Niederlassung und Praxis

Niederlassung nach Fachrichtung: Bedarfsplanung, Praxisformen und Chancen für zwölf Fachgebiete

Ob und wo Sie sich niederlassen können, entscheidet zuerst die Bedarfsplanung, und die behandelt jede Arztgruppe anders. Hausärztinnen und Hausärzte werden auf Mittelbereichsebene geplant, Nervenärzte auf Kreisebene, Fachinternisten und Radiologen nach Raumordnungsregionen. Diese Seite ordnet die Fachrichtungen ein, in denen Sanovetis vermittelt, und zeigt für jede den realistischen Weg in die Praxis.

  • Planungsebenen
  • 12 Fachrichtungen
  • Praxisformen
  • Investition
  • Wege in die Zulassung
  • Selbstcheck
Niedergelassene Hausärztin im Gespräch mit einer Patientin in der Praxis
Für wen diese Seite ist
Fachärztinnen und Fachärzte
die wissen wollen, wie die Niederlassung in ihrem Fach funktioniert: Planung, Praxisform, Investition und die Alternativen dazu
Kurz gesagt

Die Fachrichtung bestimmt Arztgruppe, Planungsebene und damit die Größe des Spielfelds.

Die Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses teilt die vertragsärztliche Versorgung in vier Ebenen mit jeweils eigenen Arztgruppen und Planungsbereichen. Für eine Hausärztin ist der Mittelbereich maßgeblich, für einen Neurologen der Kreis, für eine Hämatologin die Raumordnungsregion. Je höher die Ebene, desto weiter der Weg zum nächsten Sitz und desto seltener werden Sitze frei. Dazu kommen fachliche Unterschiede: Radiologie und Nuklearmedizin sind Geräte- und Kapitalfächer, Psychiatrie und Psychosomatik sind Gesprächs- und Zeitfächer, Allgemeinmedizin ist das einzige Fach mit gezielter Förderung des Nachwuchses in der ambulanten Versorgung. Deshalb gibt es keine allgemeine Antwort auf „Soll ich mich niederlassen?", sondern zwölf verschiedene.

Die vier Versorgungsebenen

Wo Ihre Arztgruppe geplant wird, und was das für die Sitzsuche bedeutet.

Grundlage ist die Bedarfsplanungs-Richtlinie des G-BA. Die Zuordnung der Arztgruppen ist verbindlich; die Verhältniszahlen (Einwohner je Ärztin oder Arzt) werden regional angepasst.

Ebene 1 · Mittelbereich

Hausärztliche Versorgung

Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin, hausärztlich tätige Internistinnen und Internisten, Praktische Ärzte.

  • Kleinste Planungsebene, viele Bereiche
  • Regional offen, teils unterversorgt
  • Förderung nach § 75a SGB V und Landesprogramme
Ebene 2 · Kreis

Allgemeine fachärztliche Versorgung

Augenärzte, Chirurgen und Orthopäden, Frauenärzte, HNO, Hautärzte, Kinderärzte, Nervenärzte (Neurologie und Psychiatrie), Psychotherapeuten, Urologen.

  • Kreise und kreisfreie Städte
  • In Ballungsräumen häufig gesperrt
  • Nachbesetzung als Regelweg
Ebene 3 · Raumordnungsregion

Spezialisierte fachärztliche Versorgung

Anästhesisten, Fachinternisten (darunter Hämatologie und Onkologie, Endokrinologie, Gastroenterologie, Kardiologie), Kinder- und Jugendpsychiater, Radiologen.

  • Große Regionen, wenige Sitze
  • Mindestversorgungsanteile für einzelne Schwerpunkte
  • Übernahme, Jobsharing, Anstellung dominieren
Ebene 4 · KV-Bezirk

Gesonderte fachärztliche Versorgung

Humangenetiker, Laborärzte, Neurochirurgen, Nuklearmediziner, Pathologen, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Strahlentherapeuten, Transfusionsmediziner.

