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Entbudgetierung der Hausärzte: Was GVSG, Vorhaltepauschale und Chroniker-Pauschale für die Allgemeinmedizin bedeuten

Seit Oktober 2025 sind die hausärztlichen Leistungen entbudgetiert, seit 2026 gelten eine neue Vorhaltepauschale und eine Chroniker-Pauschale. Wir ordnen Regeln, erste Zahlen und das BStabG ein und zeigen, was das für den Arbeitsmarkt in der Allgemeinmedizin bedeutet.

Hausarzt berät eine Mutter und ihren Sohn in der Praxis
Hausarzt berät eine Mutter und ihren Sohn in der Praxis Foto: Vitaly Gariev, Pexels-Lizenz
In diesem Artikel
  1. 01Entbudgetierung der Hausärzte: was das GVSG regelt
  2. 02Die neue Vorhaltepauschale: zehn Kriterien
  3. 03Versorgungspauschale für chronisch Kranke
  4. 04Erste Zahlen: Was die Entbudgetierung den Praxen bringt
  5. 05GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Was von der Entbudgetierung bleibt
  6. 06Arbeitsmarkt Allgemeinmedizin: mehr Köpfe, weniger Kapazität
  7. 07Allgemeinmedizin und Karriere: Fragen für das Bewerbungsgespräch
  8. 08Offene Punkte und Ausblick
  9. 09Quellen
Das Wichtigste in Kürze
  • Seit dem 1. Oktober 2025 werden alle hausärztlichen Leistungen aus Kapitel 3 des EBM und die Hausbesuche ohne Mengenbegrenzung bezahlt. Grundlage ist das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG).
  • Seit dem 1. Januar 2026 hängt die Vorhaltepauschale an zehn Kriterien, etwa Hausbesuchen, Impfungen und Sprechzeiten. Seit dem 1. Juli 2026 gibt es zusätzlich eine Versorgungspauschale für bestimmte chronisch Kranke.
  • Erste Zahlen aus Baden-Württemberg zeigen für das vierte Quartal 2025 einen Honoraranstieg von 4,8 bis 8,8 Prozent.
  • Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz lässt die Entbudgetierung nach Lesart der KV Baden-Württemberg bestehen, streicht aber einzelne Leistungen. Die Verbände sprechen von einer teilweisen Rückabwicklung.
  • Für Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin bleibt der Arbeitsmarkt sehr gut: Rund 5.000 Hausarztsitze sind unbesetzt, fast jede dritte Hausärztin oder jeder dritte Hausarzt in der vertragsärztlichen Versorgung arbeitet angestellt.

Die Entbudgetierung der Hausärzte war eine der langjährigen Forderungen der Allgemeinmedizin. Mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) ist sie seit dem vierten Quartal 2025 umgesetzt [1]. Ein Jahr später ist das Bild vielschichtiger, als die Schlagzeile vermuten lässt: Neben dem Wegfall der Mengenbegrenzung gibt es eine neue, an Kriterien gebundene Vorhaltepauschale, eine Versorgungspauschale für chronisch Kranke und mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bereits die nächsten Einschnitte. Dieser Beitrag ordnet ein, was sich seit dem GVSG für Hausarztpraxen geändert hat, welche Zahlen vorliegen und was das für angestellte und niedergelassene Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner bedeutet.

Entbudgetierung der Hausärzte: was das GVSG regelt

Der Bundestag hat das GVSG am 30. Januar 2025 beschlossen [2], der Bundesrat billigte es am 14. Februar 2025 [3]. Nach Angaben der KV Baden-Württemberg wurde das Gesetz am 28. Februar 2025 verkündet und trat am 1. März 2025 in Kraft; die Entbudgetierung greift ab dem Quartal 4/2025 [1].

Umgesetzt hat sie der Erweiterte Bewertungsausschuss in seiner 85. Sitzung am 20. Mai 2025. Seit dem 1. Oktober 2025 werden alle Leistungen aus Kapitel 3 des EBM sowie die Hausbesuche (GOP 01410 bis 01413 und 01415) ohne Mengenbegrenzung zu festen Preisen bezahlt. Reicht die eigens gebildete hausärztliche Gesamtvergütung nicht aus, müssen die Krankenkassen Ausgleichszahlungen leisten [4, 5].

