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Teilzeitmodelle für Ärzte: Wie Kliniken, MVZ und Praxen Teilzeit gestalten

Teilzeit wächst in Klinik und Praxis seit Jahren. Welche Teilzeitmodelle für Ärzte tragen, was TzBfG, TV-Ärzte und Bedarfsplanung vorgeben und wie Sie Dienste fair verteilen.

Ärztin bespricht mit einer Patientin Unterlagen auf einem Tablet
In diesem Artikel
  1. 01Teilzeitmodelle für Ärzte: Die Kurzfassung
  2. 02Wie verbreitet Teilzeit unter Ärztinnen und Ärzten ist
  3. 03Rechtsrahmen: Was Arbeitgeber bei Teilzeit beachten müssen
  4. 04Sechs Teilzeitmodelle für Kliniken, MVZ und Praxen
  5. 05Bedarfsplanung: Wie Teilzeitanstellungen im MVZ und in der Praxis zählen
  6. 06Was das für Kliniken, MVZ und Praxen bedeutet
  7. 07Häufige Fragen zu Teilzeitmodellen für Ärzte
  8. 08Fazit
  9. 09Quellen

Teilzeitmodelle für Ärzte sind für Kliniken, Rehakliniken, MVZ und Praxen im Oktober 2026 kein Sonderfall mehr, sondern eine feste Größe der Personalplanung. Die Kernaussage dieses Beitrags: Wer Teilzeit nicht als Ausnahme verwaltet, sondern als Stellenmodell mit klaren Regeln zu Diensten, Vertretung, Vergütung und Bedarfsplanung gestaltet, erreicht einen größeren Teil des fachärztlichen Arbeitsmarkts. Der Beitrag bündelt aktuelle Daten, den Rechtsrahmen und Modelle, die Sie als Arbeitgeber prüfen können.

Teilzeitmodelle für Ärzte: Die Kurzfassung

  • Der Teilzeitanteil in der Ärzteschaft ist laut Ärztestatistik der Bundesärztekammer von 15 Prozent (2014) auf 28 Prozent (2024) gestiegen; unter den angestellten Klinikärztinnen und Klinikärzten im MB-Monitor 2024 liegt er bei 36 Prozent.
  • Teilzeit ist im Krankenhaus häufig vollzeitnah: Knapp zwei Drittel der Teilzeitkräfte reduzieren laut Marburger Bund um höchstens zehn Wochenstunden.
  • Rechtlich entscheiden vor allem das Teilzeit- und Befristungsgesetz, im kommunalen Krankenhaus der TV-Ärzte/VKA (Teilzeit, anteiliges Entgelt, Dienstpflichten) und das Arbeitszeitgesetz.
  • Im MVZ und in der Praxis wird eine angestellte Ärztin oder ein angestellter Arzt je nach vereinbarten Wochenstunden mit 0,25, 0,5, 0,75 oder 1,0 in der Bedarfsplanung angerechnet.
  • Tragfähig wird Teilzeit, wenn Sie vor der Ausschreibung Dienste, Funktionen und Vertretung festlegen.

Wie verbreitet Teilzeit unter Ärztinnen und Ärzten ist

Für Arbeitgeber ist weniger die Gesamtquote interessant als die Frage, wie viele Stunden hinter einem Kopf tatsächlich stehen.

Gesamte Ärzteschaft

Nach der Ärztestatistik zum 31.12.2025 der Bundesärztekammer arbeiteten 2014 noch 15 Prozent der Ärztinnen und Ärzte in Teilzeit, 2024 waren es 28 Prozent. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit der Ärzteschaft lag 2024 nach den dort ausgewerteten Destatis-Daten bei 40,3 Stunden, in Vollzeit bei 46,0 und in Teilzeit bei 25,6 Stunden. Die Bundesärztekammer beschreibt das als Angleichung der ärztlichen Arbeitszeiten an die gesellschaftliche Norm. Die Zahl der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte wächst zwar auf rund 446.000, mehr Köpfe bedeuten aber nicht automatisch mehr Arbeitsstunden.

