Assistenzärzte und Weiterbildung

Weiterbildungsbefugnis: was sie regelt und worauf Sie vor der Unterschrift achten sollten

Ohne Befugnis keine Weiterbildungszeit: Die Weiterbildungsbefugnis entscheidet, ob Ihre Jahre in Klinik oder Praxis auf dem Weg zum Facharzt zählen. Wer sie erteilt, was volle und teilweise Befugnis bedeutet, wie Sie den Umfang prüfen und was bei einem Wechsel der befugten Person passiert.

  • Definition
  • Wer sie bekommt
  • Umfang
  • Prüfen
  • Teilzeit
  • eLogbuch
Ärztin und Arzt in Weiterbildung besprechen Unterlagen auf einem Klinikflur
Für wen diese Seite ist
Assistenzärztinnen und Assistenzärzte
die eine Weiterbildungsstelle antreten, wechseln oder prüfen wollen, ob ihre bisherige Zeit vollständig anerkannt wird
Kurz gesagt

Die Befugnis ist eine persönliche Erlaubnis der Ärztekammer, nicht eine Eigenschaft der Klinik.

Die Weiterbildungsbefugnis wird einer Ärztin oder einem Arzt von der Landesärztekammer erteilt und gilt für eine bestimmte Weiterbildungsstätte, ein bestimmtes Gebiet und einen bestimmten Umfang. Voraussetzung ist nach § 5 der (Muster-)Weiterbildungsordnung, dass die Person die Bezeichnung führt, fachlich und persönlich geeignet ist und eine mehrjährige Tätigkeit nach Abschluss der eigenen Weiterbildung nachweist. Für Sie heißt das: Nicht das Krankenhaus bildet weiter, sondern die befugte Person. Verlässt sie die Abteilung, endet die Befugnis, und Ihre weitere Zeit zählt erst wieder, wenn die Nachfolge eine eigene Befugnis hat.

Vor der Unterschrift

Befugnis einsehen

Lassen Sie sich den Befugnisbescheid zeigen: Gebiet, Umfang in Monaten, Weiterbildungsstätte, Laufzeit. Das Verzeichnis der Landesärztekammer bestätigt die Angaben.

Zur Prüfliste →
Während der Weiterbildung

Dokumentieren und bestätigen lassen

Das eLogbuch ist Ihre Beweisführung: Kompetenzen, Richtzahlen und die jährlichen Weiterbildungsgespräche werden dort von der befugten Person bestätigt.

Zum eLogbuch →
Bei jedem Wechsel

Zeugnis nach § 8

Beim Ausscheiden steht Ihnen ein Zeugnis zu, das Zeitraum, Inhalte und Kompetenzstand bescheinigt. Ohne dieses Zeugnis fehlt der Kammer die Grundlage für die Anrechnung.

Zum Wechsel →
Die Grundlagen

Wer weiterbilden darf, wo weitergebildet werden darf und was die Kammer dafür verlangt.

Drei Bausteine greifen ineinander: die befugte Person, die zugelassene Weiterbildungsstätte und die Weiterbildungsordnung der jeweiligen Landesärztekammer. Fehlt einer, wird die Zeit nicht anerkannt.

Baustein 1

Die befugte Person

Die Befugnis wird auf Antrag erteilt, wenn die Ärztin oder der Arzt die betreffende Bezeichnung führt, fachlich und persönlich geeignet ist und eine mehrjährige Tätigkeit nach Abschluss der eigenen Weiterbildung nachweist (§ 5 MWBO). Die Kammer prüft, welche Kompetenzen an der Stätte tatsächlich vermittelt werden können, und legt danach den Umfang fest.