Was „Budget“ bisher bedeutete, kennt jede Praxis aus der Honorarabrechnung: Ein Teil der Leistungen wurde nur anteilig, mit einer Auszahlungsquote unter 100 Prozent, vergütet. Für die hausärztlichen Grundleistungen entfällt dieser Abschlag; die Leistungen werden zum vollen Preis der Euro-Gebührenordnung bezahlt [4].

Von der Forderung zur Abrechnung

Die wichtigsten Schritte

DatumSchritt
30. Januar 2025Bundestag beschließt das GVSG
14. Februar 2025Bundesrat billigt das Gesetz
1. März 2025GVSG tritt in Kraft
20. Mai 2025Erweiterter Bewertungsausschuss beschließt die Umsetzung
1. Oktober 2025Hausärztliche Leistungen werden ohne Mengenbegrenzung bezahlt
1. Januar 2026Neue Vorhaltepauschale mit Kriterien
1. Juli 2026Versorgungspauschale für bestimmte chronisch Kranke
Quelle: Deutsches Ärzteblatt [2]; Bundesrat [3]; KV Baden-Württemberg [1]; KBV [4]; Bewertungsausschuss [6]; KV Bayerns [7]

Die Kinder- und Jugendmedizin war bereits vorher entbudgetiert und hat eine eigene Gesamtvergütung [8]. Die neue Regelung betrifft damit vor allem die hausärztlich tätigen Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin und Innere Medizin.

Die neue Vorhaltepauschale: zehn Kriterien

Parallel zur Entbudgetierung hat der Bewertungsausschuss die Vorhaltepauschale neu geregelt. Der Beschluss aus der 792. Sitzung vom 19. August 2025 gilt seit dem 1. Januar 2026 [6]. Die Grundpauschale (GOP 03040) sank von 138 auf 128 Punkte. Dazu kommen Zuschläge, wenn eine Praxis bestimmte Versorgungskriterien erfüllt: GOP 03041 mit zehn Punkten bei zwei bis sieben Kriterien und GOP 03042 mit 30 Punkten bei mindestens acht Kriterien [9].

Kriterien für die Zuschläge zur Vorhaltepauschale

Anteil an den hausärztlichen Behandlungsfällen

KriteriumSchwelle
Haus- und Heimbesuchemindestens 5 %
Geriatrische und palliativmedizinische Versorgungmindestens 12 %
Kooperation mit Pflegeheimen (EBM-Abschnitt 37.2)mindestens 1 %
Schutzimpfungenmindestens 7 %, im 4. Quartal mindestens 25 %
Kleinchirurgie und Wundversorgungmindestens 3 %
Sonografie Abdomen oder Schilddrüsemindestens 2 %
Basisdiagnostikmindestens 3 %
Videosprechstundemindestens 1 %
Qualitätszirkel oder fachgleiche BerufsausübungsgemeinschaftTeilnahme bzw. Struktur
Sprechzeitenmindestens 14-täglich mittwochs oder freitags nach 15 Uhr oder an einem Werktag nach 19 Uhr oder vor 8 Uhr
Quelle: KV Schleswig-Holstein, Newsletter vom 16.12.2025 [9]

Daneben gelten Abschläge: Die Pauschale wird um 40 Prozent gekürzt, wenn eine Praxis weniger als zehn Schutzimpfungen im Quartal durchführt. Weiterhin gibt es einen Abschlag von 13 Punkten bei weniger als 400 Fällen und einen Zuschlag von neun Punkten bei mehr als 1.200 Fällen je vollzeittätiger Hausärztin oder vollzeittätigem Hausarzt. Für Schwerpunktpraxen, etwa in der Diabetologie, der HIV-Versorgung oder der Substitution, gelten Ausnahmen [9].

Für den Praxisalltag heißt das: Hausbesuche, Heimversorgung, Impfungen, Sonografie und Randzeiten-Sprechstunden werden nicht nur einzeln vergütet, sondern entscheiden zusätzlich über die Höhe einer Pauschale, die in jedem Behandlungsfall anfällt. Eine Praxis, die weniger als zwei Kriterien erfüllt, erhält für die Grundpauschale zehn Punkte weniger als vor 2026; ab zwei Kriterien gleicht der Zuschlag die Kürzung aus, ab acht Kriterien liegt die Pauschale darüber (eigene Ableitung aus den Punktwerten [9]).

