Weiterbildungszeit-Rechner: Wann ist Ihre Facharztanerkennung realistisch?
Mindestzeit nach Weiterbildungsordnung, bereits anerkannte Monate, Teilzeit und Unterbrechungen: Der Rechner zeigt, wie viele Monate Ihnen noch fehlen, wie lange das in Kalenderzeit dauert und wann ein Prüfungstermin realistisch wird. Die Berechnung läuft in Ihrem Browser; nichts wird übertragen. Verbindlich bleibt die Anrechnung durch Ihre Landesärztekammer.
- Restzeit
- Teilzeit
- Unterbrechungen
- Was zählt
- Mindestzeiten
- Registrierung

Heute informieren. Während der Weiterbildung begleiten. Als Facharzt unterstützen.
Sanovetis vermittelt aktuell keine Assistenzarztstellen. Der Rechner ist eine Orientierungshilfe für Ihre Planung; die verbindliche Bewertung Ihrer Weiterbildungszeiten liegt bei Ihrer Landesärztekammer. Wenn Ihre Facharztprüfung näher rückt, können Sie sich unverbindlich registrieren; nach der Anerkennung unterstützen wir Sie gern bei der Suche nach einer Facharztposition.
Ihre Restzeit bis zur Facharztanerkennung.
Wählen Sie Ihr Gebiet, tragen Sie anerkannte Monate, Beschäftigungsumfang und geplante Unterbrechungen ein. Das Ergebnis ist eine Orientierung: Es ersetzt weder die Anrechnungsentscheidung Ihrer Kammer noch die Prüfung Ihrer Kompetenznachweise.
Wählen Sie Ihr Gebiet und tragen Sie Ihre Angaben ein.
0 % der Mindestzeit sind anerkannt. Verbindlich ist allein die Anrechnungsentscheidung Ihrer Landesärztekammer; der Rechner prüft weder Pflichtabschnitte noch Richtzahlen oder Kompetenznachweise.
Mehrere Abschnitte oder Teilzeit in der Vergangenheit? Anerkannte Monate hier zusammenrechnen
Tragen Sie jeden bescheinigten Abschnitt mit Kalendermonaten und Beschäftigungsumfang ein. Der Rechner rechnet in Vollzeitäquivalent um und übernimmt die Summe oben. Abschnitte unter drei Monaten lassen Sie weg; Unterbrechungen ebenfalls.
| Abschnitt | Kalendermonate | Umfang in Prozent | Vollzeitäquivalent |
|---|---|---|---|
| Abschnitt 1 | 0 | ||
| Abschnitt 2 | 0 | ||
| Abschnitt 3 | 0 | ||
| Summe anerkannte Monate (Vollzeitäquivalent) | 0 | ||
Rechenweg: Offene Monate = Mindestzeit − anerkannte Monate. Kalenderdauer = offene Monate × (100 / Beschäftigungsumfang) + Unterbrechungen. Das Ende ergibt sich aus Stichtag plus Kalenderdauer. Der Rechner enthält die Facharztkompetenzen der unmittelbaren Patientenversorgung; Pflichtabschnitte, Richtzahlen und Kompetenznachweise werden nicht geprüft. Zusatz-Weiterbildungen: Geriatrie und Intensivmedizin 18 Monate, Diabetologie, Infektiologie, Proktologie und Medikamentöse Tumortherapie 12 Monate, jeweils zusätzlich zur Facharztweiterbildung.
Weiterbildungszeit ist nicht gleich Arbeitszeit: die Regeln der MWBO 2018.
Teilzeit
Die gesamte Weiterbildung kann in Teilzeit mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit abgeleistet werden; die Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend. Einige Landesärztekammern lassen in bestimmten Fällen weniger zu.
Abschnitte
Weiterbildungsabschnitte von mindestens drei Monaten sind anrechenbar; früher waren sechs Monate nötig. Kürzere Abschnitte, etwa nach Abbruch in der Probezeit, gehen in der Regel verloren.
Unterbrechungen
Krankheit, Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit und andere Unterbrechungen werden grundsätzlich nicht als Weiterbildungszeit anerkannt. Der 130. Deutsche Ärztetag 2026 hat die Anrechnung von Unterbrechungen neu gefasst; maßgeblich ist die Umsetzung Ihrer Kammer.
Zeugnis
Nur bescheinigte Zeit zählt: Beim Ausscheiden und auf Verlangen stellt die befugte Person ein Zeugnis über Zeitraum, Umfang, Inhalte und Kompetenzstand aus. Ohne Zeugnis fehlt der Kammer die Grundlage.
Nur unter Befugnis
Zeit zählt nur unter einer Weiterbildungsbefugnis an einer zugelassenen Stätte, und nur im Umfang dieser Befugnis. Wechselt die befugte Person, entsteht ohne Nachfolgebefugnis eine Lücke.
Kompetenzen statt Zeit
Die Mindestzeit ist eine Voraussetzung, nicht die Anerkennung. Entscheidend sind die im eLogbuch bestätigten Kompetenzen, Richtzahlen und Pflichtabschnitte.
Die Mindestweiterbildungszeiten der klinischen Facharztkompetenzen nach MWBO 2018.