  • Ganzer KV-Bezirk als Planungsbereich
  • Sehr wenige, kapitalintensive Praxen
  • Kooperation und Anstellung üblich

Was daraus folgt: Bevor Sie Räume besichtigen oder mit einer Bank sprechen, fragen Sie Ihre Kassenärztliche Vereinigung nach drei Dingen: Welcher Arztgruppe gehöre ich an, welcher Planungsbereich gilt für meinen Wunschort, und ist er gesperrt? Diese drei Antworten sortieren alles Weitere. Die Grundsatzfrage „Praxis oder Anstellung" behandeln wir auf der Seite Niederlassung oder Anstellung.

Zwölf Fachrichtungen

Fachrichtung für Fachrichtung: Planung, Praxisform, Investition und der realistische Weg.

Die Einordnungen beschreiben typische Konstellationen, keine Garantien. Sperrungen ändern sich halbjährlich mit den Feststellungen der Landesausschüsse. Prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer KV.

Allgemeinmedizin

Allgemeinmedizin

MittelbereichOft offenGefördert

Das Fach mit den meisten Möglichkeiten zur Niederlassung. Viele Mittelbereiche sind offen oder drohend unterversorgt; dort sind Neugründung und Übernahme gleichermaßen möglich, und die KVen zahlen teils Zuschläge oder Umsatzgarantien. In Städten ist die Lage enger, aber selten so verschlossen wie in den Facharztgruppen.

Arztgruppe und PlanungsebeneHausärzte, Mittelbereich
Typische PraxisformEinzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft, zunehmend hausärztliche MVZ
InvestitionsprofilMittel: Räume, Praxis-IT, Sonographie, Labor-Anbindung; keine Großgeräte
Worauf es ankommtPatientenstamm und Team übernehmen, Landförderung prüfen, Weiterbildungsbefugnis als späteres Standbein
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Innere medizin

Innere Medizin

Hausärztlich: MittelbereichFachärztlich: Raumordnungsregion

Internistinnen und Internisten müssen sich entscheiden: hausärztliche Versorgung (Planung wie Allgemeinmedizin, offener Markt) oder fachärztliche Versorgung als Fachinternist mit Schwerpunkt (große Planungsregionen, wenige Sitze). Die Wahl ist an die Zulassung gebunden und lässt sich nur mit Aufwand wechseln.

Arztgruppe und PlanungsebeneHausärzte oder Fachinternisten
Typische PraxisformHausärztlich: Einzel/BAG; fachärztlich: BAG und MVZ mit Geräten
InvestitionsprofilHausärztlich mittel; fachärztlich hoch (Endoskopie, Echokardiographie, Funktionsdiagnostik)
Worauf es ankommtVersorgungsbereich vorab festlegen, Sitzkategorie im Nachbesetzungsverfahren prüfen
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Diabetologie

Diabetologie

Keine eigene ArztgruppeDSP-Anerkennung

Diabetologie ist keine eigene Arztgruppe der Bedarfsplanung. Wer eine diabetologische Schwerpunktpraxis führen will, braucht einen hausärztlichen oder fachinternistischen Sitz und zusätzlich die Anerkennung als diabetologische Schwerpunktpraxis nach den DMP-Verträgen der jeweiligen KV. Sonderbedarfszulassungen für diabetologische Versorgung sind möglich, aber begründungspflichtig.

Arztgruppe und PlanungsebeneHausärzte oder Fachinternisten je nach Sitz
Typische PraxisformSchwerpunktpraxis, oft als BAG mit Diabetesberatung im Team
InvestitionsprofilMittel: Schulungsräume, Personal (Diabetesberatung), Fußambulanz
Worauf es ankommtDMP-Teilnahme und Schwerpunktanerkennung klären, Team ist der Engpass
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Endokrinologie

Endokrinologie

FachinternistenRaumordnungsregion

Als Facharztkompetenz „Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie" gehören Sie zu den Fachinternisten. Sitze sind rar und werden meist innerhalb bestehender Gemeinschaftspraxen oder MVZ nachbesetzt. Die ambulante Endokrinologie ist überweisungsgeprägt und mit Labor und Sonographie apparativ moderat.

