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Primärarztsystem 2028: Was die Reform für Ärztinnen und Ärzte bedeutet
Ab 2028 soll in Deutschland ein verbindliches Primärversorgungssystem gelten. Was geplant ist, was noch offen ist und was die Reform für Hausärzte, Fachärzte und MVZ bedeutet.

In diesem Artikel
- 01Primärversorgungssystem: Die Kurzfassung
- 02Der Zeitplan: Vom Koalitionsvertrag bis 2028
- 03Was konkret geplant ist
- 04Was noch offen ist
- 05Die Ausgangslage in den Hausarztpraxen
- 06Was die Reform für Hausärztinnen und Hausärzte bedeutet
- 07Was die Reform für Fachärztinnen und Fachärzte bedeutet
- 08Was die Reform für Kliniken und MVZ bedeutet
- 09Was Ärztinnen und Ärzte jetzt tun können
- 10Häufige Fragen zum Primärversorgungssystem
- 11Fazit: Die Richtung steht, die Details entscheiden
- 12Quellen
Kaum eine Reform wird die ambulante Versorgung in Deutschland so verändern wie das geplante Primärversorgungssystem. Bis Ende November 2026 soll das Bundesgesundheitsministerium einen Referentenentwurf vorlegen, ab dem 1. Januar 2028 soll das System verbindlich gelten. Hausärztinnen und Hausärzte würden damit zur festen ersten Anlaufstelle, der Weg zur Fachärztin oder zum Facharzt liefe in der Regel über eine Überweisung, eine digitale Ersteinschätzung oder die 116 117. Dieser Beitrag ordnet ein, was bereits feststeht, was noch offen ist und was die Reform für Ärztinnen und Ärzte in Praxis, MVZ und Klinik bedeutet, auch mit Blick auf die eigene Karriere.
Primärversorgungssystem: Die Kurzfassung
Ein Primärversorgungssystem, häufig auch Primärarztsystem genannt, legt fest, wer im ambulanten Bereich die erste Ansprechperson ist und wie Patientinnen und Patienten weitergeleitet werden. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag ein „verbindliches Primärarztsystem“ vereinbart. Nach dem bisher bekannten Stand gilt:
- Erste Anlaufstelle sind Hausarzt- und Kinderarztpraxen. Die freie Arztwahl unter ihnen bleibt erhalten.
- Ausnahmen sind die Augenheilkunde und die Gynäkologie. Dorthin sollen Versicherte weiter direkt gehen können.
- Chronisch Kranke sollen auch von Gebietsärztinnen und Gebietsärzten durch die Versorgung geführt werden können.
- Digitale Werkzeuge wie eine Ersteinschätzung, die elektronische Überweisung und eine Terminvermittlung über die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen die Steuerung unterstützen.
Die Eckpunkte aus dem Koalitionsvertrag fasst die Ärzte Zeitung zusammen. Wie das System im Detail aussieht, entscheidet erst das Gesetz.
Der Zeitplan: Vom Koalitionsvertrag bis 2028
Die Reform ist kein spontanes Projekt, sondern seit Frühjahr 2025 angekündigt. Die wichtigsten Stationen:
- April 2025: Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht ein verbindliches Primärarztsystem vor.
- 27. Januar 2026: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) startet mit rund 30 Verbänden und Krankenkassen einen Fachdialog. Sie spricht von „einer der wichtigsten Strukturveränderungen in den nächsten Jahren“ und erwartet erste Wirkungen 2028, berichtet das Deutsche Ärzteblatt.
- 15. Juli 2026: Das Bundeskabinett beschließt das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Es bereitet die technischen Bausteine für den digitalen Zugang vor, so das Bundesgesundheitsministerium.
- Ende November 2026: Ein Referentenentwurf für das eigentliche Primärversorgungsgesetz soll vorliegen. Danach folgen Ressortabstimmung und 2027 das parlamentarische Verfahren, wie Abgeordnete der Koalition vor dem Hausärztinnen- und Hausärztetag ankündigten (Deutsches Ärzteblatt, 10. September 2026).
