Nutzungsbedingungen für Kandidatinnen und Kandidaten

für die Karriereberatungs- und Vermittlungsleistungen der Sanovetis GmbH, Senator-Burda-Straße 1, 77654 Offenburg (nachfolgend „Sanovetis“)

Stand: 14. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich und Begriffe

(1) Diese Nutzungsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Sanovetis und Kandidatinnen und Kandidaten (nachfolgend „Kandidat“; gemeint sind alle Geschlechter).

(2) Kandidaten sind Ärztinnen und Ärzte mit deutscher Approbation oder Berufserlaubnis, Ärztinnen und Ärzte mit ausländischem Abschluss, die eine deutsche Approbation anstreben, sowie Studierende und Absolventen der Humanmedizin.

(3) Einrichtungen sind Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, Medizinische Versorgungszentren, Praxen, Unternehmen und sonstige Arbeit- oder Auftraggeber, für die Sanovetis Stellen besetzt.

(4) Stellen sind ärztliche Positionen jeder Hierarchiestufe sowie Tätigkeiten von Ärzten außerhalb der Patientenversorgung, jeweils in Anstellung oder als freiberufliche Tätigkeit (zum Beispiel als Honorararzt).

§ 2 Leistungen von Sanovetis

(1) Sanovetis berät den Kandidaten kostenfrei und fortlaufend zu seinem beruflichen Werdegang, seinen Zielen und seinen Möglichkeiten am Stellenmarkt und schlägt ihm passende Stellen vor, auch solche, die nicht öffentlich ausgeschrieben sind (Karriereberatung). Die Karriereberatung endet nicht mit einer erfolgreichen Vermittlung, sondern erst mit dem Ende dieses Vertrags.

(2) Hat der Kandidat Interesse an einer Stelle, stellt Sanovetis ihn der Einrichtung zunächst mit einem anonymisierten Profil ohne Namen, Kontaktdaten, Foto und Arbeitgeber vor. Seinen Lebenslauf und weitere identifizierende Unterlagen übermittelt Sanovetis erst nach seiner ausdrücklichen Zustimmung für die konkrete Einrichtung (Freigabe, § 7), in der Regel um einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Sanovetis begleitet anschließend Gespräche und Vertragsverhandlung (Vermittlung). Eine Vermittlung setzt voraus, dass der Kandidat die rechtlichen Voraussetzungen für die jeweilige Tätigkeit erfüllt, insbesondere eine deutsche Approbation oder Berufserlaubnis besitzt oder deren Erteilung absehbar ist.

(3) Zur Karriereberatung gehört, dass Sanovetis den Kandidaten per E-Mail, Telefon oder WhatsApp über passende Stellen informiert. Der Kandidat kann dem jederzeit widersprechen.

(4) Sanovetis ist Vermittler. Verträge über eine Stelle kommen ausschließlich zwischen dem Kandidaten und der Einrichtung zustande. Sanovetis betreibt keine Arbeitnehmerüberlassung.

§ 3 Freiwilligkeit, keine Exklusivität

(1) Sanovetis erbringt ihre Leistungen freiwillig. Der Kandidat hat keinen Anspruch darauf, dass ihm Stellen vorgeschlagen, seine Unterlagen weitergeleitet oder ein Vertrag mit einer Einrichtung zustande kommt. Er hat auch keinen Anspruch darauf, der einzige Kandidat zu sein, den Sanovetis einer Einrichtung vorstellt. Sanovetis übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine Stelle verfügbar ist oder den Angaben der Einrichtung entspricht.

(2) Der Kandidat ist nicht verpflichtet, ein Angebot anzunehmen. Er bleibt frei, sich selbst oder über andere Wege zu bewerben; § 6 Abs. 4 bleibt unberührt.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Über die Website kommt der Vertrag zustande, wenn der Kandidat ein Bewerbungs- oder Registrierungsformular ausfüllt und mit dem Button absendet, neben dem auf diese Nutzungsbedingungen hingewiesen wird. Vor dem Absenden kann er alle Eingaben prüfen und korrigieren.

(2) Per E-Mail, WhatsApp oder telefonisch kommt der Vertrag zustande, wenn Sanovetis dem Kandidaten diese Nutzungsbedingungen in Textform zugänglich macht und der Kandidat daraufhin seine Unterlagen übersendet oder der Zusammenarbeit zustimmt.

(3) Sanovetis bestätigt den Vertragsschluss in Textform und übersendet dabei diese Nutzungsbedingungen. Sanovetis speichert den Vertragstext und stellt ihn auf Anfrage erneut zur Verfügung. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 5 Kostenfreiheit

(1) Alle Leistungen von Sanovetis sind für den Kandidaten kostenfrei. Sanovetis verlangt vom Kandidaten weder eine Vergütung noch Vorschüsse. Das Honorar zahlt ausschließlich die Einrichtung.

