Praxisübernahme finanzieren: Kaufpreis, Förderkredite, Sicherheiten und der Plan dahinter
Eine Praxisübernahme wird selten aus Erspartem bezahlt. Sie wird finanziert: über die Hausbank, Förderkredite der KfW und der Länder, Zuschüsse der Kassenärztlichen Vereinigung in unterversorgten Regionen und einen Liquiditätsplan, der die ersten Monate ohne volle Einnahmen trägt. Diese Seite erklärt die Bausteine, die Reihenfolge und die Fehler, die Sie vermeiden sollten.
- Was finanziert wird
- Bausteine
- Förderung
- Sicherheiten
- Plan
- Steuern

Finanziert wird nicht der Kaufpreis, sondern das Vorhaben: Kaufpreis plus Investition plus Anlaufzeit.
Der häufigste Planungsfehler ist, nur den Kaufpreis zu finanzieren. Zum Vorhaben gehören die Ablösung des Praxiswerts (ideell und materiell), fällige Investitionen in Geräte, Räume und IT, ein Puffer für Umlaufmittel, bis die ersten Abschlagszahlungen der KV eintreffen, sowie die private Seite: Lebenshaltung, Versorgungswerk, Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung, die Sie als Selbstständige selbst tragen. Erst wenn diese Summe steht, lässt sich die Frage nach Eigenkapital, Förderkredit und Laufzeit sinnvoll beantworten. Eine belastbare Antwort geben Steuerberatung und Bank gemeinsam; die Praxisbewertung liefert den Kaufpreisrahmen.
Bedarf beziffern
Kaufpreis aus der Praxisbewertung, Investitionsliste aus der Praxisbegehung, Umlaufmittel aus dem Liquiditätsplan, Privatentnahme aus Ihrem Haushaltsplan.
Zum Finanzierungsbedarf →Bausteine kombinieren
Eigenkapital, Hausbankdarlehen, KfW- und Landesförderung, Kontokorrent, gegebenenfalls Leasing. Jeder Baustein hat seinen Platz.
Zu den Bausteinen →Verhandeln und absichern
Angebote vergleichen, Sicherheiten begrenzen, Sondertilgung und tilgungsfreie Jahre vereinbaren, Versicherungen ergänzen.
Zu den Sicherheiten →Vier Positionen, die zusammen das Vorhaben ergeben.
Rechnen Sie jede Position einzeln aus und addieren Sie erst am Ende. So sehen Sie, wo Spielraum ist und wo nicht.
| Position | Was dazugehört | Woher die Zahl kommt |
|---|---|---|
| Kaufpreis | Ideeller Wert (Patientenstamm, Organisation, Lage) plus Substanzwert (Einrichtung, Geräte, Vorräte). Bei Beteiligung an einer BAG: Anteil am Gesellschaftsvermögen. | Praxisbewertung nach der modifizierten Ertragswertmethode; im Nachbesetzungsverfahren wird der Kaufpreis nur bis zum Verkehrswert berücksichtigt (§ 103 Abs. 4 SGB V). |
| Investitionen | Ersatz veralteter Geräte, Praxissoftware und Telematik, Umbau, Barrierefreiheit, Hygiene- und Datenschutzauflagen. | Praxisbegehung mit Inventarliste und Restnutzungsdauer; Angebote einholen, bevor der Kaufvertrag steht. |
| Umlaufmittel | Personal, Miete, Material und Versicherungen für die ersten Monate; KV-Honorare fließen als Abschläge und Restzahlung mit Verzögerung. | Liquiditätsplan über 12 bis 24 Monate, Monat für Monat, mit realistischen Zahlungsterminen der KV und der Privatabrechnung. |
| Private Seite | Lebenshaltung, Versorgungswerk, Kranken- und Pflegeversicherung, Berufsunfähigkeit, Praxisausfallversicherung, Steuervorauszahlungen ab dem zweiten Jahr. | Haushaltsplan; Steuerberatung schätzt Vorauszahlungen und den Zeitpunkt der ersten Einkommensteuernachzahlung. |
Eigenkapital, Bank, Förderung, Kontokorrent, Leasing: was wofür geeignet ist.
Eigenkapital
Keine Pflicht, aber ein Hebel: Es senkt Zins und Risikoaufschlag, verkürzt Laufzeiten und macht Sie unabhängiger von Sicherheiten. Sinnvoll ist, mindestens Nebenkosten und Anlaufverluste aus eigenen Mitteln zu tragen.
