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Hautkrebs-Screening auf dem Prüfstand: Was die Überprüfung durch den G-BA für Hautärztinnen und Hautärzte bedeutet
Der G-BA hat am 15. Oktober 2026 begonnen, das Hautkrebs-Screening zu überprüfen; bis Ende 2027 soll er entscheiden. Wir ordnen Rechtsrahmen, Vergütung, Zahlen und Nutzendebatte ein und zeigen, was das für Arbeit und Stellenwahl in der Dermatologie bedeutet.

In diesem Artikel
- 01Hautkrebs-Screening: Prüfauftrag statt Abschaffung
- 02So ist das Hautkrebs-Screening heute geregelt
- 03Vergütung im EBM: was das Screening einer Praxis bringt
- 04Hautkrebs in Zahlen: Neuerkrankungen und Klinikfälle
- 05Teilnahme: Wer zum Hautkrebsscreening geht und wo
- 06Was das IQWiG prüft: risikobasiertes Screening und Intervalle
- 07Was die Überprüfung für Hautarztpraxen bedeuten kann
- 08Arbeitsmarkt Dermatologie: Anstellung, MVZ und Investoren
- 09Hautkrebs-Screening und Karriere: Fragen für das Bewerbungsgespräch
- 10Offene Punkte und Ausblick
- 11Quellen
- Das Hautkrebs-Screening bleibt vorerst Kassenleistung: Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben weiter alle zwei Jahre Anspruch.
- Der Gesetzgeber hat den G-BA mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verpflichtet, die Früherkennung bis Ende 2027 zu überprüfen, auch mit Blick auf ein risikobasiertes Screening und seltenere Untersuchungen.
- Am 15. Oktober 2026 hat der G-BA das Beratungsverfahren eröffnet und das IQWiG mit einer Nutzenbewertung beauftragt.
- Rund 57 Prozent der gescreenten Versicherten wurden 2023 in Hautarztpraxen untersucht (eigene Berechnung nach bifg-Daten). Für die Dermatologie geht es um Arbeitszeit, Honorar und Praxisorganisation.
- Wer jetzt die Stelle wechselt, sollte nachfragen, wie stark die Einrichtung vom Screening abhängt und wie sie sich auf mögliche Änderungen vorbereitet.
Das Hautkrebs-Screening steht auf dem Prüfstand. Seit 2008 haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf eine Ganzkörperuntersuchung der Haut. Jetzt muss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bis Ende 2027 prüfen, ob dieses Angebot so bleiben soll [1]. Für Hautärztinnen und Hautärzte ist das mehr als eine gesundheitspolitische Randnotiz: Das Screening bindet Arbeitszeit, bringt extrabudgetäres Honorar und prägt die Terminplanung vieler Praxen und MVZ. Dieser Beitrag ordnet ein, was beschlossen ist und was nicht, wie das Hautkrebs-Screening heute geregelt und vergütet wird, was die Zahlen über Nutzen und Teilnahme sagen und was die Überprüfung für den Arbeitsmarkt in der Dermatologie bedeuten kann.
Hautkrebs-Screening: Prüfauftrag statt Abschaffung
Im Frühjahr 2026 sah es zeitweise so aus, als würde das Hautkrebsscreening gestrichen. Die FinanzKommission Gesundheit hatte in ihrem ersten Bericht vom 30. März 2026 empfohlen, die Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs auszusetzen und zu überprüfen. Als Finanzwirkung nannte sie 0,2 Milliarden Euro für 2027 und 0,3 Milliarden Euro für 2030 [2].
Der Gesetzgeber ist dieser Empfehlung nur zum Teil gefolgt. Nach dem Kabinettsentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes wird § 25 Absatz 4 SGB V ergänzt: Der G-BA überprüft die Früherkennungsuntersuchungen auf Hautkrebs unter Berücksichtigung eines möglichen risikobasierten Screenings und einer möglichen Anpassung der Häufigkeit der Untersuchungen und beschließt bis zum 31. Dezember 2027 über eine Anpassung seiner Richtlinien [3]. Eine Aussetzung sieht der Entwurf nicht vor. Das Gesetz ist laut G-BA seit dem 30. Juli 2026 in Kraft [4].
