Weiterbildungsbefugnis: was sie regelt und worauf Sie vor der Unterschrift achten sollten
Ohne Befugnis keine Weiterbildungszeit: Die Weiterbildungsbefugnis entscheidet, ob Ihre Jahre in Klinik oder Praxis auf dem Weg zum Facharzt zählen. Wer sie erteilt, was volle und teilweise Befugnis bedeutet, wie Sie den Umfang prüfen und was bei einem Wechsel der befugten Person passiert.
- Definition
- Wer sie bekommt
- Umfang
- Prüfen
- Teilzeit
- eLogbuch

Die Befugnis ist eine persönliche Erlaubnis der Ärztekammer, nicht eine Eigenschaft der Klinik.
Die Weiterbildungsbefugnis wird einer Ärztin oder einem Arzt von der Landesärztekammer erteilt und gilt für eine bestimmte Weiterbildungsstätte, ein bestimmtes Gebiet und einen bestimmten Umfang. Voraussetzung ist nach § 5 der (Muster-)Weiterbildungsordnung, dass die Person die Bezeichnung führt, fachlich und persönlich geeignet ist und eine mehrjährige Tätigkeit nach Abschluss der eigenen Weiterbildung nachweist. Für Sie heißt das: Nicht das Krankenhaus bildet weiter, sondern die befugte Person. Verlässt sie die Abteilung, endet die Befugnis, und Ihre weitere Zeit zählt erst wieder, wenn die Nachfolge eine eigene Befugnis hat.
Befugnis einsehen
Lassen Sie sich den Befugnisbescheid zeigen: Gebiet, Umfang in Monaten, Weiterbildungsstätte, Laufzeit. Das Verzeichnis der Landesärztekammer bestätigt die Angaben.
Zur Prüfliste →Dokumentieren und bestätigen lassen
Das eLogbuch ist Ihre Beweisführung: Kompetenzen, Richtzahlen und die jährlichen Weiterbildungsgespräche werden dort von der befugten Person bestätigt.
Zum eLogbuch →Zeugnis nach § 8
Beim Ausscheiden steht Ihnen ein Zeugnis zu, das Zeitraum, Inhalte und Kompetenzstand bescheinigt. Ohne dieses Zeugnis fehlt der Kammer die Grundlage für die Anrechnung.
Zum Wechsel →Wer weiterbilden darf, wo weitergebildet werden darf und was die Kammer dafür verlangt.
Drei Bausteine greifen ineinander: die befugte Person, die zugelassene Weiterbildungsstätte und die Weiterbildungsordnung der jeweiligen Landesärztekammer. Fehlt einer, wird die Zeit nicht anerkannt.
Die befugte Person
Die Befugnis wird auf Antrag erteilt, wenn die Ärztin oder der Arzt die betreffende Bezeichnung führt, fachlich und persönlich geeignet ist und eine mehrjährige Tätigkeit nach Abschluss der eigenen Weiterbildung nachweist (§ 5 MWBO). Die Kammer prüft, welche Kompetenzen an der Stätte tatsächlich vermittelt werden können, und legt danach den Umfang fest.
- Befugnis ist persönlich: Sie geht nicht auf die Nachfolge über.
- Sie kann für ein Gebiet, einen Schwerpunkt oder eine Zusatz-Weiterbildung erteilt werden.
- Sie kann von mehreren Personen gemeinsam ausgeübt werden (Verbundbefugnis), wenn die Kammer das so festlegt.
- Befugte müssen die Weiterbildung persönlich leiten und die Dokumentation bestätigen.
Die Weiterbildungsstätte
Weiterbildung ist nur an von der Kammer zugelassenen Stätten möglich (§ 6 MWBO): Kliniken, Praxen, MVZ, Institute und andere Einrichtungen, die nach Ausstattung, Leistungsspektrum und Fallzahlen die Inhalte des Gebiets abbilden. Seit der MWBO 2018 können Kompetenzen ausdrücklich ambulant wie stationär erworben werden.
- Die Zulassung der Stätte ist an die Befugnis gekoppelt, nicht umgekehrt.
- Umfang und Inhalte richten sich nach dem, was die Abteilung tatsächlich behandelt.
- Für Allgemeinmedizin sind ambulante Praxisabschnitte Pflicht, dafür braucht die Praxis eine eigene Befugnis.
- Weiterbildungsverbünde koppeln mehrere Stätten, damit die volle Zeit an einem Ort planbar wird.
