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Teleradiologie: Was sie für Radiologinnen und Radiologen in Klinik und Praxis bedeutet
Teleradiologie sichert nachts und am Wochenende die CT-Befundung. Was Strahlenschutzgesetz und Verordnung verlangen, warum der Bedarf wächst und worauf Radiologinnen und Radiologen achten sollten.

In diesem Artikel
Teleradiologie gehört in vielen Kliniken längst zum Alltag: Nachts, am Wochenende und an Feiertagen stellt eine Radiologin oder ein Radiologe an einem anderen Ort die rechtfertigende Indikation für ein CT und befundet die Bilder, während vor Ort eine MTR untersucht und eine Ärztin oder ein Arzt den Patienten betreut. Die Regeln dafür stehen im Strahlenschutzgesetz und in der Strahlenschutzverordnung. Dieser Beitrag (Stand 30. Oktober 2026) erklärt, was rechtlich gilt, warum der Bedarf wächst und worauf Fachärztinnen und Fachärzte für Radiologie achten sollten, wenn eine Stelle teleradiologische Dienste umfasst.
Teleradiologie: Die Kurzfassung
- Teleradiologie ist eine Röntgenuntersuchung, meist ein CT, bei der der fachkundige Arzt nicht am Ort der Untersuchung ist. Er stellt die Indikation und befundet per Datenübertragung.
- Sie braucht eine Genehmigung nach § 14 Abs. 2 Strahlenschutzgesetz. Im Regelfall ist sie auf Nacht, Wochenende und Feiertage beschränkt.
- Vor Ort sind eine MTR für die technische Durchführung und eine Ärztin oder ein Arzt mit Strahlenschutzkenntnissen Pflicht.
- Die Zahl der CT-Untersuchungen ist laut Bundesamt für Strahlenschutz zwischen 2016 und 2023 um rund 25 Prozent gestiegen, die Zahl der Radiologinnen und Radiologen deutlich langsamer.
- Für Bewerberinnen und Bewerber zählen vor allem Dienstmodell, Zahl der angebundenen Standorte, Erfassung der Arbeitszeit und technische Ausstattung.
Was rechtlich gilt
Teleradiologie ist kein loses Telekonsil, sondern ein genehmigungspflichtiger Betrieb einer Röntgeneinrichtung. Die Genehmigung gibt es nach § 14 Abs. 2 StrlSchG nur, wenn vier Bedingungen erfüllt sind:
- Der Teleradiologe ist während der Untersuchung verfügbar.
- Die technische Durchführung übernimmt eine Person mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz, in der Praxis eine MTR.
- Am Ort der Untersuchung ist eine Ärztin oder ein Arzt mit den erforderlichen Kenntnissen im Strahlenschutz anwesend.
- Es gibt ein Gesamtkonzept. Es sichert die Verfügbarkeit des Systems, ermöglicht bei Bedarf die persönliche Anwesenheit des Teleradiologen in einem für die Notfallversorgung erforderlichen Zeitraum und bindet ihn regelmäßig und eng in den klinischen Betrieb ein.
Dieselbe Vorschrift legt fest, dass die Genehmigung im Regelfall auf den Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst beschränkt wird. Darüber hinaus ist sie nur möglich, wenn ein Bedürfnis für die Patientenversorgung besteht, und dann für höchstens fünf Jahre.
Wer was macht
Die Aufgaben verteilt § 123 Strahlenschutzverordnung:
- Teleradiologin oder Teleradiologe: stellt nach eingehender Beratung mit dem Arzt vor Ort die rechtfertigende Indikation, befundet und steht per Datenübertragung und Telefon in unmittelbarer Verbindung mit MTR und Arzt vor Ort.
- Arzt vor Ort: ermittelt die Angaben, die für die Indikation nötig sind, und gibt sie weiter. Nach dem Infoblatt der Ärztekammer Sachsen-Anhalt untersucht und klärt er den Patienten auf und greift im Notfall ein.
- MTR: führt die Untersuchung technisch durch.
Dass der Teleradiologe den Patienten nicht selbst untersucht, ist eine ausdrückliche Ausnahme vom Grundsatz der persönlichen Untersuchung. Darauf weist die Ärztekammer Sachsen-Anhalt in ihrem Infoblatt vom März 2026 hin.