Am 15. Oktober 2026 hat der G-BA das Beratungsverfahren eingeleitet. Er prüft zugleich den Gesundheits-Check-up, der ebenfalls Teil des gesetzlichen Auftrags ist. In seiner Meldung betont er, dass die Hautkrebs-Früherkennung seit 2008 unverändert für alle gesetzlich Versicherten ab 35 Jahren im Zwei-Jahres-Rhythmus übernommen wird und auffällige Hautveränderungen unabhängig davon jederzeit ärztlich abgeklärt werden können [1]. Ist das Hautkrebsscreening also noch Kassenleistung? Ja. Bis der G-BA neu beschließt, gilt die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie in ihrer bisherigen Form [1, 5].
Vom Sparvorschlag zum Prüfverfahren
Die wichtigsten Schritte
| Datum | Schritt |
|---|---|
| 30. März 2026 | FinanzKommission Gesundheit empfiehlt Aussetzen und Überprüfung |
| 29. April 2026 | Bundeskabinett beschließt den Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes |
| 30. Juli 2026 | Gesetz tritt in Kraft |
| 15. Oktober 2026 | G-BA leitet Beratungsverfahren ein und beauftragt das IQWiG |
| Oktober bis November 2026 | Einschätzungsverfahren |
| Dezember 2027 | Geplante Beschlussfassung im Plenum, Fristende nach dem Gesetz |
So ist das Hautkrebs-Screening heute geregelt
Rechtsgrundlage ist die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie des G-BA, zuletzt geändert am 18. Dezember 2025 und in dieser Fassung seit dem 12. März 2026 in Kraft. Zielerkrankungen sind das maligne Melanom, das Basalzellkarzinom und das spinozelluläre Karzinom. Die Untersuchung soll möglichst zusammen mit der Gesundheitsuntersuchung stattfinden [5].
Den Ablauf gibt die Richtlinie genau vor [5]:
- Anspruch haben Versicherte ab dem Alter von 35 Jahren jedes zweite Jahr (§ 29).
- Die Untersuchung umfasst eine gezielte Anamnese, eine standardisierte visuelle Ganzkörperinspektion der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes und aller Intertrigines, die Befundmitteilung mit Beratung und die Dokumentation (§ 30 Absatz 1).
- Bei Verdacht klärt eine Dermatologin oder ein Dermatologe ab, mit erneuter Ganzkörperinspektion und gegebenenfalls Histologie (§ 30 Absatz 2).
- Durchführen dürfen das Screening Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin, hausärztlich tätige Internistinnen und Internisten, Praktische Ärztinnen und Ärzte sowie Ärztinnen und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung, außerdem Hautärztinnen und Hautärzte, jeweils mit Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (§ 31).
- Voraussetzung für die Genehmigung ist ein von der KV zertifiziertes achtstündiges Fortbildungsprogramm (§ 32).
- Die vollständige Dokumentation mit zertifizierter Software ist Voraussetzung für die Abrechnung (§ 34).
Damit ist die Rolle der Dermatologie doppelt angelegt: Hautärztinnen und Hautärzte führen selbst Screenings durch und sind zugleich die Instanz, die auffällige Befunde aus den Hausarztpraxen abklärt.
Vergütung im EBM: was das Screening einer Praxis bringt
Abgerechnet wird über zwei Gebührenordnungspositionen im EBM-Abschnitt 1.7.2. Die KBV beschreibt die Vergütung als extrabudgetär, ohne Mengenbegrenzung zum festen Preis [6]. Die Euro-Beträge ergeben sich aus dem Orientierungswert 2026 von 12,7404 Cent je Punkt [7, 8].