Versorgungspauschale für chronisch Kranke

Die dritte Neuerung betrifft Patientinnen und Patienten mit stabiler chronischer Erkrankung. Für sie können Praxen seit dem 1. Juli 2026 eine Versorgungspauschale je Halbjahr statt der quartalsweisen Abrechnung ansetzen [7, 11].

Versorgungspauschale für chronisch Kranke

EBM, gültig seit 1. Juli 2026

GOPLeistungPunkteEuro
03100Versorgungspauschale je Halbjahr, Versicherte vom 19. bis 54. Lebensjahr35645,36
03100Versorgungspauschale je Halbjahr, Versicherte vom 55. bis 75. Lebensjahr40351,34
03110Zuschlag bei intensivem Behandlungsbedarf im Folgequartal, höchstens für 8 % der 03100-Fälle152 bzw. 17319,37 bzw. 22,04
03043Vorhaltepauschale je Halbjahr17922,81
Quelle: KV Bayerns, Rundschreiben vom 10.06.2026 [7]; KV Schleswig-Holstein, Newsletter vom 23.06.2026 [11]; Euro-Beträge für 03110 und 03043 berechnet mit dem Orientierungswert 2026 [10]

Voraussetzung ist nach den Angaben der KVen, dass genau eine chronische Erkrankung aus einer festgelegten Liste vorliegt, darunter Hypothyreose, Fettstoffwechselstörungen, essenzielle Hypertonie und Gicht, und dass die Patientin oder der Patient nur ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel erhält [7, 11]. Die Zielgruppe ist damit eng gefasst. Die KV Mecklenburg-Vorpommern kritisierte die Pauschale in einer Resolution ihrer Vertreterversammlung vom März 2026 als gut gemeint, aber schlecht gemacht [12].

Erste Zahlen: Was die Entbudgetierung den Praxen bringt

Bundesweite Auswertungen gibt es ein Jahr nach dem Start noch nicht. Die KV Baden-Württemberg hat als eine der ersten Zahlen veröffentlicht: Mit der Schlusszahlung für das vierte Quartal 2025 stieg das Honorar der Hausärztinnen und Hausärzte im Kollektivsystem um 4,8 bis 8,8 Prozent, je nachdem, ob die Bereinigung um die hausarztzentrierte Versorgung eingerechnet wird. Die KV überschrieb ihre Meldung damit, dass die Entbudgetierung bei den Hausärztinnen und Hausärzten angekommen sei [13].

Die Bewertung war schon bei der Verabschiedung geteilt. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband begrüßte die Umsetzung ab Oktober 2025 [14]. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands rechnete dagegen mit Mehrkosten von 400 bis 500 Millionen Euro ohne Mehrwert für die Versorgung [2].

4,8 bis 8,8 %Honoraranstieg der Hausärztinnen und Hausärzte in Baden-Württemberg im Quartal 4/2025 [13]
10Kriterien entscheiden seit 2026 über die Höhe der Vorhaltepauschale [9]
rund 5.000Hausarztsitze sind bundesweit nicht besetzt [15]

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Was von der Entbudgetierung bleibt

Kaum war die Entbudgetierung angekommen, folgte das nächste Gesetz. Der Bundestag hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) am 10. Juli 2026 beschlossen [16]. Nach Angaben der KV Baden-Württemberg trat es am 30. Juli 2026 in Kraft [8].

Wie stark es die Hausarztpraxen trifft, wird unterschiedlich bewertet. Die KV Baden-Württemberg schreibt in einer Mitgliederinformation vom September 2026, an der Entbudgetierung der Kapitel 3 und 4 einschließlich der Hausbesuche und an den Ausgleichszahlungen der Krankenkassen ändere sich nichts. Gestrichen wird aber unter anderem ab 2027 die Vergütung der Hausarztvermittlung (GOP 03008), und bisher extrabudgetäre Leistungen wie Prävention sollen in einen gesonderten Topf überführt werden. Der Orientierungswert steigt 2027 um 2,2 Prozent [8].

Die Verbände sehen die Entwicklung kritischer. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband sprach am Tag des Bundestagsbeschlusses von einem schwarzen Tag und einer teilweisen Rückabwicklung der Entbudgetierung; er kritisierte außerdem eine Bremse für die hausarztzentrierte Versorgung und begrenzte Vergütungszuwächse [17]. KBV-Vize Stephan Hofmeister warnte schon im Mai 2026, die Entbudgetierung werde durch die Hintertür abgeräumt [18].