Krankenhaus und Rehabilitation

Für angestellte Ärztinnen und Ärzte liefert der MB-Monitor 2024 des Marburger Bundes die genauesten Werte. Befragt wurden vom 27. September bis 27. Oktober 2024 insgesamt 9.649 Mitglieder. Der Teilzeitanteil stieg von 31 Prozent (2022) auf 36 Prozent (2024). Knapp zwei Drittel der Teilzeitkräfte reduzieren ihre regelmäßige Wochenarbeitszeit um bis zu zehn Stunden. Einschließlich aller Dienste und Überstunden kommen sie nach eigenen Angaben auf rund 39 Stunden pro Woche.

Die Gesamtauswertung des IQME zum MB-Monitor 2024 schlüsselt weiter auf: Ärztinnen arbeiten zu 46 Prozent in Teilzeit, Ärzte zu 24 Prozent. Bei Chefärztinnen und Chefärzten liegt der Anteil bei 3 Prozent. Der angegebene Teilzeitumfang beträgt im Mittel 28,6 Wochenstunden. Zur Einordnung: Es handelt sich um eine Mitgliederbefragung, keine amtliche Statistik.

Die amtliche Statistik weist Teilzeit nicht direkt aus, zeigt aber die Lücke zwischen Köpfen und Stunden. Laut Destatis waren Ende 2025 in Krankenhäusern 221.766 hauptamtliche Ärztinnen und Ärzte beschäftigt, im Jahresdurchschnitt entsprach das 184.078 Vollkräften. In Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen standen 12.102 Ärztinnen und Ärzten 9.298 Vollkräfte gegenüber. Rechnerisch (eigene Berechnung, Stichtag und Jahresdurchschnitt sind nicht ganz deckungsgleich) entspricht ein Kopf im Krankenhaus also etwa 0,83 und in der Reha etwa 0,77 Vollkräften.

Ambulante Versorgung

In der vertragsärztlichen Versorgung ist die Entwicklung noch ausgeprägter. Die Arztzahlstatistik 2025 der KBV zählt 45.795 Medizinerinnen und Mediziner in Teilzeit und 98.447 in Vollzeit; das entspricht nach eigener Berechnung knapp 32 Prozent Teilzeit. Die Zahl der angestellten Ärzte und Psychotherapeuten stieg von 55.604 auf 58.877. Setzt sich der Trend der vergangenen zehn Jahre unverändert fort, wäre laut KBV im Jahr 2039 eine mehrheitliche Teilzeitbeschäftigung erreicht. Das ist eine reine Trendfortschreibung. Die Bundesärztekammer meldet zudem, dass inzwischen 39 Prozent der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte angestellt sind; die Zahl der ambulant Angestellten ist seit 2020 um 48 Prozent gestiegen.

Rechtsrahmen: Was Arbeitgeber bei Teilzeit beachten müssen

Viele Konflikte um Teilzeit entstehen aus unklaren Fristen. Die gesetzlichen Regeln gelten für Krankenhaus, MVZ und Praxis; tarifliche Regeln kommen je nach Bindung hinzu.