Gebührenordnungspositionen zum Hautkrebs-Screening
EBM-Abschnitt 1.7.2, Stand 2026
| GOP | Leistung | Punkte | Euro |
|---|---|---|---|
| 01745 | Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs | 253 | 32,23 |
| 01746 | Zuschlag zur Gesundheitsuntersuchung (GOP 01732) im hausärztlichen Versorgungsbereich | 209 | 26,63 |
Hautarztpraxen rechnen die GOP 01745 ab, die GOP 01746 ist dem hausärztlichen Bereich vorbehalten [7]. Daneben gibt es Selektivverträge: Die BARMER bietet einen Haut-Check für Versicherte unter 35 Jahren an [9], die KV Hessen listet ähnliche Verträge weiterer Krankenkassen auf [7]. Diese Zusatzangebote regeln die Krankenkassen selbst; Gegenstand der G-BA-Prüfung ist die Regelleistung nach der Richtlinie [5, 10].
Hautkrebs in Zahlen: Neuerkrankungen und Klinikfälle
Hautkrebs ist in Deutschland sehr häufig. Nach Daten des Zentrums für Krebsregisterdaten im Robert Koch-Institut (ZfKD) erkrankten im Jahr 2023 rund 27.430 Menschen an einem malignen Melanom der Haut; 3.169 starben daran (1.318 Frauen, 1.851 Männer) [11]. Am hellen Hautkrebs erkrankten nach Schätzung des ZfKD knapp 243.000 Menschen [12].
Die Prognose des Melanoms ist im Mittel gut: Die relative 5-Jahres-Überlebensrate liegt laut ZfKD bei 96 Prozent für Frauen und 94 Prozent für Männer, etwa zwei Drittel der Melanome werden im frühen Stadium UICC I entdeckt [11]. Für die Screening-Debatte zentral ist eine Beobachtung, die das ZfKD selbst beschreibt: Um das Jahr 2008, mit Einführung des Screenings, stiegen die Erkrankungsraten sprunghaft an. Seit 2012 sind sie bei Frauen leicht rückläufig und bei Männern etwa konstant, während sich die Sterberaten kaum verändert haben [11]. Befürworter sehen darin mehr früh entdeckte Tumoren, Kritiker ein Zeichen von Überdiagnosen.
Auch in den Kliniken wächst die Bedeutung. Das Statistische Bundesamt zählte 2024 rund 120.100 stationäre Behandlungsfälle mit der Diagnose Hautkrebs, 94,5 Prozent mehr als 2004. Der Anstieg geht vor allem auf hellen Hautkrebs zurück (94.000 Fälle, plus 117 Prozent); beim Melanom waren es rund 26.100 Fälle (plus 41,7 Prozent). Hautkrebs war damit bei 8,3 Prozent aller stationären Krebsbehandlungen die Hauptdiagnose. Rund 4.600 Menschen starben 2024 an Hautkrebs, mehr als die Hälfte von ihnen war 80 Jahre oder älter [13].
Stationäre Hautkrebsfälle 2004 und 2024
Behandlungsfälle in deutschen Krankenhäusern
- Alle Hautkrebsfälle 200461.700
- Alle Hautkrebsfälle 2024120.100
- davon heller Hautkrebs 200443.300
- davon heller Hautkrebs 202494.000
Teilnahme: Wer zum Hautkrebsscreening geht und wo
Wie viele Versicherte das Angebot nutzen, zeigt der Arztreport 2025 des BARMER-Instituts für Gesundheitssystemforschung (bifg), der BARMER-Daten auf alle gesetzlich Versicherten hochrechnet. Danach ließen sich 2023 rund 7,08 Millionen von 47,16 Millionen Anspruchsberechtigten screenen, das sind 15,0 Prozent. Über zwei Jahre gerechnet, also im vorgesehenen Turnus, nahmen 27,9 Prozent teil; von 2010 bis 2019 waren es jeweils rund 30 Prozent [14]. Mehr als 70 Prozent der Berechtigten nutzen das Screening demnach nicht.
Deutlich verschoben hat sich die Arbeitsteilung. Das hausärztliche Screening erreichte von 2010 bis 2018 jeweils rund 9,5 Prozent der Berechtigten, seit 2021 sind es gut 6,5 Prozent. In Hautarztpraxen wurden 2023 dagegen 8,9 Prozent der Berechtigten untersucht, so viele wie nie seit 2008 [14].
