Niederlassung nach Fachrichtung: Bedarfsplanung, Praxisformen und Chancen für zwölf Fachgebiete
Ob und wo Sie sich niederlassen können, entscheidet zuerst die Bedarfsplanung, und die behandelt jede Arztgruppe anders. Hausärztinnen und Hausärzte werden auf Mittelbereichsebene geplant, Nervenärzte auf Kreisebene, Fachinternisten und Radiologen nach Raumordnungsregionen. Diese Seite ordnet die Fachrichtungen ein, in denen Sanovetis vermittelt, und zeigt für jede den realistischen Weg in die Praxis.
- Planungsebenen
- 12 Fachrichtungen
- Praxisformen
- Investition
- Wege in die Zulassung
- Selbstcheck

Die Fachrichtung bestimmt Arztgruppe, Planungsebene und damit die Größe des Spielfelds.
Die Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses teilt die vertragsärztliche Versorgung in vier Ebenen mit jeweils eigenen Arztgruppen und Planungsbereichen. Für eine Hausärztin ist der Mittelbereich maßgeblich, für einen Neurologen der Kreis, für eine Hämatologin die Raumordnungsregion. Je höher die Ebene, desto weiter der Weg zum nächsten Sitz und desto seltener werden Sitze frei. Dazu kommen fachliche Unterschiede: Radiologie und Nuklearmedizin sind Geräte- und Kapitalfächer, Psychiatrie und Psychosomatik sind Gesprächs- und Zeitfächer, Allgemeinmedizin ist das einzige Fach mit gezielter Förderung des Nachwuchses in der ambulanten Versorgung. Deshalb gibt es keine allgemeine Antwort auf „Soll ich mich niederlassen?", sondern zwölf verschiedene.
Wo Ihre Arztgruppe geplant wird, und was das für die Sitzsuche bedeutet.
Grundlage ist die Bedarfsplanungs-Richtlinie des G-BA. Die Zuordnung der Arztgruppen ist verbindlich; die Verhältniszahlen (Einwohner je Ärztin oder Arzt) werden regional angepasst.
Hausärztliche Versorgung
Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin, hausärztlich tätige Internistinnen und Internisten, Praktische Ärzte.
- Kleinste Planungsebene, viele Bereiche
- Regional offen, teils unterversorgt
- Förderung nach § 75a SGB V und Landesprogramme
Allgemeine fachärztliche Versorgung
Augenärzte, Chirurgen und Orthopäden, Frauenärzte, HNO, Hautärzte, Kinderärzte, Nervenärzte (Neurologie und Psychiatrie), Psychotherapeuten, Urologen.
- Kreise und kreisfreie Städte
- In Ballungsräumen häufig gesperrt
- Nachbesetzung als Regelweg
Spezialisierte fachärztliche Versorgung
Anästhesisten, Fachinternisten (darunter Hämatologie und Onkologie, Endokrinologie, Gastroenterologie, Kardiologie), Kinder- und Jugendpsychiater, Radiologen.
- Große Regionen, wenige Sitze
- Mindestversorgungsanteile für einzelne Schwerpunkte
- Übernahme, Jobsharing, Anstellung dominieren
Gesonderte fachärztliche Versorgung
Humangenetiker, Laborärzte, Neurochirurgen, Nuklearmediziner, Pathologen, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Strahlentherapeuten, Transfusionsmediziner.
- Ganzer KV-Bezirk als Planungsbereich
- Sehr wenige, kapitalintensive Praxen
- Kooperation und Anstellung üblich
Was daraus folgt: Bevor Sie Räume besichtigen oder mit einer Bank sprechen, fragen Sie Ihre Kassenärztliche Vereinigung nach drei Dingen: Welcher Arztgruppe gehöre ich an, welcher Planungsbereich gilt für meinen Wunschort, und ist er gesperrt? Diese drei Antworten sortieren alles Weitere. Die Grundsatzfrage „Praxis oder Anstellung" behandeln wir auf der Seite Niederlassung oder Anstellung.
Fachrichtung für Fachrichtung: Planung, Praxisform, Investition und der realistische Weg.
Die Einordnungen beschreiben typische Konstellationen, keine Garantien. Sperrungen ändern sich halbjährlich mit den Feststellungen der Landesausschüsse. Prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer KV.
Allgemeinmedizin
Das Fach mit den meisten Möglichkeiten zur Niederlassung. Viele Mittelbereiche sind offen oder drohend unterversorgt; dort sind Neugründung und Übernahme gleichermaßen möglich, und die KVen zahlen teils Zuschläge oder Umsatzgarantien. In Städten ist die Lage enger, aber selten so verschlossen wie in den Facharztgruppen.