Teilzeit- und Befristungsgesetz

  • Anspruch auf Verringerung: Nach § 8 TzBfG können Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht, eine Verringerung ihrer Arbeitszeit verlangen. Der Antrag ist spätestens drei Monate vor Beginn in Textform zu stellen. Sie müssen zustimmen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen, und Ihre Entscheidung spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn in Textform mitteilen. Versäumen Sie das, gilt die Verringerung als festgelegt. Der Anspruch besteht in Betrieben mit in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmern.
  • Brückenteilzeit: § 9a TzBfG erlaubt eine zeitlich begrenzte Verringerung für mindestens ein und höchstens fünf Jahre, danach gilt wieder die ursprüngliche Arbeitszeit. Voraussetzung sind in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmer; für Arbeitgeber mit 46 bis 200 Beschäftigten gilt eine gestaffelte Zumutbarkeitsgrenze.
  • Ausschreibung und Gleichbehandlung: Das TzBfG verpflichtet Sie in § 7, einen geeigneten Arbeitsplatz auch als Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben. § 4 verbietet die Schlechterstellung wegen Teilzeit; Entgelt und andere teilbare Leistungen sind mindestens anteilig zu gewähren. § 13 regelt die Arbeitsplatzteilung, also Jobsharing.

Elternzeit

Während der Elternzeit besteht nach § 15 BEEG unter weiteren Voraussetzungen ein Anspruch auf Teilzeit zwischen 15 und 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt, in Betrieben mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten. Eine Ablehnung ist nur aus dringenden betrieblichen Gründen und fristgebunden möglich: bis zum dritten Geburtstag des Kindes innerhalb von vier Wochen, danach innerhalb von acht Wochen nach Zugang des Antrags.

TV-Ärzte/VKA im kommunalen Krankenhaus

Der TV-Ärzte/VKA in der Fassung des 10. Änderungstarifvertrags (Stand 1. Juli 2025) enthält mehrere Regeln, die Teilzeit direkt betreffen:

  • § 13 Abs. 1: Wer mindestens ein Kind unter 18 Jahren betreut oder einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegt, mit dem soll auf Antrag eine geringere Arbeitszeit vereinbart werden, soweit dringende dienstliche oder betriebliche Belange nicht entgegenstehen. Auf Antrag ist die Teilzeit auf bis zu fünf Jahre zu befristen.
  • § 13 Abs. 3: Wer früher in Vollzeit gearbeitet hat, soll bei späterer Besetzung eines Vollzeitarbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden. Das ist eine Berücksichtigungspflicht, kein Rückkehranspruch.
  • § 25 Abs. 2: Teilzeitbeschäftigte erhalten Tabellenentgelt und sonstige Entgeltbestandteile im Verhältnis ihrer vereinbarten Arbeitszeit zur regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Wochenstunden (§ 7 Abs. 1).
  • § 7 Abs. 6: Zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit sind Teilzeitbeschäftigte nur aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung oder mit ihrer Zustimmung verpflichtet.
  • § 10: Die monatlichen Höchstgrenzen für Bereitschaftsdienste (grundsätzlich vier) und Rufbereitschaften (13) werden bei Teilzeit anteilig gekürzt. Die Grenze von höchstens zwei Wochenenden mit Arbeitsleistung im Monat nach § 8 Abs. 4 kennt dagegen keine Teilzeitkürzung.

Andere Tarifwerke, etwa der TV-Ärzte für Universitätskliniken, kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien oder Haustarife privater Träger, regeln Teilzeit teils abweichend. Prüfen Sie die für Ihr Haus geltende Fassung; die aktuellen Entgeltwerte finden Sie in unserem Beitrag zum Ärztegehalt 2026 und den Tarifabschlüssen.

Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf acht Stunden, verlängerbar auf zehn Stunden bei Ausgleich innerhalb von sechs Monaten (§ 3), und verlangt mindestens elf Stunden Ruhezeit (§ 5). Längere Dienste mit Bereitschaftsdienst über acht Stunden hinaus ohne Ausgleich erlaubt § 7 Abs. 2a nur auf tariflicher Grundlage; nach § 7 Abs. 7 ist zusätzlich die schriftliche Einwilligung der Ärztin oder des Arztes nötig, die mit sechs Monaten Frist widerrufen werden kann. Der Koalitionsvertrag kündigt eine Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit an; der Marburger Bund lehnt das in einem Positionspapier ab. Die auf gesetze-im-internet.de veröffentlichte Fassung wurde zuletzt am 23.10.2024 geändert und enthält weiterhin die tägliche Grenze. Ob und wann sich das ändert, ist zum Redaktionsschluss offen.

