Assistenzärzte und Weiterbildung

Weiterbildungszeit-Rechner: Wann ist Ihre Facharztanerkennung realistisch?

Mindestzeit nach Weiterbildungsordnung, bereits anerkannte Monate, Teilzeit und Unterbrechungen: Der Rechner zeigt, wie viele Monate Ihnen noch fehlen, wie lange das in Kalenderzeit dauert und wann ein Prüfungstermin realistisch wird. Die Berechnung läuft in Ihrem Browser; nichts wird übertragen.

  • Restzeit
  • Teilzeit
  • Unterbrechungen
  • Was zählt
  • Mindestzeiten
  • Registrierung
Ärztin in Weiterbildung plant ihre Weiterbildungszeit am Tablet
Für wen diese Seite ist
Assistenzärztinnen und Assistenzärzte
die wissen wollen, wann ihre Facharztanerkennung realistisch ist, und Fachärztinnen und Fachärzte, die eine Zusatz-Weiterbildung planen
Rechner

Ihre Restzeit bis zur Facharztanerkennung.

Wählen Sie Ihr Gebiet, tragen Sie anerkannte Monate, Beschäftigungsumfang und geplante Unterbrechungen ein. Das Ergebnis ist eine Orientierung: Es ersetzt weder die Anrechnungsentscheidung Ihrer Kammer noch die Prüfung Ihrer Kompetenznachweise.

MindestzeitMonate nach MWBO
Noch offenMonate in Vollzeit
Kalenderdauerbei Ihrem Umfang, plus Unterbrechungen
Voraussichtliches EndePrüfung ab dann möglich

Wählen Sie Ihr Gebiet und tragen Sie Ihre Angaben ein.

Rechenweg: Offene Monate = Mindestzeit − anerkannte Monate. Kalenderdauer = offene Monate × (100 / Beschäftigungsumfang) + Unterbrechungen. Das Ende ergibt sich aus Stichtag plus Kalenderdauer. Der Rechner enthält die Facharztkompetenzen der unmittelbaren Patientenversorgung; Pflichtabschnitte, Richtzahlen und Kompetenznachweise werden nicht geprüft. Zusatz-Weiterbildungen: Geriatrie und Intensivmedizin 18 Monate, Diabetologie, Infektiologie, Proktologie und Medikamentöse Tumortherapie 12 Monate, jeweils zusätzlich zur Facharztweiterbildung.

Was zählt

Weiterbildungszeit ist nicht gleich Arbeitszeit: die Regeln der MWBO 2018.

≥ 50 %

Teilzeit

Die gesamte Weiterbildung kann in Teilzeit mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit abgeleistet werden; die Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend. Einige Landesärztekammern lassen in bestimmten Fällen weniger zu.

≥ 3 Monate

Abschnitte

Weiterbildungsabschnitte von mindestens drei Monaten sind anrechenbar; früher waren sechs Monate nötig. Kürzere Abschnitte, etwa nach Abbruch in der Probezeit, gehen in der Regel verloren.

0

Unterbrechungen

Krankheit, Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit und andere Unterbrechungen werden grundsätzlich nicht als Weiterbildungszeit anerkannt. Der 130. Deutsche Ärztetag 2026 hat die Anrechnung von Unterbrechungen neu gefasst; maßgeblich ist die Umsetzung Ihrer Kammer.

§ 8

Zeugnis

Nur bescheinigte Zeit zählt: Beim Ausscheiden und auf Verlangen stellt die befugte Person ein Zeugnis über Zeitraum, Umfang, Inhalte und Kompetenzstand aus. Ohne Zeugnis fehlt der Kammer die Grundlage.

Befugnis

Nur unter Befugnis

Zeit zählt nur unter einer Weiterbildungsbefugnis an einer zugelassenen Stätte, und nur im Umfang dieser Befugnis. Wechselt die befugte Person, entsteht ohne Nachfolgebefugnis eine Lücke.

eLogbuch

Kompetenzen statt Zeit

Die Mindestzeit ist eine Voraussetzung, nicht die Anerkennung. Entscheidend sind die im eLogbuch bestätigten Kompetenzen, Richtzahlen und Pflichtabschnitte.

Mindestzeiten

Die Mindestweiterbildungszeiten der klinischen Facharztkompetenzen nach MWBO 2018.