Innere Medizin
Internistinnen und Internisten müssen sich entscheiden: hausärztliche Versorgung (Planung wie Allgemeinmedizin, offener Markt) oder fachärztliche Versorgung als Fachinternist mit Schwerpunkt (große Planungsregionen, wenige Sitze). Die Wahl ist an die Zulassung gebunden und lässt sich nur mit Aufwand wechseln.
Diabetologie
Diabetologie ist keine eigene Arztgruppe der Bedarfsplanung. Wer eine diabetologische Schwerpunktpraxis führen will, braucht einen hausärztlichen oder fachinternistischen Sitz und zusätzlich die Anerkennung als diabetologische Schwerpunktpraxis nach den DMP-Verträgen der jeweiligen KV. Sonderbedarfszulassungen für diabetologische Versorgung sind möglich, aber begründungspflichtig.
Endokrinologie
Als Facharztkompetenz „Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie" gehören Sie zu den Fachinternisten. Sitze sind rar und werden meist innerhalb bestehender Gemeinschaftspraxen oder MVZ nachbesetzt. Die ambulante Endokrinologie ist überweisungsgeprägt und mit Labor und Sonographie apparativ moderat.
Hämatologie und Onkologie
Onkologische Praxen gehören zu den kapitalintensivsten ambulanten Strukturen: Therapieplätze, Zytostatikaversorgung, Personal. Sitze werden fast ausschließlich in bestehenden Schwerpunktpraxen und MVZ nachbesetzt; der Einstieg über Anstellung mit späterer Beteiligung ist die Regel. Die Onkologie-Vereinbarung nach § 87 Abs. 2 SGB V regelt zusätzliche Voraussetzungen.
Gynäkologie und Geburtshilfe
Frauenärztliche Sitze sind in Städten überwiegend gesperrt und werden über das Nachbesetzungsverfahren vergeben. Die Praxis ist apparativ überschaubar (Sonographie, Kolposkopie, Labor), lebt aber von langfristiger Patientinnenbindung. Übernahmen mit Übergangsphase sind deshalb wertvoller als Neugründungen.
Dermatologie
Hautärztliche Sitze sind in fast allen städtischen Kreisen gesperrt; Nachbesetzungen sind umkämpft, auch weil Investoren-MVZ in der Dermatologie aktiv sind. Wirtschaftlich attraktiv durch Selbstzahler- und ästhetische Leistungen, was beim Praxiswert berücksichtigt wird. Lasertechnik und Allergologie erhöhen die Investition.
Neurologie
Neurologinnen und Neurologen gehören zur Arztgruppe der Nervenärzte, gemeinsam mit Psychiatrie. Seit 2019 gelten Mindestversorgungsanteile für Neurologie und Psychiatrie innerhalb der Gruppe, was in vielen Bereichen neurologische Nachbesetzungen erleichtert hat. Die Praxis ist diagnostikgeprägt (EEG, EMG, Ultraschall) und stark überweisungsabhängig.
Psychiatrie und Psychotherapie
Psychiatrische Praxen sind personal- und zeitgeprägt, kaum apparativ. Der Bedarf ist hoch, die Sitze sind trotzdem in Städten meist gesperrt. Übernahmen sind vergleichsweise günstig, verlangen aber Aufbau eines eigenen Behandlungsprofils (Richtlinienpsychotherapie, Sozialpsychiatrie-Vereinbarung, Kooperationen mit Kliniken und gemeindepsychiatrischen Diensten).
Psychosomatische Medizin
Fachärztinnen und Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie werden in der Arztgruppe der Psychotherapeuten geplant, gemeinsam mit psychologischen Psychotherapeuten. Diese Gruppe ist in den meisten Kreisen gesperrt; Nachbesetzungen sind hart umkämpft. Halbe Sitze und Jobsharing sind hier besonders verbreitet.
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater bilden eine eigene Arztgruppe der spezialisierten fachärztlichen Versorgung. Die Nachfrage übersteigt das Angebot fast überall; Neuzulassungen sind trotzdem selten, weil Raumordnungsregionen groß sind. Sonderbedarfsanträge haben in diesem Fach vergleichsweise gute Chancen, wenn regionale Wartezeiten belegt sind.