Sechs Teilzeitmodelle für Kliniken, MVZ und Praxen

Die Modelle schließen sich nicht aus. Entscheidend ist, dass Bewerberinnen und Bewerber vor dem ersten Gespräch erkennen, welches Modell für eine Stelle gilt.

1. Teilzeit mit anteiliger Dienstbeteiligung

Die Ärztin oder der Arzt reduziert die Regelarbeitszeit und übernimmt Bereitschaftsdienste im Verhältnis zur vereinbarten Stundenzahl. Das ist im TV-Ärzte/VKA bereits angelegt. Weil Teilzeitkräfte nach § 7 Abs. 6 nur aufgrund des Arbeitsvertrags oder mit Zustimmung zu Diensten verpflichtet sind, gehört die Dienstbeteiligung ausdrücklich in den Vertrag, mit Zahl, Art und Planungsvorlauf.

2. Teilzeit ohne Nacht- und Wochenenddienste

Für Fachärztinnen und Fachärzte mit kleinen Kindern kann ein reiner Tagdienst entscheidend dafür sein, ob sie eine Stelle überhaupt in Betracht ziehen. Für Sie als Arbeitgeber verschiebt dieses Modell Dienstlast auf andere. Es funktioniert daher nur, wenn der Dienstplan es rechnerisch trägt und Sie offen festlegen, wie viele dienstfreie Stellen eine Abteilung verträgt. Eine befristete Dienstbefreiung mit vereinbartem Wiedereinstieg in den Dienstplan ist oft leichter zu begründen als eine unbefristete.

3. Vollzeitnahe Teilzeit und feste freie Tage

Die MB-Daten zeigen, dass die meisten Klinikärztinnen und Klinikärzte nur um wenige Stunden reduzieren. Der Marburger Bund verweist darauf, dass Teilzeit häufig dazu dient, wenigstens einen Tag in der Woche gesichert frei zu haben. Zudem würden 55 Prozent der Teilzeitkräfte laut MB-Monitor lieber 30 bis 39 Stunden pro Woche arbeiten. Eine Vier-Tage-Woche mit 30 bis 32 Stunden trifft diesen Wunsch besser als 20 Stunden auf fünf Tage verteilt, und sie ist für Sie leichter planbar, weil Visiten, OP-Tage oder Sprechstunden fest zugeordnet werden können.

4. Jobsharing in Oberarzt- und Funktionsbereichen

Zwei Fachärztinnen oder Fachärzte teilen sich eine Oberarztfunktion, eine Ambulanz oder einen Schwerpunkt. § 13 TzBfG bildet den Rahmen; vertretungspflichtig sind die Partner nur, wenn sie im Einzelfall zugestimmt haben oder der Vertrag es für dringende betriebliche Gründe vorsieht und die Vertretung zumutbar ist. Dass Teilung auch in Leitungsfunktionen möglich ist, zeigen Beispiele geteilter Chefarztpositionen, über die Ärztestellen des Deutschen Ärzteblatts 2023 berichtete. Voraussetzung sind klar verteilte Zuständigkeiten, feste Übergabezeiten und eine Person, die gegenüber Team und Geschäftsführung als Ansprechpartner definiert ist. Wie Sie solche Funktionen grundsätzlich besetzen, beschreibt unsere Seite Oberärzte finden.

5. Geteilte Dienste

Statt eines 24-Stunden-Wochenenddienstes übernimmt eine Person den Tag und eine andere die Nacht. Der Marburger Bund hat im Rahmen seiner Aktion „Familienfreundliches Krankenhaus“ ein Praxisbeispiel geteilter Bereitschaftsdienste veröffentlicht, das in Absprache mit den Ärztinnen und Ärzten geplant wird. Teilzeitkräfte mit Kinderbetreuung bleiben so dienstfähig; allerdings steigt die Zahl der Übergaben.

