Seit dem 1. April 2026 gehört die Lungenkrebs-Früherkennung mit Niedrigdosis-Computertomographie (Niedrigdosis-CT, auch LDCT) zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Für die Radiologie bringt das Programm neue Abrechnungsziffern, neue Qualifikationsanforderungen und eine Arbeitsteilung zwischen Praxis und Lungenkrebszentrum, die es so bisher nicht gab. Dieser Beitrag ordnet ein, was Radiologinnen und Radiologen über Rechtsrahmen, Anforderungen, Arbeitsabläufe und Vergütung wissen sollten, wie weit die Umsetzung ein halbes Jahr nach dem Start ist und was das Programm für den Arbeitsmarkt und die eigene Stellenwahl bedeuten kann.
Lungenkrebs in Zahlen: warum das Programm kommt
Lungenkrebs gehört in Deutschland zu den häufigsten Krebserkrankungen, und kein anderer bösartiger Tumor verursacht so viele Todesfälle. Nach den Daten des Zentrums für Krebsregisterdaten im Robert Koch-Institut erkrankten im Jahr 2023 rund 24.900 Frauen und 33.500 Männer neu an Lungenkrebs. Im selben Jahr starben 18.349 Frauen und 26.614 Männer daran. Die relative 5-Jahres-Überlebensrate liegt laut ZfKD bei rund 25 Prozent für Frauen und 19 Prozent für Männer. Auffällig ist die gegenläufige Entwicklung: Seit Ende der 1990er Jahre steigen die altersstandardisierten Erkrankungs- und Sterberaten bei Frauen, während sie bei Männern sinken. Das ZfKD führt das auf die Veränderung der Rauchgewohnheiten zurück. Bei Frauen gehen etwa acht von zehn, bei Männern bis zu neun von zehn Erkrankungen auf aktives Rauchen zurück.
Das Kernproblem ist die späte Diagnose. Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums wird nur etwa jeder siebte Fall (rund 15 Prozent) im Stadium I entdeckt, in dem die Heilungschancen vergleichsweise günstig sind. Genau hier setzt die Früherkennung an. Das IQWiG hat für seinen Rapid Report vom Juni 2024 neun randomisierte Studien mit mehr als 94.000 Teilnehmenden ausgewertet. Ergebnis: Das Screening mit Niedrigdosis-CT kann innerhalb von etwa zehn Jahren fünf von 1.000 aktiven oder ehemaligen starken Raucherinnen und Rauchern vor dem Tod durch Lungenkrebs bewahren. Gegenüber der ersten Bewertung von 2020 stufte das Institut den Vorteil von einem „Anhaltspunkt“ auf einen „Hinweis“ auf einen Nutzen hoch.
Dem stehen Schäden gegenüber, die auch für den radiologischen Alltag relevant sind. Laut den Tragenden Gründen des G-BA liegt das Überdiagnoserisiko im Median bei 7 von 1.000 eingeladenen Personen. Wegen falsch-positiver Befunde erhalten zwischen 1 und 15 von 1.000 Personen eine invasive Abklärung, obwohl sich der Befund später als gutartig erweist. In der Gesamtabwägung überwiegt nach Einschätzung von IQWiG und G-BA für die Zielgruppe dennoch der Nutzen.
Der rechtliche Rahmen: Verordnung, Richtlinie, EBM
Weil eine CT mit Strahlenbelastung verbunden ist, darf sie zur Früherkennung bei Menschen ohne Symptome nur eingesetzt werden, wenn eine Rechtsverordnung des Bundesumweltministeriums das erlaubt, so die KBV. Diese Grundlage hat das Bundesumweltministerium mit der Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung (LuKrFrühErkV) geschaffen. Sie wurde am 17. Mai 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Die Verordnung legt die Zielgruppe fest, definiert die Niedrigdosis-CT über einen Volumen-CT-Dosisindex (CTDIvol) von höchstens 1,3 Milligray und regelt die Qualifikation der beteiligten Ärztinnen und Ärzte. Ihre Anlage enthält technische Mindestanforderungen an Computertomograph, Befundarbeitsplatz und Durchführung, etwa eine Scanzeit von höchstens 15 Sekunden in einer Atempause, eine Rotationszeit von höchstens 0,5 Sekunden, eine Einzelschichtkollimation von höchstens 0,7 Millimetern und eine Spannungsautomatik.