Baustein 3: die Weiterbildungsordnung Ihrer Kammer. Die (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 der Bundesärztekammer hat nur empfehlenden Charakter. Rechtsverbindlich ist die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer, deren Mitglied Sie sind. Alle 17 Kammern haben die MWBO 2018 inzwischen umgesetzt, teils mit Abweichungen im Detail (zum Beispiel bei Teilzeitumfängen oder bei der Beteiligung hausärztlicher Internisten in der Allgemeinmedizin). Die Bundesärztekammer aktualisiert die MWBO jährlich nach den Beschlüssen des Deutschen Ärztetages; der 130. Deutsche Ärztetag 2026 hat unter anderem die Anrechnung von Unterbrechungen neu gefasst. Prüfen Sie deshalb immer die aktuelle Fassung Ihrer Kammer.
Volle Befugnis, teilweise Befugnis, Abschnitte: was die Monate im Bescheid bedeuten.
Der Befugnisbescheid nennt Monate und Inhalte. Beides zusammen bestimmt, wie viel Ihrer Weiterbildung Sie an dieser Stelle absolvieren können und was Sie anderswo nachholen müssen.
| Begriff | Bedeutung | Was das für Ihre Planung heißt |
|---|---|---|
| Volle Befugnis | Die befugte Person darf die gesamte Mindestweiterbildungszeit des Gebiets vermitteln, zum Beispiel 60 Monate Innere Medizin oder 72 Monate Orthopädie und Unfallchirurgie. | Sie können die Weiterbildung theoretisch an einer Stätte abschließen. Pflichtabschnitte in anderen Bereichen (etwa Intensivmedizin, Ambulanz) müssen trotzdem erfüllt werden, oft über Rotationen im Haus. |
| Teilweise Befugnis | Die Befugnis deckt nur einen Teil der Zeit oder der Inhalte ab, etwa 24 oder 36 Monate, weil die Abteilung nicht das gesamte Spektrum behandelt. | Planen Sie den Wechsel früh: Restzeiten und fehlende Kompetenzen brauchen eine zweite Stätte. Klären Sie, ob ein Weiterbildungsverbund besteht. |
| Befugnis für Abschnitte | Manche Weiterbildungen verlangen definierte Abschnitte, zum Beispiel in der Allgemeinmedizin 24 Monate ambulante hausärztliche Versorgung, 12 Monate Innere Medizin stationär, 6 Monate in einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung. | Jeder Abschnitt braucht eine passende Befugnis an der jeweiligen Stätte. Mindestens drei Monate am Stück sind nach MWBO 2018 anrechenbar. |
| Verbundbefugnis | Mehrere Ärztinnen und Ärzte teilen sich eine Befugnis, etwa bei Sektionsleitungen oder in Praxisgemeinschaften. Die Kammer legt fest, wer wofür verantwortlich ist. | Fragen Sie, wer Ihr Zeugnis unterschreibt und wer die Weiterbildungsgespräche führt. |
| Befugnis nach alter und neuer WBO | Wer nach der neuen Weiterbildungsordnung weiterbildet, braucht eine Befugnis nach neuer Fassung. Alte Befugnisse gelten für Weiterbildungen nach alter WBO im Rahmen der Übergangsregeln weiter. | Haben Sie nach neuer WBO begonnen, muss Ihre befugte Person eine Befugnis nach neuer Fassung haben. Fragen Sie ausdrücklich danach. |
Mindestzeiten nach MWBO 2018 (Auswahl): Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Frauenheilkunde, Haut, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatik, Radiologie, Nuklearmedizin und Urologie jeweils 60 Monate; die chirurgischen Facharztkompetenzen, Neurochirurgie und die Inneren Facharztkompetenzen mit Schwerpunkt (zum Beispiel Hämatologie und Onkologie, Endokrinologie und Diabetologie) 72 Monate. Wie viel davon Ihre Stelle abdeckt, sagt nur der Befugnisbescheid. Rechnen Sie Ihre Restzeit mit dem Weiterbildungszeit-Rechner.
Acht Fragen, die Sie vor jeder Weiterbildungsstelle stellen sollten.
Die meisten Enttäuschungen in der Weiterbildung entstehen nicht durch fehlende Befugnis, sondern durch eine Befugnis, die kleiner ist als erwartet. Diese Fragen klären das vor der Unterschrift.
- 1
Gibt es einen aktuellen Befugnisbescheid?
Bitten Sie um Einsicht. Der Bescheid nennt Person, Gebiet, Stätte, Umfang in Monaten und gegebenenfalls Auflagen. Ein Eintrag im Verzeichnis der Landesärztekammer bestätigt ihn.