6. Teilzeitanstellung im MVZ und in der Praxis

Ambulant lassen sich Teilzeitstellen am einfachsten an Sprechstundenblöcke koppeln: zwei oder drei feste Tage und ein verlässliches Sprechstundenende. Für MVZ mit mehreren Standorten ergibt sich daraus oft die Möglichkeit, eine Teilzeitkraft an zwei Standorten mit festen Tagen einzusetzen.

Bedarfsplanung: Wie Teilzeitanstellungen im MVZ und in der Praxis zählen

Wenn Sie in der vertragsärztlichen Versorgung eine Ärztin oder einen Arzt anstellen, zählt die vertraglich vereinbarte und vom Zulassungsausschuss genehmigte Wochenarbeitszeit. Das Merkblatt der KV Bayerns zur Anstellung von Ärzten (Stand 9. August 2023, mit Verweis auf §§ 51 und 58 ff. der Bedarfsplanungs-Richtlinie) nennt folgende Anrechnungsfaktoren:

  • bis 10 Wochenstunden: 0,25
  • über 10 bis 20 Wochenstunden: 0,5
  • über 20 bis 30 Wochenstunden: 0,75
  • über 30 Wochenstunden: 1,0

Daraus folgen einige praktische Punkte:

  • Genehmigung: Die Anstellung bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Zulassungsausschuss.
  • Stundenänderung: Ändert sich durch eine Erhöhung der Anrechnungsfaktor, ist ein Antrag nötig; die KV Schleswig-Holstein stellt dafür ein eigenes Antragsformular zur Erhöhung der Arbeitszeit bereit. Bleibt die neue Stundenzahl im bisherigen Faktor, genügt dort eine Anzeige. Wie Ihre KV eine Reduzierung behandelt, klären Sie vorab mit der zuständigen Stelle.
  • Grenzen je Praxis: Je vollzugelassenem Vertragsarzt können laut KVB grundsätzlich drei vollzeitbeschäftigte Ärzte angestellt werden, bei überwiegend medizinisch-technischen Leistungen bis zu vier. MVZ unterliegen diesen zahlenmäßigen Beschränkungen nicht.
  • Gesperrte Planungsbereiche: Bestehen Zulassungsbeschränkungen, ist eine Anstellung nur eingeschränkt möglich, etwa als Jobsharing-Anstellung mit Leistungsbegrenzung.

Für die Stellenplanung bedeutet das: 30 und 31 Wochenstunden liegen in unterschiedlichen Faktoren. Wer einen vollen Versorgungsauftrag mit einer Teilzeitkraft abdecken will, sollte den Stundenumfang so wählen, dass er zum Sitz passt. Die Bewertung im Einzelfall liegt beim Zulassungsausschuss; dieser Beitrag ersetzt keine Zulassungsberatung. Was Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber bei der Suche nach angestellten Ärztinnen und Ärzten zusätzlich beachten, finden Sie auf unserer Seite für Arztpraxen.

Was das für Kliniken, MVZ und Praxen bedeutet

Bei einem Teilzeitanteil von 36 Prozent unter angestellten Klinikärztinnen und Klinikärzten richtet sich eine reine Vollzeitausschreibung nur an einen Teil des Marktes. Die folgenden Handlungsoptionen helfen Ihnen, Teilzeit planbar zu machen, statt sie im Einzelfall auszuhandeln.

Stellen von Anfang an teilbar ausschreiben

Formulieren Sie Stellen mit einer Stundenspanne und dem zugehörigen Dienstmodell, zum Beispiel „30 bis 40 Wochenstunden, Dienstbeteiligung anteilig“. Das erfüllt die Pflicht aus § 7 TzBfG und macht das Angebot für Vollzeit- und Teilzeitinteressierte gleichermaßen lesbar. Wie Sie Facharztpositionen insgesamt aufsetzen, von Anforderungsprofil bis Ansprache, beschreibt unsere Seite für Arbeitgeber.