Arztgruppe und PlanungsebeneFachinternisten, Raumordnungsregion
Typische PraxisformBAG, MVZ, Kooperation mit Klinikambulanzen
InvestitionsprofilMittel: Sonographie, Labor-Anbindung, Funktionstests
Worauf es ankommtZuweiserstruktur mitkaufen, Anstellung mit Übernahmeperspektive als Einstieg
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Haematologie onkologie

Hämatologie und Onkologie

FachinternistenRaumordnungsregionOnkologie-Vereinbarung

Onkologische Praxen gehören zu den kapitalintensivsten ambulanten Strukturen: Therapieplätze, Zytostatikaversorgung, Personal. Sitze werden fast ausschließlich in bestehenden Schwerpunktpraxen und MVZ nachbesetzt; der Einstieg über Anstellung mit späterer Beteiligung ist die Regel. Die Onkologie-Vereinbarung nach § 87 Abs. 2 SGB V regelt zusätzliche Voraussetzungen.

Arztgruppe und PlanungsebeneFachinternisten, Raumordnungsregion
Typische PraxisformGroße BAG oder MVZ, oft mit Kliniknähe
InvestitionsprofilHoch: Therapieplätze, Apotheken-Kooperation, Personal, Dokumentation
Worauf es ankommtBeteiligungsmodell und Gesellschaftsvertrag prüfen, Onkologie-Vereinbarung erfüllen
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Gynaekologie

Gynäkologie und Geburtshilfe

FrauenärzteKreis

Frauenärztliche Sitze sind in Städten überwiegend gesperrt und werden über das Nachbesetzungsverfahren vergeben. Die Praxis ist apparativ überschaubar (Sonographie, Kolposkopie, Labor), lebt aber von langfristiger Patientinnenbindung. Übernahmen mit Übergangsphase sind deshalb wertvoller als Neugründungen.

Arztgruppe und PlanungsebeneFrauenärzte, Kreis
Typische PraxisformEinzelpraxis und BAG, wachsende MVZ-Anteile
InvestitionsprofilMittel: Sonographie, ggf. ambulante OP-Kooperation
Worauf es ankommtÜbergabephase mit der abgebenden Person vereinbaren, Sperrgrad im Kreis prüfen
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Dermatologie

Dermatologie

HautärzteKreis

Hautärztliche Sitze sind in fast allen städtischen Kreisen gesperrt; Nachbesetzungen sind umkämpft, auch weil Investoren-MVZ in der Dermatologie aktiv sind. Wirtschaftlich attraktiv durch Selbstzahler- und ästhetische Leistungen, was beim Praxiswert berücksichtigt wird. Lasertechnik und Allergologie erhöhen die Investition.

Arztgruppe und PlanungsebeneHautärzte, Kreis
Typische PraxisformEinzelpraxis, BAG, Dermatologie-MVZ
InvestitionsprofilMittel bis hoch: Laser, Phototherapie, ambulante OP
Worauf es ankommtAnteil nicht übertragbarer Umsätze im Kaufpreis erkennen, Konkurrenz durch MVZ-Ketten einordnen
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Neurologie

Neurologie

NervenärzteKreisMindestanteil

Neurologinnen und Neurologen gehören zur Arztgruppe der Nervenärzte, gemeinsam mit Psychiatrie. Seit 2019 gelten Mindestversorgungsanteile für Neurologie und Psychiatrie innerhalb der Gruppe, was in vielen Bereichen neurologische Nachbesetzungen erleichtert hat. Die Praxis ist diagnostikgeprägt (EEG, EMG, Ultraschall) und stark überweisungsabhängig.