- 2
Für welche Fassung der Weiterbildungsordnung gilt sie?
Nach Umsetzung der MWBO 2018 mussten Befugnisse neu beantragt werden. Wer nach neuer WBO beginnt, braucht eine Befugnis nach neuer Fassung. Übergangsregeln unterscheiden sich je Kammer.
- 3
Wie viele Monate und welche Inhalte deckt sie ab?
Vergleichen Sie den Umfang mit der Mindestweiterbildungszeit Ihres Gebiets und mit den Pflichtabschnitten. Alles, was fehlt, müssen Sie an einer anderen Stätte erwerben.
- 4
Wie wird rotiert?
Fragen Sie nach einem schriftlichen Rotationsplan: Stationen, Funktionsbereiche, Intensivstation, Ambulanz, Diagnostik. Ein Plan, der nur mündlich existiert, verschiebt sich im Alltag zuerst.
- 5
Wer führt die Weiterbildungsgespräche?
Die MWBO sieht regelmäßige Gespräche vor, mindestens jährlich, dokumentiert im eLogbuch. Klären Sie, wer sie führt und ob es einen individuellen Weiterbildungsplan gibt.
- 6
Gibt es einen Weiterbildungsverbund?
Verbünde zwischen Klinik und Praxen oder zwischen Häusern sichern Abschnitte, die eine Stätte allein nicht abdecken. Für Allgemeinmedizin sind sie oft der einzige Weg zu einer durchgängigen Planung.
- 7
Was passiert bei Wechsel der befugten Person?
Fragen Sie, ob weitere Oberärztinnen und Oberärzte eine Befugnis haben. Eine Abteilung mit nur einer befugten Person ist ein Risiko für Ihre Planung.
- 8
Ist Teilzeit möglich und wie wird sie angerechnet?
Teilzeit mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit ist nach MWBO 2018 möglich, die Zeit verlängert sich entsprechend. Einige Kammern erlauben in Ausnahmefällen weniger.
Das eLogbuch: Ihre Beweisführung gegenüber der Kammer.
Seit der kompetenzbasierten Weiterbildung zählt nicht mehr nur die Zeit, sondern der bestätigte Kompetenzerwerb. Das elektronische Logbuch ist dafür das zentrale Instrument.
Kontinuierlich dokumentieren
Sie tragen die erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten fortlaufend ein, geordnet nach den Inhalten der Weiterbildungsordnung. Sammeln Sie nicht bis zum Jahresende; Lücken lassen sich rückwirkend schwer schließen.
Bestätigen
Die befugte Person bestätigt erreichte Kompetenzen, die Richtzahlen und die dokumentierten Weiterbildungsgespräche. Eine Weiterbildungsstätte muss die Dokumentation im eLogbuch ermöglichen.
Vollständigkeit
Zur Prüfungszulassung legt die Kammer das eLogbuch und die Zeugnisse nach § 8 zugrunde. Wer nach der neuen Weiterbildungsordnung begonnen hat, muss elektronisch dokumentieren; nach alter WBO begonnene Weiterbildungen können in Papierform abgeschlossen werden.
Was beim Wechsel der Stelle oder der befugten Person mit Ihrer Zeit passiert.
Sie wechseln die Stelle
- Beim Ausscheiden hat Ihnen die befugte Person ein Zeugnis auszustellen, das Zeitraum, Umfang (Voll- oder Teilzeit), vermittelte Inhalte und den erreichten Kompetenzstand bescheinigt.
- Fordern Sie das Zeugnis vor dem letzten Arbeitstag an und prüfen Sie, ob es die Angaben aus dem eLogbuch spiegelt.
- Auch ein Zwischenzeugnis ist möglich, etwa bei Wechsel der befugten Person innerhalb der Abteilung oder auf Ihren Wunsch.
- Weiterbildungszeiten für Schwerpunkte und Zusatz-Weiterbildungen sind nach MWBO 2018 zusätzlich zur Facharztweiterbildung zu absolvieren; „versenkbare Zeiten" gibt es nicht mehr, mit Ausnahme der Notfallmedizin.
Vertiefung: Weiterbildungsstelle wechseln.
Die befugte Person geht
- Mit dem Ausscheiden der befugten Person endet die Befugnis. Die bis dahin geleistete Zeit bleibt anerkannt, wenn sie bescheinigt ist.
- Die Nachfolge muss eine eigene Befugnis beantragen; die Kammer prüft Person und Stätte neu. Bis zur Erteilung kann eine Lücke entstehen, die nicht immer rückwirkend geschlossen wird.