Hautkrebs-Screening nach Praxis
Hochrechnung auf alle gesetzlich Versicherten, 2023
| Bereich | Gescreente Versicherte | Anteil an den Berechtigten |
|---|---|---|
| Hausarztpraxen | 3.140.331 | gut 6,5 % |
| Hautarztpraxen | 4.210.289 | 8,9 % |
Die Abrechnungsdaten bestätigen das Bild. Laut Evaluationsbericht des BQS-Instituts für den G-BA blieb die Zahl der in Hautarztpraxen abgerechneten Screenings 2019 und 2022 mit jeweils rund 3,49 Millionen stabil. Bei Hausärztinnen und Hausärzten sank die Zahl der Screenings zusammen mit dem Check-up im selben Zeitraum von 3,28 auf 2,45 Millionen [15]. Eine Genehmigung hatten 2022 rund 74 Prozent der zugelassenen Hausärztinnen und Hausärzte und 2020 rund 93 Prozent der Dermatologinnen und Dermatologen [15].
Die Teilnahme ist sozial ungleich verteilt. Nach dem bifg-Report erhöht ein akademischer Abschluss die Chance auf ein Screening beim Hautarzt deutlich, Menschen mit dauerhaftem Bezug von Arbeitslosengeld II werden dort wesentlich seltener untersucht. Beim hausärztlichen Screening spielen Bildung und Geschlecht kaum eine Rolle [14]. Für die Debatte über ein risikobasiertes Angebot ist das relevant: Wer heute kommt, ist nicht unbedingt, wer das höchste Risiko hat.

Was das IQWiG prüft: risikobasiertes Screening und Intervalle
Der Auftrag an das IQWiG ist konkret [10]. Untersucht werden Personen ab 35 Jahren ohne Verdacht auf Melanom, Basalzellkarzinom oder spinozelluläres Karzinom. Zwei Vergleiche stehen im Mittelpunkt: die allgemeine Früherkennung gegenüber keiner spezifischen Früherkennung und die allgemeine gegenüber einer risikoadaptierten Früherkennung. Bewertet werden Mortalität, Morbidität, gesundheitsbezogene Lebensqualität und unerwünschte Wirkungen.
Zusätzlich soll das Institut darstellen, welche Formen der Hautkrebs-Früherkennung vergleichbare Gesundheitssysteme und aktuelle Leitlinien vorsehen, und analysieren, wie gut Risikoscores das Hautkrebsrisiko über mindestens fünf Jahre vorhersagen. Der G-BA hat dem IQWiG die Ergebnisberichte der Innovationsfondsprojekte Pertimo und EvaSCa mitgegeben. Abgabe ist bis zwölf Monate nach Auftragserteilung [10], also nach unserer Rechnung etwa im Oktober 2027. Die Beschlussfassung im Plenum ist für Dezember 2027 geplant [4].
Wie ein risikobasiertes Screening im Alltag aussähe, ist offen. Aus redaktioneller Sicht denkbar wären etwa Risikokriterien für den Zugang, ein längeres Intervall für Personen ohne Risikofaktoren oder eine hausärztliche Vorauswahl mit gezielter Überweisung in die Dermatologie. Für die Abstimmung zwischen Praxen gibt es bereits Werkzeuge: Telekonsile sind über die GOP 01670 bis 01672 im EBM abrechenbar, Grundlage ist die Telekonsilien-Vereinbarung, die seit Oktober 2022 gilt [23]. Welche Variante der G-BA wählt, hängt von der Evidenz ab, die das IQWiG findet.
Was die Überprüfung für Hautarztpraxen bedeuten kann
Die Arbeitszeit, die das Screening heute bindet, lässt sich aus den veröffentlichten Daten grob abschätzen.
Welche Folgen eine Änderung hätte, hängt von der Ausgestaltung ab. Ein längeres Intervall oder eine Beschränkung auf Risikogruppen würde Screening-Termine reduzieren und Kapazität für kurative Fälle freimachen. Wie groß der Bedarf dort ist, zeigt die Terminvermittlung: Bei den Hautärztinnen und Hautärzten lagen laut Zi 27 Prozent der über die Terminservicestellen vermittelten Termine zwischen dem 15. und 35. Tag, über alle Fachgruppen waren es 19 Prozent [25]. Ein strukturiertes Programm mit Einladung, Dokumentation und Qualitätskriterien, wie es die Fachverbände fordern [18, 20], könnte umgekehrt neue Anforderungen an Praxisorganisation, Software und Fortbildung stellen.
