Assistenzärzte und Weiterbildung

Weiterbildungsstelle wechseln: wann es sinnvoll ist und wie Sie keine Zeit verlieren

Ein Wechsel während der Weiterbildung ist normal und oft notwendig: wegen einer teilweisen Befugnis, eines fehlenden Pflichtabschnitts oder weil die Weiterbildung im Alltag nicht stattfindet. Entscheidend ist, dass Ihre bisherige Zeit bescheinigt wird und die neue Stelle die Inhalte abdeckt, die Ihnen noch fehlen.

  • Gründe abwägen
  • Zeit sichern
  • Fristen
  • Neue Stelle prüfen
  • Gespräch
  • Checkliste
Ärztin und Arzt im Gespräch über den Wechsel der Weiterbildungsstelle
Für wen diese Seite ist
Assistenzärztinnen und Assistenzärzte
die ihre Weiterbildungsstelle wechseln wollen oder müssen und dabei keine Weiterbildungszeit verlieren möchten
Kurz gesagt

Ein guter Wechsel beginnt mit dem eLogbuch, nicht mit der Kündigung.

Bevor Sie kündigen, klären Sie drei Dinge: Was fehlt Ihnen noch (eLogbuch gegen Weiterbildungsordnung), was bescheinigt die bisherige Stelle (Zeugnis nach § 8), und was deckt die neue Stelle ab (Befugnisbescheid). Wer diese Reihenfolge einhält, wechselt ohne Verlust. Wer zuerst kündigt und dann sucht, riskiert Lücken, die sich später nur schwer schließen lassen: Abschnitte unter drei Monaten werden nach MWBO 2018 nicht angerechnet, und Inhalte, die an der neuen Stelle nicht vermittelt werden, müssen an einer dritten Stelle nachgeholt werden.

Schritt 1

Lücken kennen

Vergleichen Sie Ihr eLogbuch mit den Weiterbildungsinhalten Ihres Gebiets: Welche Richtzahlen, Kompetenzen und Pflichtabschnitte fehlen? Das ist Ihre Suchliste für die neue Stelle.

Zu den Gründen →
Schritt 2

Zeit sichern

Zeugnis nach § 8 anfordern, eLogbuch bestätigen lassen, eigene Fallliste sichern. Erst dann kündigen.

Zeit sichern →
Schritt 3

Neue Stelle prüfen

Befugnisumfang, Rotationsplan, Weiterbildungsgespräche, Verbund: Die neue Stelle muss genau das abdecken, was auf Ihrer Suchliste steht.

Neue Stelle prüfen →
Die Gründe

Sechs typische Anlässe, und was jeweils die richtige Reaktion ist.

Nicht jeder Grund verlangt einen Wechsel. Manche lassen sich intern lösen, andere nicht. Diese Übersicht hilft beim Sortieren.

Strukturell

Die Befugnis reicht nicht

Die Abteilung hat nur eine teilweise Befugnis, und Sie nähern sich deren Ende. Das ist der häufigste und klarste Wechselgrund. Klären Sie mit der Kammer, welche Inhalte noch fehlen, und suchen Sie gezielt danach.

Wechsel planen
Strukturell

Pflichtabschnitt fehlt

Intensivstation, Ambulanz, Praxisabschnitt in der Allgemeinmedizin, Neurologie für Psychiaterinnen und Psychiater: Wenn die Stätte den Abschnitt nicht anbietet und kein Verbund besteht, führt kein Weg am Wechsel oder an einer befristeten Rotation vorbei.

Rotation oder Wechsel
Alltag

Weiterbildung findet nicht statt

Sie versorgen Stationen, aber Sie lernen nichts Neues: keine Eingriffe, keine Funktionsdiagnostik, keine Weiterbildungsgespräche. Sprechen Sie das dokumentiert an, mit Bezug auf den Rotationsplan. Ändert sich nichts, wechseln Sie.

Erst Gespräch, dann Wechsel
Alltag

Die befugte Person geht

Die Befugnis endet mit dem Ausscheiden. Fragen Sie sofort nach weiteren Befugten und nach dem Stand des Nachfolgeantrags. Ohne belastbare Antwort innerhalb weniger Wochen sollten Sie parallel suchen.

Parallel suchen
Persönlich

Umzug, Familie, Teilzeit

Ein Wechsel aus privaten Gründen ist legitim. Prüfen Sie, ob die neue Stelle Teilzeit mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit ermöglicht und wie sie die Zeit anrechnet.