Arztgruppe und PlanungsebeneNervenärzte, Kreis
Typische PraxisformBAG, neurologische MVZ, Kooperationen mit Kliniken
InvestitionsprofilMittel: Elektrophysiologie, Sonographie, ggf. Botulinumtoxin-Sprechstunde
Worauf es ankommtMindestquote und Sitzkategorie prüfen, Zuweiser aus Klinik und Hausarztpraxen sichern
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Psychiatrie

Psychiatrie und Psychotherapie

NervenärzteKreis

Psychiatrische Praxen sind personal- und zeitgeprägt, kaum apparativ. Der Bedarf ist hoch, die Sitze sind trotzdem in Städten meist gesperrt. Übernahmen sind vergleichsweise günstig, verlangen aber Aufbau eines eigenen Behandlungsprofils (Richtlinienpsychotherapie, Sozialpsychiatrie-Vereinbarung, Kooperationen mit Kliniken und gemeindepsychiatrischen Diensten).

Arztgruppe und PlanungsebeneNervenärzte, Kreis
Typische PraxisformEinzelpraxis, BAG, psychiatrische MVZ und Institutsambulanzen als Alternative
InvestitionsprofilNiedrig bis mittel: Räume, Personal, Dokumentation
Worauf es ankommtBehandlungsprofil festlegen, Sozialpsychiatrie-Vereinbarung prüfen, Anstellung in MVZ oder PIA als Weg mit Perspektive
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Psychosomatik

Psychosomatische Medizin

PsychotherapeutenKreis

Fachärztinnen und Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie werden in der Arztgruppe der Psychotherapeuten geplant, gemeinsam mit psychologischen Psychotherapeuten. Diese Gruppe ist in den meisten Kreisen gesperrt; Nachbesetzungen sind hart umkämpft. Halbe Sitze und Jobsharing sind hier besonders verbreitet.

Arztgruppe und PlanungsebenePsychotherapeuten, Kreis
Typische PraxisformEinzelpraxis, Praxisgemeinschaft, häufig hälftige Zulassung
InvestitionsprofilNiedrig: Räume, Ausstattung, Supervision
Worauf es ankommtHälftiger Versorgungsauftrag als Einstieg, Wartelisten der Region prüfen
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Kjp

Kinder- und Jugendpsychiatrie

Eigene ArztgruppeRaumordnungsregion

Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater bilden eine eigene Arztgruppe der spezialisierten fachärztlichen Versorgung. Die Nachfrage übersteigt das Angebot fast überall; Neuzulassungen sind trotzdem selten, weil Raumordnungsregionen groß sind. Sonderbedarfsanträge haben in diesem Fach vergleichsweise gute Chancen, wenn regionale Wartezeiten belegt sind.

Arztgruppe und PlanungsebeneKinder- und Jugendpsychiater, Raumordnungsregion
Typische PraxisformEinzelpraxis, BAG, Praxen mit multiprofessionellem Team (Sozialpsychiatrie-Vereinbarung)
InvestitionsprofilNiedrig bis mittel: Räume, Team, Testverfahren
Worauf es ankommtSozialpsychiatrie-Vereinbarung als wirtschaftliches Rückgrat, Sonderbedarf prüfen
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Radiologie

Radiologie und Nuklearmedizin

Radiologen: RaumordnungsregionNuklearmedizin: KV-Bezirk

Das Kapitalfach schlechthin: MRT, CT, Mammographie, Gamma-Kamera oder PET bedeuten Investitionen im Millionenbereich, dazu Genehmigungen nach Strahlenschutzrecht und Qualitätssicherungsvereinbarungen der KV. Einzelniederlassungen sind die Ausnahme; der übliche Weg führt über die Anstellung in einer radiologischen Gemeinschaftspraxis oder einem MVZ mit späterer Beteiligung.

Arztgruppe und PlanungsebeneRadiologen (Raumordnungsregion), Nuklearmediziner (KV-Bezirk)
Typische PraxisformGroße BAG, MVZ, Kooperationen mit Kliniken (Teleradiologie)
InvestitionsprofilSehr hoch: Großgeräte, Strahlenschutz, IT, Personal
Worauf es ankommtBeteiligungsvertrag und Gerätefinanzierung prüfen, Genehmigungen (Strahlenschutz, KV-QS) einplanen
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Die Wege

Sechs Wege in die ambulante Versorgung, und für welche Fächer sie typisch sind.