Dienstmodell vor der Stundenzahl klären

Legen Sie für jede Abteilung fest, wie viele Dienste im Monat zu verteilen sind, wie viele Köpfe dafür nötig sind und wie viele dienstfreie Teilzeitstellen der Plan verträgt. Für Krankenhäuser und Akutkliniken ist diese Rechnung die eigentliche Grundlage jeder Teilzeitzusage.

Vergütung und Zulagen transparent anteilig regeln

Tariflich ist die anteilige Vergütung klar geregelt. Offene Fragen entstehen eher bei außertariflichen Zulagen, Funktionszulagen in geteilten Oberarztfunktionen und bei Mehrarbeit. Regeln Sie im Vertrag, wann Mehrarbeit vergütet oder ausgeglichen wird.

Arbeitszeit sichtbar machen

Im MB-Monitor 2024 gaben 24 Prozent der Befragten an, dass ihre Arbeitszeit nicht systematisch erfasst wird. Wenn Teilzeitkräfte einschließlich Diensten rund 39 Stunden arbeiten, ist die vereinbarte Reduzierung ohne Erfassung kaum steuerbar. Eine verlässliche Erfassung zeigt früh, wo ein Modell nicht funktioniert.

Planbarkeit und Kinderbetreuung berücksichtigen

Für Eltern zählt vor allem Verlässlichkeit: feste Tage, ein Dienstplan mit ausreichendem Vorlauf und ein realistisches Dienstende. Ob Sie darüber hinaus Belegplätze in einer Kita, Ferienbetreuung oder Unterstützung bei der Betreuungssuche anbieten, ist eine Investitionsentscheidung, die sich vor allem für größere Häuser und für Rehakliniken an Standorten mit wenig Betreuungsangebot lohnen kann.

Führung in Teilzeit ermöglichen

Mit 3 Prozent Teilzeit bei Chefärztinnen und Chefärzten im MB-Monitor ist Leitung in Teilzeit bisher die Ausnahme. Wer Oberarzt- oder Sektionsleitungen teilbar macht, spricht auch Fachärztinnen und Fachärzte an, die eine Leitungsfunktion in Vollzeit nicht übernehmen würden. Was Ärztinnen und Ärzte bei der Arbeitgeberwahl gewichten, zeigen unsere Marktdaten zur Arbeitgeberattraktivität.

Fragen, die vor jeder Teilzeitausschreibung beantwortet sein sollten

  1. Welcher Stundenkorridor ist für diese Stelle möglich, und gibt es einen Mindestumfang?
  2. Ist die Stelle mit oder ohne Dienstbeteiligung geplant, und wie viele Dienste entfallen anteilig?
  3. Welche Tage oder Sprechstunden sind fest, welche flexibel?
  4. Wer vertritt bei Urlaub und Krankheit, besonders bei Jobsharing?
  5. Wie wird Mehrarbeit erfasst und ausgeglichen?
  6. Gibt es eine Option auf spätere Aufstockung oder auf eine Leitungsfunktion?
  7. Im MVZ und in der Praxis: Welcher Anrechnungsfaktor ergibt sich, und passt er zum Sitz?

Wenn diese Fragen beantwortet sind, lässt sich eine Stelle auch über Dritte präzise ansprechen. Sanovetis arbeitet bei Facharzt- und Oberarztpositionen in der Regel im Modell der erfolgsbasierten Personalvermittlung und klärt Arbeitszeitwünsche und Dienstbereitschaft im persönlichen Gespräch mit jeder Kandidatin und jedem Kandidaten, bevor ein Profil vorgestellt wird.

Häufige Fragen zu Teilzeitmodellen für Ärzte

Was sind Teilzeitmodelle für Ärzte?