Arbeitsmarkt Allgemeinmedizin: mehr Köpfe, weniger Kapazität

Der Bedarf an Hausärztinnen und Hausärzten ist unverändert hoch. Nach dem Bundesarztregister der KBV arbeiteten Ende 2025 in der hausärztlichen Versorgung (ohne Kinder- und Jugendmedizin) 55.778 Ärztinnen und Ärzte, etwas mehr als zehn Jahre zuvor. Nach Bedarfsplanungsgewicht gezählt lag die Kapazität aber bei 51.399 und damit unter dem Stand von 2020 [19].

Hausärztinnen und Hausärzte in der vertragsärztlichen Versorgung

Bundesarztregister, jeweils 31.12., ohne Kinder- und Jugendmedizin

Merkmal20152025
Hausärztinnen und Hausärzte (Köpfe)54.09455.778
davon mit eigener Zulassung46.59338.695
davon angestellt7.427 (13,7 %)17.067 (30,6 %)
davon angestellt in MVZ und anderen Einrichtungen1.8085.755
60 Jahre und älter32,9 %37,1 %
Quelle: KBV, Bundesarztregister [19]; Summen und Anteile eigene Berechnung

Die Zahl der Angestellten hat sich in zehn Jahren mehr als verdoppelt, während die Zahl der Zulassungen um rund 8.000 sank [19]. Nach Angaben der KBV sind bundesweit etwa 5.000 Hausarztsitze nicht besetzt [15]. Die offenen hausärztlichen Niederlassungsmöglichkeiten stiegen laut Bundesregierung von 3.861 Ende 2020 auf 5.181 Ende 2024 [20]. Im Jahr 2025 stellten die Landesausschüsse in 40 Planungsbereichen Unterversorgung und in 173 Planungsbereichen drohende Unterversorgung fest, überwiegend in der hausärztlichen Versorgung; mehr als 80 Prozent aller Niederlassungsmöglichkeiten entfallen auf Hausärztinnen und Hausärzte [21].

Die Ärztestatistik der Bundesärztekammer bestätigt den Trend: Ende 2025 waren 45.915 Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin berufstätig, 38.960 davon ambulant, 12.034 der ambulant Tätigen angestellt. Nach eigener Berechnung waren 40,6 Prozent 60 Jahre oder älter [22]. Beim Nachwuchs gibt es Bewegung: 2024 wurden 2.140 Facharztanerkennungen in der Allgemeinmedizin ausgesprochen, 5,4 Prozent mehr als im Vorjahr [22], 2025 waren es 2.147 [23]. Die Weiterbildung in Praxen wird nach § 75a SGB V gefördert; 2024 entsprach das rund 6.130 Vollzeitstellen [24].

Langfristig bleibt die Lücke groß. Eine Studie des Bosch Health Campus rechnet damit, dass bis 2040 rund 12.000 Hausarztsitze unbesetzt sein könnten [25]. Unsere Auswertung der Ärztestatistik für fünf Fächer finden Sie im Beitrag Ärztestatistik 2025: Was die Zahlen für fünf Fächer bedeuten.

Hausärztin im Gespräch mit einem älteren Patienten und einem Kind
Hausbesuche, Geriatrie und Impfungen zählen seit 2026 zu den Kriterien der Vorhaltepauschale. Foto: Vitaly Gariev, Pexels-Lizenz

Für Ärztinnen und Ärzte, die eine eigene Praxis erwägen, verbessert die feste Bezahlung der Grundleistungen die Planbarkeit. Gleichzeitig zeigen die Kürzungen durch das BStabG, dass die Rahmenbedingungen politisch beweglich bleiben. Welche Form besser passt, hängt von Risikobereitschaft und Lebensplanung ab; eine Entscheidungshilfe bietet unser Ratgeber Niederlassung oder Anstellung, Hinweise zur Übernahme einer Praxis finden Sie unter Praxisübernahme.

Allgemeinmedizin und Karriere: Fragen für das Bewerbungsgespräch

Was bedeutet das für Ihre Karriere?