WegRechtsgrundlageTypisch fürHinweis
Neuzulassung§ 95 SGB V, nur in offenen PlanungsbereichenAllgemeinmedizin, hausärztliche Innere, ländliche RegionenAufbau von Patientenstamm und Team; Förderungen der KV prüfen
Nachbesetzung§ 103 Abs. 4 SGB V, Ausschreibung durch die KVAlle gesperrten FacharztgruppenAuswahl durch den Zulassungsausschuss; Kaufpreis nur bis zum Verkehrswert berücksichtigt
Hälftiger Versorgungsauftrag§ 19a Ärzte-ZV, § 103 Abs. 3a SGB VPsychosomatik, Psychiatrie, Gynäkologie, TeilzeitmodelleReduzierte Sprechstundenpflicht, Einstieg in Teilzeit-Selbstständigkeit
Jobsharing§ 101 Abs. 1 Nr. 4 und 5 SGB VAlle gesperrten Gruppen, oft als Vorstufe zur ÜbernahmeLeistungsbegrenzung; nach Ablauf Übernahme des Sitzes möglich
Sonderbedarf§ 101 Abs. 1 Nr. 3 SGB V, Bedarfsplanungs-RichtlinieKJP, Onkologie, Diabetologie, spezialisierte LeistungenHohe Nachweispflichten; Beratung durch KV und Anwalt sinnvoll
Anstellung mit Perspektive§ 103 Abs. 4a SGB V (fünf Jahre MVZ), § 95 Abs. 9 SGB VRadiologie, Onkologie, Endokrinologie, alle KapitalfächerZulassung auf Antrag nach fünf Jahren im MVZ im gesperrten Bereich, nicht bei Nachbesetzung

Vertiefung: Niederlassung oder Anstellung, Praxisübernahme, Praxisbewertung und Praxisübernahme finanzieren.

Unsere Rolle

Wir vermitteln keine Praxen. Wir kennen die Anstellungen, die dorthin führen.

Sanovetis vermittelt Fachärztinnen und Fachärzte in Praxen, MVZ und Kliniken. Wenn Ihr Fach in Ihrer Region gesperrt ist, sagen wir Ihnen, welche angestellten Positionen eine Perspektive auf Beteiligung, Übernahme oder eigene Zulassung eröffnen, und welche nicht. Praxisbörsen, die Niederlassungsberatung Ihrer KV, Steuerberatung und Bank bleiben für Sitzsuche, Bewertung und Finanzierung zuständig.

  • Für Ärztinnen und Ärzte kostenfrei
  • Vertraulich
  • Kein Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber ohne Ihre Zustimmung
Ärztin und Arzt besprechen mit Tablet eine Position in Praxis oder MVZ
Häufige Fragen

Was zur Niederlassung nach Fachrichtung am häufigsten gefragt wird.