Teilzeitmodelle für Ärzte sind Arbeitszeitregelungen, bei denen angestellte Ärztinnen und Ärzte weniger als die tarifliche oder betriebliche Vollzeit arbeiten. Sie legen neben der Stundenzahl fest, wie Dienste, Vertretung, Vergütung und Funktionen verteilt werden, zum Beispiel als Teilzeit mit anteiliger Dienstbeteiligung, als dienstfreie Tagstelle, als vollzeitnahe Vier-Tage-Woche oder als Jobsharing.

Müssen Kliniken einem Teilzeitwunsch zustimmen?

In Betrieben mit in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmern besteht nach sechs Monaten Beschäftigung ein gesetzlicher Anspruch nach § 8 TzBfG. Sie können nur aus betrieblichen Gründen ablehnen und müssen spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn in Textform antworten. Sonst gilt die Verringerung als vereinbart. Während der Elternzeit gelten die Fristen des § 15 BEEG.

Müssen Ärztinnen und Ärzte in Teilzeit Bereitschaftsdienste leisten?

Im Geltungsbereich des TV-Ärzte/VKA nur, wenn der Arbeitsvertrag es vorsieht oder sie zustimmen (§ 7 Abs. 6). Die monatlichen Höchstgrenzen für Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaften werden anteilig gekürzt. Regeln Sie die Dienstbeteiligung deshalb bei Vertragsschluss ausdrücklich.

Wie wird eine Teilzeitanstellung im MVZ in der Bedarfsplanung angerechnet?

Maßgeblich sind die vereinbarten und genehmigten Wochenstunden: bis 10 Stunden 0,25, über 10 bis 20 Stunden 0,5, über 20 bis 30 Stunden 0,75 und über 30 Stunden 1,0. Die Anstellung muss der Zulassungsausschuss genehmigen. Einzelheiten zur Änderung der Stunden klären Sie mit Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung.

Wie wird Teilzeit nach TV-Ärzte vergütet?

Nach § 25 Abs. 2 TV-Ärzte/VKA erhalten Teilzeitbeschäftigte das Tabellenentgelt und alle sonstigen Entgeltbestandteile anteilig im Verhältnis ihrer vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Stunden. Dienste werden zusätzlich nach den tariflichen Regeln vergütet. Andere Tarifwerke können abweichen.

Funktioniert Jobsharing in Oberarztpositionen?

Ja, wenn Zuständigkeiten, Übergaben und Vertretung schriftlich geregelt sind. § 13 TzBfG erlaubt die Arbeitsplatzteilung; eine Vertretungspflicht besteht nur mit Zustimmung im Einzelfall oder bei vertraglicher Regelung für dringende betriebliche Gründe. Sinnvoll ist eine klare Aufteilung nach Schwerpunkten oder Tagen und ein benannter Ansprechpartner.

Fazit

Teilzeit in der Ärzteschaft wächst seit mehr als zehn Jahren stetig, im Krankenhaus wie in der ambulanten Versorgung. Entscheidend ist nicht die Teilzeitquote, sondern wie viele Stunden, Dienste und Funktionen eine Stelle tatsächlich trägt. Wer das vor der Ausschreibung klärt, Dienste vertraglich regelt und Leitung teilbar macht, bietet Teilzeit als Stellenmodell an statt als Zugeständnis. Offen bleibt, wie sich eine mögliche Reform des Arbeitszeitgesetzes auf Dienstmodelle auswirkt; dazu gibt es zum Stand Oktober 2026 keine geltende Neuregelung.

Sie planen eine Facharzt- oder Oberarztstelle in Teilzeit oder möchten ein bestehendes Modell mit Blick auf den Kandidatenmarkt einordnen? Schreiben Sie uns an info@sanovetis.de, vereinbaren Sie einen Termin oder melden Sie Ihre Vakanz direkt über das Kurzformular.

Quellen

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