- Nicht alles einsetzen: private Rücklage für sechs Monate behalten
- Familiendarlehen schriftlich regeln, mit Zins und Laufzeit
- Eigenleistung (Umbau, IT) zählt bei Banken nur begrenzt
Hausbankdarlehen
Das Rückgrat der meisten Finanzierungen: ein Annuitätendarlehen mit fester Rate über acht bis fünfzehn Jahre, oft mit ein bis zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Heilberufe gelten als risikoarm; nutzen Sie das in der Verhandlung.
- Mindestens zwei Angebote, darunter eine Bank mit Heilberufe-Erfahrung
- Zinsbindung, Sondertilgungsrecht und Bereitstellungszinsen vergleichen
- Laufzeit an die Nutzungsdauer des Finanzierten anpassen
Förderkredite
Die KfW bietet den ERP-Gründerkredit in den Varianten StartGeld und Universell an, beide auch für Übernahmen, beantragt über die Hausbank. Landesförderinstitute haben eigene Programme. Zinsvorteile und Haftungsfreistellungen entlasten Sie und die Bank.
- Antrag vor Vertragsabschluss stellen; nachträgliche Förderung ist meist ausgeschlossen
- Kombination mit Hausbankdarlehen üblich
- Konditionen ändern sich, aktuelle Werte bei Bank und KfW erfragen
KV-Förderung
In unterversorgten oder drohend unterversorgten Planungsbereichen zahlen Kassenärztliche Vereinigungen aus dem Strukturfonds nach § 105 SGB V Zuschüsse zu Investitionen, Umsatzgarantien oder Sicherstellungszuschläge. Für die Allgemeinmedizin kommt die Weiterbildungsförderung nach § 75a SGB V hinzu.
- Programme sind regional sehr unterschiedlich
- Niederlassungsberatung der KV frühzeitig einbinden
- Bindungsfristen beachten (Rückzahlung bei vorzeitigem Weggang)
Kontokorrent
Ein Betriebsmittelrahmen fängt Schwankungen zwischen Ausgaben und KV-Zahlungen ab. Er ist teurer als ein Darlehen und für Investitionen ungeeignet; als Puffer für Umlaufmittel ist er unverzichtbar.
- Rahmen an den Liquiditätsplan anpassen, nicht an den Wunsch
- Nicht dauerhaft ausschöpfen: dann fehlt die Reserve
- Zinssatz und Überziehungsregeln vorab klären
Leasing und Mietkauf
Für Großgeräte in Radiologie, Kardiologie oder Endoskopie ist Leasing verbreitet: keine Anschaffungsfinanzierung, planbare Raten, Technik auf Stand. Dafür laufende Kosten und Bindung an Laufzeiten, die Sie bei Verkauf oder Beteiligung mit übernehmen müssen.
- Gesamtkosten über die Laufzeit mit Kauf vergleichen
- Wartung und Software im Vertrag regeln
- Übernahme bestehender Leasingverträge im Kaufvertrag klären
Was Banken verlangen, was üblich ist und wo Sie Grenzen ziehen sollten.
Typische Sicherheiten
- Abtretung der KV-Honorare: Standard bei Praxisfinanzierungen; die KV zahlt weiterhin an Sie, die Bank hat im Ausfall Zugriff.
- Sicherungsübereignung der Einrichtung: Geräte und Inventar als Sicherheit; bei Leasinggeräten nicht möglich.
- Risikolebensversicherung: In Höhe des Darlehens, abgetreten an die Bank, damit die Familie im Todesfall nicht mit der Praxisschuld dasteht.
- Berufsunfähigkeitsschutz: Nicht immer verlangt, aber sinnvoll: Der Kredit läuft weiter, auch wenn Sie nicht mehr arbeiten können.
- Grundschuld auf Privatimmobilien: Möglich, aber verhandelbar. Fragen Sie, ob die Finanzierung auch ohne trägt.
Wo Sie Grenzen ziehen
- Keine unbegrenzten Bürgschaften: Bürgschaften von Angehörigen sollten vermieden oder auf einen festen Betrag begrenzt werden.
- Sondertilgungen vereinbaren: Mindestens fünf Prozent jährlich ohne Vorfälligkeitsentschädigung, damit gute Jahre die Laufzeit verkürzen.
- Tilgungsfreie Anlaufzeit realistisch wählen: Ein bis zwei Jahre reichen meist; länger verschiebt das Problem nur.
- Praxisausfallversicherung abschließen: Sie zahlt die Fixkosten der Praxis, wenn Sie länger ausfallen; ohne sie läuft die Rate gegen Null Einnahmen.