Fassung vom Juli 2026. Für Fächer außerhalb der unmittelbaren Patientenversorgung hat der Deutsche Ärztetag 2026 Verkürzungen beschlossen; sie sind hier nicht enthalten. Verbindlich ist die Weiterbildungsordnung Ihrer Landesärztekammer.

60 Monate72 Monate
Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Augenheilkunde, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurologie, Nuklearmedizin, Phoniatrie und Pädaudiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Radiologie, Strahlentherapie, Transfusionsmedizin, Urologie, ArbeitsmedizinAllgemeinchirurgie, Gefäßchirurgie, Herzchirurgie, Kinder- und Jugendchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, Thoraxchirurgie, Viszeralchirurgie, Innere Medizin und Angiologie, Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie, Innere Medizin und Gastroenterologie, Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Innere Medizin und Infektiologie, Innere Medizin und Kardiologie, Innere Medizin und Nephrologie, Innere Medizin und Pneumologie, Innere Medizin und Rheumatologie, Neurochirurgie

Allgemeinmedizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Kinder- und Jugendmedizin verlangen zusätzlich den 80-Stunden-Kurs Psychosomatische Grundversorgung, Arbeitsmedizin einen 360-Stunden-Kurs. Die Weiterbildungsabschnitte innerhalb der Mindestzeit (etwa 24 Monate ambulante hausärztliche Versorgung in der Allgemeinmedizin) stehen in der Weiterbildungsordnung Ihres Gebiets.

Planen

Vom Ergebnis zum Prüfungstermin: was Sie mit der Zahl tun sollten.

  1. 1

    Lücken prüfen

    Vergleichen Sie Ihr eLogbuch mit den Weiterbildungsinhalten: Fehlen Pflichtabschnitte oder Richtzahlen, verschiebt sich das Ende unabhängig von der Mindestzeit.

  2. 2

    Befugnis abgleichen

    Deckt die Befugnis Ihrer Stelle die restlichen Monate und Inhalte ab? Wenn nicht, planen Sie den Wechsel früh.

  3. 3

    Kammer einbinden

    Lassen Sie sich anerkannte Zeiten und offene Inhalte schriftlich bestätigen, vor allem nach Wechseln, Teilzeit oder Unterbrechungen.

  4. 4

    Antrag terminieren

    Prüfungstermine der Kammern haben Vorlauf; stellen Sie den Antrag auf Zulassung zur Prüfung einige Monate vor dem berechneten Ende.

Für die Zeit nach der Anerkennung

Ihr Datum steht. Für den Schritt danach können Sie sich schon registrieren.

Sanovetis vermittelt ausschließlich ab Facharztniveau. Mit einer einmaligen Registrierung wissen wir, wann Ihre Anerkennung ansteht und welche Region Sie im Blick haben. Wenn eine Zusammenarbeit in Frage kommt, melden wir uns; bis dahin müssen Sie nichts tun und erhalten keine Absage.

  • Nur einmal registrieren, keine Mehrfachbewerbungen
  • Keine Bewerbung auf eine konkrete Stelle
  • Keine automatischen Absagen
  • Für Sie kostenfrei und vertraulich

Sanovetis vermittelt derzeit ausschließlich ab Facharztniveau. Wir können nicht zusagen, dass wir uns zu einem bestimmten Zeitpunkt melden oder später eine Stelle vermitteln. Was wir zusagen: Ihre Registrierung wird nicht als Bewerbung behandelt, und Sie erhalten keine Absage.

Einmalig bei Sanovetis registrieren

Vier Pflichtangaben, der Rest ist freiwillig. Keine Unterlagen nötig.

Mit der Registrierung bewerben Sie sich nicht auf eine konkrete Stelle. Ihre Angaben werden ausschließlich per verschlüsselter Verbindung übertragen.

Häufige Fragen

Was zum Weiterbildungszeit-Rechner am häufigsten gefragt wird.