- Fragen Sie sofort, ob eine kommissarische Leitung befugt ist oder ob weitere Befugte in der Abteilung arbeiten.
- Sichern Sie Ihr Zeugnis und den Stand des eLogbuchs, bevor die Person das Haus verlässt.
Wo die Befugnis in den Sanovetis-Fachbereichen typischerweise liegt.
Die Struktur der Weiterbildung unterscheidet sich je nach Gebiet. Eine Auswahl aus den Fachrichtungen, in denen Sanovetis Fachärztinnen und Fachärzte vermittelt.
Ambulant und stationär
24 Monate ambulante hausärztliche Versorgung, 12 Monate Innere Medizin stationär, 6 Monate in einem weiteren Gebiet; Weiterbildungsverbünde und die Förderung nach § 75a SGB V machen den Praxisabschnitt planbar.
Fachbereich Allgemeinmedizin →Breite Befugnisse in Kliniken
Große Abteilungen haben oft volle Befugnis, spezialisierte Fachabteilungen teilweise. Für die Facharztkompetenzen mit Schwerpunkt (etwa Hämatologie und Onkologie) braucht die Abteilung eine eigene Befugnis für den Schwerpunkt.
Fachbereich Innere Medizin →Pflichtjahr Neurologie
Neben der psychiatrischen Weiterbildung sind Zeiten in der Neurologie sowie umfangreiche psychotherapeutische Inhalte vorgeschrieben; prüfen Sie, ob die Klinik beides unter Befugnis abdeckt oder Kooperationen bestehen.
Fachbereich Psychiatrie →Psychiatrie und Intensiv
Zur neurologischen Weiterbildung gehören Abschnitte in der Psychiatrie sowie in der neurologischen Intensivmedizin. Eine Abteilung ohne Stroke Unit oder Intensivbereich hat oft nur teilweise Befugnis.
Fachbereich Neurologie →Geburtshilfe entscheidet
Die geburtshilflichen Richtzahlen sind ohne Kreißsaal nicht erreichbar; Belegabteilungen oder Praxen haben deshalb meist nur Teilbefugnisse. Der Kurs Psychosomatische Grundversorgung ist Pflicht.
Fachbereich Gynäkologie →Gerätespektrum zählt
Der Umfang der Befugnis hängt davon ab, welche Modalitäten (CT, MRT, Angiographie, Mammographie) und welche Fallzahlen die Abteilung bietet. Praxen und Institute können Teilbefugnisse haben.
Fachbereich Radiologie →Ihre Facharztanerkennung rückt näher? Dann einmal registrieren, nicht mehrfach bewerben.
Sanovetis vermittelt ausschließlich Fachärztinnen und Fachärzte, Oberärztinnen und Oberärzte sowie ärztliche Leitungen. Wenn Sie in Weiterbildung sind, können Sie sich schon heute einmalig registrieren. Sobald eine Zusammenarbeit nach Ihrer Anerkennung in Frage kommt, melden wir uns; bis dahin müssen Sie nichts tun.
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Facharztweiterbildung
Weiterbildungsordnung, Befugnis, eLogbuch und Prüfung im Zusammenhang.
Zur Seite →ToolWeiterbildungszeit-Rechner
Restzeit, Teilzeit und Unterbrechungen: wann Ihre Anerkennung realistisch ist.
Zur Seite →Nächster SchrittWeiterbildungsstelle wechseln
Wann ein Wechsel sinnvoll ist, wie Sie Zeit sichern und was im Zeugnis stehen muss.
Zur Seite →Was zur Weiterbildungsbefugnis am häufigsten gefragt wird.
Was ist eine Weiterbildungsbefugnis?
Wer erteilt die Weiterbildungsbefugnis?
Was bedeutet volle und teilweise Befugnis?
Wo finde ich heraus, ob meine Chefärztin oder mein Chefarzt befugt ist?
Zählt meine Arbeit ohne Befugnis trotzdem zur Weiterbildung?
Was passiert, wenn die befugte Person die Klinik verlässt?
Kann ich in Teilzeit weitergebildet werden?
Wie kurz darf ein Weiterbildungsabschnitt sein?
Was ist das eLogbuch und wer trägt was ein?
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Stand: September 2026. Grundlage: (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 der Bundesärztekammer in der Fassung vom Juli 2026 (§§ 4, 5, 6, 8, 9) und die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern. Diese Seite ersetzt keine Auskunft Ihrer Ärztekammer.
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