Bedingungen prüfen
Persönlich

Das Fach passt nicht

Ein Fachwechsel ist möglich; anrechenbar sind dann nur die Zeiten, die die Weiterbildungsordnung des neuen Gebiets vorsieht (zum Beispiel Innere Medizin für die Allgemeinmedizin). Lassen Sie sich von der Kammer vorab schriftlich sagen, was zählt.

Kammer fragen
Zeit sichern

Was Sie vor der Kündigung in der Hand haben müssen.

Die Reihenfolge ist entscheidend. Alles auf dieser Liste sollte erledigt sein, bevor Ihre Kündigung beim Arbeitgeber liegt.

  1. 1

    eLogbuch auf Stand bringen und bestätigen lassen

    Tragen Sie alle Kompetenzen, Richtzahlen und Gespräche nach und bitten Sie die befugte Person um Bestätigung. Nach dem Ausscheiden wird das mühsam.

  2. 2

    Zeugnis nach § 8 anfordern

    Das Weiterbildungszeugnis bescheinigt Zeitraum, Umfang, Inhalte und Kompetenzstand. Fordern Sie es schriftlich an und gleichen Sie es mit dem eLogbuch ab. Bei Abweichungen sofort klären.

  3. 3

    Arbeitszeugnis nach § 109 GewO anfordern

    Zusätzlich zum Weiterbildungszeugnis steht Ihnen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu. Es ist für spätere Bewerbungen relevant, auch nach der Facharztanerkennung.

  4. 4

    Eigene Fallliste sichern

    Eingriffe, Untersuchungen, Fälle mit Datum, anonymisiert. Diese Liste ist Ihre Rückversicherung, wenn Bestätigungen später fehlen oder die befugte Person nicht mehr erreichbar ist.

Fristen und Vertrag

Kündigungsfrist, Befristung, Aufhebung: was arbeitsrechtlich gilt.

Weiterbildungsverträge sind meist befristet. Das verändert die Regeln für den Ausstieg.

SituationWas giltPraktischer Hinweis
Unbefristeter VertragGesetzliche Grundkündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, in der Probezeit zwei Wochen (§ 622 BGB). Tarifverträge (TV-Ärzte/VKA, TV-Ärzte TdL, kirchliche Regelungen) enthalten eigene, gestaffelte Fristen.Lesen Sie Vertrag und Tarifvertrag; die längere Frist gilt in der Regel für beide Seiten. Planen Sie den Start der neuen Stelle danach.
Befristeter WeiterbildungsvertragBefristungen zum Zweck der Weiterbildung sind nach dem ÄArbVtrG zulässig. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf ist nur möglich, wenn Vertrag oder Tarifvertrag sie vorsehen (§ 15 Abs. 4 TzBfG).Fehlt eine Kündigungsklausel, bleibt der Aufhebungsvertrag. Er ist Verhandlungssache; ein Argument ist der Weiterbildungszweck, der an der Stelle nicht mehr erfüllt wird.
AufhebungsvertragEinvernehmliche Beendigung zu einem frei vereinbarten Datum. Achten Sie auf Formulierungen zu Resturlaub, Überstunden und Zeugnis.Lassen Sie den Entwurf prüfen, zum Beispiel über eine Rechtsberatung Ihres Berufsverbands. Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck.
Probezeit an der neuen StelleBis zu sechs Monate, Kündigungsfrist zwei Wochen, wenn nichts anderes vereinbart ist.Ein Abbruch in der Probezeit kostet Weiterbildungszeit: Abschnitte unter drei Monaten werden nicht angerechnet.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Vertrag sind Berufsverband, Kammer oder eine Fachanwältin beziehungsweise ein Fachanwalt für Arbeitsrecht die richtigen Adressen.

Die neue Stelle

Woran Sie erkennen, dass die neue Stelle Ihre Lücken wirklich schließt.

Ihre Suchliste aus dem eLogbuch ist der Maßstab. Alles andere ist Bauchgefühl.

Vor der Zusage prüfen

Sachfragen
  • Befugnisbescheid der Person, die Sie weiterbilden wird: Gebiet, Umfang in Monaten, Fassung der Weiterbildungsordnung
  • Deckt der Umfang genau die Inhalte ab, die Ihnen fehlen? Lassen Sie sich das bestätigen, nicht versprechen.
  • Schriftlicher Rotationsplan mit Zeitpunkt Ihrer Rotationen, nicht nur „grundsätzlich möglich"
  • Wer führt die Weiterbildungsgespräche, gibt es einen individuellen Weiterbildungsplan?
  • Weiterbildungsverbund oder Kooperationen für Abschnitte, die das Haus nicht hat
  • Anrechnung Ihrer bisherigen Zeit: Wurde das Zeugnis der alten Stelle gesehen?