Wie berechnet der Rechner das voraussichtliche Ende meiner Weiterbildung?
Er nimmt die Mindestweiterbildungszeit Ihres Gebiets nach der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 in Monaten, zieht bereits anerkannte Monate ab, rechnet Teilzeit um (bei 50 Prozent Beschäftigungsumfang dauert ein Monat Weiterbildung zwei Kalendermonate) und addiert geplante Unterbrechungen, die nicht als Weiterbildungszeit zählen. Ergebnis sind Restmonate in Vollzeitäquivalent, die Kalenderdauer und ein voraussichtliches Datum. Kompetenznachweise und Richtzahlen kann er nicht abbilden.
Woher stammen die Mindestzeiten?
Aus der MWBO 2018 der Bundesärztekammer in der Fassung vom Juli 2026: zum Beispiel 60 Monate für Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Anästhesiologie, Frauenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie oder Radiologie und 72 Monate für die chirurgischen Facharztkompetenzen, Neurochirurgie und die Inneren Facharztkompetenzen mit Schwerpunkt. Der 130. Deutsche Ärztetag 2026 hat einzelne nicht-klinische Fächer verkürzt; der Rechner enthält deshalb nur die Fächer der unmittelbaren Patientenversorgung. Verbindlich ist die Weiterbildungsordnung Ihrer Landesärztekammer.
Wie wird Teilzeit angerechnet?
Nach MWBO 2018 kann die gesamte Weiterbildung in Teilzeit mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit abgeleistet werden; die Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend. Der Rechner rechnet proportional: 75 Prozent Umfang verlängern die Kalenderzeit um ein Drittel. Einige Kammern erlauben in Ausnahmefällen geringere Umfänge; das bildet der Rechner nicht ab.
Zählen Elternzeit, Mutterschutz oder Krankheit?
Unterbrechungen der Weiterbildung, insbesondere durch Krankheit, Schwangerschaft, Mutterschutz oder Elternzeit, werden grundsätzlich nicht als Weiterbildungszeit anerkannt; der 130. Deutsche Ärztetag 2026 hat die Anrechnung von Unterbrechungen in der MWBO neu geregelt, die Umsetzung in den Landeskammern läuft. Tragen Sie geplante Unterbrechungen als Kalendermonate ein; ob Teile angerechnet werden, klären Sie mit Ihrer Kammer.
Was ist mit Abschnitten unter drei Monaten?
Nach MWBO 2018 sind Weiterbildungsabschnitte von mindestens drei Monaten anrechenbar. Kürzere Abschnitte, etwa bei einem Wechsel in der Probezeit, gehen in der Regel verloren. Der Rechner berücksichtigt nur die Monate, die Sie als anerkannt eintragen.
Berücksichtigt der Rechner Pflichtabschnitte und Richtzahlen?
Nein. Die Mindestzeit ist nur eine Voraussetzung; die Anerkennung setzt außerdem die Pflichtabschnitte (zum Beispiel 24 Monate ambulante hausärztliche Versorgung in der Allgemeinmedizin), die Kompetenzen und Richtzahlen des eLogbuchs und das Weiterbildungszeugnis voraus. Prüfen Sie parallel, ob Ihre Befugnis alle Inhalte abdeckt.
Kann ich die Zeit durch Wechsel verkürzen?
Die Mindestzeit nicht. Was ein Wechsel verändert, ist die Abdeckung fehlender Inhalte und damit die Chance, am Ende der Mindestzeit tatsächlich prüfungsreif zu sein. Wie Sie beim Wechsel keine Zeit verlieren, steht auf der Seite Weiterbildungsstelle wechseln.
Vermittelt Sanovetis Weiterbildungsstellen?
Nein. Sanovetis vermittelt derzeit ausschließlich ab Facharztniveau. Sie können sich aber einmalig registrieren, damit wir uns melden können, wenn eine Zusammenarbeit nach Ihrer Facharztanerkennung in Frage kommt; das voraussichtliche Datum aus dem Rechner hilft dabei.

Stand: September 2026. Grundlage: (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 der Bundesärztekammer in der Fassung vom Juli 2026 (§ 4 Teilzeit und Abschnitte, § 8 Zeugnis, Abschnitt B Mindestzeiten). Der Rechner ist eine Orientierung; verbindlich sind die Weiterbildungsordnung und die Anrechnungsentscheidung Ihrer Landesärztekammer.

Ab Facharztniveau

Nach der Anerkennung: Wir kennen die Positionen, die zu Ihnen passen.

Fachärztinnen und Fachärzte sprechen mit uns vertraulich über Klinik, MVZ und Praxis in ihrer Zielregion. Für Ärztinnen und Ärzte kostenfrei.

Beratungsgespräch mit einer Ärztin bei Sanovetis

Sanovetis vermittelt Fachärztinnen und Fachärzte, Oberärztinnen und Oberärzte sowie ärztliche Leitungen in Klinik, MVZ und Praxis. Für Ärztinnen und Ärzte ist die Vermittlung kostenfrei.