- Vertragsunterschrift erst mit Finanzierungszusage: Oder mit einem Finanzierungsvorbehalt im Kaufvertrag.
Kaufpreisaufteilung, Abschreibung, Rechtsform: was den Plan verändert.
Steuerliche Fragen entscheidet die Steuerberatung. Diese Punkte sollten Sie kennen, bevor Sie dorthin gehen.
Aufteilung im Vertrag
Der Kaufpreis wird auf Substanzwert (Geräte, Einrichtung) und ideellen Wert aufgeteilt. Geräte werden über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben, der Praxiswert einer Einzelpraxis nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs regelmäßig über drei bis fünf Jahre. Die Aufteilung beeinflusst Ihre Steuerlast in den ersten Jahren und gehört in den Kaufvertrag.
Betriebsausgaben
Schuldzinsen für die Praxisfinanzierung mindern den Gewinn. Trennen Sie betriebliche und private Konten von Anfang an, damit die Zuordnung sauber bleibt und der Betriebsausgabenabzug nicht gefährdet wird.
BAG und Gesellschaftsvertrag
Beim Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft kaufen Sie einen Gesellschaftsanteil. Gewinnverteilung, Abfindungsregeln, Nachfolge und Haftung stehen im Gesellschaftsvertrag; die Finanzierung muss zu diesen Regeln passen, nicht umgekehrt.
Von der ersten Zahl bis zur Auszahlung: die Reihenfolge, die funktioniert.
- 1
Praxisbewertung und Praxisbegehung
Kaufpreisrahmen und Investitionsliste; ohne beides ist jeder Finanzierungsplan eine Schätzung.
- 2
Businessplan mit Liquiditätsplanung
Umsatz- und Kostenplanung für drei Jahre, Liquidität monatlich für zwei Jahre, Privatentnahme eingerechnet. Steuerberatung mit Heilberufe-Erfahrung einbinden.
- 3
Förderfähigkeit klären
KfW-Programme, Landesförderung, KV-Strukturfonds. Anträge laufen über die Hausbank und müssen vor Vertragsabschluss gestellt werden.
- 4
Bankgespräche und Angebotsvergleich
Mindestens zwei Institute, Konditionen schriftlich, Sicherheiten verhandeln, Sondertilgung und tilgungsfreie Zeit festhalten.
- 5
Kaufvertrag mit Finanzierungsvorbehalt
Unterschrift erst mit Zusage oder mit Vorbehalt; Zulassung als aufschiebende Bedingung; Kaufpreisaufteilung steuerlich abgestimmt.
- 6
Auszahlung und Start
Auszahlungsvoraussetzungen (Zulassungsbescheid, Versicherungsnachweise) rechtzeitig erfüllen; Kontokorrent ab dem ersten Tag verfügbar haben.
Wir begleiten keine Finanzierung. Wir kennen den Weg, der weniger davon braucht.
Sanovetis vermittelt Anstellungen in Praxen, MVZ und Kliniken. Viele davon sind mit einer Perspektive auf Beteiligung oder Übernahme verbunden: Sie lernen Praxis, Team und Zahlen kennen, bevor Sie investieren, und finanzieren später weniger, weil Sie den Wert selbst mit aufgebaut haben. Für Bewertung, Finanzierung und Verträge bleiben Steuerberatung, Bank und Anwalt zuständig.
- Für Ärztinnen und Ärzte kostenfrei
- Vertraulich
- Kein Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber ohne Ihre Zustimmung

Was Sie als Nächstes lesen sollten.
Praxisbewertung
Wie der Verkehrswert einer Praxis ermittelt wird und was ihn verändert.
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Kaufgegenstand, Bedingungen, Patientendaten, Personal, Wettbewerbsverbot.
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Wie weit Sie mit Zulassung, Wirtschaft, Vertrag und Team sind.
Zur Seite →Was zur Finanzierung einer Praxisübernahme am häufigsten gefragt wird.
Wie viel Eigenkapital brauche ich für eine Praxisübernahme?
Was wird alles finanziert?
Welche Förderkredite gibt es?
Wie lange läuft eine Praxisfinanzierung?
Was ist eine tilgungsfreie Anlaufzeit?
Welche Sicherheiten verlangt die Bank?
Wie wird der Kaufpreis steuerlich behandelt?
Hilft Sanovetis bei der Finanzierung?
Stand: September 2026. Diese Seite ordnet ein und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Förderkonditionen (KfW, Landesförderinstitute, KV-Strukturfonds nach § 105 SGB V) ändern sich; verbindliche Werte nennen Ihre Bank und Ihre Kassenärztliche Vereinigung.
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