  • Befugnis ist persönlich: Sie geht nicht auf die Nachfolge über.
  • Sie kann für ein Gebiet, einen Schwerpunkt oder eine Zusatz-Weiterbildung erteilt werden.
  • Sie kann von mehreren Personen gemeinsam ausgeübt werden (Verbundbefugnis), wenn die Kammer das so festlegt.
  • Befugte müssen die Weiterbildung persönlich leiten und die Dokumentation bestätigen.
Baustein 2

Die Weiterbildungsstätte

Weiterbildung ist nur an von der Kammer zugelassenen Stätten möglich (§ 6 MWBO): Kliniken, Praxen, MVZ, Institute und andere Einrichtungen, die nach Ausstattung, Leistungsspektrum und Fallzahlen die Inhalte des Gebiets abbilden. Seit der MWBO 2018 können Kompetenzen ausdrücklich ambulant wie stationär erworben werden.

  • Die Zulassung der Stätte ist an die Befugnis gekoppelt, nicht umgekehrt.
  • Umfang und Inhalte richten sich nach dem, was die Abteilung tatsächlich behandelt.
  • Für Allgemeinmedizin sind ambulante Praxisabschnitte Pflicht, dafür braucht die Praxis eine eigene Befugnis.
  • Weiterbildungsverbünde koppeln mehrere Stätten, damit die volle Zeit an einem Ort planbar wird.

Baustein 3: die Weiterbildungsordnung Ihrer Kammer. Die (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 der Bundesärztekammer hat nur empfehlenden Charakter. Rechtsverbindlich ist die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer, deren Mitglied Sie sind. Alle 17 Kammern haben die MWBO 2018 inzwischen umgesetzt, teils mit Abweichungen im Detail (zum Beispiel bei Teilzeitumfängen oder bei der Beteiligung hausärztlicher Internisten in der Allgemeinmedizin). Die Bundesärztekammer aktualisiert die MWBO jährlich nach den Beschlüssen des Deutschen Ärztetages; der 130. Deutsche Ärztetag 2026 hat unter anderem die Anrechnung von Unterbrechungen neu gefasst. Prüfen Sie deshalb immer die aktuelle Fassung Ihrer Kammer.

Umfang der Befugnis

Volle Befugnis, teilweise Befugnis, Abschnitte: was die Monate im Bescheid bedeuten.

Der Befugnisbescheid nennt Monate und Inhalte. Beides zusammen bestimmt, wie viel Ihrer Weiterbildung Sie an dieser Stelle absolvieren können und was Sie anderswo nachholen müssen.

BegriffBedeutungWas das für Ihre Planung heißt
Volle BefugnisDie befugte Person darf die gesamte Mindestweiterbildungszeit des Gebiets vermitteln, zum Beispiel 60 Monate Innere Medizin oder 72 Monate Orthopädie und Unfallchirurgie.Sie können die Weiterbildung theoretisch an einer Stätte abschließen. Pflichtabschnitte in anderen Bereichen (etwa Intensivmedizin, Ambulanz) müssen trotzdem erfüllt werden, oft über Rotationen im Haus.
Teilweise BefugnisDie Befugnis deckt nur einen Teil der Zeit oder der Inhalte ab, etwa 24 oder 36 Monate, weil die Abteilung nicht das gesamte Spektrum behandelt.Planen Sie den Wechsel früh: Restzeiten und fehlende Kompetenzen brauchen eine zweite Stätte. Klären Sie, ob ein Weiterbildungsverbund besteht.
Befugnis für AbschnitteManche Weiterbildungen verlangen definierte Abschnitte, zum Beispiel in der Allgemeinmedizin 24 Monate ambulante hausärztliche Versorgung, 12 Monate Innere Medizin stationär, 6 Monate in einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung.Jeder Abschnitt braucht eine passende Befugnis an der jeweiligen Stätte. Mindestens drei Monate am Stück sind nach MWBO 2018 anrechenbar.
VerbundbefugnisMehrere Ärztinnen und Ärzte teilen sich eine Befugnis, etwa bei Sektionsleitungen oder in Praxisgemeinschaften. Die Kammer legt fest, wer wofür verantwortlich ist.Fragen Sie, wer Ihr Zeugnis unterschreibt und wer die Weiterbildungsgespräche führt.
Befugnis nach alter und neuer WBOWer nach der neuen Weiterbildungsordnung weiterbildet, braucht eine Befugnis nach neuer Fassung. Alte Befugnisse gelten für Weiterbildungen nach alter WBO im Rahmen der Übergangsregeln weiter.Haben Sie nach neuer WBO begonnen, muss Ihre befugte Person eine Befugnis nach neuer Fassung haben. Fragen Sie ausdrücklich danach.