Für den Arbeitsalltag in Praxis und MVZ heißt das: Bis der G-BA entschieden hat, geplant für Dezember 2027, ändert sich an Anspruch und Abrechnung nichts [4]. Einrichtungen, die stark auf Screening-Termine ausgerichtet sind, sollten aber Szenarien durchspielen, etwa wie sie frei werdende Kapazität mit kurativen, operativen oder spezialisierten Leistungen füllen.
Arbeitsmarkt Dermatologie: Anstellung, MVZ und Investoren
Die ambulante Dermatologie hat sich in zehn Jahren deutlich verändert. Nach dem Bundesarztregister der KBV stieg die Zahl der Hautärztinnen und Hautärzte in der vertragsärztlichen Versorgung von 3.839 Ende 2015 auf 4.052 Ende 2025. Die Zahl der Angestellten hat sich in dieser Zeit mehr als verdoppelt, von 657 auf 1.385. Nach Bedarfsplanungsgewicht gezählt sank die Kapazität dagegen leicht von 3.264 auf 3.206 [24]. Mehr Köpfe bedeuten also nicht mehr Versorgungskapazität.
Hautärztinnen und Hautärzte in der vertragsärztlichen Versorgung
Bundesarztregister, jeweils 31.12.
| Merkmal | 2015 | 2025 |
|---|---|---|
| Hautärztinnen und Hautärzte (Köpfe) | 3.839 | 4.052 |
| davon angestellt | 657 (17,1 %) | 1.385 (34,2 %) |
| davon angestellt in MVZ und anderen Einrichtungen | 181 | 706 |
| 60 Jahre und älter | 787 (20,5 %) | 1.249 (30,8 %) |
| Kapazität nach Bedarfsplanungsgewicht | 3.264 | 3.206 |
Die Ärztestatistik der Bundesärztekammer zeichnet ein ähnliches Bild: Ende 2025 waren 6.820 Dermatologinnen und Dermatologen berufstätig, 5.258 davon ambulant, 1.955 der ambulant Tätigen angestellt. In Kliniken arbeiteten 1.167; 29,8 Prozent aller berufstätigen Hautärztinnen und Hautärzte waren 60 Jahre oder älter [26]. Unsere Auswertung für fünf Fächer finden Sie im Beitrag Ärztestatistik 2025: Was die Zahlen für fünf Fächer bedeuten.
Ein Faktor, der in der Dermatologie stärker wirkt als in vielen anderen Fächern, sind Investoren. Eine Analyse im bifg-Jahrbuch 2026 zählt bundesweit vier von Private-Equity-Gesellschaften geführte Ketten in der Dermatologie mit mehr als 100 Praxisstandorten; seit Mitte 2025 kamen 16 Standorte hinzu, nach der Allgemeinmedizin der zweithöchste Zuwachs. In Bayern entfielen Anfang 2025 rund 18 Prozent der dermatologischen Vollzeitäquivalente auf MVZ, 10 Prozent auf Private-Equity-MVZ [27]. Wie sich Arbeitsbedingungen in Praxis, MVZ und Klinik unterscheiden, vergleichen wir unter MVZ, Klinik oder Praxis.
Für die Niederlassung bleibt die Dermatologie zugleich offen: Die KBV nennt die Hautärzte unter den Arztgruppen der allgemeinen fachärztlichen Versorgung, für die vor allem noch Niederlassungsmöglichkeiten bestehen [28]. Ob Anstellung oder eigene Praxis besser passt, hängt von Risikobereitschaft und Lebensplanung ab; eine Entscheidungshilfe bietet unser Ratgeber Niederlassung oder Anstellung.
Hautkrebs-Screening und Karriere: Fragen für das Bewerbungsgespräch
Fragen, die Sie bei einem Wechsel stellen sollten
- Welchen Anteil hat das Screening am Patientenaufkommen? Fragen Sie, wie viele Screening-Termine pro Woche geplant sind und welcher Teil des Honorars darauf entfällt.