Radiologie und Nuklearmedizin
Das Kapitalfach schlechthin: MRT, CT, Mammographie, Gamma-Kamera oder PET bedeuten Investitionen im Millionenbereich, dazu Genehmigungen nach Strahlenschutzrecht und Qualitätssicherungsvereinbarungen der KV. Einzelniederlassungen sind die Ausnahme; der übliche Weg führt über die Anstellung in einer radiologischen Gemeinschaftspraxis oder einem MVZ mit späterer Beteiligung.
Sechs Wege in die ambulante Versorgung, und für welche Fächer sie typisch sind.
| Weg | Rechtsgrundlage | Typisch für | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Neuzulassung | § 95 SGB V, nur in offenen Planungsbereichen | Allgemeinmedizin, hausärztliche Innere, ländliche Regionen | Aufbau von Patientenstamm und Team; Förderungen der KV prüfen |
| Nachbesetzung | § 103 Abs. 4 SGB V, Ausschreibung durch die KV | Alle gesperrten Facharztgruppen | Auswahl durch den Zulassungsausschuss; Kaufpreis nur bis zum Verkehrswert berücksichtigt |
| Hälftiger Versorgungsauftrag | § 19a Ärzte-ZV, § 103 Abs. 3a SGB V | Psychosomatik, Psychiatrie, Gynäkologie, Teilzeitmodelle | Reduzierte Sprechstundenpflicht, Einstieg in Teilzeit-Selbstständigkeit |
| Jobsharing | § 101 Abs. 1 Nr. 4 und 5 SGB V | Alle gesperrten Gruppen, oft als Vorstufe zur Übernahme | Leistungsbegrenzung; nach Ablauf Übernahme des Sitzes möglich |
| Sonderbedarf | § 101 Abs. 1 Nr. 3 SGB V, Bedarfsplanungs-Richtlinie | KJP, Onkologie, Diabetologie, spezialisierte Leistungen | Hohe Nachweispflichten; Beratung durch KV und Anwalt sinnvoll |
| Anstellung mit Perspektive | § 103 Abs. 4a SGB V (fünf Jahre MVZ), § 95 Abs. 9 SGB V | Radiologie, Onkologie, Endokrinologie, alle Kapitalfächer | Zulassung auf Antrag nach fünf Jahren im MVZ im gesperrten Bereich, nicht bei Nachbesetzung |
Vertiefung: Niederlassung oder Anstellung, Praxisübernahme, Praxisbewertung und Praxisübernahme finanzieren.
Wir vermitteln keine Praxen. Wir kennen die Anstellungen, die dorthin führen.
Sanovetis vermittelt Fachärztinnen und Fachärzte in Praxen, MVZ und Kliniken. Wenn Ihr Fach in Ihrer Region gesperrt ist, sagen wir Ihnen, welche angestellten Positionen eine Perspektive auf Beteiligung, Übernahme oder eigene Zulassung eröffnen, und welche nicht. Praxisbörsen, die Niederlassungsberatung Ihrer KV, Steuerberatung und Bank bleiben für Sitzsuche, Bewertung und Finanzierung zuständig.
- Für Ärztinnen und Ärzte kostenfrei
- Vertraulich
- Kein Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber ohne Ihre Zustimmung

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Niederlassung oder Anstellung
Der Vergleich der Modelle, die Zwischenformen und ein Selbstcheck.
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Zulassung, Wirtschaft, Vertrag, Team: Wie weit Sie mit Ihrer Übernahme sind.
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Vier Stufen wirtschaftlicher Beteiligung, von der Anstellung bis zur Inhaberschaft.
Zur Seite →Was zur Niederlassung nach Fachrichtung am häufigsten gefragt wird.
Kann ich mich als Fachärztin oder Facharzt überall niederlassen?
Welche Arztgruppe gilt für mich?
Was ist der Unterschied zwischen Mittelbereich, Kreis, Raumordnungsregion und KV-Bezirk?
Wo sehe ich, ob mein Wunschbereich gesperrt ist?
Was ist ein Sonderbedarf?
Lohnt sich eine Neugründung gegenüber einer Übernahme?
Was bedeutet Anstellung mit Perspektive auf Zulassung?
Vermittelt Sanovetis Praxen oder Sitze?
Stand: September 2026. Grundlage: §§ 95, 99, 101, 103 SGB V, Ärzte-ZV, Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die Einordnungen zu Sperrungen und Investitionen beschreiben typische Konstellationen; verbindlich sind die Feststellungen der Landesausschüsse und die Auskunft Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung.
Was gibt es in Ihrem Fach und Ihrer Region?
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