Mindestzeiten nach MWBO 2018 (Auswahl): Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Frauenheilkunde, Haut, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatik, Radiologie, Nuklearmedizin und Urologie jeweils 60 Monate; die chirurgischen Facharztkompetenzen, Neurochirurgie und die Inneren Facharztkompetenzen mit Schwerpunkt (zum Beispiel Hämatologie und Onkologie, Endokrinologie und Diabetologie) 72 Monate. Wie viel davon Ihre Stelle abdeckt, sagt nur der Befugnisbescheid. Rechnen Sie Ihre Restzeit mit dem Weiterbildungszeit-Rechner.

Vor der Unterschrift

Acht Fragen, die Sie vor jeder Weiterbildungsstelle stellen sollten.

Die meisten Enttäuschungen in der Weiterbildung entstehen nicht durch fehlende Befugnis, sondern durch eine Befugnis, die kleiner ist als erwartet. Diese Fragen klären das vor der Unterschrift.

  1. 1

    Gibt es einen aktuellen Befugnisbescheid?

    Bitten Sie um Einsicht. Der Bescheid nennt Person, Gebiet, Stätte, Umfang in Monaten und gegebenenfalls Auflagen. Ein Eintrag im Verzeichnis der Landesärztekammer bestätigt ihn.

  2. 2

    Für welche Fassung der Weiterbildungsordnung gilt sie?

    Nach Umsetzung der MWBO 2018 mussten Befugnisse neu beantragt werden. Wer nach neuer WBO beginnt, braucht eine Befugnis nach neuer Fassung. Übergangsregeln unterscheiden sich je Kammer.

  3. 3

    Wie viele Monate und welche Inhalte deckt sie ab?

    Vergleichen Sie den Umfang mit der Mindestweiterbildungszeit Ihres Gebiets und mit den Pflichtabschnitten. Alles, was fehlt, müssen Sie an einer anderen Stätte erwerben.

  4. 4

    Wie wird rotiert?

    Fragen Sie nach einem schriftlichen Rotationsplan: Stationen, Funktionsbereiche, Intensivstation, Ambulanz, Diagnostik. Ein Plan, der nur mündlich existiert, verschiebt sich im Alltag zuerst.

  5. 5

    Wer führt die Weiterbildungsgespräche?

    Die MWBO sieht regelmäßige Gespräche vor, mindestens jährlich, dokumentiert im eLogbuch. Klären Sie, wer sie führt und ob es einen individuellen Weiterbildungsplan gibt.

  6. 6

    Gibt es einen Weiterbildungsverbund?

    Verbünde zwischen Klinik und Praxen oder zwischen Häusern sichern Abschnitte, die eine Stätte allein nicht abdecken. Für Allgemeinmedizin sind sie oft der einzige Weg zu einer durchgängigen Planung.

  7. 7

    Was passiert bei Wechsel der befugten Person?

    Fragen Sie, ob weitere Oberärztinnen und Oberärzte eine Befugnis haben. Eine Abteilung mit nur einer befugten Person ist ein Risiko für Ihre Planung.

  8. 8

    Ist Teilzeit möglich und wie wird sie angerechnet?

    Teilzeit mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit ist nach MWBO 2018 möglich, die Zeit verlängert sich entsprechend. Einige Kammern erlauben in Ausnahmefällen weniger.

Dokumentation

Das eLogbuch: Ihre Beweisführung gegenüber der Kammer.

Seit der kompetenzbasierten Weiterbildung zählt nicht mehr nur die Zeit, sondern der bestätigte Kompetenzerwerb. Das elektronische Logbuch ist dafür das zentrale Instrument.