- 1. Januar 2028: Politisches Ziel ist ein Start zu diesem Datum, „verpflichtend für alle“, wie die CSU-Gesundheitspolitikerin Emmi Zeulner sagte.
Der Zeitplan hat sich bereits einmal verschoben: Ursprünglich war ein Referentenentwurf für den Sommer 2026 und die Kabinettsbefassung für den Herbst vorgesehen. Wer seine berufliche Planung an der Reform ausrichtet, sollte deshalb mit weiteren Verschiebungen rechnen.
Was konkret geplant ist
Hausärztliche Praxen als erste Anlaufstelle
Im Zentrum steht die hausärztliche Versorgung. Nach Untersuchungen, auf die sich der Hausärztinnen- und Hausärzteverband beruft, schließen Hausarztpraxen 80 bis 90 Prozent der Behandlungsanlässe selbst ab (Medical Tribune, 21. September 2026). Der Verband sieht die Hausarztpraxen als steuernde Instanz, ausdrücklich nicht Apotheken, fachärztliche Praxen oder selbstständig tätige Pflegefachpersonen. Die Verbandsvorsitzende Nicola Buhlinger-Göpfarth nennt die Reform „die größte Reform im hausärztlichen Bereich seit Jahrzehnten“.
Die hausarztzentrierte Versorgung (HzV) soll dabei nicht in Konkurrenz zum neuen System stehen und weiter möglich sein, hat Ministerin Warken klargestellt.
Digitale Ersteinschätzung, elektronische Überweisung und Terminvermittlung
Der zweite Baustein ist digital. Der GKV-Spitzenverband hat Ende Januar ein Konzept aus drei verknüpften Elementen vorgestellt: eine digitale Ersteinschätzung, die die Dringlichkeit einschätzt und an die passende Stelle lenkt, eine elektronische Überweisung mit Vorbefunden und eine Terminvermittlung nach medizinischer Dringlichkeit. Die elektronische Patientenakte soll diese Schritte verbinden (GKV-Spitzenverband, 27. Januar 2026).
Einen Teil davon regelt bereits das GeDIG:
- Die elektronische Überweisung wird schrittweise eingeführt und soll bis zum 1. September 2029 flächendeckend verfügbar sein.
- Neben der Hausarztpraxis und der 116 117 soll es einen digitalen Zugang über die ePA-App geben, der Ersteinschätzung, Überweisung und Terminbuchung über die Kassenärztlichen Vereinigungen bündelt.
- Praxen sollen freie Termine über eine einheitliche Schnittstelle an die Kassenärztlichen Vereinigungen melden.
Weitere Einzelheiten dieses Zugangs sollen ausdrücklich im Primärversorgungsgesetz folgen. BMG-Staatssekretärin Katja Kohfeld betonte, digitale Verfahren würden eingebunden, sollen aber nicht der einzige Zugang zum System sein.
Ausnahmen und Sonderwege
Augenheilkunde und Gynäkologie bleiben direkt zugänglich. Für chronisch Kranke sollen auch Fachärztinnen und Fachärzte die koordinierende Rolle übernehmen können. Diskutiert werden außerdem längerfristige Überweisungen: Der Verband der Ersatzkassen setzt sich für eine Dauerüberweisung für chronisch Kranke ein, der Grünen-Politiker Janosch Dahmen schlägt Jahresüberweisungen vor. Entschieden ist dazu noch nichts.
Was noch offen ist
Die Richtung ist klar, viele entscheidende Fragen sind es nicht. Vier Punkte prägen die Debatte:
- Wie verbindlich wird die Steuerung? SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis schließt Bonus- oder Malussysteme für Patientinnen und Patienten nicht aus. Auf dem Fachärztetag im März wurden zudem Einschreibemodelle und unterschiedliche Tarife für Versicherte diskutiert, die sich nicht steuern lassen wollen (AOK G+G, 19. März 2026).