Im Gespräch klären

Fragen, die Sie stellen dürfen
  • „Wie viele Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung haben hier in den letzten drei Jahren die Anerkennung erreicht?"
  • „Wie ist der Dienstplan verteilt, und bleibt in der Regelarbeitszeit Raum für Funktionsbereiche?"
  • „Wer vertritt die Befugnis, wenn die leitende Person ausfällt oder wechselt?"
  • „Wie wird das eLogbuch hier gehandhabt, wer bestätigt?"
  • „Ist Teilzeit möglich und wie wird sie angerechnet?"
  • „Welche Kurse und Kongresse werden unterstützt?"

Vertiefung: Weiterbildungsbefugnis und Vorstellungsgespräch als Arzt.

Der Ablauf

Vom Entschluss bis zum ersten Tag: ein realistischer Zeitplan.

  1. Monat 0

    Bestandsaufnahme

    eLogbuch gegen Weiterbildungsordnung, Gespräch mit der Kammer über fehlende Inhalte, Entscheidung: intern lösen oder wechseln.

  2. Monat 0 bis 1

    Suche mit Suchliste

    Stellen nach Befugnisumfang filtern, nicht nach Anzeigentext. Verzeichnisse der Ärztekammern nutzen, befugte Personen direkt anfragen.

  3. Monat 1 bis 2

    Gespräche und Hospitation

    Rotationsplan und Befugnisbescheid einsehen, wenn möglich einen Tag hospitieren. Zusage erst, wenn die Lücken schriftlich abgedeckt sind.

  4. Vor der Kündigung

    Zeit sichern

    eLogbuch bestätigen lassen, Zeugnis nach § 8 und Arbeitszeugnis anfordern, Fallliste sichern. Neuen Vertrag unterschrieben in der Hand haben.

  5. Kündigung

    Fristgerecht und schriftlich

    Kündigung oder Aufhebungsvertrag entsprechend Vertrag und Tarif. Übergabe sauber dokumentieren, Zeugnisse vor dem letzten Tag entgegennehmen.

  6. Start

    Erste Wochen

    Weiterbildungsgespräch in den ersten vier Wochen einfordern, individuellen Plan festhalten, eLogbuch an der neuen Stätte fortführen.

Für die Zeit nach der Anerkennung

Sie wechseln jetzt die Weiterbildungsstelle. Für den Schritt danach können Sie sich schon registrieren.

Sanovetis vermittelt ausschließlich ab Facharztniveau. Mit einer einmaligen Registrierung wissen wir, wann Ihre Anerkennung ansteht und welche Region Sie im Blick haben. Wenn eine Zusammenarbeit in Frage kommt, melden wir uns; bis dahin müssen Sie nichts tun und erhalten keine Absage.

  • Nur einmal registrieren, keine Mehrfachbewerbungen
  • Keine Bewerbung auf eine konkrete Stelle
  • Keine automatischen Absagen
  • Für Sie kostenfrei und vertraulich

Sanovetis vermittelt derzeit ausschließlich ab Facharztniveau. Wir können nicht zusagen, dass wir uns zu einem bestimmten Zeitpunkt melden oder später eine Stelle vermitteln. Was wir zusagen: Ihre Registrierung wird nicht als Bewerbung behandelt, und Sie erhalten keine Absage.

Einmalig bei Sanovetis registrieren

Vier Pflichtangaben, der Rest ist freiwillig. Keine Unterlagen nötig.

Mit der Registrierung bewerben Sie sich nicht auf eine konkrete Stelle. Ihre Angaben werden ausschließlich per verschlüsselter Verbindung übertragen.

Häufige Fragen

Was zum Wechsel der Weiterbildungsstelle am häufigsten gefragt wird.

