheid, Versicherungsnachweise) rechtzeitig erfüllen; Kontokorrent ab dem ersten Tag verfügbar haben.

Unsere Rolle

Wir begleiten keine Finanzierung. Wir kennen den Weg, der weniger davon braucht.

Sanovetis vermittelt Anstellungen in Praxen, MVZ und Kliniken. Viele davon sind mit einer Perspektive auf Beteiligung oder Übernahme verbunden: Sie lernen Praxis, Team und Zahlen kennen, bevor Sie investieren, und finanzieren später weniger, weil Sie den Wert selbst mit aufgebaut haben. Für Bewertung, Finanzierung und Verträge bleiben Steuerberatung, Bank und Anwalt zuständig.

  • Für Ärztinnen und Ärzte kostenfrei
  • Vertraulich
  • Kein Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber ohne Ihre Zustimmung
Ärztin und Arzt besprechen eine Position in Praxis oder MVZ
Häufige Fragen

Was zur Finanzierung einer Praxisübernahme am häufigsten gefragt wird.

Wie viel Eigenkapital brauche ich für eine Praxisübernahme?
Es gibt keine gesetzliche Mindestquote. Banken finanzieren Praxisübernahmen von Ärztinnen und Ärzten häufig auch mit geringem Eigenkapital, weil die Ausfallquoten in Heilberufen niedrig sind. Eigenkapital verbessert aber Zins und Verhandlungsposition und sollte mindestens die Nebenkosten (Beratung, Notar bei Immobilien, Anlaufverluste) abdecken. Wie viel sinnvoll ist, klärt der Finanzierungsplan mit der Steuerberatung.
Was wird alles finanziert?
Der Kaufpreis (materieller und ideeller Wert), Investitionen in Geräte und Räume, Umlaufmittel für die ersten Monate bis zu den ersten KV-Abschlagszahlungen sowie eventuell die Ablösung von Leasingverträgen. Vergessen wird oft die private Seite: Lebenshaltung in den Anlaufmonaten, Versorgungswerk und Krankenversicherung, die Sie als Selbstständige selbst tragen.
Welche Förderkredite gibt es?
Die KfW bietet den ERP-Gründerkredit in den Varianten StartGeld (für kleinere Vorhaben, mit Haftungsfreistellung für die Hausbank) und Universell an; beide sind auch für Praxisübernahmen nutzbar und laufen über die Hausbank. Dazu kommen Programme der Landesförderinstitute und in unterversorgten Regionen Zuschüsse oder Umsatzgarantien der Kassenärztlichen Vereinigungen aus dem Strukturfonds nach § 105 SGB V. Konditionen ändern sich laufend; aktuelle Werte nennt Ihre Bank.
Wie lange läuft eine Praxisfinanzierung?
Üblich sind Laufzeiten, die sich an der Nutzungsdauer orientieren: der ideelle Praxiswert wird steuerlich in der Regel über drei bis fünf Jahre abgeschrieben, Geräte je nach Art über fünf bis zehn Jahre. Darlehen laufen häufig acht bis fünfzehn Jahre, oft mit tilgungsfreien Anlaufjahren. Die Laufzeit sollte nicht deutlich länger sein als die wirtschaftliche Nutzungsdauer dessen, was finanziert wird.
Was ist eine tilgungsfreie Anlaufzeit?
Ein bis zwei Jahre, in denen Sie nur Zinsen zahlen. Sie entlastet die Liquidität in der Phase, in der KV-Honorare noch mit Verzögerung fließen und die Praxis Ihre Handschrift bekommt. Danach steigt die Rate; das muss im Plan sichtbar sein.
Welche Sicherheiten verlangt die Bank?
Typisch sind die Abtretung der KV-Honoraransprüche, Sicherungsübereignung der Praxiseinrichtung, eine Risikolebensversicherung und oft eine Berufsunfähigkeitsabsicherung. Grundschulden auf Privatimmobilien sind möglich, aber nicht immer nötig. Bürgschaften von Familienangehörigen sollten die Ausnahme bleiben.
Wie wird der Kaufpreis steuerlich behandelt?
Der Kaufpreis wird auf materielle Wirtschaftsgüter und den ideellen Wert (Praxiswert) aufgeteilt. Beides ist abschreibbar: Geräte über ihre Nutzungsdauer, der Praxiswert einer Einzelpraxis nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs regelmäßig über drei bis fünf Jahre. Zinsen sind Betriebsausgaben. Die Aufteilung im Kaufvertrag hat deshalb steuerliche Folgen und gehört in die Hände der Steuerberatung.
Hilft Sanovetis bei der Finanzierung?
Nein. Sanovetis vermittelt Anstellungen und begleitet keine Finanzierungen. Wir nennen Ihnen aber angestellte Positionen mit Übernahme- oder Beteiligungsperspektive, die den Einstieg in die Selbstständigkeit finanziell entzerren.

Stand: September 2026. Diese Seite ordnet ein und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Förderkonditionen (KfW, Landesförderinstitute, KV-Strukturfonds nach § 105 SGB V) ändern sich; verbindliche Werte nennen Ihre Bank und Ihre Kassenärztliche Vereinigung.

Bevor Sie investieren

Anstellung mit Perspektive: der Weg, der Kapital spart.

Wir sagen Ihnen, welche Positionen in Praxen und MVZ Ihrer Zielregion eine Beteiligung oder Übernahme in Aussicht stellen. Vertraulich und ohne Verpflichtung.

Beratungsgespräch mit einer Ärztin bei Sanovetis

Sanovetis vermittelt Fachärztinnen und Fachärzte, Oberärztinnen und Oberärzte sowie ärztliche Leitungen in Klinik, MVZ und Praxis. Für Ärztinnen und Ärzte ist die Vermittlung kostenfrei.