- Wer betreibt die Ersteinschätzung? Die Organisation soll nach Warkens Worten bei der Ärzteschaft liegen, die Finanzierung bei der Versichertengemeinschaft. Wer die zentrale Plattform betreibt, war im Januar offen. KBV-Chef Andreas Gassen wies darauf hin, dass die 116 117 aus dem Budget des Bereitschaftsdienstes finanziert wird.
- Wie wird vergütet? Fachleute sind sich weitgehend einig, dass eine Reform der ambulanten Vergütung nötig ist. Janosch Dahmen fordert eine Abkehr von der Quartalslogik und vom einzelnen Arzt-Patienten-Kontakt als alleinigem Auslöser der Vergütung. Die Krankenkassen betonen, das System dürfe die Versorgung nicht teurer machen.
- Reichen die Kapazitäten? Der Spitzenverband der Fachärztinnen und Fachärzte warnt, dass Steuerung allein keine zusätzlichen Termine schafft. „Man kann nicht mehr Wasser durch dieselbe Leitung drücken, nur weil man den Hahn an einer anderen Stelle öffnet“, sagt der Vorsitzende Dirk Heinrich (SpiFa über Verbandsbüro). Er fordert, gesteuerte Leistungen von der Budgetierung auszunehmen.
Die Ausgangslage in den Hausarztpraxen
Ob das System trägt, hängt an den Hausarztpraxen, und die stehen unter Druck. Einige Zahlen:
- 55.778 Hausärztinnen und Hausärzte nahmen 2025 an der vertragsärztlichen Versorgung teil, ein Plus von 0,6 Prozent. Die Zahl der vollen Hausarztsitze sank dagegen leicht, unter anderem wegen des Trends zur Teilzeit (KBV-Arztzahlstatistik 2025).
- Rund 5.000 Hausarztsitze sind laut KBV bereits unbesetzt.
- Etwa ein Drittel der praktizierenden Hausärztinnen und Hausärzte war 2025 60 Jahre oder älter. Eine Studie der Robert Bosch Stiftung, ausgewertet vom IGES Institut, hält es für möglich, dass bis 2040 mehr als 12.000 Hausarztsitze unbesetzt sind und fast jeder fünfte Landkreis hausärztlich unterversorgt ist (AOK G+G, 20. Juli 2026).
- Die Zahl angestellter Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeuten in der ambulanten Versorgung stieg 2025 auf 58.877. Die KBV erwartet, dass in den nächsten 20 Jahren rund 25.000 Vollzeitkräfte die ambulante Versorgung verlassen.
Hinzu kommt die zusätzliche Arbeit durch die Steuerung selbst. In der Debatte wird mit drei bis fünf zusätzlichen Patientinnen und Patienten pro Ärztin oder Arzt und Tag gerechnet. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hält das mit Teams und digitalen Werkzeugen für machbar. Wie realistisch diese Annahme ist, wird sich erst zeigen, wenn die Details des Gesetzes feststehen. Eine Einordnung der aktuellen Ärztezahlen nach Fächern finden Sie in unserem Beitrag zur Ärztestatistik 2025.
Was die Reform für Hausärztinnen und Hausärzte bedeutet
Für die hausärztliche Versorgung verschiebt sich die Rolle: weg von der Praxis, die neben anderen Anlaufstellen steht, hin zur koordinierenden Stelle mit Verantwortung für den Weg durch die Versorgung. Daraus ergeben sich mehrere Folgen:
- Mehr Koordination, mehr Teamarbeit. Ohne qualifizierte Praxisteams ist die zusätzliche Steuerungsaufgabe kaum zu leisten. Schon heute arbeiten allein in Baden-Württemberg rund 3.600 Versorgungsassistentinnen (VERAH) in 65 Prozent der Praxen, die an der HzV teilnehmen.
- Bessere Verhandlungsposition. Wenn ein System die hausärztliche Praxis zur Pflichtstation macht, steigt der Bedarf an Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmedizinern sowie an hausärztlich tätigen Internistinnen und Internisten weiter. Das stärkt die Position bei Gehalt, Arbeitszeit und Teamausstattung.