Ob die Untersuchung Kassenleistung wird, entschied der Gemeinsame Bundesausschuss. Er hat am 18. Juni 2025 die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie geändert. Der Beschluss gilt laut KBV-PraxisInfo seit dem 5. September 2025. Im Dezember 2025 folgte die Versicherteninformation, am 11. März 2026 legte der Erweiterte Bewertungsausschuss die Vergütung fest, wie die KBV berichtet. Parallel wurde die Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie nach § 135 Absatz 2 SGB V angepasst, die Grundlage der KV-Genehmigungen ist. Seit dem 1. April 2026 stehen die neuen Gebührenordnungspositionen im EBM.
Wer Anspruch hat und wie Versicherte in die Radiologie kommen
Anspruch haben gesetzlich Versicherte, die das 50., aber noch nicht das 76. Lebensjahr vollendet haben. Laut KBV-PraxisInfo müssen sie mindestens 25 Jahre ohne lange Unterbrechung geraucht haben und auf mindestens 15 Packungsjahre kommen. Bei ehemaligen Raucherinnen und Rauchern sollte der Rauchstopp weniger als zehn Jahre zurückliegen. Die Untersuchung kann alle zwölf Monate wiederholt werden. Nach einer Auskunft der KBV gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt können Menschen, die die Kriterien nicht erfüllen, auch nicht auf eigene Kosten teilnehmen. Die Kriterien gelten nur für Zigarettenkonsum. Privat Versicherte, die die Kriterien erfüllen, erhalten die Leistung nach Angaben des PKV-Verbands ebenfalls erstattet.
Wie viele Menschen anspruchsberechtigt sind, ist nicht amtlich erhoben. Jens Vogel-Claussen, Direktor der Radiologie an der Charité, schätzte die Zahl im Ärzteblatt auf etwa sechs Millionen. Weil die Krankenkassen den Raucherstatus ihrer Versicherten nicht kennen, gibt es anders als beim Mammographie-Screening keine Einladung. Vogel-Claussen rechnet deshalb damit, dass in den ersten Jahren zehn Prozent oder weniger teilnehmen.
Der Weg in die Radiologie führt über eine vorgeschaltete Praxis:
- Eine Fachärztin oder ein Facharzt für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin prüft die Anspruchsberechtigung, berät anhand der Versicherteninformation über Nutzen und Schaden sowie über Wege zur Tabakentwöhnung und dokumentiert die medizinische Eignung in einem Bericht. Auch Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung ab dem dritten Weiterbildungsjahr sind nach Angaben der KBV berechtigt. Die KV Sachsen-Anhalt nennt zusätzlich die Arbeitsmedizin.
- Die zuweisenden Ärztinnen und Ärzte brauchen keine KV-Genehmigung, aber eine Fortbildung nach den Vorgaben der Bundesärztekammer. Dafür genügt laut Ärzteblatt eine Unterrichtseinheit von 45 Minuten.
- Sind die Voraussetzungen erfüllt, folgt die Überweisung an eine radiologische Praxis mit Genehmigung für die Lungenkrebs-Früherkennung.
- Dort klärt die Radiologin oder der Radiologe (Erstbefunder) vor der Untersuchung auf, führt die Niedrigdosis-CT durch und befundet sie.
Für die hausärztliche und internistische Versorgung ist das ein neues Beratungsfeld. Mehr zur ambulanten Allgemeinmedizin lesen Sie auf unserer Seite zur Allgemeinmedizin.
Was Erstbefunder erfüllen müssen
Die Untersuchung dürfen nur Fachärztinnen und Fachärzte für Radiologie mit Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung durchführen. Die KBV-PraxisInfo nennt als Eingangsvoraussetzungen:
- mindestens 200 Thorax-CT-Untersuchungen im Vorjahr,
- die Teilnahme an einer von einer Landesärztekammer anerkannten Fortbildung nach den Vorgaben der Bundesärztekammer, die laut Ärzteblatt zwölf Unterrichtseinheiten umfasst,
- eine Kooperationsvereinbarung mit mindestens einem Zweitbefunder.
Im laufenden Betrieb gelten Mindestmengen: mindestens 100 Screening-Untersuchungen im ersten Jahr und mindestens 200 ab dem zweiten Jahr. Wer sie unterschreitet, muss eine Nachqualifikation mit Fallsammlungsprüfung absolvieren. Nach den Tragenden Gründen umfasst sie die Befundung von mindestens 50 Niedrigdosis-CT-Aufnahmen, bestanden ist sie bei einer Sensitivität und Spezifität von jeweils mindestens 90 Prozent. Der G-BA orientiert sich dabei an der Fallsammlungsprüfung im Mammographie-Screening, verlangt sie hier aber nur bei Unterschreiten der Mindestmengen.