Ihre Aufgabe

Kontinuierlich dokumentieren

Sie tragen die erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten fortlaufend ein, geordnet nach den Inhalten der Weiterbildungsordnung. Sammeln Sie nicht bis zum Jahresende; Lücken lassen sich rückwirkend schwer schließen.

Aufgabe der befugten Person

Bestätigen

Die befugte Person bestätigt erreichte Kompetenzen, die Richtzahlen und die dokumentierten Weiterbildungsgespräche. Eine Weiterbildungsstätte muss die Dokumentation im eLogbuch ermöglichen.

Für die Anmeldung zur Prüfung

Vollständigkeit

Zur Prüfungszulassung legt die Kammer das eLogbuch und die Zeugnisse nach § 8 zugrunde. Wer nach der neuen Weiterbildungsordnung begonnen hat, muss elektronisch dokumentieren; nach alter WBO begonnene Weiterbildungen können in Papierform abgeschlossen werden.

Typischer Fehler: Richtzahlen werden erst kurz vor dem Wechsel zusammengesucht. Führen Sie parallel zum eLogbuch eine eigene Liste Ihrer Eingriffe, Untersuchungen und Fälle mit Datum. Sie ist Ihre Grundlage, wenn eine Bestätigung nachgeholt werden muss oder die befugte Person nicht mehr erreichbar ist.
Wechsel und Ausscheiden

Was beim Wechsel der Stelle oder der befugten Person mit Ihrer Zeit passiert.

Sie wechseln die Stelle

Zeugnis nach § 8 MWBO
  • Beim Ausscheiden hat Ihnen die befugte Person ein Zeugnis auszustellen, das Zeitraum, Umfang (Voll- oder Teilzeit), vermittelte Inhalte und den erreichten Kompetenzstand bescheinigt.
  • Fordern Sie das Zeugnis vor dem letzten Arbeitstag an und prüfen Sie, ob es die Angaben aus dem eLogbuch spiegelt.
  • Auch ein Zwischenzeugnis ist möglich, etwa bei Wechsel der befugten Person innerhalb der Abteilung oder auf Ihren Wunsch.
  • Weiterbildungszeiten für Schwerpunkte und Zusatz-Weiterbildungen sind nach MWBO 2018 zusätzlich zur Facharztweiterbildung zu absolvieren; „versenkbare Zeiten" gibt es nicht mehr, mit Ausnahme der Notfallmedizin.

Vertiefung: Weiterbildungsstelle wechseln.

Die befugte Person geht

Personengebundene Befugnis
  • Mit dem Ausscheiden der befugten Person endet die Befugnis. Die bis dahin geleistete Zeit bleibt anerkannt, wenn sie bescheinigt ist.
  • Die Nachfolge muss eine eigene Befugnis beantragen; die Kammer prüft Person und Stätte neu. Bis zur Erteilung kann eine Lücke entstehen, die nicht immer rückwirkend geschlossen wird.
  • Fragen Sie sofort, ob eine kommissarische Leitung befugt ist oder ob weitere Befugte in der Abteilung arbeiten.
  • Sichern Sie Ihr Zeugnis und den Stand des eLogbuchs, bevor die Person das Haus verlässt.
Nach Fachrichtung

Wo die Befugnis in den Sanovetis-Fachbereichen typischerweise liegt.

Die Struktur der Weiterbildung unterscheidet sich je nach Gebiet. Eine Auswahl aus den Fachrichtungen, in denen Sanovetis Fachärztinnen und Fachärzte vermittelt.

Allgemeinmedizin

Ambulant und stationär

60 MonatePraxisabschnitt Pflicht

24 Monate ambulante hausärztliche Versorgung, 12 Monate Innere Medizin stationär, 6 Monate in einem weiteren Gebiet; Weiterbildungsverbünde und die Förderung nach § 75a SGB V machen den Praxisabschnitt planbar.

Fachbereich Allgemeinmedizin →
Innere Medizin

Breite Befugnisse in Kliniken

60 Monate72 mit Schwerpunkt

Große Abteilungen haben oft volle Befugnis, spezialisierte Fachabteilungen teilweise. Für die Facharztkompetenzen mit Schwerpunkt (etwa Hämatologie und Onkologie) braucht die Abteilung eine eigene Befugnis für den Schwerpunkt.