- Wie bereitet sich die Einrichtung auf die G-BA-Entscheidung vor? Gibt es Pläne für den Fall, dass Intervalle verlängert oder Risikogruppen definiert werden?
- Wie ist Ihre Arbeitszeit verteilt? Klären Sie das Verhältnis von Screening, kurativer Sprechstunde, Operationen und Spezialsprechstunden.
- Welche Ausstattung gibt es? Auflichtmikroskopie, digitale Dermatoskopie und Software für die Dokumentation prägen die Qualität und Ihre Arbeitsabläufe.
- Wer trägt die Einrichtung? In MVZ lohnt die Frage nach Träger, Entscheidungswegen und Ihrem Einfluss auf die Terminplanung.
- Wie arbeitet die Einrichtung mit Hausarztpraxen zusammen? Zuweisungen, Telekonsile und die Abklärung auffälliger Befunde werden bei einem risikobasierten Modell wichtiger.
Wie Sie sich auf solche Gespräche vorbereiten, beschreiben wir im Ratgeber zum Vorstellungsgespräch als Ärztin oder Arzt. Einsatzbereiche, Arbeitszeitmodelle und Wechselmotive im Fach finden Sie auf unserer Seite zur Dermatologie.
Sie überlegen, Ihre Tätigkeit in der Dermatologie neu auszurichten? Passende Positionen vertraulich besprechen
Offene Punkte und Ausblick
Vieles ist noch offen. Ob das IQWiG ausreichende Daten für ein risikoadaptiertes Modell findet, ist nicht absehbar; der G-BA hatte schon 2008 auf die dünne Evidenz hingewiesen [16]. Unklar ist auch, wie Risikogruppen in der Praxis erkannt würden, wer die Vorauswahl übernimmt und ob ein Einladungssystem kommt, wie es die Fachverbände fordern [20].
Fest steht der Zeitrahmen: Bis Dezember 2027 soll der G-BA beschließen [4]. Bis dahin bleibt das Hautkrebs-Screening Kassenleistung im bisherigen Umfang. Für Hautärztinnen und Hautärzte ist die Übergangszeit eine Gelegenheit, die eigene Position zu prüfen: Wer breite dermatologische Erfahrung mitbringt und in einer Einrichtung arbeitet, die nicht einseitig vom Screening abhängt, ist für jedes denkbare Ergebnis gut aufgestellt. Aktuelle Positionen in Praxis, MVZ und Klinik finden Sie im Stellenportal Dermatologie.
Wird das Hautkrebs-Screening abgeschafft?
Nein. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verpflichtet den G-BA, die Hautkrebs-Früherkennung bis Ende 2027 zu überprüfen, auch mit Blick auf ein risikobasiertes Screening und seltenere Untersuchungen. Eine Abschaffung oder Aussetzung ist nicht beschlossen.
Ist das Hautkrebsscreening noch Kassenleistung?
Ja. Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben weiterhin alle zwei Jahre Anspruch. Auffällige Hautveränderungen können unabhängig vom Screening jederzeit ärztlich abgeklärt werden.
Wann entscheidet der G-BA?
Das Beratungsverfahren wurde am 15. Oktober 2026 eingeleitet. Das IQWiG soll seine Bewertung binnen zwölf Monaten vorlegen, die Beschlussfassung ist für Dezember 2027 geplant.
Wie wird das Hautkrebs-Screening vergütet?
Über die GOP 01745 (253 Punkte, 2026 rund 32 Euro) und im hausärztlichen Bereich über den Zuschlag GOP 01746 zur Gesundheitsuntersuchung (209 Punkte, rund 27 Euro). Die Vergütung ist extrabudgetär.
Was bedeutet die Prüfung für Hautärztinnen und Hautärzte?
Bis zum Beschluss des G-BA, geplant für Dezember 2027, bleibt alles wie bisher. Danach könnten weniger Screening-Termine und mehr Raum für kurative Fälle entstehen. Nach Einschätzung der Redaktion bleiben Fachärztinnen und Fachärzte für Dermatologie gefragt, besonders mit Erfahrung in Dermatoskopie, Dermatochirurgie und Spezialsprechstunden.