Welche Fachkunde nötig ist
Wer teleradiologisch befundet, braucht die Fachkunde im Strahlenschutz für das jeweilige Anwendungsgebiet. Die Ärztliche Stelle Westfalen-Lippe nennt als Mindestanforderung die Fachkunde für CT. Für die Ärztin oder den Arzt vor Ort reicht eine Kenntnisbescheinigung. Laut Ärztekammer Sachsen-Anhalt gehören dazu:
- ein Kenntniskurs Teleradiologie mit mindestens 8 Unterrichtseinheiten, davon 4 praktische Unterweisung, der bei Antragstellung höchstens fünf Jahre zurückliegt;
- eine Sachkundezeit von zwei Wochen im Anwendungsgebiet, bescheinigt von einem fachkundigen Arzt;
- eine Aktualisierung alle fünf Jahre mit einem Kurs über 8 Unterrichtseinheiten.
Wer bereits eine Fachkunde im Strahlenschutz hat, braucht keinen weiteren Kurs, aber eine schriftliche Bestätigung über ausreichende praktische Erfahrung und Einweisung. Die Details regeln die Landesärztekammern; es lohnt sich, die Vorgaben der eigenen Kammer zu prüfen.
Abgrenzung zum Telekonsil
Im ambulanten Bereich gibt es zusätzlich das Telekonsil. Nach Anlage 31a zum Bundesmantelvertrag kann eine Vertragsärztin oder ein Vertragsarzt Röntgen- und CT-Aufnahmen, die er selbst erstbefundet hat, zeitversetzt von einem Kollegen zweitbefunden lassen. Der Zweitbefund muss innerhalb von höchstens drei Werktagen elektronisch vorliegen. Das ist eine Zweitmeinung, keine Teleradiologie im Sinne des Strahlenschutzrechts.
So läuft ein teleradiologischer Dienst ab
Aus den Pflichten von Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung ergibt sich ein typischer Ablauf, etwa bei einem Patienten mit Verdacht auf Schlaganfall, der nachts in die Notaufnahme eines kleineren Hauses kommt:
- Anforderung: Die Ärztin oder der Arzt in der Notaufnahme untersucht den Patienten, sammelt Anamnese, Befunde und Fragestellung und ruft den diensthabenden Teleradiologen an.
- Indikation: Beide besprechen den Fall. Der Teleradiologe entscheidet, ob und welche Untersuchung gerechtfertigt ist, und legt das Protokoll fest.
- Durchführung: Die MTR fährt das CT, der Arzt vor Ort bleibt beim Patienten. Die Bilder gehen über das Teleradiologiesystem an den Befundarbeitsplatz.
- Befund: Der Teleradiologe befundet, meldet kritische Ergebnisse sofort telefonisch und gibt den schriftlichen Befund frei.
- Dokumentation: Indikation, Untersuchung und Befund werden so abgelegt, dass alle beteiligten Einrichtungen die Aufzeichnungen zur Qualitätssicherung einsehen können. Auch das verlangt § 123 StrlSchV.
Der Ablauf zeigt, wo es im Alltag hakt: Ist das Telefon besetzt, weil gerade ein anderes Haus anruft, wartet die Notaufnahme. Fällt die Leitung aus, greift das Ausfallkonzept, das die Ärztliche Stelle Westfalen-Lippe als Teil des Gesamtkonzepts nennt. Und wenn eine Intervention nötig wird, muss jemand persönlich kommen. Wie gut ein Dienst funktioniert, hängt deshalb weniger von der Technik ab als von Organisation, Besetzung und klaren Absprachen zwischen den Häusern.
Warum der Bedarf wächst
Die Nachfrage nach Bildgebung steigt. Das Bundesamt für Strahlenschutz schätzt für 2023 rund 125 Millionen Röntgenanwendungen in Deutschland. Die Zahl der CT-Untersuchungen ist zwischen 2016 und 2023 um etwa 25 Prozent gestiegen. Etwa die Hälfte der CT-Untersuchungen betrifft stationäre Patientinnen und Patienten. Mit der Lungenkrebs-Früherkennung per Niedrigdosis-CT kommt ein weiteres Programm hinzu, das radiologische Kapazität bindet.
Gleichzeitig ist die Computertomographie für die Notfallversorgung unverzichtbar. So begründet es der Gemeinsame Bundesausschuss in den Tragenden Gründen zu den Notfallstufen, die schon für die Basisnotfallversorgung eine CT verlangen. Mit der Notfallreform 2027 und den Integrierten Notfallzentren bleibt die Bildgebung rund um die Uhr ein Kernthema für Kliniken, auch an kleineren Standorten.