Auch der Befundungsablauf ist vorgegeben. Die Aufnahmen werden zuerst ohne und anschließend mit einer computerassistierten Detektionssoftware für Lungenrundherde befundet. Zu den Fortbildungsinhalten zählen laut G-BA unter anderem der Umgang mit Vorbefunden, das Befundungsschema Lung-RADS sowie Struktur und Inhalt des Befundberichts. Den strukturierten Befund sollen die Versicherten innerhalb von 14 Tagen nach der Untersuchung erhalten. Hinzu kommt die Technik: Die KV Baden-Württemberg weist darauf hin, dass die CT-Geräte für die Früherkennung eine eigene strahlenschutzrechtliche Genehmigung brauchen, die dort von den Regierungspräsidien erteilt wird.
Zweitbefunder und Lungenkrebszentren
Neu ist die verpflichtende Zusammenarbeit bei auffälligen Befunden. Ist ein Befund kontroll- oder abklärungsbedürftig, muss der Erstbefunder einen Zweitbefunder hinzuziehen. Dieser befundet die Aufnahmen unabhängig, ebenfalls zuerst ohne und dann mit Software. Anschließend kommen beide zu einer gemeinsamen Beurteilung. Weichen die Ergebnisse voneinander ab, stimmen sie sich in einer Konsensuskonferenz ab, die auch per Video stattfinden kann.
Für Zweitbefunder gelten höhere Anforderungen. Laut KBV-PraxisInfo brauchen sie ebenfalls 200 Thorax-CTs im Vorjahr und die Fortbildung, müssen aber im ersten Jahr mindestens 200 und ab dem zweiten Jahr mindestens 400 Screening-Untersuchungen befunden. Vor allem müssen sie an einer auf Lungenkrebs spezialisierten Einrichtung tätig sein. Der G-BA versteht darunter nach den Tragenden Gründen ein Krankenhaus, das die Mindestmenge für die thoraxchirurgische Behandlung des Lungenkarzinoms erfüllt. Davon gab es zum Zeitpunkt des Beschlusses mehr als 140. Tätig ist dort, wer in die Untersuchung von Lungenkrebspatientinnen und -patienten und in die Tumorkonferenzen eingebunden ist.
Weil die Leistung ambulant erbracht wird, brauchen angestellte Radiologinnen und Radiologen an Kliniken in der Regel eine Ermächtigung des Zulassungsausschusses. Vertragsärztlich tätige Radiologinnen und Radiologen können nach Angaben der KBV ebenfalls Zweitbefunder werden, wenn sie mit einem solchen Zentrum kooperieren und dort an Untersuchungen beteiligt sind. Das Programm verbindet damit ambulante Radiologie und Lungenkrebszentren stärker als bisher, organisatorisch wie technisch.
Befundaufkommen und Arbeitsablauf in der Praxis
Wie viel Folgearbeit eine Screening-Untersuchung auslöst, zeigt die Versicherteninformation des G-BA, deren Zahlen das Deutsche Ärzteblatt zusammengefasst hat. Von 1.000 Personen erhalten nach der ersten Niedrigdosis-CT etwa 780 ein unauffälliges Ergebnis und etwa 220 einen auffälligen Befund. Bei etwa 194 davon stellt sich der Befund nach erneuter Untersuchung als unauffällig heraus. Bei 26 Personen wird Gewebe entnommen, etwa 12 erhalten die Diagnose Lungenkrebs.
Eine eigene, grobe Überschlagsrechnung auf dieser Basis: Eine Praxis, die als Erstbefunder die geforderten 200 Screening-Untersuchungen im Jahr erbringt, müsste bei Erstuntersuchungen mit rund 44 auffälligen Befunden rechnen, die jeweils eine Zweitbefundung, eine gemeinsame Beurteilung und häufig eine Kontroll-CT nach sich ziehen. Für Folgerunden dürfte der Anteil anders ausfallen, belastbare deutsche Zahlen dazu gibt es noch nicht.