Quellen und weiterführende Literatur
Alle Angaben wurden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geprüft. Daten aus unterschiedlichen Erhebungszeiträumen und Methoden sind nur eingeschränkt direkt vergleichbar.
- [1]Gemeinsamer Bundesausschuss: Hautkrebs-Screening und Check-up: GBA berät über das aktuelle Früherkennungsangebot. Meldung Nr. 1357, 15.10.2026. g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1357/
- [2]FinanzKommission Gesundheit: Erster Bericht der FinanzKommission Gesundheit, Management Summary. Bericht, 30.03.2026. bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/F/FinanzKommission_Gesundheit/Management_Summary__Erster_Bericht_der_Finanzkommission_Gesundheit_.pdf
- [3]Bundesministerium für Gesundheit: Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz), Kabinettsentwurf. Gesetzentwurf, 29.04.2026. bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz_Kabinett.pdf
- [4]Gemeinsamer Bundesausschuss: Einleitung eines Beratungsverfahrens: Überprüfung der Regelungen zur Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs, mit Zeitplan. Beschluss, 15.10.2026. g-ba.de/beschluesse/8063/
- [5]Gemeinsamer Bundesausschuss: Krebsfrüherkennungs-Richtlinie, Fassung vom 18.12.2025. Richtlinie, in Kraft seit 12.03.2026. g-ba.de/downloads/62-492-4074/KFE-RL_2025-12-18_iK-2026-03-12.pdf
- [6]Kassenärztliche Bundesvereinigung: Hautkrebs-Früherkennung. Themenseite, abgerufen 17.10.2026. kbv.de/praxis/patientenversorgung/praevention/hautkrebs-frueherkennung
- [7]Kassenärztliche Vereinigung Hessen: Hautkrebs-Früherkennung abrechnen. Abrechnungshinweise, 16.09.2026. kvhessen.de/abrechnung-ebm/hautkrebs-frueherkennung-abrechnen
- [8]Bewertungsausschuss: Beschluss der 803. Sitzung: Orientierungswert 2026. Beschluss, 2025. kbv.de/documents/infothek/rechtsquellen/bewertungsausschuss/gesamtverguetung/2026/ba-803-ow_2026.pdf
- [9]BARMER: Hautkrebsvorsorge und Haut-Check. Leistungsbeschreibung, 17.02.2026. barmer.de/unsere-leistungen/leistungen-a-z/vorsorge/krebsvorsorge/hautkrebsvorsorge-1055270
- [10]Gemeinsamer Bundesausschuss: Beauftragung des IQWiG: Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs, Auftragskonkretisierung. Beschluss, 15.10.2026. g-ba.de/downloads/40-268-13039/2026-10-15_KFE-RL_IQWiG-Beauftragung_HKF_Konkretisierung.pdf
- [11]Zentrum für Krebsregisterdaten im Robert Koch-Institut: Malignes Melanom der Haut. Themenseite krebsdaten.de, Stand 04.03.2026. krebsdaten.de/Krebs/DE/Content/Krebsarten/Melanom/melanom_node.html
- [12]Zentrum für Krebsregisterdaten im Robert Koch-Institut: Nicht-melanotischer Hautkrebs. Themenseite krebsdaten.de, Stand 04.03.2026. krebsdaten.de/Krebs/DE/Content/Krebsarten/Nicht-melanotischer-Hautkrebs/nicht-melanotischer-hautkrebs_node.html
- [13]Statistisches Bundesamt: Stationäre Hautkrebsbehandlungen 2024. Pressemitteilung N036, 28.05.2026. destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/05/PD26_N036_231.html
- [14]BARMER Institut für Gesundheitssystemforschung (bifg): Arztreport 2025, Teil Hautkrebs-Screening. Report, 2025. bifg.de/media/dl/Reporte/Arztreporte/2025/bifg-arztreport-2025-hautkrebsscreening.pdf
- [15]BQS Institut im Auftrag des G-BA: Evaluation des Hautkrebs-Screenings, Abschlussbericht 2019 bis 2022. Evaluationsbericht, 2023. g-ba.de/downloads/17-98-5655/2023-09-19_BQS-HKS-Abschlussbericht_2019-2022.pdf