Fragen, die Sie bei einem Wechsel stellen sollten

  1. Wie viele Kriterien der Vorhaltepauschale erfüllt die Praxis? Die Antwort zeigt, wie breit das Spektrum ist und wie stabil die Einnahmen sind.
  2. Welche Leistungen soll ich übernehmen? Klären Sie, ob Hausbesuche, Heimversorgung, Sonografie oder Randzeiten zu Ihrer Rolle gehören und wie sie in der Arbeitszeit berücksichtigt werden.
  3. Gibt es eine Umsatzbeteiligung? Nach der Entbudgetierung wird jede hausärztliche Grundleistung voll bezahlt; das kann eine Beteiligung attraktiver machen.
  4. Wie geht die Praxis mit der Versorgungspauschale für Chroniker um? Die Halbjahrespauschale verändert die Terminplanung für stabile chronisch Kranke.
  5. Nimmt die Praxis an der hausarztzentrierten Versorgung teil? Mehr als elf Millionen Versicherte sind eingeschrieben [26]; die HZV prägt Abläufe und Vergütung mit.
  6. Gibt es eine Perspektive auf Beteiligung oder Übernahme? Viele Inhaberinnen und Inhaber sind 60 Jahre oder älter; eine Nachfolgeplanung kann Teil des Angebots sein.

Einsatzbereiche, Arbeitszeitmodelle und Wechselmotive im Fach finden Sie auf unserer Seite zur Allgemeinmedizin. Wie sich Arbeitsbedingungen in Praxis, MVZ und Klinik unterscheiden, vergleichen wir unter MVZ, Klinik oder Praxis.

Sie überlegen, als Fachärztin oder Facharzt für Allgemeinmedizin zu wechseln? Passende Positionen vertraulich besprechen

Offene Punkte und Ausblick

Mehrere Fragen sind offen. Bundesweite Zahlen zur Honorarentwicklung seit der Entbudgetierung liegen noch nicht vor. Unklar ist auch, wie viele Praxen die Kriterien der Vorhaltepauschale erfüllen und wie häufig die neue Versorgungspauschale tatsächlich abgerechnet wird.

Die größte strukturelle Änderung steht noch bevor: das im Koalitionsvertrag vereinbarte Primärversorgungssystem, in dem Hausärztinnen und Hausärzte die Patientensteuerung übernehmen sollen. Das Bundesgesundheitsministerium hatte im Januar 2026 einen Referentenentwurf bis zum Sommer angekündigt [27]. Nach einem Bericht von Tagesspiegel Background vom September 2026 soll er erst Ende November 2026 kommen, das Inkrafttreten wird zum 1. Januar 2028 angestrebt [28]. Bis Mitte Oktober 2026 war kein Entwurf veröffentlicht.

Für Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin heißt das: Die Vergütung ist planbarer geworden, die Nachfrage nach hausärztlicher Arbeitskraft bleibt hoch, und die Rolle der Hausarztpraxis dürfte mit dem Primärversorgungssystem weiter wachsen. Aktuelle Positionen in Praxis, MVZ und Klinik finden Sie im Stellenportal Allgemeinmedizin.

Kurz gefragt

Seit wann sind die Hausärzte entbudgetiert?

Seit dem 1. Oktober 2025. Seitdem werden alle hausärztlichen Leistungen aus Kapitel 3 des EBM sowie die Hausbesuche ohne Mengenbegrenzung zu festen Preisen bezahlt. Grundlage ist das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz.

Was ist die neue Vorhaltepauschale?

Die Vorhaltepauschale (GOP 03040) liegt seit 2026 bei 128 Punkten je Behandlungsfall. Praxen erhalten Zuschläge, wenn sie zwei bis sieben oder mindestens acht von zehn Kriterien erfüllen, etwa bei Hausbesuchen, Impfungen, Sonografie oder Sprechzeiten. Bei weniger als zehn Impfungen im Quartal wird die Pauschale um 40 Prozent gekürzt.

Wer fällt unter die Versorgungspauschale für Chroniker?

Versicherte zwischen 19 und 75 Jahren mit genau einer chronischen Erkrankung aus einer festgelegten Liste, etwa Hypertonie oder Hypothyreose, die nur ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel erhalten. Die Praxis kann dann eine Halbjahrespauschale abrechnen.

Hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Entbudgetierung aufgehoben?

Nach Angaben der KV Baden-Württemberg bleibt die Entbudgetierung der hausärztlichen Grundleistungen bestehen. Gestrichen werden aber einzelne Leistungen wie die Vergütung der Hausarztvermittlung ab 2027. Die Verbände sprechen von einer teilweisen Rückabwicklung.

Wie ist der Arbeitsmarkt für Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner?