Fachbereich Innere Medizin →
Psychiatrie und Psychotherapie

Pflichtjahr Neurologie

60 MonatePsychotherapie-Anteil

Neben der psychiatrischen Weiterbildung sind Zeiten in der Neurologie sowie umfangreiche psychotherapeutische Inhalte vorgeschrieben; prüfen Sie, ob die Klinik beides unter Befugnis abdeckt oder Kooperationen bestehen.

Fachbereich Psychiatrie →
Neurologie

Psychiatrie und Intensiv

60 MonateRotationen

Zur neurologischen Weiterbildung gehören Abschnitte in der Psychiatrie sowie in der neurologischen Intensivmedizin. Eine Abteilung ohne Stroke Unit oder Intensivbereich hat oft nur teilweise Befugnis.

Fachbereich Neurologie →
Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Geburtshilfe entscheidet

60 Monate80 h Psychosomatik

Die geburtshilflichen Richtzahlen sind ohne Kreißsaal nicht erreichbar; Belegabteilungen oder Praxen haben deshalb meist nur Teilbefugnisse. Der Kurs Psychosomatische Grundversorgung ist Pflicht.

Fachbereich Gynäkologie →
Radiologie

Gerätespektrum zählt

60 MonateModalitäten

Der Umfang der Befugnis hängt davon ab, welche Modalitäten (CT, MRT, Angiographie, Mammographie) und welche Fallzahlen die Abteilung bietet. Praxen und Institute können Teilbefugnisse haben.

Fachbereich Radiologie →
Für die Zeit nach der Anerkennung

Ihre Facharztanerkennung rückt näher? Dann einmal registrieren, nicht mehrfach bewerben.

Sanovetis vermittelt ausschließlich Fachärztinnen und Fachärzte, Oberärztinnen und Oberärzte sowie ärztliche Leitungen. Wenn Sie in Weiterbildung sind, können Sie sich schon heute einmalig registrieren. Sobald eine Zusammenarbeit nach Ihrer Anerkennung in Frage kommt, melden wir uns; bis dahin müssen Sie nichts tun.

  • Nur einmal registrieren, keine Mehrfachbewerbungen
  • Keine Bewerbung auf eine konkrete Stelle
  • Keine automatischen Absagen
  • Für Sie kostenfrei und vertraulich

Sanovetis vermittelt derzeit ausschließlich ab Facharztniveau. Wir können nicht zusagen, dass wir uns zu einem bestimmten Zeitpunkt melden oder später eine Stelle vermitteln. Was wir zusagen: Ihre Registrierung wird nicht als Bewerbung behandelt, und Sie erhalten keine Absage.

Einmalig bei Sanovetis registrieren

Vier Pflichtangaben, der Rest ist freiwillig. Keine Unterlagen nötig.

Mit der Registrierung bewerben Sie sich nicht auf eine konkrete Stelle. Ihre Angaben werden ausschließlich per verschlüsselter Verbindung übertragen.

Häufige Fragen

Was zur Weiterbildungsbefugnis am häufigsten gefragt wird.