- [16]Gemeinsamer Bundesausschuss: Zusammenfassende Dokumentation zum Hautkrebs-Screening. Abschlussbericht, 31.03.2008. g-ba.de/downloads/40-268-580/2008-03-31-Abschluss-Hautkrebsscreening.pdf
- [17]Katalinic A. et al.: Does skin cancer screening save lives? An observational study comparing trends in melanoma mortality in regions with and without screening. Cancer 2012; 118: 5395–5402, 2012. research.uni-luebeck.de/en/publications/does-skin-cancer-screening-save-lives-an-observational-study-comp/
- [18]Deutsches Ärzteblatt: Regierungspläne zum Hautkrebsscreening sorgen weiter für Debatte. Nachricht, 04.05.2026. aerzteblatt.de/news/regierungsplane-zum-hautkrebsscreening-sorgen-weiter-fur-debatte-b414226f-3a5e-4526-9e95-9fd70af4d5cb
- [19]AOK-Bundesverband, G+G Gesundheit und Gesellschaft: Hautkrebs-Screening abschaffen?. Magazin 06/2026, 17.06.2026. aok.de/pp/gg/magazine/gesundheit-gesellschaft-06-2026/hautkrebs-screening/
- [20]Deutsche Dermatologische Gesellschaft: Hautkrebsscreening auf dem Prüfstand der Finanzkommission: Verbände widersprechen. Pressemitteilung, 14.04.2026. derma.de/presse/detail/hautkrebsscreening-auf-dem-pruefstand-der-finanzkommission-verbaende-widersprechen-statt-einsparung-droht-kostenanstieg-fuer-diagnostik-und-therapie-bei-hautkrebs
- [21]Berufsverband der Deutschen Dermatologen: Bewährte Früherkennungsuntersuchung soll zu den ersten Leistungskürzungen für GKV-Versicherte zählen. Pressemitteilung, 02.04.2026. bvdd.de/aktuelles-presse/newsroom/alle-nachrichten/details/bewaehrte-frueherkennungsuntersuchung-soll-zu-den-ersten-leistungskuerzungen-fuer-gkv-versicherte-zaehlen/
- [22]Deutsches Ärzteblatt: Appell zur Hautkrebsvorsorge: Fast 457.000 Unterschriften gesammelt. Nachricht, 27.04.2026. aerzteblatt.de/news/appell-zur-hautkrebsvorsorge-fast-457000-unterschriften-gesammelt-1af17e2c-008b-4cdc-a3d6-c0039ce07d35
- [23]Kassenärztliche Bundesvereinigung: Telekonsilien. Themenseite, abgerufen 17.10.2026. kbv.de/praxis/digitalisierung/anwendungen/telekonsilien
- [24]Kassenärztliche Bundesvereinigung: Statistische Informationen aus dem Bundesarztregister 2025 und 2015. Statistik, Stichtage 31.12.2025 und 31.12.2015. kbv.de/infothek/zahlen-und-fakten/bundesarztregister
- [25]Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi): Terminvermittlung: Zi insights. Präsentation, 27.05.2026. zi.de/fileadmin/Downloads/Service/Veranstaltungen/Zi_insights/Zi_insights_Terminvermittlung_2026-05-27_Mangiapane.pdf
- [26]Bundesärztekammer: Ärztestatistik 2025. Statistik, Stichtag 31.12.2025. bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Ueber_uns/Statistik/AErztestatistik_2025.pdf
- [27]Scheuplein C., Tauscher M., Gerlach R.: Private Equity und MVZ. bifg Gesundheitswesen aktuell 2026, S. 56–80, 2026. bifg.de/media/dl/gesundheitswesen-aktuell/2026/gwa-2026_gerlach.pdf. DOI: 10.30433/GWA2026-56
- [28]Kassenärztliche Bundesvereinigung: Bedarfsplanung: Versorgungsgrade und Niederlassungsmöglichkeiten. Gesundheitsdaten, Stand 31.12.2025. kbv.de/infothek/zahlen-und-fakten/gesundheitsdaten/bedarfsplanung-versorgungsgrade-niederlassungsmoeglichkeiten
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