Sehr gut. Rund 5.000 Hausarztsitze sind unbesetzt, mehr als 80 Prozent aller Niederlassungsmöglichkeiten entfallen auf die hausärztliche Versorgung, und rund 31 Prozent der Hausärztinnen und Hausärzte in der vertragsärztlichen Versorgung arbeiten angestellt.

Quellen und weiterführende Literatur

Alle Angaben wurden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geprüft. Daten aus unterschiedlichen Erhebungszeiträumen und Methoden sind nur eingeschränkt direkt vergleichbar.

  1. [1]Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg: Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz: Was sich für Praxen ändert. Mitgliederinformation, 2025. kvbawue.de/api-file-fetcher?fid=5112
  2. [2]Deutsches Ärzteblatt: Bundestag beschließt Entbudgetierung für Hausärzte. Nachricht, 31.01.2025. aerzteblatt.de/news/bundestag-beschliesst-entbudgetierung-fuer-hausaerzte-e2e6152e-259e-4988-aedf-266a6888913d
  3. [3]Bundesrat: Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG), Beschluss. Drucksache 36/25 (Beschluss), 14.02.2025. dserver.bundestag.de/brd/2025/0036-25B.pdf
  4. [4]Kassenärztliche Bundesvereinigung: Hausärztliche Leistungen werden ab Oktober entbudgetiert, Eckpunkte zur neuen Vorhaltepauschale vereinbart. PraxisNachricht, 22.05.2025. kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/05-22/hausaerztliche-leistungen-werden-ab-oktober-entbudgetiert-eckpunkte-zur-neuen-vorhaltepauschale-vereinbart
  5. [5]Erweiterter Bewertungsausschuss: Beschluss der 85. Sitzung zur Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen. Beschluss, 20.05.2025. kbv.de/documents/infothek/rechtsquellen/bewertungsausschuss/gesamtverguetung/2025/eba-85-entbudgetierung-hausaerzte.pdf
  6. [6]Bewertungsausschuss: Beschluss der 792. Sitzung zur Änderung des EBM (Vorhaltepauschale). Bekanntgabe im Deutschen Ärzteblatt, 19.08.2025. aerzteblatt.de/archiv/titel/dae/2025/19/beschluss-des-bewertungsausschusses-nach-87-abs-1-satz-1-sgb-v-in-seiner-792-sitzung-am-19-august-2025-zur-aenderung-des-einheitlichen-bewertungsmassstabes-ebm-4f4939e9-202d-4647-a1b0-4761141daf79
  7. [7]Kassenärztliche Vereinigung Bayerns: Neue hausärztliche Versorgungspauschale für Chroniker. Rundschreiben, 10.06.2026. kvb.de/fileadmin/kvb/Mitglieder/Service/Serviceschreiben/2026-DS/KVB-RS-260610-neue-hausaerztliche-Versorgungspauschale-Chroniker.pdf
  8. [8]Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg: Auswirkungen des BStabG auf die haus- und kinderärztliche Vergütung 2027. Mitgliederinformation, 28.09.2026. kvbawue.de/api-file-fetcher?fid=5436
  9. [9]Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein: Vorhaltepauschale 2026. Newsletter, 16.12.2025. kvsh.de/fileadmin/user_upload/dokumente/Praxis/Praxisfuehrung/Newsletter/2025/KVSH-Newsletter_2025-12-16_Vorhaltepauschale_2026.pdf
  10. [10]Bewertungsausschuss: Beschluss der 803. Sitzung: Orientierungswert 2026. Beschluss, 2025. kbv.de/documents/infothek/rechtsquellen/bewertungsausschuss/gesamtverguetung/2026/ba-803-ow_2026.pdf
  11. [11]Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein: Versorgungspauschale. Newsletter, 23.06.2026. kvsh.de/fileadmin/user_upload/dokumente/Praxis/Praxisfuehrung/Newsletter/2026/KVSH_Newsletter_2026_06_23_Versorgungspauschale.pdf
  12. [12]Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern: Resolution der Vertreterversammlung zur hausärztlichen Versorgung. Pressemitteilung, 16.03.2026. kvmv.de/export/sites/default/.galleries/downloadgalerie_kvmv/presse/pressemitteilungen_pdfs/2026/PM_KVMV_VV_hausaerztliche-Versorgung_16032026.pdf