Dazu kommen Dokumentation und Evaluation. Nach der KBV-PraxisInfo erfassen Erstbefunder die Zahl der untersuchten Personen sowie der kontroll- und abklärungsbedürftigen Befunde und übermitteln sie mit den Quartalsberichten an ihre KV, die sie einrichtungspseudonymisiert an den G-BA weiterleitet. Für Praxen bedeutet das: Das Screening lohnt sich organisatorisch vor allem dort, wo Terminsteuerung, Befundsoftware, Kommunikation mit dem Zentrum und Dokumentation als fester Ablauf aufgesetzt werden.
Die Vergütung im EBM
Zum 1. April 2026 wurden acht neue Gebührenordnungspositionen in den Abschnitt 1.7.2 des EBM aufgenommen, sechs davon für die Radiologie. Die Leistungen werden laut KBV extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet. Die Euro-Beträge ergeben sich aus dem Orientierungswert 2026 von 12,7404 Cent je Punkt:
- GOP 01871 Niedrigdosis-CT zur Früherkennung einschließlich Befundung, Information und Dokumentation: 746 Punkte, 95,04 Euro, einmal im Krankheitsfall
- GOP 01872 Niedrigdosis-CT zur Befundkontrolle vor Ablauf von zwölf Monaten: 586 Punkte, 74,66 Euro, höchstens zweimal im Krankheitsfall
- GOP 01878 Veranlassung einer Zweitbefundung: 94 Punkte, 11,98 Euro
- GOP 01879 konsiliarische Zweitbefundung: 389 Punkte, 49,56 Euro je Konsiliarauftrag
- GOP 01880 Beratung bei abklärungsbedürftigem Befund durch den Erstbefunder, auch telefonisch oder per Video: 82 Punkte, 10,45 Euro
- GOP 01881 Konsensuskonferenz bei abweichenden Befunden, abrechenbar für Erst- und Zweitbefunder: 109 Punkte, 13,89 Euro
- GOP 01875 Bericht der zuweisenden Praxis: 39 Punkte, 4,97 Euro
- GOP 01876 Erstberatung der zuweisenden Praxis: 87 Punkte, 11,08 Euro je vollendete fünf Minuten, höchstens dreimal
Zur Einordnung eine eigene Berechnung: Die im zweiten Jahr geforderten 200 Untersuchungen entsprechen allein über die GOP 01871 rund 19.000 Euro im Jahr. Ein Zweitbefunder, der ab dem zweiten Jahr 400 Befundungen als konsiliarische Zweitbefundung abrechnet, käme über die GOP 01879 auf knapp 20.000 Euro. Gemessen an Gerätekosten, Software, Fortbildung und Abstimmungsaufwand trägt sich das Programm für eine Einrichtung also über Volumen und gut organisierte Abläufe, nicht über die einzelne Untersuchung.
Arbeitsmarkt: Was das Programm für Radiologinnen und Radiologen bedeutet
Die ambulante Radiologie ist schon heute stark von Anstellung geprägt. Nach der Ärztestatistik 2025 der Bundesärztekammer waren Ende 2025 bundesweit 10.370 Radiologinnen und Radiologen berufstätig, 2,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Von den 4.755 ambulant Tätigen arbeiteten 3.231 angestellt, also rund zwei Drittel. Unsere Auswertung dazu finden Sie im Beitrag Ärztestatistik 2025: Was die Zahlen für fünf Fächer bedeuten, den Vergleich mit anderen Fächern unter Arbeitsmarkt nach Fachrichtungen.
Aus den Anforderungen des Programms ergeben sich einige Folgen für den Stellenmarkt. Erfahrung in der Thoraxbildgebung gewinnt an Wert, weil die Genehmigung personengebunden ist und 200 Thorax-CTs im Vorjahr voraussetzt. Größere Praxen und MVZ mit mehreren CT-Standorten dürften die Mindestmengen leichter erreichen als kleine Einheiten. Und an Kliniken mit Lungenkrebszentrum entsteht mit der Zweitbefundung eine neue, klar umrissene ambulante Aufgabe. Wer heute über einen Wechsel nachdenkt, sollte deshalb gezielt nachfragen:
- Nimmt die Einrichtung teil oder plant sie das? Gibt es bereits eine KV-Genehmigung, eine Gerätegenehmigung und eine Kooperation mit einem Zentrum?
- Wer trägt Fortbildung und Genehmigung? Klären Sie, ob Fortbildungszeit und Kosten übernommen werden und ob Sie als Erstbefunder vorgesehen sind.