Kann ich mich als Fachärztin oder Facharzt überall niederlassen?
Nein. Die Bedarfsplanung nach § 99 SGB V und der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses legt für jede Arztgruppe fest, wie viele Sitze ein Planungsbereich hat. Ist ein Bereich für Ihre Arztgruppe gesperrt, gibt es dort keine neue Zulassung; offen bleiben die Übernahme eines bestehenden Sitzes im Nachbesetzungsverfahren, Jobsharing, Sonderbedarf oder eine Anstellung.
Welche Arztgruppe gilt für mich?
Die Bedarfsplanung ordnet Fachärztinnen und Fachärzte Arztgruppen zu, die nicht immer der Weiterbildungsbezeichnung entsprechen: Neurologie und Psychiatrie bilden gemeinsam die Gruppe der Nervenärzte, Hämatologie und Onkologie oder Endokrinologie gehören zu den Fachinternisten, Psychosomatische Medizin zählt zu den psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzten. Ihre Kassenärztliche Vereinigung sagt Ihnen, welche Gruppe und welcher Planungsbereich für Sie gelten.
Was ist der Unterschied zwischen Mittelbereich, Kreis, Raumordnungsregion und KV-Bezirk?
Das sind die vier Planungsebenen der Bedarfsplanung: Hausärztinnen und Hausärzte werden auf Ebene des Mittelbereichs geplant, die allgemeine fachärztliche Versorgung auf Kreisebene, die spezialisierte fachärztliche Versorgung nach Raumordnungsregionen und die gesonderte fachärztliche Versorgung auf Ebene des KV-Bezirks. Je größer die Ebene, desto größer die Region, in der ein einzelner Sitz die Versorgung sichern soll.
Wo sehe ich, ob mein Wunschbereich gesperrt ist?
Die Landesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen veröffentlichen die Feststellungen zu Über- und Unterversorgung; die Kassenärztlichen Vereinigungen stellen sie meist als Karten oder Tabellen bereit. Fragen Sie außerdem die Niederlassungsberatung Ihrer KV, sie kennt auch anstehende Abgaben.
Was ist ein Sonderbedarf?
Eine Zulassung trotz Sperrung, wenn ein qualitativer oder lokaler Versorgungsbedarf nachgewiesen wird, den die vorhandenen Praxen nicht decken (§ 101 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit der Bedarfsplanungs-Richtlinie). Die Anforderungen sind hoch; typisch sind besondere Leistungsangebote, etwa in der Onkologie oder Diabetologie.
Lohnt sich eine Neugründung gegenüber einer Übernahme?
Das hängt von Arztgruppe und Region ab. In gesperrten Bereichen ist die Übernahme meist der einzige Weg; in offenen Bereichen ist die Neugründung möglich, verlangt aber den Aufbau von Patientenstamm und Zuweisernetz. Für apparativ geprägte Fächer ist die Übernahme mit vorhandener Geräteausstattung oft wirtschaftlicher.
Was bedeutet Anstellung mit Perspektive auf Zulassung?
Wer mindestens fünf Jahre in einem MVZ in einem gesperrten Planungsbereich angestellt tätig war, erhält auf Antrag eine Zulassung in diesem Bereich (§ 103 Abs. 4a SGB V), ausgenommen bei Tätigkeit aufgrund einer Nachbesetzung. Für viele Fachrichtungen ist das ein planbarer Weg in die eigene Praxis.
Vermittelt Sanovetis Praxen oder Sitze?
Nein. Sanovetis vermittelt Anstellungen in Praxen, MVZ und Kliniken. Wir sagen Ihnen offen, welche angestellten Positionen in Ihrer Zielregion eine Perspektive auf Übernahme oder eigene Zulassung eröffnen. Praxisbörsen, KV-Niederlassungsberatung, Steuerberatung und Bank sind für Sitzsuche, Bewertung und Finanzierung zuständig.

Stand: September 2026. Grundlage: §§ 95, 99, 101, 103 SGB V, Ärzte-ZV, Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die Einordnungen zu Sperrungen und Investitionen beschreiben typische Konstellationen; verbindlich sind die Feststellungen der Landesausschüsse und die Auskunft Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung.

Bevor Sie sich entscheiden

Was gibt es in Ihrem Fach und Ihrer Region?

Wir sagen Ihnen, welche angestellten Positionen in Praxen, MVZ und Kliniken Ihrer Zielregion offen sind und welche eine Perspektive auf Übernahme oder eigene Zulassung haben. Vertraulich und ohne Verpflichtung.

Ärztin erläutert einer Patientin Unterlagen am Empfang einer Praxis

Sanovetis vermittelt Fachärztinnen und Fachärzte, Oberärztinnen und Oberärzte sowie ärztliche Leitungen in Klinik, MVZ und Praxis. Für Ärztinnen und Ärzte ist die Vermittlung kostenfrei.