Fassung vom Juli 2026. Für Fächer außerhalb der unmittelbaren Patientenversorgung hat der Deutsche Ärztetag 2026 Verkürzungen beschlossen; sie sind hier nicht enthalten. Verbindlich ist die Weiterbildungsordnung Ihrer Landesärztekammer.
| 60 Monate | 72 Monate |
|---|---|
| Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Augenheilkunde, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurologie, Nuklearmedizin, Phoniatrie und Pädaudiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Radiologie, Strahlentherapie, Transfusionsmedizin, Urologie, Arbeitsmedizin | Allgemeinchirurgie, Gefäßchirurgie, Herzchirurgie, Kinder- und Jugendchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, Thoraxchirurgie, Viszeralchirurgie, Innere Medizin und Angiologie, Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie, Innere Medizin und Gastroenterologie, Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Innere Medizin und Infektiologie, Innere Medizin und Kardiologie, Innere Medizin und Nephrologie, Innere Medizin und Pneumologie, Innere Medizin und Rheumatologie, Neurochirurgie |
Allgemeinmedizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Kinder- und Jugendmedizin verlangen zusätzlich den 80-Stunden-Kurs Psychosomatische Grundversorgung, Arbeitsmedizin einen 360-Stunden-Kurs. Die Weiterbildungsabschnitte innerhalb der Mindestzeit (etwa 24 Monate ambulante hausärztliche Versorgung in der Allgemeinmedizin) stehen in der Weiterbildungsordnung Ihres Gebiets.
Vom Ergebnis zum Prüfungstermin: was Sie mit der Zahl tun sollten.
- 1
Lücken prüfen
Vergleichen Sie Ihr eLogbuch mit den Weiterbildungsinhalten: Fehlen Pflichtabschnitte oder Richtzahlen, verschiebt sich das Ende unabhängig von der Mindestzeit.
- 2
Befugnis abgleichen
Deckt die Befugnis Ihrer Stelle die restlichen Monate und Inhalte ab? Wenn nicht, planen Sie den Wechsel früh.
- 3
Kammer einbinden
Lassen Sie sich anerkannte Zeiten und offene Inhalte schriftlich bestätigen, vor allem nach Wechseln, Teilzeit oder Unterbrechungen.
- 4
Antrag terminieren
Prüfungstermine der Kammern haben Vorlauf; stellen Sie den Antrag auf Zulassung zur Prüfung einige Monate vor dem berechneten Ende.
Bleiben wir in Kontakt.
Sanovetis vermittelt aktuell keine Assistenzarztstellen. Wenn Ihre Facharztprüfung näher rückt, können Sie sich unverbindlich registrieren: Wir merken Sie für einen späteren Kontakt vor und melden uns, wenn nach Ihrer Anerkennung eine Zusammenarbeit in Frage kommt. Das ist keine Bewerbung, und Sie müssen bis dahin nichts weiter tun.
- Nur einmal registrieren, keine Mehrfachbewerbungen
- Keine Bewerbung auf eine konkrete Stelle
- Keine automatischen Absagen
- Für Sie kostenfrei und vertraulich
Sanovetis vermittelt derzeit ausschließlich ab Facharztniveau. Wir können nicht zusagen, dass wir uns zu einem bestimmten Zeitpunkt melden oder später eine Stelle vermitteln. Was wir zusagen: Ihre Registrierung wird nicht als Bewerbung behandelt, und Sie erhalten keine Absage.
Einmalig bei Sanovetis registrieren
Vier Pflichtangaben, der Rest ist freiwillig. Keine Unterlagen nötig.
Was Sie mit dem Ergebnis tun sollten.
Weiterbildungsbefugnis
Deckt die Befugnis Ihrer Stelle die restlichen Monate und Inhalte ab? So prüfen Sie es.
Zur Seite →Ihr GebietWeiterbildung nach Fachrichtung
Mindestzeiten, Pflichtabschnitte und Kurse je Fachrichtung im Überblick.
Zur Seite →Bei LückenWeiterbildungsstelle wechseln
Wann ein Wechsel sinnvoll ist und wie Sie dabei keine Zeit verlieren.
Zur Seite →Was zum Weiterbildungszeit-Rechner am häufigsten gefragt wird.
Wie berechnet der Rechner das voraussichtliche Ende meiner Weiterbildung?
Woher stammen die Mindestzeiten?
Wie wird Teilzeit angerechnet?
Zählen Elternzeit, Mutterschutz oder Krankheit?
Was ist mit Abschnitten unter drei Monaten?
Berücksichtigt der Rechner Pflichtabschnitte und Richtzahlen?
Kann ich die Zeit durch Wechsel verkürzen?
Vermittelt Sanovetis Weiterbildungsstellen?
Heute informieren. Während der Weiterbildung begleiten. Als Facharzt unterstützen.
Sanovetis vermittelt Fachärztinnen und Fachärzte, Oberärztinnen und Oberärzte sowie ärztliche Leitungen. Assistenzarztstellen vermitteln wir aktuell nicht. Wenn Sie in Weiterbildung sind, nutzen Sie unsere Inhalte und Tools; wenn Ihre Facharztprüfung näher rückt, registrieren Sie sich unverbindlich, damit wir zum richtigen Zeitpunkt in Kontakt treten können.
- Keine Bewerbung, keine Unterlagen, keine Absage
- Wir merken Sie für den Kontakt rund um Ihre Facharztanerkennung vor
- Kostenfrei, vertraulich, jederzeit widerrufbar
- 01Berufseinstieg
Approbation, erste Weiterbildungsstelle, Orientierung im Fach.
Information und Tools - 02Laufende Weiterbildung
Befugnis, Rotationen, eLogbuch, Weiterbildungsgespräche, gegebenenfalls Wechsel.
Information und Tools - 03Prüfung rückt näher
Restzeit berechnen, Nachweise ordnen, Antrag bei der Kammer, erste Karriereplanung.
Registrierung sinnvoll - 04Facharztanerkennung
Ab hier wird Sanovetis als Ärztevermittlung für Sie relevant.
Sanovetis vermittelt - 05Fachärztin, Facharzt
Passende Positionen in Klinik, MVZ und Praxis, persönliche Begleitung, kostenfrei.
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