(2) Kosten, die dem Kandidaten für Vorstellungsgespräche entstehen, erstattet Sanovetis nicht. Ob die Einrichtung sie übernimmt, klärt Sanovetis auf Wunsch mit ihr.

§ 6 Pflichten des Kandidaten

(1) Unterlagen und richtige Angaben. Für die Vermittlung benötigt Sanovetis insbesondere einen tabellarischen Lebenslauf, die Approbationsurkunde oder Berufserlaubnis, gegebenenfalls die Facharzturkunde und weitere Qualifikationsnachweise (zum Beispiel Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen) sowie Zeugnisse, jeweils in Kopie. Der Kandidat macht wahre und vollständige Angaben und übersendet nur echte, unveränderte Nachweise. Änderungen, die für die Vermittlung wichtig sind, teilt er unverzüglich mit.

(2) Berufsrechtliche Änderungen. Während einer laufenden Vermittlung teilt der Kandidat unverzüglich mit, wenn seine Approbation oder Berufserlaubnis ruht, zurückgenommen oder widerrufen wird, seine Zulassung ruht oder entzogen wird oder ein Berufsverbot ergeht.

(3) Meldung eines Vertragsschlusses. Schließt der Kandidat innerhalb von 24 Monaten, nachdem Sanovetis ihm eine Einrichtung benannt oder ihn dort vorgestellt hat, mit dieser Einrichtung oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen einen Vertrag, teilt er dies Sanovetis innerhalb von 14 Tagen mit. Auf Nachfrage nennt er die vereinbarte Bruttojahresvergütung oder das vereinbarte Honorar. Er kann dazu die betreffenden Seiten des Vertrags übersenden und alle übrigen Angaben schwärzen. Sanovetis benötigt diese Angaben, um ihr Honorar gegenüber der Einrichtung abzurechnen.

(4) Vertraulichkeit. Namen von Einrichtungen, Ansprechpartnern und Konditionen, die Sanovetis dem Kandidaten nennt, behandelt er vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter, insbesondere nicht an andere Vermittler. Möchte er sich bei einer solchen Einrichtung direkt bewerben, informiert er Sanovetis vorher.

(5) Rückmeldungen. Der Kandidat informiert Sanovetis zeitnah, wenn er an einer Stelle kein Interesse mehr hat oder einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann.

§ 7 Freigaben

(1) Bevor Sanovetis identifizierende Unterlagen übermittelt, nennt sie dem Kandidaten die Einrichtung. Der Kandidat entscheidet frei, ob er die Einrichtung freigibt. Ohne seine ausdrückliche Freigabe übermittelt Sanovetis weder seinen Namen noch seine Unterlagen.

(2) Die Freigabe ist per E-Mail, WhatsApp oder telefonisch möglich. Eine telefonische Freigabe bestätigt Sanovetis in Textform. Bis zur Übermittlung kann der Kandidat die Freigabe zurückziehen.

§ 8 Laufzeit und Beendigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn jederzeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen, mündlich oder in Textform. Der Kandidat kann die Zusammenarbeit auch für einen bestimmten Zeitraum ruhen lassen.

(2) Hat über 24 Monate keine Kommunikation stattgefunden, fragt Sanovetis in Textform nach, ob der Kandidat die Zusammenarbeit fortsetzen möchte. Antwortet er nicht innerhalb von 30 Tagen, endet der Vertrag.

(3) § 6 Abs. 3 und 4 gelten für Einrichtungen, die Sanovetis dem Kandidaten vor Vertragsende benannt hat, noch 24 Monate ab der Benennung fort.

§ 9 Haftung

(1) Sanovetis haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Sanovetis nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kandidat regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Für Angaben der Einrichtungen zu Stellen und für deren Verhalten haftet Sanovetis nicht.

§ 10 Datenschutz

Wie Sanovetis personenbezogene Daten verarbeitet, regelt die Datenschutzinformation für Kandidatinnen und Kandidaten.

§ 11 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

Änderungen teilt Sanovetis dem Kandidaten mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Sie werden wirksam, wenn der Kandidat zustimmt. Stimmt er nicht zu, gelten die bisherigen Bedingungen fort; beide Seiten können den Vertrag nach § 8 kündigen.

§ 12 Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Sanovetis GmbH, Senator-Burda-Straße 1, 77654 Offenburg, Telefon +49 781 95380000, E-Mail info@sanovetis.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, beenden wir unsere Leistungen. Da unsere Leistungen für Sie kostenfrei sind, entstehen Ihnen durch den Widerruf keine Kosten.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Sanovetis GmbH, Senator-Burda-Straße 1, 77654 Offenburg, E-Mail info@sanovetis.de:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: Karriereberatung und Vermittlung

Abgeschlossen am (*) / Leistung erhalten am (*): ______

Name des/der Verbraucher(s): ______

Anschrift des/der Verbraucher(s): ______

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ______

Datum: ______

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 13 Verbraucherstreitbeilegung

Sanovetis ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

(2) Ist der Kandidat Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand Offenburg.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.