- Vergütung hängt am Detail. Ob sich die Koordination wirtschaftlich lohnt, entscheidet erst die Ausgestaltung der Vergütung. Was die Entbudgetierung seit 2025 bereits verändert hat, beschreibt unser Beitrag zur Entbudgetierung der Hausärzte.
Wer in den kommenden Jahren in die hausärztliche Versorgung wechseln oder sich neu orientieren möchte, findet auf unserer Seite zur Allgemeinmedizin einen Überblick über Arbeitsmarkt und Karrierewege. Die Frage, ob Anstellung oder eigene Praxis besser passt, behandelt unser Ratgeber Niederlassung oder Anstellung.
Was die Reform für Fachärztinnen und Fachärzte bedeutet
In den meisten Fachgebieten würde sich der Zugang ändern: Patientinnen und Patienten kämen häufiger mit elektronischer Überweisung und Vorbefunden, Termine würden stärker nach Dringlichkeit vergeben. Für die Praxen kann das zweierlei bedeuten:
- Besser vorbereitete Fälle. Eine Überweisung mit Vorbefunden kann Doppeluntersuchungen vermeiden und die Sprechstunde entlasten.
- Weniger Planbarkeit beim Patientenzugang. Wie viele Patientinnen und Patienten eine Praxis erreichen und wie die Vergütung aussieht, hängt künftig stärker von der Steuerung und von Budgetfragen ab.
Die Fachverbände tragen die Reform grundsätzlich mit, stellen aber Bedingungen. Die Präsidentin des Berufsverbands Deutscher Internisten, Christine Neumann-Grutzeck, hält eine gewisse Verbindlichkeit für nötig, warnt aber davor, die Hausarztpraxis zum Flaschenhals zu machen. Gute Diagnostik und qualifizierte Überweisungen seien Voraussetzung. Für die Innere Medizin ist die Reform besonders relevant, weil Internistinnen und Internisten sowohl hausärztlich als auch fachärztlich tätig sind und chronisch Kranke koordinieren können.
Gynäkologie und Augenheilkunde bleiben nach heutigem Stand direkt zugänglich. Für Fachärztinnen und Fachärzte in diesen Gebieten dürfte sich am Patientenzugang daher weniger ändern.
Was die Reform für Kliniken und MVZ bedeutet
Für Medizinische Versorgungszentren kann ein Primärversorgungssystem eine Chance sein: Wer hausärztliche und fachärztliche Versorgung unter einem Dach anbietet, kann Wege kurz halten und interprofessionelle Teams aufbauen. Gleichzeitig steigt der Wettbewerb um Allgemeinmedizinerinnen, Allgemeinmediziner und hausärztliche Internisten. Einrichtungen, die hier planen, finden auf unserer Seite für MVZ und Arztpraxen Informationen zur Personalgewinnung.
Auch der stationäre Sektor ist Teil der Debatte. Die Öffnung der Kliniken für ambulante Versorgung werde man „irgendwann scharf schalten“ müssen, sagt Christos Pantazis. Janosch Dahmen sieht vor allem in Regionen mit wenigen Niedergelassenen Potenzial für digitale Angebote und eine Öffnung der Krankenhäuser. Wie diese Öffnung aussehen soll, ist offen. Wie sich ambulante und stationäre Vergütung an anderer Stelle gerade verschiebt, zeigt unser Beitrag zum Ende der Hybrid-DRG.
Was Ärztinnen und Ärzte jetzt tun können
Ein Gesetz, das frühestens 2028 wirkt, ist kein Grund für überstürzte Entscheidungen. Für die eigene Planung lohnen sich aber einige Fragen:
- Wo arbeite ich 2028? Wer in der hausärztlichen Versorgung arbeitet oder dorthin wechseln will, sollte prüfen, ob die Praxis oder das MVZ auf Koordination, Teamarbeit und digitale Abläufe vorbereitet ist.
- Wie wird meine Arbeit vergütet? Bei Verhandlungen über einen neuen Vertrag lohnt die Frage, wie die Einrichtung mit Mehraufwand durch Steuerung umgehen will, etwa über Teamausstattung, Arbeitszeit oder variable Vergütung.