Was ist eine Weiterbildungsbefugnis?
Die Weiterbildungsbefugnis ist die von der Landesärztekammer erteilte Erlaubnis, Ärztinnen und Ärzte in einem Gebiet, Schwerpunkt oder einer Zusatz-Weiterbildung weiterzubilden. Sie wird persönlich an eine Ärztin oder einen Arzt erteilt und ist an eine zugelassene Weiterbildungsstätte gebunden. Ohne Befugnis wird Ihre Arbeitszeit nicht als Weiterbildungszeit anerkannt.
Wer erteilt die Weiterbildungsbefugnis?
Die Landesärztekammer, in deren Bereich die Weiterbildungsstätte liegt. Grundlage ist die Weiterbildungsordnung dieser Kammer, die die (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer in Landesrecht umsetzt. Verbindlich ist immer die Weiterbildungsordnung Ihrer eigenen Kammer.
Was bedeutet volle und teilweise Befugnis?
Eine Befugnis kann die gesamte Mindestweiterbildungszeit eines Gebiets umfassen (volle Befugnis) oder nur einen Teil, zum Beispiel 24 oder 36 Monate. Bei teilweiser Befugnis müssen Sie die restlichen Zeiten und Inhalte an einer anderen Weiterbildungsstätte erwerben. Der Umfang steht im Befugnisbescheid und im Register der Kammer.
Wo finde ich heraus, ob meine Chefärztin oder mein Chefarzt befugt ist?
Die Landesärztekammern führen Verzeichnisse der Weiterbildungsbefugten mit Gebiet, Umfang und Weiterbildungsstätte, meist online abrufbar. Fragen Sie außerdem vor Vertragsunterschrift nach dem Befugnisbescheid und lassen Sie sich Umfang und Laufzeit zeigen.
Zählt meine Arbeit ohne Befugnis trotzdem zur Weiterbildung?
Grundsätzlich nein. Weiterbildungszeit ist nur die Tätigkeit unter Befugnis an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte. Klären Sie Zweifelsfälle sofort mit der Kammer, nicht erst bei der Anmeldung zur Prüfung.
Was passiert, wenn die befugte Person die Klinik verlässt?
Die Befugnis ist personengebunden und endet mit dem Ausscheiden. Die bis dahin abgeleistete Zeit bleibt anerkannt, wenn sie bescheinigt wird. Lassen Sie sich sofort ein Zeugnis ausstellen und klären Sie, ob die Nachfolge eine Befugnis beantragt hat. Bis zur Erteilung kann eine Lücke entstehen.
Kann ich in Teilzeit weitergebildet werden?
Ja. Nach der MWBO 2018 kann die gesamte Weiterbildung in Teilzeit mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit abgeleistet werden; die Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend. Einzelne Landesärztekammern lassen in bestimmten Fällen auch geringere Umfänge zu.
Wie kurz darf ein Weiterbildungsabschnitt sein?
Nach der MWBO 2018 sind Tätigkeitsabschnitte von mindestens drei Monaten anrechenbar, zuvor waren es sechs Monate. Wie Ihre Kammer das umgesetzt hat, steht in der jeweiligen Weiterbildungsordnung.
Was ist das eLogbuch und wer trägt was ein?
Das elektronische Logbuch der Ärztekammern dokumentiert die erworbenen Kompetenzen. Sie als weiterzubildende Person dokumentieren kontinuierlich, die befugte Person bestätigt Kompetenzen, Richtzahlen und die jährlichen Weiterbildungsgespräche. Wer die Weiterbildung nach der neuen Weiterbildungsordnung begonnen hat, muss das eLogbuch führen.
Vermittelt Sanovetis Weiterbildungsstellen?
Nein. Sanovetis vermittelt derzeit ausschließlich ab Facharztniveau. Sie können sich aber einmalig registrieren, damit wir uns melden können, wenn eine Zusammenarbeit nach Ihrer Facharztanerkennung in Frage kommt.

Stand: September 2026. Grundlage: (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 der Bundesärztekammer in der Fassung vom Juli 2026 (§§ 4, 5, 6, 8, 9) und die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern. Diese Seite ersetzt keine Auskunft Ihrer Ärztekammer.

Ab Facharztniveau

Nach der Anerkennung: Wir kennen die Positionen, die zu Ihnen passen.

Fachärztinnen und Fachärzte sprechen mit uns vertraulich über Klinik, MVZ und Praxis in ihrer Zielregion. Für Ärztinnen und Ärzte kostenfrei.

Beratungsgespräch mit einer Ärztin bei Sanovetis

Sanovetis vermittelt Fachärztinnen und Fachärzte, Oberärztinnen und Oberärzte sowie ärztliche Leitungen in Klinik, MVZ und Praxis. Für Ärztinnen und Ärzte ist die Vermittlung kostenfrei.