- Wie wird das Volumen erreicht? Gibt es Zuweisernetze aus Hausarzt- und Internistenpraxen, und wie viele Thorax-CTs fallen heute an?
- Welche Software und welche Abläufe gibt es? CAD-Software, strukturierte Befundung und Videokonferenzen prägen den Alltag mit.
- Ist die Zweitbefunder-Rolle eine Option? An einem Lungenkrebszentrum verbindet sie thorakale Bildgebung, Tumorkonferenz und ambulante Tätigkeit über eine Ermächtigung.
Wie ein Wechsel aus der Klinik in die ambulante Versorgung gelingt, beschreiben wir unter Von der Klinik ins MVZ. Einsatzbereiche, Arbeitszeitmodelle und Wechselmotive im Fach finden Sie auf unserer Seite zur Radiologie und Nuklearmedizin.
Stand der Umsetzung und offene Punkte
Der G-BA hatte schon zum Start darauf hingewiesen, dass „noch etwas Geduld erforderlich“ sei, bis das Screening überall genutzt werden kann (Pressemitteilung vom 13. März 2026). Fortbildungen, KV-Genehmigungen, Gerätegenehmigungen und Kooperationsverträge brauchen Zeit. Laut Ärzteblatt waren nach Angaben des Portals Radiologie-finden schon im März 2026 mehr als 3.200 Radiologinnen und Radiologen für die Befundung zertifiziert. Eine Zertifizierung ist aber noch keine KV-Genehmigung. Die KV Baden-Württemberg meldete im Juni 2026, dass dort bis dahin nur vereinzelte Genehmigungen für die Niedrigdosis-CT erteilt werden konnten. Die KV Sachsen-Anhalt führte in ihrer im Sommer 2026 veröffentlichten Liste zwölf Radiologinnen und Radiologen an sechs Standorten als Erstbefunder. Bundesweite Zahlen zu Genehmigungen oder Untersuchungen sind bislang nicht veröffentlicht.
Offen ist vor allem, wie die Zielgruppe erreicht wird. Ohne Einladungssystem hängt die Teilnahme davon ab, dass Hausarzt- und Internistenpraxen aktiv ansprechen. Im Ärzteblatt wurde dazu die Idee genannt, eine Rauchanamnese im Gesundheits-Check-up 35 zu verankern. Auch fachlich ist nicht alles geklärt: Das IQWiG sah keine ausreichende Evidenz für die Frage, ob ein zweijährliches Intervall gleichwertig wäre, und verwies auf laufende Studien wie HANSE, die Risikomodelle, Einladungswege und den Einsatz von KI untersuchen. Die Evaluationsdaten, die Erstbefunder an ihre KV melden, sollen dem G-BA künftig eine bessere Grundlage liefern.
Für Radiologinnen und Radiologen heißt das: Das Programm ist da, die Strukturen entstehen gerade. Wer sich früh qualifiziert und in einer Einrichtung arbeitet, die Volumen, Technik und Kooperation mitbringt, gestaltet ein neues Versorgungsfeld von Anfang an mit. Aktuelle Positionen in Praxis, MVZ und Klinik finden Sie im Stellenportal Radiologie.
Quellen: Zentrum für Krebsregisterdaten im RKI, Lungenkrebs (Bronchialkarzinom), Stand 02.03.2026; Deutsches Krebsforschungszentrum, Pressemitteilung vom 26.03.2026; IQWiG, Pressemitteilung zum Rapid Report S23-02; Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung mit Anlage und BGBl. 2024 I Nr. 162; Gemeinsamer Bundesausschuss, Beschluss vom 18.06.2025, Tragende Gründe, Themenseite, Pressemitteilung zur Versicherteninformation und Pressemitteilung vom 13.03.2026; Kassenärztliche Bundesvereinigung, PraxisInfoSpezial Lungenkrebs-Früherkennung, März 2026, PraxisNachricht vom 19.03.2026 und Pressemitteilung zum Orientierungswert 2026; KV Baden-Württemberg, Meldung vom 19.06.2026; KV Sachsen-Anhalt, Themenseite und Erstbefunder-Liste; Bundesärztekammer, Ärztestatistik 2025; Deutsches Ärzteblatt, Die wichtigsten Antworten zum Start des Lungenkrebsscreenings und Mehr als 3.200 Radiologen bislang qualifiziert.