Verliere ich Weiterbildungszeit, wenn ich die Stelle wechsle?
Nicht, wenn die bisherige Zeit unter Befugnis abgeleistet und im Zeugnis nach § 8 der Weiterbildungsordnung bescheinigt ist. Anrechenbar sind nach MWBO 2018 Abschnitte von mindestens drei Monaten. Was verloren gehen kann, sind Inhalte, die an der neuen Stelle nicht mehr vermittelt werden; prüfen Sie deshalb den Befugnisumfang der neuen Stelle gegen Ihr eLogbuch.
Welche Kündigungsfrist gilt für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung?
Das regelt Ihr Arbeitsvertrag beziehungsweise der anwendbare Tarifvertrag. Gesetzlich gilt in der Probezeit eine Frist von zwei Wochen, danach vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 BGB); Tarifverträge wie der TV-Ärzte/VKA oder der TV-Ärzte TdL enthalten eigene, nach Beschäftigungsdauer gestaffelte Fristen. Bei befristeten Verträgen ist eine ordentliche Kündigung nur möglich, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.
Mein Vertrag ist befristet. Kann ich trotzdem vorzeitig gehen?
Befristete Weiterbildungsverträge nach dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) enden mit Ablauf der Befristung. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung setzt voraus, dass der Vertrag oder Tarifvertrag sie zulässt. Ansonsten bleibt ein Aufhebungsvertrag, den beide Seiten unterschreiben.
Was muss im Zeugnis stehen?
Das Weiterbildungszeugnis nach § 8 MWBO bescheinigt Zeitraum, Beschäftigungsumfang, die vermittelten Weiterbildungsinhalte und den erreichten Kompetenzstand; bei Ausscheiden ist es auszustellen, ein Zwischenzeugnis auf Verlangen. Davon zu unterscheiden ist das qualifizierte Arbeitszeugnis nach § 109 GewO, das Leistung und Verhalten beurteilt. Sie brauchen beides.
Sollte ich den Wechsel mit der Ärztekammer besprechen?
Ja, vor allem bei Fächern mit Pflichtabschnitten oder wenn Sie zwischen Kammerbezirken wechseln. Die Kammer sagt Ihnen, welche Inhalte noch fehlen und ob die neue Stelle sie abdeckt. Beim Wechsel des Kammerbezirks gilt künftig die Weiterbildungsordnung der neuen Kammer; bisherige Zeiten werden in der Regel anerkannt.
Wie spreche ich den Wechsel im Vorstellungsgespräch an?
Sachlich und mit Bezug auf Ihre Weiterbildung: fehlende Inhalte, Befugnisumfang, Rotationen. Ein Wechsel wegen einer teilweisen Befugnis oder eines fehlenden Weiterbildungsabschnitts ist nachvollziehbar und wird von befugten Personen als Zeichen von Planung gelesen, nicht als Sprunghaftigkeit.
Darf ich in der Probezeit der neuen Stelle wieder kündigen?
Ja, mit der Probezeitfrist. Bedenken Sie aber die Anrechenbarkeit: Abschnitte unter drei Monaten werden nach MWBO 2018 nicht als Weiterbildungszeit angerechnet.
Was ist mit Elternzeit oder Krankheit während der Weiterbildung?
Unterbrechungen wie Krankheit, Schwangerschaft, Mutterschutz oder Elternzeit zählen grundsätzlich nicht als Weiterbildungszeit; der 130. Deutsche Ärztetag 2026 hat die Anrechnung von Unterbrechungen in der MWBO neu gefasst. Maßgeblich ist die Umsetzung in der Weiterbildungsordnung Ihrer Kammer. Fragen Sie dort nach, bevor Sie einen Wechsel um eine Unterbrechung herum planen.
Vermittelt Sanovetis Weiterbildungsstellen?
Nein. Sanovetis vermittelt derzeit ausschließlich ab Facharztniveau. Sie können sich aber einmalig registrieren, damit wir uns melden können, wenn eine Zusammenarbeit nach Ihrer Facharztanerkennung in Frage kommt.

Stand: September 2026. Grundlage: (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 der Bundesärztekammer in der Fassung vom Juli 2026, § 622 BGB, § 15 TzBfG, ÄArbVtrG, § 109 GewO. Keine Rechtsberatung; verbindlich sind Ihr Vertrag und die Weiterbildungsordnung Ihrer Landesärztekammer.

Ab Facharztniveau

Nach der Anerkennung wechseln Sie mit uns gezielter.

Fachärztinnen und Fachärzte sprechen mit uns vertraulich über Positionen in Klinik, MVZ und Praxis. Wir kennen Abteilungen, Träger und Konditionen. Für Ärztinnen und Ärzte kostenfrei.

Beraterin von Sanovetis im Telefongespräch mit einer Ärztin

Sanovetis vermittelt Fachärztinnen und Fachärzte, Oberärztinnen und Oberärzte sowie ärztliche Leitungen in Klinik, MVZ und Praxis. Für Ärztinnen und Ärzte ist die Vermittlung kostenfrei.