Die Personallage in der Radiologie
Laut Ärztestatistik der Bundesärztekammer waren Ende 2025 bundesweit 10.370 Ärztinnen und Ärzte mit einer radiologischen Gebietsbezeichnung berufstätig, 2,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Davon arbeiteten:
- 4.987 im Krankenhaus,
- 4.755 ambulant, davon 1.524 niedergelassen und 3.231 angestellt.
2.563 von ihnen sind 60 Jahre oder älter, also rund ein Viertel. Sie gehen in den nächsten Jahren in den Ruhestand. Hinzu kommt ein allgemeiner Trend: Der Teilzeitanteil unter Ärztinnen und Ärzten ist laut Bundesärztekammer von 15 Prozent im Jahr 2014 auf 28 Prozent im Jahr 2024 gestiegen. Mehr Zahlen nach Fächern finden Sie in unserem Beitrag zur Ärztestatistik 2025 nach Fachrichtungen.
Ein Bildgebungsaufkommen, das um ein Viertel wächst, trifft also auf eine Fachgruppe, die nur langsam größer wird und deren älteste Jahrgänge bald fehlen. Teleradiologie ist eine Antwort darauf: Ein Dienst kann mehrere Standorte versorgen, und nicht jedes Haus braucht nachts eine eigene Radiologin vor Ort.
Krankenhausreform und Leistungsgruppen
Auch die Krankenhausreform mit ihren Leistungsgruppen betrifft die Radiologie. Die radiologischen Fachgesellschaften um die Deutsche Röntgengesellschaft fordern in ihrer Stellungnahme zum Krankenhausreformanpassungsgesetz, den Facharzt für Radiologie in alle Leistungsgruppen aufzunehmen, in denen Geräte vorgehalten werden müssen. Ob und wie das umgesetzt wird, ist offen. Klar ist: Standorte, die Leistungsgruppen halten wollen, brauchen verlässliche radiologische Versorgung, tagsüber vor Ort und nachts häufig teleradiologisch.
Was das für Ärztinnen und Ärzte bedeutet
Für Fachärztinnen und Fachärzte für Radiologie verändert Teleradiologie vor allem die Dienste. Statt nachts im eigenen Haus Bereitschaft zu haben, befundet man in vielen Modellen für mehrere Kliniken eines Verbunds oder für Partnerhäuser. Das kann entlasten, weil Hintergrunddienste planbarer werden. Es kann aber auch belasten, wenn ein Dienst zu viele Standorte und zu viele Notfälle bündelt.
Chancen
- Planbarere Dienste: In Verbünden verteilen sich die Nachtdienste auf mehr Köpfe.
- Breiteres Spektrum: Wer für mehrere Häuser befundet, sieht mehr Fälle, von der Traumaspirale bis zum Schlaganfall.
- Bessere Vereinbarkeit: Je nach Genehmigung und Gesamtkonzept ist ein Befundarbeitsplatz außerhalb der Klinik möglich. Das ist kein Automatismus, sondern hängt von der Genehmigung und der technischen Abnahme ab.
- Verhandlungsposition: Wer CT-Fachkunde und Erfahrung im teleradiologischen Dienst mitbringt, ist für Kliniken, Verbünde und MVZ besonders interessant.
Risiken
- Arbeitsverdichtung: Mehr Standorte bedeuten mehr Befunde pro Nacht. Fragen Sie nach realen Fallzahlen.
- Verantwortung: Die rechtfertigende Indikation und der Befund liegen beim Teleradiologen, obwohl er den Patienten nicht sieht. Die Kommunikation mit dem Arzt vor Ort muss funktionieren.
- Arbeitszeit: Auch Befundungen im Hintergrunddienst sind Arbeitszeit. Wie sie erfasst und vergütet werden, regeln Tarifvertrag und Dienstvereinbarung. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Arbeitszeiterfassung im Krankenhaus.
- Präsenzpflicht: Das Gesamtkonzept verlangt, dass der Teleradiologe bei Bedarf in einem für die Notfallversorgung erforderlichen Zeitraum vor Ort sein kann. Das schränkt ein, wie weit entfernt man den Dienst leisten kann.
Fünf Fragen vor dem Vertrag
Wenn eine Stelle teleradiologische Dienste umfasst, helfen diese Fragen im Bewerbungsgespräch:
- Genehmigung: Für welche Zeiten und Standorte gilt die Genehmigung? Nur Nacht, Wochenende und Feiertage oder auch tagsüber?
- Dienstlast: Wie viele Standorte hängen an einem Dienst, und wie viele Untersuchungen fallen in einer typischen Nacht an?