- Welche Rolle spielt mein Fach? Fachärztinnen und Fachärzte sollten verfolgen, wie Überweisungswege, Dauerüberweisungen und Terminvergabe für ihr Gebiet geregelt werden.
- Passt mein Setting noch? Für manche wird der Wechsel aus der Klinik in die ambulante Versorgung attraktiver. Was dabei zu beachten ist, zeigen unsere Ratgeber Von der Klinik ins MVZ und Von der Klinik in die Praxis.
Häufige Fragen zum Primärversorgungssystem
Ab wann gilt das Primärversorgungssystem?
Ein Gesetz gibt es noch nicht. Der Referentenentwurf soll bis Ende November 2026 vorliegen, das parlamentarische Verfahren 2027 folgen. Politisches Ziel ist ein Start zum 1. Januar 2028.
Muss ich künftig immer zuerst in die Hausarztpraxis?
Nach den bisherigen Plänen ja, mit Ausnahmen. Augenheilkunde und Gynäkologie bleiben direkt zugänglich. Daneben sollen die 116 117 und ein digitaler Zugang über die ePA-App möglich sein. Für chronisch Kranke können auch Fachärztinnen und Fachärzte koordinieren.
Was unterscheidet Primärarztsystem und hausarztzentrierte Versorgung?
Die hausarztzentrierte Versorgung ist ein freiwilliges Vertragsmodell, in das sich Versicherte einschreiben. Das geplante Primärversorgungssystem soll für alle gesetzlich Versicherten gelten. Die HzV soll nach Aussage von Ministerin Warken weiter möglich bleiben.
Bekommen Patientinnen und Patienten schneller einen Facharzttermin?
Das ist ein erklärtes Ziel, aber nicht gesichert. Termine sollen künftig stärker nach Dringlichkeit vergeben werden. Fachärztliche Verbände weisen darauf hin, dass Steuerung allein keine zusätzlichen Kapazitäten schafft.
Fazit: Die Richtung steht, die Details entscheiden
Das Primärversorgungssystem soll Patientinnen und Patienten gezielter durch die Versorgung führen, Wartezeiten verkürzen und die Praxen entlasten. Für Hausärztinnen und Hausärzte bedeutet es mehr Verantwortung und, je nach Ausgestaltung, eine stärkere Position. Für Fachärztinnen und Fachärzte ändert sich vor allem der Zugang der Patientinnen und Patienten. Ob die Reform ihre Ziele erreicht, hängt an Fragen, die erst der Gesetzentwurf beantwortet: Verbindlichkeit, Vergütung und vor allem die Frage, ob genug Ärztinnen und Ärzte für die neue Aufgabe da sind. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald der Referentenentwurf vorliegt.
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Quellen
- Deutsches Ärzteblatt: Gesetzentwurf zum Primärversorgungssystem soll bis Ende November vorliegen (10.09.2026)
- Medical Tribune: Primärversorgungssystem ab 2028, HÄV skizziert Reformplan (21.09.2026)
- Deutsches Ärzteblatt: Primärversorgung, Ministerium startet Gesetzgebungsprozess (Januar 2026)
- Ärzte Zeitung: Koalitionsvertrag, das wollen Union und SPD im Gesundheitswesen ändern (09.04.2025)
- Bundesgesundheitsministerium: Kabinett beschließt GeDIG (15.07.2026)
- GKV-Spitzenverband: Primärversorgung als zentrales Instrument (27.01.2026)
- AOK G+G: Ruf nach mehr Verbindlichkeit bei der Primärversorgung (19.03.2026)
- SpiFa: Fachärztliche Versorgung stärken, warum Patientensteuerung nicht ausreicht
- KBV: Arztzahlstatistik 2025, mehr Ärzte und trotzdem weniger Zeit (12.03.2026)
- AOK G+G: Hausarztprognose der Robert Bosch Stiftung (20.07.2026)
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