  13. [13]Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg: Die Entbudgetierung ist bei Ihnen, den Hausärzten, angekommen. Meldung zur Schlusszahlung 4/2025, 15.04.2026. kvbawue.de/praxis/aktuelles/nachrichten-zum-praxisalltag/news-artikel/die-entbudgetierung-ist-bei-ihnen-den-hausaerzten-angekommen
  14. [14]Hausärztinnen- und Hausärzteverband: Pressestatement zur Entbudgetierung. Pressestatement, 23.05.2025. dev.haev.de/fileadmin/user_upload/2025_05_23_Pressestatement_Entbudgetierung.pdf
  15. [15]Kassenärztliche Bundesvereinigung: Kritischer Trend setzt sich fort: mehr Ärzte und trotzdem weniger Zeit. Pressemitteilung, 12.03.2026. kbv.de/presse/pressemitteilungen/2026/kritischer-trend-setzt-sich-fort-mehr-aerzte-und-trotzdem-weniger-zeit
  16. [16]Bundesministerium für Gesundheit: Bundestag beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Pressemitteilung, 10.07.2026. bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bundestag-beschliesst-gkv-beitragssatzstabilisierunggesetz-pm-10-07-2026
  17. [17]Hausärztinnen- und Hausärzteverband: Stellungnahme zum GKV-Spargesetz. Pressemitteilung, 10.07.2026. haev.de/fileadmin/user_upload/2026_07_10_GKV-Spargesetz.pdf
  18. [18]Kassenärztliche Bundesvereinigung: Hofmeister: Das Spargesetz trifft alle, Entbudgetierung wird durch die Hintertür abgeräumt. PraxisNachricht, 28.05.2026. kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2026/05-28/hofmeister-das-spargesetz-trifft-alle-entbudgetierung-wird-durch-die-hintertuer-abgeraeumt
  19. [19]Kassenärztliche Bundesvereinigung: Statistische Informationen aus dem Bundesarztregister 2025, 2020 und 2015. Statistik, Stichtage 31.12.. kbv.de/infothek/zahlen-und-fakten/bundesarztregister
  20. [20]Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung zur hausärztlichen Versorgung. Drucksache 21/1315, 19.08.2025. dserver.bundestag.de/btd/21/013/2101315.pdf
  21. [21]Kassenärztliche Bundesvereinigung: Bedarfsplanung: Landesbeschlüsse über Unterversorgung. Gesundheitsdaten, Stand 31.12.2025. kbv.de/infothek/zahlen-und-fakten/gesundheitsdaten/bedarfsplanung-landesbeschluesse-ueber-unterversorgung
  22. [22]Bundesärztekammer: Ärztestatistik 2025. Statistik, Stichtag 31.12.2025. bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Ueber_uns/Statistik/AErztestatistik_2025.pdf
  23. [23]Kassenärztliche Bundesvereinigung: Weiterbildungsabschlüsse. Gesundheitsdaten, 2026. kbv.de/infothek/zahlen-und-fakten/gesundheitsdaten/weiterbildungsabschluesse
  24. [24]Kassenärztliche Bundesvereinigung: Förderung der Weiterbildung Allgemeinmedizin. Gesundheitsdaten, 2026. kbv.de/infothek/zahlen-und-fakten/gesundheitsdaten/foerderung-allgemeinmedizin
  25. [25]Bosch Health Campus: Hausärztemangel: Neue Studie zeigt, wie die ambulante Versorgung trotzdem gelingt. Studie Primärversorgung 2035+, Juli 2026. bosch-health-campus.de/de/story/hausaerztemangel-neue-studie-zeigt-wie-die-ambulante-versorgung-trotzdem-gelingt
  26. [26]Hausärztinnen- und Hausärzteverband: Pressemitteilung zum Tag der Hausarztmedizin. Pressemitteilung, 12.05.2026. haev.de/fileadmin/user_upload/2026_05_12_Pressemitteilung_zum_Tag_der_Hausarztmedizin.pdf
  27. [27]Apotheke adhoc: BMG: Erst Anruf, dann Arzt. Nachricht, 27.01.2026. apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/bmg-erst-anruf-dann-arzt/
  28. [28]Tagesspiegel Background Gesundheit & E-Health: Endlich ein Zeitplan fürs Primärversorgungssystem. Briefing, 11.09.2026. background.tagesspiegel.de/gesundheit-und-e-health/briefing/endlich-ein-zeitplan-fuers-primaerversorgungssystem
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