- Präsenz: Welche Anfahrtszeit verlangt das Gesamtkonzept, und wer übernimmt, wenn zwei Häuser gleichzeitig eine persönliche Anwesenheit brauchen?
- Technik: Welche Befundarbeitsplätze, welches PACS und welches RIS gibt es? Ist ein Heimarbeitsplatz vorgesehen und abgenommen?
- Vergütung und Fortbildung: Wie werden teleradiologische Dienste vergütet, und übernimmt der Arbeitgeber Kosten und Zeit für die Aktualisierung der Fachkunde?
Einen Überblick über Tarifentwicklung und Gehälter gibt unser Beitrag zum Ärztegehalt 2026. Wer sich für ein Nachbarfach interessiert, findet auf unserer Seite zur Nuklearmedizin die typischen Einsatzfelder.
Häufige Fragen zur Teleradiologie
Was ist Teleradiologie?
Teleradiologie ist eine Röntgen- oder CT-Untersuchung, bei der die fachkundige Radiologin oder der fachkundige Radiologe nicht am Ort der Untersuchung ist. Er stellt per Datenübertragung und Telefon die rechtfertigende Indikation und befundet die Bilder. Vor Ort führen eine MTR die Untersuchung durch und eine Ärztin oder ein Arzt mit Strahlenschutzkenntnissen betreut den Patienten. Der Betrieb braucht eine Genehmigung nach § 14 Strahlenschutzgesetz.
Darf Teleradiologie auch tagsüber eingesetzt werden?
Im Regelfall ist die Genehmigung auf Nacht, Wochenende und Feiertage beschränkt. Darüber hinaus ist sie möglich, wenn ein Bedürfnis für die Patientenversorgung besteht. Eine solche erweiterte Genehmigung gilt für höchstens fünf Jahre.
Welche Fachkunde braucht eine Teleradiologin oder ein Teleradiologe?
Nötig ist die Fachkunde im Strahlenschutz für das jeweilige Anwendungsgebiet, in der Regel mindestens für CT. Sie muss alle fünf Jahre aktualisiert werden.
Braucht die Ärztin oder der Arzt vor Ort eine Fachkunde?
Nein, aber die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz. Üblich ist ein Kenntniskurs mit mindestens 8 Unterrichtseinheiten und eine Sachkundezeit. Die genauen Anforderungen legt die Landesärztekammer fest.
Ist Teleradiologie dasselbe wie ein Telekonsil?
Nein. Beim Telekonsil nach Anlage 31a zum Bundesmantelvertrag holt eine Vertragsärztin oder ein Vertragsarzt zu eigenen Aufnahmen eine zeitversetzte Zweitbefundung ein. Bei der Teleradiologie stellt der entfernte Radiologe selbst die Indikation und erstellt den Befund.
Fazit
Teleradiologie ist streng geregelt und aus der Notfallversorgung nicht mehr wegzudenken. Die Bildgebung wächst schneller als die Zahl der Radiologinnen und Radiologen, und ein Viertel der Fachgruppe ist 60 oder älter. Für Fachärztinnen und Fachärzte heißt das: Gute Stellen gibt es, aber das Dienstmodell entscheidet über die Qualität des Arbeitsalltags. Wer Genehmigung, Dienstlast, Präsenzregeln und Technik vor der Unterschrift klärt, findet ein Modell, das zur eigenen Lebensplanung passt.
Kontakt
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Quellen
- Strahlenschutzgesetz, § 14 (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 30.10.2026
- Strahlenschutzverordnung, § 123 (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 30.10.2026
- Ärztekammer Sachsen-Anhalt: Infoblatt Fachkunde und Kenntnisse Teleradiologie, März 2026
- Ärztliche Stelle Westfalen-Lippe: Teleradiologie, Allgemeine Informationen, Stand Februar 2021
- KBV: Anlage 31a zum Bundesmantelvertrag, Vereinbarung Telekonsil
- Bundesamt für Strahlenschutz: Röntgendiagnostik, Häufigkeit und Strahlenexposition, abgerufen am 30.10.2026
- G-BA: Tragende Gründe zu den Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen, 19.04.2018
- Bundesärztekammer: Ärztestatistik zum 31.12.2025 (PDF)
- Bundesärztekammer: Ergebnisse der Ärztestatistik zum 31.12.2025
- DRG, DeGIR, DGNR, GPR, BDR, BDNR: Stellungnahme zum Krankenhausreformanpassungsgesetz
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